• Mytaxi: Darf das Taxiunternehmen Rabattaktionen anbieten? – BGH prüft Revision | Berliner Zeitung
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    Karlsruhe -
    Der Markt für Taxifahrten ist hart umkämpft. Rabattaktionen, mit denen Kunden per App viel Geld sparen können, ärgern klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, hat dem Unternehmen MyTaxi daher gerichtlich untersagen lassen, Gutscheine für 50 Prozent Nachlass zu verteilen.

    Die Entscheidungen von Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt basieren auf dem Personenbeförderungsgesetz, das eine Tarifpflicht vorsieht.

    Mehr als 10 Millionen Downloads

    Das Hamburger Unternehmen MyTaxi ist dagegen vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, der an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe verhandelt. MyTaxi ist nach eigenen Abgaben in 70 Städten in 11 Ländern vertreten. Die App wurde mehr als 10 Millionen Mal runtergeladen, 120.000 Taxifahrer seien angeschlossen. MyTaxi gehört zum Daimler-Konzern. (I ZR 34/17)

    Der Sprecher von Taxi Deutschland, Marten Clüver, kritisierte MyTaxi nicht nur wegen des Verstoßes gegen die Tarifpflicht. Das Unternehmen wolle sich mit den Rabatten vor allem die Daten der Kunden erkaufen. Wo häufig MyTaxi bestellt werde, tauchte später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an dem Daimler beteiligt ist. Absicht ist nach Clüvers Überzeugung, die Taxizentralen zu schwächen, die nicht über eine gleichwertige Finanzkraft verfügen.

    Kunden soll angelockt werden

    Der MyTaxi-Manager Alexander Mönch argumentiert dagegen, es sei nicht außergewöhnlich, Kunden mit neuen Angeboten und Produkten auf seinen eigenen Service aufmerksam zu machen. Alle Aktionen seien zeitlich begrenzt und hätten das Ziel, die Marke MyTaxi für eine breite Zielgruppe attraktiv zu machen. Die Branche müsse sich jetzt bewegen, um in einem schnell wachsenden Mobilitätsmarkt mithalten zu können. „Am Ende ist es der Kunde, der entscheidet, welches Angebot er bevorzugt.“

    #Taxi #Recht #Wettbewerb