Ziege Lilly aus der Hasenheide : Anwälte spielen Tat der Rumänen herunter

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    Vielleicht muss man Rechtsanwalt sein, um auf so eine Argumentation zu kommen: Alles nicht so schlimm! Ihre Mandanten hätten schließlich nicht ein ganzes Tier gestohlen, sondern nur ein Bein. Den Rest der getöteten Angora-Ziege hätten sie im Gehege zurückgelassen. 

    Und wenn diese Ziege 150 Euro koste, dann könne ein Bein nur viel weniger Wert sein. Ergo: Es handele sich nicht um den Diebstahl eines ganzen Tieres, sondern nur um den Diebstahl einer geringfügigen Sache. Einen vernünftigen Grund, die Ziege zu töten, hatten die Angeklagten demnach auch: Hunger. Eine Geldstrafe oder ein Freispruch wären nur gerecht, so die Verteidiger.

    Die Männer auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten an diesem Mittwochvormittag stammen aus Rumänien. Sie sind 29 Jahre alt. Diebstahl mit Waffen und Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund wirft die Staatsanwältin ihnen vor.

    Nicusor-Razvan V. und Mihaiti-Iulian B. kamen Anfang des Jahres nach Berlin, um auf einer Baustelle zu arbeiten. Seit fünf Wochen sitzen sie in Untersuchungshaft, weil sie Lilly getötet haben – eine trächtige Angora-Ziege, die in einem Gehege des Tierparks Neukölln in der Hasenheide lebte.

    Seit Tagen nichts gegessen
    Nicusor-Razvan V. und Mihaiti-Iulian B. gestanden im Prozess die Tat. Sie sagten, sie hätten für ihre Arbeit kein oder nur wenig Geld bekommen und seit Tagen nichts gegessen. Den Tierpark hielten sie für einen Bauernhof, die Ziege für ein Schaf. Jedenfalls hätten sie nur ein Bein haben wollen. Keine Angst, sie seien auf Bauernhöfen groß geworden und hätten gewusst, wie man Tiere ohne Leiden tötet.

    Im Saal 862 an der Turmstraße ist an diesem Tag jeder Platz besetzt. Und es wird sehr still, als Richterin Marion Bugge das Urteil spricht. Mit ihrer Entscheidung liegt sie weit entfernt von den Anträgen der Verteidiger. Die beiden Angeklagten schauen bei den Worten der Richterin ungläubig auf die Dolmetscherin.

    Nicusor-Razvan V. muss wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls mit Waffen, Einbruchsdiebstahls und Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund für zehn Monate ins Gefängnis. Mihaiti-Iulian B. wird zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Auch ihm versagt die Richterin die Bewährung.

    Stark alkoholisiert
    Die Tat sei so begangen worden, wie es in der Anklage stehe, sagt Bugge. Danach begaben sich die Angeklagten am 18. Februar gegen 22 Uhr zum Tiergehege des Tierparks Neukölln. Die Männer, die erheblich Alkohol getrunken hatten, um nach eigenen Angaben das Hungergefühl zu betäuben, kletterten über den 2,50 Meter hohen Zaun. Sie wollten ein Schaf töten, am Ende schlachteten sie Angora-Ziege Lilly, die tatsächlich aussieht wie ein Schaf.

    Lilly war ein sehr zutrauliches Tier. Sie war im März 2015 geboren worden und als Spende in die Hasenheide gekommen. Mit ihr wollte der Tierpark eine Zucht aufbauen. Daraus wird nichts. Während einer der Angeklagten Schmiere stand, schnitt der andere dem Tier mit einem Küchenmesser die Kehle durch und trennte ihm ein Bein ab.

    Anwohner hörten die Schreie der Ziege und riefen die Polizei. Die Beamten konnten Nicusor-Razvan V. und Mihaiti-Iulian B. noch am Tatort festnehmen. Im Rucksack der Männer fanden sie das abgetrennte Ziegenbein und das Tatmesser mit einer 20 Zentimeter langen noch blutverschmierten Klinge. Bei beiden wurden mehr als zwei Promille Alkohol festgestellt.

    Schon vor der Einreise straffällig geworden
    Die Alkoholisierung sei erheblich gewesen, so dass sie von einer verminderten Steuerungsfähigkeit der Angeklagten ausgegangen sei, sagt die Richterin. Dann fügt sie etwas sarkastisch hinzu: „Wenn ich Appetit auf ein Schafsbein habe, gibt es keinen vernünftigen Grund, eine Ziege zu töten.“

    Und an die Anwälte gewandt, die behauptet hatten, ihre Mandanten hätten schließlich nicht das ganze Tier gestohlen, sagt die Richterin: Man könne einem Eigentümer nicht endgültiger ein Tier entziehen, als mit dem gewaltsamen Tod dieses Tieres.

    Die Haftstrafen begründet Richterin Bugge damit, dass die Angeklagten bereits kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland straffällig geworden seien. Nicusor-Razvan V. ist wegen eines Diebstahls vorbestraft. Er hatte Mitte Januar in einem Supermarkt vier Flaschen Shampoo und acht Packungen Eau de Toilette gestohlen und war dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem lebten beide in unklaren Wohn- und Arbeitsverhältnissen. Der Haftbefehl bleibe bestehen.

    Anwalt will in Berufung gehen
    Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, der Nicusor-Rasvan V. verteidigt und der für seinen Mandanten den, wie er sagt, „revolutionären Antrag auf Freispruch“ gefordert hatte, ist nach dem Schuldspruch außer sich. „Das ist völlig absurd und übertrieben.“ Offenbar habe die Richterin dem öffentlichen Druck nachgegeben, in dem sie „so ein knalliges Urteil gefällt“ habe. Hier werde Armut eingesperrt.

    Düsberg hatte in seinem Plädoyer erklärt, dass im vorigen Jahr 60 Millionen Tiere in Deutschland geschlachtet worden seien – viele davon nur ungenügend betäubt. Völlig unverhältnismäßig sei es daher, Lillys Tod als den großen Skandal zu betrachten. Schließlich töte jeder ein Tier, der in einem Supermarkt eine Lammkeule kaufe. „Wir werden ganz sicher in Berufung gehen“, erklärt er nun. Und sofort Haftbeschwerde einlegen.

    #Neukölln #Hasenheide