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Der entscheidende Befehl sei per Funk vom Kommandanten der Kompanie gekommen und sei auch richtig gewesen, sagte H. „Man muss das nur weiterdenken. Die Österreicher sehen einen Hinterhalt von Schwerbewaffneten, sie warnen die syrischen Polizisten, der Hinterhalt fliegt auf. Dann wären die UN-Soldaten auf der Abschussliste der Bewaffneten gestanden“, argumentierte der Soldat. Er war bei dem Einsatz im September 2012 nicht dabei, gehörte aber jener 50-köpfigen Kompanie an, die nun ins Zwielicht geraten ist. Bei einer Warnung an die Syrer wären die Österreicher selbst im Sarg nach Hause gekommen. „Die Österreicher hatten keine kugelsicheren Westen und jeder 30 Schuss Munition. Wir waren nicht dort, um zu kämpfen und auch nicht, um uns in den innersyrischen Konflikt einzumischen“, betonte er. (...) Der Soldat widersprach damit der Einschätzung des Völkerrechtlers Manfred Nowak, demzufolge die Blauhelme die Pflicht gehabt hätten, die Syrer vor dem Hinterhalt zu warnen. Schlimmstenfalls könnte den Bundesheer-Soldaten eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord drohen, weil sei den neun syrischen Geheimpolizisten „wider besseres Wissen eine falsche Auskunft gegeben“ hätten.
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