Le plus haut tribunal de Cologne vient de rendre un jugement exemplaire. A partir de tout de suite toute blessure coporelle infligée pour des raisons religieuses est à considérer comme telle. La décision est applicable dans l’Allemagne entiere. Enfin. Fini les rituels sanglants et douloureux imposés aux petits garçons. Libre à chaque homme adulte de se décider pour une circoncision.
Landgericht Köln : Beschneidung aus religiösen Gründen ist Körperverletzung | DEUTSCH TÜRKISCHE NACHRICHTEN
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In Köln hat das Landgericht ein Urteil aus erster Instanz kassiert und schafft eine für Juden und Muslime völlig neue Rechtslage: Ein muslimischer Arzt hatte auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung bei einem vierjährigen Jungen vorgenommen. Als es zwei Tage später zu Nachblutungen kam, brachte die Mutter das Kind in die Notaufnahme. Der zuständige Staatsanwalt erhob daraufhin Anklage gegen den Arzt. Zunächst wertete das zuständige Amtsgericht den religiös begründeten Eingriff als rechtlich unbedenklich.
Das Landgericht hob jedoch nun die Entscheidung auf. Mit der Beschneidung werde eine „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“ eines Menschen verursacht. Weder das Elternrecht noch das Recht auf freie Religionsausübung reichten zur Legitimation für einen solchen Eingriff aus, die Unversehrtheit des Körpers sei das höhere Rechtsgut. Somit mache sich ein Arzt, der Beschneidungen aus religiösen Gründen und nicht aus medizinischen Indikationen vornehme, einer Körperverletzung schuldig. Mit diesem Urteil sind Beschneidungen aus religiösen Gründen in Deutschland ab sofort als Strafftaten zu bewerten.