Das andere 1968 (Tageszeitung junge Welt)

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  • 22.03.2018 : Das andere 1968 (Tageszeitung junge Welt)
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    Vor 50 Jahren reformierte die DDR ihre Hochschulen – eine grundlegende Umgestaltung von Forschung und Lehre

    Von Gregor Schirmer

    Die dritte Hochschulreform der DDR fußte auf den Ergebnissen zweier Vorgänger. Die erste war die antifaschistisch-demokratische Umwälzung an den Universitäten und Hochschulen in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 bis 1947. Sie begann mit der Neueröffnung der Universitäten in Berlin, Leipzig, Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena und Rostock nach dem Befehl Nr. 50 der sowjetischen Besatzungsmacht vom September 1945. Ihr wesentlicher Inhalt war die Entnazifizierung des Lehrkörpers entsprechend der Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrats und seine Öffnung für Antifaschisten sowie die Abschaffung des bürgerlichen Bildungsprivilegs durch Vorstudienanstalten für Arbeiter und Bauern und deren Kinder.

    Die zweite Hochschulreform 1951/1952 brachte eine Neuorganisation des Hochschulwesens, im wesentlichen nach sowjetischem Vorbild. In Stichworten: zentrale Planung und Leitung durch ein Staatssekretariat, dessen Chef Mitglied der Regierung war und das 1966 Ministerium wurde; Einführung eines in allen Studienrichtungen obligatorischen gesellschaftswisssenschaftlichen Grundstudiums, bestehend aus den Fächern Marxismus-Leninismus, Politische Ökonomie und dialektischer und historischer Materialismus, sowie des obligatorischen Russischunterrichts; Regelung des Studienablaufs in einem Zehn-Monate-Studienjahr und mit einer zeitlichen Befristung von vier bis fünf Jahren; Einführung von verbindlichen Studienplänen, Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen einheitlich für jede Studienrichtung an allen Universitäten und Hochschulen; Konstituierung der Studentenschaft in Seminargruppen, die in der Regel zugleich die Basisorganisationen der FDJ bildeten; Aufbau des Fern- und Abendstudiums sowie der wissenschaftlichen Aspirantur als postgradualer Weg zum Erwerb eines Doktorgrads; last, not least: auskömmliche Stipendien und ausreichend und bezahlbare Wohnheimplätze. Nicht ganz zu Unrecht wird der zweiten Reform der Stempel »Verschulung« aufgedrückt. Aber die eben erst gegründete DDR brauchte dringend und möglichst schnell auf allen Gebieten fachlich versierte Frauen und Männer mit Hochschulbildung, die zugleich überzeugte Sozialisten waren.
    Langandauernder Prozess

    Die dritte Hochschulreform reihte sich in Walter Ulbrichts Reformbemühungen der 1960er Jahre ein. Es ging um eine Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen, die der Verwirklichung des Sozialismus (Artikel 1, Abs. 1 der DDR-Verfassung von 1968) als relativ selbständige und länger dauernde Gesellschaftsformation diente. Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf Bildung bis zum Übergang zu den höchsten Bildungsstätten »entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung«, sowie die Befreiung der Direktstudenten von Studiengebühren und die Gewährung von Stipendien erhielten Verfassungsrang (Artikel 25 und 26). Der Staatsratsvorsitzende erklärte damals, »dass die dritte Hochschulreform ein notwendiges und wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen zur Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus ist, und zwar in doppelter Hinsicht: Sie ist einmal notwendig, um die realen Bedürfnisse unserer Gesellschaft, insbesondere der Wirtschaft nach einer weiteren Entwicklung der Produktivkräfte zu befriedigen, das heißt, die Hochschulreform ist erforderlich, um das »Ökonomische System des Sozialismus« zu realisieren und auf seiner Grundlage die wissenschaftlich-technische Revolution zu vollziehen. Zum zweiten – das ist ebensowichtig – brauchen wir die Hochschulreform, um die sozialistische Menschengemeinschaft zu schaffen, in der sich die Werktätigen zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln und entfalten können.« Die Hochschulreform sei »ein ständiger und langandauernder revolutionärer Prozess«.

    Einen Impuls bekam die Reform durch das »Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem« vom Februar 1965, mit dem die einzelnen Stufen des Bildungswesens vom Kindergarten über die Schule bis zur Hochschule so zusammengefügt wurden, dass sie ein organisches, in sich abgestimmtes Ganzes bildeten. Der Abschnitt über die Universitäten und Hochschulen enthielt die drei auf Wilhelm von Humboldt zurückgehenden Prinzipien akademischer Bildung: Einheit von Bildung und Erziehung, Einheit von Lehre und Forschung und Einheit von Theorie und Praxis. Festgeschrieben war: »Das Studium des Marxismus-Leninismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulbildung.« Gesetzlich festgelegt wurde die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, »den Einsatz der Hochschulabsolventen so vorzubereiten, dass diese spätestens ein Jahr vor Abschluss des Studiums in ihre künftige Tätigkeit vermittelt werden und nach dem Examen eine ihren Leistungen entsprechende Tätigkeit aufnehmen können«. Nicht zufrieden waren viele Hochschullehrer mit der Verkürzung der Abiturstufe auf zwei Jahre nach der zehnjährigen Polytechnischen Oberschule.

    Die eigentliche Hochschulreform begann mit der öffentlichen Diskussion über das Dokument »Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR«, das von der IV. Hochschulkonferenz der DDR im Februar 1967 bestätigt wurde, und die Entwürfe von Rechtsverordnungen, die im November 1968 in Kraft traten.
    Einheit von Forschung und Lehre

    Das wichtigste Vorhaben auf dem Gebiet der Ausbildung war, das Studium durchgängig wissenschaftlich-produktiv und die Lehre forschungsbezogen zu gestalten. »Die Forschung ist die Mutter der Lehre« galt als Maxime. Die Studenten sollten Einblick in die Forschungen ihrer Hochschullehrer erhalten und forschungsnahe Aufgaben lösen sowie in Forschungskollektive einbezogen werden. Selbständigkeit, schöpferische Arbeit und mehr Eigeninitiative der Studenten waren gefragt. Dem dienten der Studentenwettstreit, individuelle Studienpläne für besonders begabte Studenten, wissenschaftliche Studentenkonferenzen und andere Formen wissenschaftlich-produktiven Lernens. Eine originelle Novität der Reform war das Forschungsstudium. Es sah vor, dass begabte und an wissenschaftlicher Arbeit interessierte Studenten unmittelbar nach erfolgreich abgelegter Hauptprüfung innerhalb von drei Jahren ein Forschungsergebnis vorlegen, für das der akademische Grad Doktor eines Wissenschaftszweigs verliehen werden kann. Das Diplom war nicht erforderlich oder konnte »nebenbei« erworben werden.

    Das Studium wurde differenzierter strukturiert in Grundlagen-, Fach- und Spezialausbildung. Nach der Fachausbildung war die Hauptprüfung vorgesehen, mit der ein Abschluss der Hochschulbildung in technischen und betriebswirtschaftlichen Studienrichtungen möglich war. Die Studenten sollten eine breite wissenschaftliche und methodologische Bildung erhalten, damit sie mit der nötigen Disponibilität zukünftigen Neuerungen in Wissenschaft und Praxis gewachsen sein würden. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Grundlagen- und einer soliden Fachausbildung hergestellt werden. Dem Druck von Praxispartnern, aber auch mancher Hochschullehrer, die ihr Spezialgebiet für den Nabel der Welt hielten, möglichst frühzeitig mit Spezialisierungen zu beginnen, sollte widerstanden werden. Die Berufsvorbereitung sollte erst in der Spezialausbildung und in der Diplomphase einsetzen. Der Inhalt der Ausbildung sollte beachten, dass auf das Studium eine systematische Weiterbildung während des gesamten Berufs­lebens folgen würde.

    Ein Ziel der Reform war, enge »sozialistische Beziehungen« zwischen Studenten und Hochschullehrern zu gewährleisten. Die Studenten sollten nicht als Objekt weitgehend unkoordinierter Einwirkung konkurrierender Wissenschaftler betrachtet werden, auf die man möglichst viel Lernstoff ausschüttet und deren Betreuung davon abhält, dass man sich stärker der Forschung und Publikation widmen kann. Sie sollten als Partner im Bildungsprozess angenommen werden. Dafür bestanden – statistisch – gute Voraussetzungen. Auf einen Hochschullehrer kamen 1970 im Durchschnitt 22 Direktstudenten; 1988 waren es 15. Jeder Student konnte mit »seinem« Professor oder Dozenten, ins persönliche Gespräch kommen.

    Die ehrgeizigen Ziele in den strukturbestimmenden Wirtschaftszweigen, die mit dem »Neuen Ökonomischen System« verbunden waren, konnten nach damaligen Berechnungen nur mit einem weitaus größeren naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Hochschulkader erreicht werden, der dem Welthöchststand, wie man damals sagte, entsprach. Folglich wurden die Zulassungszahlen in den entsprechenden Studienrichtungen sprunghaft von 7.100 (1965) auf 15.350 (1970) pro Jahr erhöht. Die Zahl der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter konnte natürlich nicht im gleichen Tempo wachsen. Die Dauer des Studiums wurde auf vier Jahre begrenzt. Unter diesen Umständen waren Einbußen in der Gründlichkeit der Ausbildung unvermeidlich. Die Situation wurde durch die Gründung von neun Ingenieurhochschulen aus qualitativ hochentwickelten technischen Fachschulen 1969/70 entschärft. Aber als der Einsatz der Absolventen der zahlenmäßig verstärkten Jahrgänge anstand, hatte sich die Wirtschaftspolitik der SED mit dem Machtwechsel von Walter Ulbricht zu Erich Honecker und den Beschlüssen des VIII. Parteitags grundlegend geändert. Der Bedarf an Hochschulabsolventen hatte sich damit verringert. Es war nicht einfach, die Absolventen entsprechend ihrem Recht auf Arbeit »unterzubringen«, aber es gelang. Keiner wurde arbeitslos, aber nicht jeder konnte einen qualifikationsgerechten Arbeitsplatz erhalten.
    Sektionen statt Fakultäten

    Die Forschung an Hochschulen steht im Dilemma, dass der Forscher wegen seiner Lehrverpflichtungen zuwenig Zeit dafür hat. Herausragende Wissenschaftler drängten nicht selten in wissenschaftliche Institutionen außerhalb der Hochschulen oder wurden von dort abgeworben. Das Dilemma sollte mit dem Konzept der forschungsbezogenen Lehre und durch die Einbeziehung der Studenten in die Forschung verringert werden. Die traditionelle kleinteilige Hochschulforschung nach dem Prinzip »Jedem Hochschullehrer sein eigenes Forschungsfeld, das nur er mit seinen Assistenten beackert« und »jedem Ordinarius sein (Klein)Institut« sollte durch Konzentration auf Schwerpunktprojekte überwunden werden. Dabei musste Vorsorge getroffen werden, dass der Konzentration nicht die für die Hochschulforschung typische Reichhaltigkeit und die Pflege von »Orchideenfächern« zum Opfer fielen.

    Die spektakulärste Neuerung in der Reform war sicherlich die Bildung der Sektionen anstelle der bisherigen Fakultäten, Institute, Fachrichtungen, Lehrstühle mit ihren Sonderinteressen und Egoismen. Die Sektionen waren die Struktureinheiten für Lehre und Forschung in bestimmten Wissenschaftszweigen oder Schwerpunktgebieten oder interdisziplinären Wissenschaftsbereichen unterhalb der zentralen Ebene der Universität und Hochschule. Sie wurden von einem Direktor geleitet, der auf Vorschlag des Rates der Sektion nach Einholung der Zustimmung des Ministers vom Rektor ernannt wurde. Als demokratische Beratungsorgane fungierten die Versammlung oder die Delegiertenkonferenz der Wissenschaftler, Studenten und Angestellten, die den Sektionsrat wählten. Zentrale Vorschriften über die inneren Strukturen der Sektionen gab es im Interesse der Vermeidung starrer Formen nicht. Das Innenleben der Sektion sollte flexibel organisiert werden können, Profilierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern. In der Sektion sollten die ordentlichen Professoren auf gleichberechtigter Basis zusammenarbeiten. Die Hierarchie Professor mit Lehrstuhl (Ordinarius) – Professor mit vollem Lehrauftrag – Professor mit Lehrauftrag wurde abgeschafft. Der »Lehrstuhl« war nur noch die Bezeichnung für die Planstelle für einen ordentlichen Professor.

    Auch auf zentraler Hochschulebene gab es erhebliche Veränderungen. Es galt nunmehr das Prinzip der Einzelleitung durch den Rektor, der vom Wissenschaftlichen Rat gewählt wurde und vom Minister bestätigt werden musste und dem als Stellvertreter Prorektoren beigegeben waren. Das Konzil war eine jährliche Versammlung von Delegierten, die in den Sektionen gewählt wurden und einen Bericht des Rektors entgegennahmen. Der Wissenschaftliche Rat, in dem der Rektor den Vorsitz führte, beriet Fragen der Wissenschaftsentwicklung, der Profilierung, der Lehre, des Studiums und der Forschung und verlieh die Doktorgrade und die Lehrbefähigung. An Universitäten und breit strukturierten Hochschulen konnte der Wissenschaftliche Rat in einen Senat und in Fakultäten mit einem Dekan an der Spitze gegliedert werden (nun aber nicht mehr im herkömmlichen Sinn einer Fakultät, sondern verstanden als eine Gruppe von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern aus verschiedenen Sektionen, die die Promotionsverfahren durchführte). Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rats wurden in Sektionsversammlungen gewählt. Mitglieder des Gesellschaftlichen Rats waren neben Angehörigen der Hochschule, darunter qua Amt der Parteisekretär, der Gewerkschaftsvorsitzende und der FDJ-Sekretär, Vertreter örtlicher Organe und Institu­tionen sowie Partner der Hochschule in Wirtschaft und Staat. Der Rat war ein Beratungs- und Kontrollgremium, das vor allem die Verbindung der Hochschule mit ihren Praxispartnern und ihre Verankerung im Territorium gewährleisten und fördern sollte.
    Akademische Grade

    In drei Stufen neu geregelt wurden die akademischen Grade. Der erste Grad war das Diplom (z. B. Diplomökonom). Voraussetzung war die bestandene Hauptprüfung. Er wurde nach erfolgreicher öffentlicher Verteidigung einer Diplomarbeit von den Sektionen verliehen. Es galten hohe Qualitätsanforderungen. Die Arbeit sollte den Erkenntnisstand der Wissenschaft bereichern. Die Regelung galt auch für die Medizin (Diplommediziner), was nicht überall gut ankam, weil man gewohnt war, den Arzt Doktor zu nennen, als sei das eine Berufsbezeichnung. Der zweite akademische Grad war wie vorher der Doktor eines Wissenschaftszweigs (z. B. Dr. jur. oder Dr. med.). Der Weg zum Doktor ging mit der Promotion A meist über das Forschungsstudium oder die Aspirantur. Auch hier wurde die Niveaulatte höher gelegt. Vorausgesetzt wurde der Besitz eines Diploms. Mit der Dissertation oder mit Veröffentlichungen sollten Forschungsergebnisse vorgelegt werden, die dazu beitragen, das wissenschaftliche Höchstniveau zu entwickeln. Der höchste akademische Grad war der Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.). Er wurde durch die Promotion B erworben. Voraussetzung war der Besitz des Doktors eines Wissenschaftszweigs, die erfolgreiche Tätigkeit als Leiter wissenschaftlicher Kollektive und der Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine schriftliche Promotionsleistung mit Forschungsergebnissen, die dem Höchstniveau in der Wissenschaft entsprechen. Für alle drei akademischen Grade wurden entsprechend dem damaligen Bildungs- und Gesellschaftsverständnis Kenntnisse im Marxismus-Leninismus und aktive Mitwirkung bei der Gestaltung des Sozialismus vorausgesetzt.

    Der Erwerb des Dr. sc. und die Erteilung der Lehrbefähigung wurden voneinander getrennt. Die Habilitation (Dr. habil.) wurde abgeschafft. Der Erwerb der Lehrbefähigung war nunmehr die wichtigste Voraussetzung für die Berufung zu Hochschullehrer. Die Trennung war politisch motiviert. Erstens sollten in der Forschung herausragende Wissenschaftler den Dr. sc. erwerben können, auch wenn sie nicht Hochschullehrer werden wollten oder dafür als ungeeignet betrachtet wurden. Zweitens sollten auch Lehrerpersönlichkeiten zu Professoren berufen werden können, die den Dr. sc. nicht besaßen. Diese Regelung hat sich allerdings nicht durchgesetzt. Für die Berufung zum ordentlichen Professor wurde in der Regel nicht nur die Lehrbefähigung, sondern auch der Dr. sc. verlangt.
    Staatsrat statt Partei

    Es war wohl ein historischer Zufall, dass die Hochschulreform mit der westdeutschen Studentenbewegung 1967/68 (»Unter den Talaren – der Muff von 1.000 Jahren«) zeitlich zusammenfiel. Die Bewegung war nicht auf die DDR übergeschwappt, weil sie dort keine Basis hatte. Walter Ulbricht hatte die Studentenschaft der DDR aufgefordert, bei der Reform kräftig mitzutun, was durch die FDJ auch weitgehend geschah.

    Die Reform war auf weite Strecken ein Abschied vom sowjetischen Vorbild. Die Amtskollegen in Moskau haben das Unternehmen zwar bei Besuchen in der DDR misstrauisch beäugt, aber nicht behindert oder gar auf Abbruch gedrängt.

    Des Erinnerns wert ist schließlich, dass der Staatsrat ohne vorherige Beschlussfassung des Politbüros die Regie über die Reform übernommen hatte. Das entsprach der Staatsauffassung Walter Ulbrichts und seinem Bestreben, die führende Rolle der Partei und die demokratische Eigenständigkeit der Staatsorgane ins rechte Lot zu bringen. Der Staatsrat beriet 1968/69 dreimal über die Reform. Er hatte eine Kommission eingesetzt, die einen Beschlussentwurf vorbereitete, der an den Universitäten und Hochschulen und bei ihren Partnern zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde. Es gab 2.575 Stellungnahmen, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Anliegen und Inhalt der Reform wurden im dann verabschiedeten Beschluss des Staatsrats vom April 1969 »Die Weiterführung der dritten Hochschulreform und die Entwicklung des Hochschulwesens bis 1975« festgelegt. Nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker 1971 und dem VIII. Parteitag der SED verschwand der Beschluss stillschweigend aus dem hochschulpolitischen Diskurs.

    Als ehemaliger Beteiligter verhehle ich nicht, dass es in den Reformjahren Formalismus, Übertreibungen und Druck von oben gab. Dass die Reform jedoch nur der Festigung der »SED-Diktatur« im Hochschulwesen diente, ist schlicht falsch. Die dritte Hochschulreform war eine produktive Phase der Entwicklung der Universitäten und Hochschulen der DDR im Rahmen der damaligen realsozialistischen Verhältnisse. Auch unter Honecker wurden die durch die Reform eingeleiteten – nach meiner Meinung positiven – Veränderungen nicht pauschal zurückgenommen. Das blieb den westdeutschen Okkupanten der neun Universitäten und 31 zivilen wissenschaftlichen Hochschulen der DDR mit ihrem Abwicklungsfuror und beflissenen ostdeutschen Bediensteten vorbehalten.

    Prof. Dr. sc. Gregor Schirmer ist Völkerrechtler. Als stellvertretender Staatssekretär im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen wirkte er ab Mitte der 1960er Jahre federführend an der dritten Hochschulreform der DDR mit.

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