Service Berlin - Serviceportal Berlin

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  • Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
    https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/standort/122604

    Bezirksamt Spandau
    Wohnungsamt
    Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
    Tel.:
    (030) 90279-2360
    Fax: (030) 90279-3861
    E-Mail:
    wohn@ba-spandau.berlin.de
    Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
    Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
    Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
    Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
    Erläuterung der Symbole
    Öffnungszeiten
    Dienstag
    offene Sprechstunde für den Bereich Wohngeld:
    09:00-12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten für die Bereiche WBS und Zweckentfremdung:
    10:00-12:00 Uhr
    Nahverkehr
    Bus
    Rathaus Spandau. X33, M32, M37, M45, 130, 134, 135, 136, 236, 237, 337, 638, 639, 671
    S-Bahn
    Spandau: S5
    U-Bahn
    Rathaus Spandau: U7
    Zahlungsmöglichkeiten
    Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

    Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

    Dienstleistungsbeschreibung
    Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

    Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS), der grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt wird, können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ob Sie einen WBS benötigen und in welcher Art, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.

    Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und wird bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
    Die Ausstellung eines WBS ist von der Höhe ihres Einkommens abhängig. Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen.
    Sie können den WBS für mehrere Personen beantragen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben.
    Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
    Verfahrensablauf
    1. Den ausgefüllten WBS-Antrag mit den notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind.
    Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
    2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Bezirksamt nach Antragstellung vor. Welchen WBS Sie erhalten ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, welche Wohnungen Sie mit Ihrem WBS beziehen können.
    Für den Bezug der meisten geförderten Wohnungen in Berlin ist ein „normaler“ WBS erforderlich. Dieser WBS besagt, dass die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens 40 Prozent überschritten wird.
    3. Mit dem dann erteilten Wohnberechtigungsschein in Händen, der für ganz Berlin gilt, können Sie sich um eine Sozialwohnung bewerben.
    Viele Berliner Wohnungsunternehmen bieten im Internet einen Abfrageservice mit vermietbaren Wohnungen an. In den Angeboten der Wohnungsunternehmen ist grundsätzlich auch vermerkt, ob Sie z.B. einen WBS benötigen. Wird die Wohnung nur an WBS-Inhaber/innen überlassen, müssen Sie im Besitz eines gültigen und passenden WBS sein. Es kann daher auch vorkommen, dass Ihr einkommensabhängig ausgestellter WBS nicht zu jeder geförderten Wohnung als passend erachtet werden kann.
    Der Vermieter ist insoweit direkter Ansprechpartner, denn er hat die öffentlichen Mittel für die Wohnung erhalten und kennt die Regelungen zur Belegung dieser Wohnung.
    Voraussetzungen
    Einhaltung der Einkommensgrenzen
    Welchen WBS Sie erhalten, ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
    Maximale Größe der Sozialwohnung
    Grundsätzlich gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu.
    Abweichend dürfen seit dem 1. Mai 2018 an Einzelpersonen auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche bis zu 50 m² überlassen werden.
    Im Einzelfall kann wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse oder zur Vermeidung besonderer Härten zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden. Beispielsweise aufgrund des Grades der Behinderung oder wegen wesentlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist ein zusätzlicher Wohnraum unabdingbar.
    Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr, wenn sie zumindest eine 3-Zimmerwohnung in Berlin freimachen, können einen WBS für eine 2-Zimmerwohnung erhalten oder die Ausübung des Berufes zur Sicherung der finanziellen Existenz ist nur in der Wohnung in einem separaten Wohnraum möglich.
    Anerkennung für einen WBS mit besonderem Wohnbedarf
    Es gibt Sozialwohnungen, die nur an WBS-Inhaber/innen mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen.
    Ein besonderer Wohnbedarf kann, soweit der Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist, z.B. anerkannt werden, wenn:
    Haushalte mit einem oder mehreren Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben.
    Unzureichende Wohnverhältnisse liegen (unbeschadet weitergehender Regelungen in Gesetzen und Verordnungen) vor, wenn in der Regel nicht mindestens zur Verfügung stehen:
    • für zwei Personen ein Wohnraum
    • für drei Personen zwei Wohnräume
    • für vier und fünf Personen drei Wohnräume
    • für sechs Personen und mehr vier Wohnräume

    Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 und darüber) in Wohnverhältnissen leben, die aufgrund der anerkannten Leiden objektiv ungeeignet sind.
    Personen in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften untergebracht sind (z.B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen).
    Ältere Personen (die das 65. Lebensjahr überschritten haben) eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben (Anzahl der Zimmer größer als Anzahl der Haushaltsangehörigen).
    Personen unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen (z.B. aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Benutzungsverbots oder mit Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses).
    Leistungsempfangende nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung), die vom JobCenter/Sozialamt eine konkrete Aufforderung zum Umzug in eine „angemessene Wohnung“ erhalten haben.
    Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Bürger der Europäischen Union
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
    Ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
    Volljährig
    Eine antragsberechtigte wohnungssuchende Person muss in der Regel volljährig sein.
    (Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)
    Längerer Aufenthalt in Berlin
    Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend (mind. 11 Monate) in Berlin aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen.
    Erforderliche Unterlagen
    Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
    (unter „Formulare“)
    Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
    Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
    Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
    Partnerschaftserklärung
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
    Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
    Meldenachweise (in Kopie)
    Meldenachweise (in Kopie) von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
    Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
    Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
    Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie), wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
    Heiratsurkunde (in Kopie)
    wenn Sie verheiratet sind
    Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
    Sie sind nicht ledig,
    zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
    Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
    Schwerbehindertenausweis (in Kopie)
    Sie sind schwerbehindert,
    Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
    Mutterpass (in Kopie)
    sie sind schwanger,
    der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche
    Semesterbescheinigung (in Kopie)
    bei Studierenden,
    bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
    Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
    sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
    Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
    Neben dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können weitere Unterlagen notwendig sein
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
    Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
    Formulare
    Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
    Einkommenserklärung
    Hinweise zur Einkommenserklärung
    Einkommensbescheinigung
    Partnerschaftserklärung
    Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
    Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
    Gebühren
    keine

    Rechtsgrundlagen
    Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) § 27
    Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) § 5
    Weiterführende Informationen
    Wohnberechtigungsschein-Abfrage
    Mietfiebel / Wohnberechtigungsschein
    Hinweise zur Zuständigkeit
    Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

  • Info-Sheet „Rekommunalisierung des Stadtportals Berlin.de“ – Geschichte, Technik, Herausforderungen – Bündnis digitale Stadt Berlin
    https://digitalesberlin.info/info-sheet-stadtportal

    La ville de Berlin a racheté le domaine internet berlin.de et le site avec tous ses services. On discute alors comment bâtir un ensemble de sites et services publiques.

    Das Stadtportal berlin.de das „digitale Herz“ der Stadtbevölkerung dar: Internetauftritte von Behörden, Service-Portal mit Online-Bürgediensten, Open-Data-Portal und Beteiligungsportal werden hier unter einem Dach gebündelt. Doch bisher sorgte Berlin.de vor allem als Werbefläche und Datensauger für Skandale. Das Portal wurde seit Ende der 90er Jahre von wechselnden Privatunternehmen kommerziell betrieben und mit Werbetrackernund Boulevardnachrichten zugepflastert. Das dieser Zustand unhaltbar war hat auch die Landesregierung erkannt und 2020 die Rekommunalisierung von Berlin.de auf den Weg gebracht.

    Seit dem 1. Juli 2021 ist das Berliner Stadtportal berlin.de nun wieder in öffentlicher Hand – einer gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des digitalen Stadtraums steht somit formal nichts mehr im Wege. Doch wie sieht ein gemeinwohlorientiertes Stadtportal eigentlich aus? Wie können Open-Source/Open-Data, digitale Souveränität und Nachhaltigkeit mitgedacht werden? Und wie könnte ein Prozess aussehen, in dem die Entwicklungsziele möglichst demokratisch – gerade auch mit Rücksicht auf benachteiligte Gruppen – bestimmt werden?

    Die Stadtöffentlichkeit ist an der Neuausrichtung von Berlin.de bisher nicht beteiligt. Dabei hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, dass die digitale Zivilgesellschaft bei der Neuausrichtung eingebunden werden soll. Nach unserem Offenen Brief zum Stadtportal berlin.de vom April 2021 mit Impulsen zur Neuausrichtung hat sich die Senatskanzlei jedoch an einem Austausch interessiert gezeigt. Gemeinsam mit der zuständigen Landesredaktion bei der Berliner Senatskanzlei veranstalten wir im Februar 2022 einen Runden Tisch Digitalisierungspolitik um mit der bereiten Stadtgesellschaft weitere Prozessschritte zur Neuausrichtung vonBerlin.de zu diskutieren. Aus dieser kooperativen Zusammenarbeit entstand auch die folgende Informationsübersicht.

    Auf dieser Seite wollen wir Euch die wichtigsten Informationen rund um die Rekommunalisierung des Stadtportals bereitstellen:

    Geschichte des Stadtportals
    Das Stadtportal aktuell
    Technische Rahmenbedingungen
    Herausforderungen für die Neuausrichtung

    1. Die Geschichte des Stadtportals Berlin.de

    1995–2019: Entstehung und Entwicklung des Stadtportals: https://netzpolitik.org/2019/die-wirre-geschichte-einer-hauptstadt-website

    1998: Beginn einer Public-Private-Partnership zu Berlin.de mit wechselnden Betreibergesellschaften
    2011: Der Berliner Verlag hält ca 75 Prozent Anteile der Portal-Betreibergesellschaft BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die Investitionsbank Berlin erwirbt ca. 25 Prozent der Anteil

    August 2019: Auf Nachfrage eines Abgeordneten wird öffentlich, dass die Senatskanzlei den im Jahr 1998 geschlossenen Betreibervertrag bereits Ende 2018 einseitig zum 31.12.2021 gekündigt hat. Es wird jedoch über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Berliner Verlag auf neuer vertraglicher Basis verhandelt: https://www.tagesspiegel.de/berlin/kommunales-klickmonster-senat-verhandelt-ueber-zukunft-von-berlin-de/24940368.html

    Oktober 2019: Das IT-Unternehmer-Ehepar Holger und Silke Friedrich kaufen den Berliner Verlag und bezeichnen Berlin.de den „wahren Schatz“ ihrer Übernahme. Und weiter: „Da können wir prinzipiell jede Dienstleistung ausspielen.“ https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/berliner-zeitung-die-neuen-eigentuemer-im-interview-ld.1522069

    Dezember 2019: Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellt fest, dass hunderte von Trackingdiensten, die Daten der Nutzer:innen abgreifen: https://www.tagesspiegel.de/berlin/verheerendes-zeugnis-fuer-betreiber-des-hauptstadtportals-berlinonline-soll-besucher-daten-ohne-einwilligung-erheben/25316804.html

    September 2020: Berlin.de wird im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/EuroBundMed/protokoll/ebm18-057-ip.pdf (Punkt 6 der Tagesordnung)

    Zustände Staatssekretär Christian Gaebler berichtet erstmals über die geplante Rekommunalisierung. Ziel sei es die restlichen Geschäftsanteile an BerlinOnline aufzukaufen.
    In 2021 stünde eine Transformationsphase an, in der die Neugestaltung des Hauptstadtportals berlin.de operativ durchgeführt werden solle. Die Weiterarbeit mit dem vorhandenen Portal sei die aktuell einfachere und günstigere Lösung.
    Das ITDZ habe bereits einen Businessplan für Migration und den Aufbau eines Stadtportals in mehreren Szenarien vorgelegt.
    Daniel Roleff (Leiter der Landesredaktion) stellt klar, dass „nicht das Stadtportal gekauft [werde]; die Domain berlin.de gehöre dem Land Berlin.“

    November 2020: Mündliche Behandlung im Plenum: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/PlenarPr/p18-067-wp.pdf#page=36

    Der Regierende Bürgermeister Michael Müller verteidigt das werbefinanzierte Betreibermodell des Stadtportals: „Nun müssen sich ja Werbeeinnahmen und Qualität nicht zwingend ausschließen“

    Dezember 2020: Antrag im Abgeordnetenhaus „Das Stadtportal berlin.de in öffentlicher Hand neu aufstellen“: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3240.pdf (wurde im Juni 2021 angenommen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/PlenarPr/p18-081bs3240.pdf)

    Das Abgeordnetenhaus fordert den Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Neuaufstellung des Portals: „Bei der Neukonzeption und Modernisierung von berlin.de sollen (…) die Expertisen und die Kreativität der digitalen Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der öffentlichen Unternehmen und Kultureinrichtungen sowie Start-Ups genutzt werden.“
    Dienstleistungen privatwirtschaftlicher Akteure sollen als Auftragnehmer:innen der öffentlichen Hand geführt werden (nicht als Public-Private-Partnership)
    Zudem wird appelliert an die „Prinzipien des Datenschutzes, offener Schnittstellen, der Barrierefreiheit und Multilingualität sowie der Freiheit von kommerziellen Trackinginstrumenten“

    Mai 2021: Berlin.de wird im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/EuroBundMed/protokoll/ebm18-070-ip.pdf (Punkt 5 der Tagesordnung, S. 8)

    Staatssekretär Gäbler informiert über die laufenden Verhandlungen: „Mit dem Berliner Verlag sei ein akzeptabler Preis vereinbart. Es gebe durchaus konstruktive Gespräche mit dem Berliner Verlag, schon vor Jahresende einen Übergang anzustreben. Auch die IBB wirke mit. Das ITDZ bereite sich auf die Übernahmedes Betriebs vor.“

    Juli 2021: Vorlage der Senatskanzlei „über Neuausrichtung des Hauptstadtportals berlin.de und Erwerb der Gesellschaftsanteile an BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und BerlinOnline Stadtportatbeteiligungsges. mbH“ https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3904.pdf

    BerlinOnline wird in das Eigentum des Landes Berlin überführt. Die Investitionsbank Berlin hat die verbleibenden Anteile des Berliner Verlags an BerlinOnline zum 1. Juli 2021 für 4,2 Mio. Euro erworben.
    Das PPP-Modell wird aufgrund mangelnder Steuerungsfähigkeit beendet und die Verantwortlichkeit für Inhalte und Aufbau des Stadtportals gehen in die Verantwortung der Senatskanzlei über.
    BerlinOnline soll zukünftig mit der Webprogrammierung bzw. Digitalen Kommunikation des Stadtportals beauftragt werden. Aber „einzelne webbasierte Softwarekomponenten liegen im Eigentum der BerlinOnline, das Land Berlin hat hieran lediglich Nutzungsrechte.“

    Gleichzeitig legt die Senatskanzlei ein Kurzkonzept mit dem Titel „Neuausrichtung Hauptstadtportal Berlin.de“ vor (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3904.pdf, ab S. 7):

    Vollportal mit engem Themenkreis Berlin: Inhaltlich soll der Charakter eines thematischen Vollportals beibehalten werden. Die thematische Ausrichtung soll auf rein Berlin-orientierte Inhalte reduziert werden. Aktuelle Themenbereiche wie „Lifestyle“ oder „Shopping“, die boulevardeske Inhalte zur Reichweitensteigerung anbieten, sollen wegfallen.
    Vermarktung wird eingestellt: Werbefinanzierung wird eine Absage erteilt: „Eine gewinnorientierte Vermarktung wird auf Berlin.de nicht mehr stattfinden“. Stattdessen soll das Portal in Kooperation mit kommunalen Unternehmen und Stakeholdern „als Multiplikator für öffentliche Dienstleistungssektoren genutzt werden“
    Technische und gestalterische Weiterentwicklung: Das Portal soll „übersichtlich und anwenderfreundlich sowie auch datenschutzgerecht und barrierearm gestaltet werden, damit Menschen verschiedener Altersklassen und Nutzererfahrungen dieses nutzen können.“
    Bekenntnis zu Open-Source: „Die Verwendung quelloffener Software und transparenter Algorithmen gehörtzu den Wesensprinzipien bei Änderungen oder Neueinführung von Systemen.“
    Erweiterte Funktionalität: Zukünftig sollen viele weitere Dienste über das Stadtportal ausgespielt werden: „BerlinOnIine entwickelt und programmiert neue E-Government-Dienste im Auftrag der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen.“ Genannt werden die „Authentifizierung über die elD“ sowie „E- Government-Dienste wie E-Payment“. Dazu soll eine „zentrale Anlaufstelle für digitale, webbasierte Dienstleistungen“ aufgebaut werden.
    Open-Data-Anwendungen und Bürgerbeteiligung verstärken: Kurz und knapp wird für die Erreichung „einheitlicher Qualitätsstandards“ auch der verstärkte Rückgriff auf „Open-Data-Anwendungen und Tools zu Bürgerbeteiligung“ angekündigt.
    Die Redaktion „für verwaltungs- und themenübergreifende Inhalte“ liegt weiter bei BerlinOnline.

    Januar 2022: Richtlinien der Regierungspolitik auf Basis des Koalitionsvertrags: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0114.pdf

    Das Stadtportal berlin.de wird unter Einbezug externer Expertise neu aufgestellt – nutzerfreundlich, barrierefrei und mehrsprachig. Die Beteiligungsplattform „mein.berlin.de“ wird modernisiert und um weitere Tools zur digitalen Partizipation und zivilgesellschaftlichen Vernetzung erweitert. (S. 73)

    2. Das Stadtportal aktuell

    Hier eine knappe Information der Senatskanzlei: https://www.berlin.de/rbmskzl/service/stadtinformationssystem-berlin-de

    Welche Inhalte umfasst das Stadtportal Berlin.de?

    Sämtliche Internet-Auftritte von Behörden und öffentlichen Einrichtungen auf Landes- und Bezirksebene
    Service-Portal mit über 70 Onlinedienstleistungen, wie bspw. die Beantragung eines neuen Personalausweises, und Daten zu über 1000 Standorten. Das Service-Portal hat ca. fünf Millionen Seitenabrufe pro Monat.
    Berliner Open-Data–Portal mit knapp 3000 offenen Datensätzen
    Berteiligungsportal „meinberlin.de“
    BVV-Dokumentationsportal (Allris) der Berliner Berzirksverordnetenversammlungen (BVVen)
    E–payment-Funktion mit monatlich ca. 35.000 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu mehr als 800.000€

    3. Technische Fakten
    Allgemein

    25 Mio Request/Tag
    600.000 Einzelseiten (u.a. Pressemitteilungen etc.), 40.000 Rubriken
    CMS Imperia wird von 3000 (dezentralen) Redakteure genutzt
    Bei BerlinOnline sind ca. 40-50 Mitarbeiter:innen angestellt

    Datenerhebung

    Auf der Webseite wird der Webanalysedienst „Mapp Intelligence“ der Webtrekk GmbH eingesetzt. Dieser Dienst erhebt aber keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich anonymisierte, statistische Daten. Die Analyse erfolgt Session basiert und beschränkt sich damit auf den Zeitraum eines einzelnen Besuchs, ohne Möglichkeiten einer Erkennung wiederkehrender Besucherinnen oder Besucher.
    Die Implementierung des Dienstes erfolgte nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und Datenminimierung und ermöglicht, die Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern.
    Genauso verlangen auch Service-Angebote wie Newsletter, Formulare, Videos oder Social Media Inhalten Datenverarbeitungen, die aber alle erst nach einer Bestätigung durch die Nutzenden erfolgen.
    Neben diesen portalweit implementierten Diensten und Services können weitere Datenverarbeitungen erfolgen, die in der Verantwortung der betreffenden Verwaltung liegen und von denen wir keine Kenntnis haben müssen. Die entsprechenden Verarbeitungen sind in den Datenschutzerklärungen der einzelnen Auftritte hinterlegt.

    Eingesetzte Software – proprietär/Open-Source?

    Fast alle von BerlinOnline für www.berlin.de eingesetzten Server laufen auf freien Betriebssystemen, Datenbanken und Webservern betrieben. Weitere Beispiele für eingesetzte Free Open-Source Software sind:
    Kubernetes, Docker
    Varnish
    NginX, Apache
    PHP, Perl, Python
    MySQL, ElasticSearch, CouchDB
    Für das zentrale Content-Management-System (CMS) kommt seit den Anfängen des Stadtportals die proprietäre Software CMS Imperia zum Einsatz. Dabei liegt der Quellcode jedoch vor und darf verändert werden
    Ähnlich verhält es sich bei dem proprietären Tool Sendy, welches zum Versand von Newslettern verwendet wird.
    Hinzu kommen Integration von Dritten (Subdomains oder im URL-Pfad via Reverse-Proxy) auf der Seite berlin.de über deren Lizenzmodell wir keine Informationen haben.
    Zum Einsatz von Kubernetes verwenden wir ein fertiges Produkt eines Hosting-Dienstleisters, bei dem einzelne Komponenten des Systems ebenfalls proprietär sind.

    4. Herausforderungen für die Neuausrichtung

    Rechtliche Einschränkung durch das „Crailsheim-Urteil“: Gerichte sehen öffentliche Hand als Portalanbieter sehr restriktiv, dürfen keine presserechtlichen: https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crail
    Knappe finanzielle und personelle Ressourcen, aktuell noch kein Budget für zusätzliche Aufgaben
    Die Koordination wird erschwert durch dezentrale Verwaltungszuständigkeit bei vielen wichtigen Themenbereichen des Stadtportals. Ende 2021 wurde ein Verwaltungsbeirat zu besseren Absprache ins Leben gerufen. Beteiligt sind u.a.:
    Presse- und Informationsamt (Senatskanzlei) mit Landesreaktion: Aufgabe Information und Koordination der Verwaltungen, verantwortlich für Berlin.de allgemein und CMS; zugleich für Bürgerbeteiligung zuständig, bspw. https://mein.berlin.de
    SenWiEnBe: zuständig für Digitalisierung der Wirtschaft (Digitalisierung, IKT-Wirtschaft, digitale Infrastruktur und Open Data) – bspw. https://daten.berlin.de aber auch https://www.berlin.de/vergabeplattform
    SenInnDS: für Verwaltungsdigitalisierung und verfahrensunabhängige IKT zuständig sowie CIO-Funktion für Berlin; verantwortlich u.a. für https://service.berlin.de
    SenFinanzen; für Personal zuständig, und u.a. hierfür https://www.berlin.de/karriereportal
    SenUVK: hat viele Umwelt- und Verkehrsdaten – bspw. im https://wasserportal.berlin.de oder auch https://www.berlin.de/umwelt

  • « Un scénario de financiarisation du logement social se dessine au détriment du bien commun » Patrice Lanco (Ancien haut fonctionnaire au ministère du logement)
    Dans une tribune au « Monde » (08.05.2018) Patrice Lanco, ancien inspecteur général de l’équipement, estime qu’un partage progressif entre l’Etat, des investisseurs et certains groupes HLM,du gâteau que représente ce pilier du modèle social français est en cours.

    Le logement social est un pilier du modèle social français. Avec 4,6 millions de logements, il loge un ménage sur six, soit 10 millions de personnes. Amortisseur face à la crise, filet de sécurité pour les plus fragiles, c’est aussi un poids lourd de l’économie : 17 milliards d’euros d’investissement en 2015.

    Ce patrimoine s’est constitué au fil des générations par l’effort cumulé des locataires (20 milliards d’euros de loyers par an, dont 40 % servent à rembourser les prêts qui ont financé le patrimoine), de l’Etat, des collectivités locales, des épargnants sur le Livret A, des entreprises et des salariés (ex-1 % logement). L’ancien ministre du logement Louis Besson l’a qualifié en 1990 de « patrimoine de la nation ».

    BIEN QUE GREVÉ DE 140 MILLIARDS D’EUROS DE DETTE, CE PATRIMOINE SUSCITE DES CONVOITISES

    C’est un bien commun dont les bailleurs sociaux ne sont que les dépositaires et les gestionnaires, qui n’a vocation à être approprié ni par l’Etat ni par des actionnaires. La loi garantit la pérennité de sa vocation sociale en fixant des plafonds de ressources et de loyers.
    Bien que grevé de 140 milliards d’euros de dette, ce patrimoine suscite des convoitises. Le modèle économique HLM est ébranlé par trois facteurs : le niveau historique des prix de l’immobilier et du foncier, la paupérisation des locataires et le désengagement de l’Etat.
    L’Etat a arrêté de subventionner la production de logements sociaux, financée par des prélèvements sur les bailleurs sociaux eux-mêmes. Il veut aller plus loin en inversant les flux financiers afin de prélever une partie de la richesse accumulée. La loi de finances 2018 met ainsi la pression sur le logement social avec une vision budgétaire, mais aussi stratégique : il s’agit d’impulser un changement de modèle.

    Montage complexe
    Le gouvernement, échaudé par le tollé contre la baisse de 5 euros de l’aide personnalisée au logement (APL), a conçu un montage plus complexe. La réduction de loyer, dite « de solidarité » (RLS), censée bénéficier aux locataires modestes, est déduite de leur APL à hauteur de 98 % : un gain misérable pour eux, mais de 800 millions d’euros pour l’Etat. Une péréquation a été instaurée pour ne pas décourager l’attribution de logements aux plus pauvres, mais chaque bailleur social sera prélevé in fine à hauteur de 4 % de ses loyers. Fragilisés, les bailleurs devront encore réduire la maintenance et l’investissement, au détriment des locataires et de l’emploi.

    D’ICI TROIS ANS, TOUS LES BAILLEURS SOCIAUX DÉTENANT MOINS DE 15 000 LOGEMENTS DEVRONT SE REGROUPER POUR ATTEINDRE CE SEUIL

    Avec le projet de loi ELAN [évolution du logement, de l’aménagement et du numérique], le gouvernement dicte sa solution : regroupez-vous pour faire des économies et favoriser la circulation des capitaux, et vendez pour pouvoir réinvestir. D’ici trois ans, tous les bailleurs sociaux détenant moins de 15 000 logements devront se regrouper pour atteindre ce seuil. Les sociétés anonymes d’HLM devront soit rejoindre un groupe, tels ceux contrôlés par Action logement (ex-1 % logement) ou par des établissements financiers, soit constituer entre eux une société de coordination. Dans tous les cas est prévue une centralisation au niveau du groupe pour définir la stratégie et les objectifs chiffrés.
    La contractualisation avec l’Etat s’effectuera au niveau national. Les collectivités locales ont ainsi de fortes chances d’être court-circuitées, malgré leur rôle-clé dans les politiques locales d’habitat. Les locataires ne seront plus représentés. Aucun contre-pouvoir n’entravera celui de l’actionnaire.

    Laboratoire
    La vente aux locataires correspondait jusqu’ici à une respiration normale du logement social : un peu moins de 9 000 logements ont été vendus en 2016. Ce n’est pas assez aux yeux du gouvernement, qui vise un objectif de 40 000. Des sociétés de vente d’HLM achèteront en bloc aux bailleurs qui veulent vendre vite, et se chargeront de la commercialisation des logements. Sans besoin de l’accord de la commune.

    UN NOUVEAU MODÈLE SE FAIT JOUR : LE PASSAGE D’UN LOGEMENT SOCIAL PÉRENNE À UN LOGEMENT SOCIAL À DURÉE DÉTERMINÉE

    L’étude d’impact estime à 800 000 le potentiel de logements susceptibles d’être mis en vente, et affiche la couleur : « Le paramètre de la revente à terme (dix ou quinze ans) pourrait même être intégré pour améliorer l’équilibre d’exploitation prévisionnel au moment du lancement de nouvelles opérations. » Un nouveau modèle se fait jour : le passage d’un logement social pérenne à un logement social à durée déterminée.

    Le logement intermédiaire a été un laboratoire : des fonds privés ont été créés avec des investisseurs pour produire des logements qui seront remis sur le marché au bout de dix à quinze ans. Le projet de loi prévoit l’extension de ce modèle aux logements sociaux haut de gamme : ceux de plus de quinze ans pourront être vendus à toute personne morale de droit privé. Le statut HLM des locataires en place sera maintenu, mais on peut anticiper la pression pour faciliter la vente à la découpe, et craindre l’extension de la vente en bloc à la meilleure partie du patrimoine, la plus intéressante pour des investisseurs.

    Partage du gâteau
    Ces projets sont bien sûr affichés comme permettant de produire plus. Bercy prétend que, avec un logement vendu, on peut en faire trois. Mais on ne reconstitue pas facilement une offre de logements sociaux dans les quartiers bien placés. Combien resterait-il de logements sociaux à Paris s’ils ne l’avaient été que pour vingt ans ?

    L’ALLEMAGNE, OÙ LA CRISE DU LOGEMENT REFAIT L’ACTUALITÉ APRÈS DES VENTES MASSIVES À DES FONDS DE PENSION, N’EST PAS UN MODÈLE

    Un scénario de financiarisation du logement social se dessine au détriment du bien commun, un partage progressif du gâteau entre l’Etat, des investisseurs et certains groupes HLM, qui voudraient déjà pouvoir transférer des fonds du logement social vers le logement intermédiaire, sas idéal avant une privatisation.

    Le modèle français du logement social doit être protégé, le bien commun trouver un statut qui le mette à l’abri de toute tentative de prédation. Pourquoi pas dans une fondation ? Des réformes sont certes nécessaires, mais ce doit être au profit des demandeurs qui ne parviennent pas à accéder au logement social trop cher, pas pour organiser son dépeçage. L’Allemagne, où la crise du logement refait l’actualité après des ventes massives à des fonds de pension, n’est pas un modèle.

    #logement_social #logement_intermédiaire #locataires #vente_d’HLM #loi_de_finances #banksterspartoutlogementnullepart

    • Si ces projets deviennent réalité ils constituent une catastrophe pour les locataires et pour la société entière.

      En Allemagne le systéme des appartements sociaux - abolis et remplacés par rien du tout - était fondé sur des subventions pour l’industrie de l’immobilier. Un investisseur avait accès á un prêt à taux d’intérêt subventionné pour son chantier. En échange il promettait pour une durée limitée de ne pas dépasser les loyers plafonnés et de ne louer qu’aux personnes possédant un Wohnberechtigungsschein attribué aux moins fortunés.

      Ceci était accompgané par un grand nombre d’appartements en possession de l’état fédéral, des Länder et des municipalités.

      Le troisiéme pilier du logement social était constitué par les sociétés immobilières privées en possession complète ou partielle de la « main publique ». Ils sont le seul élément de l’ancien système du logement social encore en place.

      Aujourd’hui on a toujours droit au Wohnberechtigungsschein si on ne gagne pas beaucoup, mais ce papier ne donne droit qu’á l’inscription sur la longue liste d’attente auprès des sociétés immobiliéres. Comme de nombreuses municipalités la ville de Berlin a vendu la quasi totalité de ses logements, des appartements de type logement social n’existant plus dans le privé depuis un bon moment.

      Chez nous le hold-up contre les municipalités et ses locataires a commencé dans la phase de l’appropriation des biens en possession des citoyens de la #RDA par les capitalistes ouest-allemands. Pour organiser et justifier ce vol le Docteur Schäuble , que vous connaissez pour son rôle dans le pillage de la Gréce, a introduit des lois qui forcent l’état à vendre tous les biens dont il n’a pas besoin dans l’immédiat. Chez les dogmatiques du libéralisme on ne veut pas que l’état et la société soient en mesure d’investir parce que ceci doit rester ou devenir le privilége des investisseurs privés riches (forcément).

      Depuis tous les gouvernments au niveau fédéral poursuivent cette ligne politique et maintiennent l’aubaine pour les super-riches.

      Le pillage des biens communs et communaux n’était pas une politique limitée aux Länder établis sur le territoire de l’ancienne RDA . Les lois introduits á l’occasion servent toujours à justifier la vente d’immeubles du Bund à des sociétés privées plutôt qu’à leur passage dans le patrimoine municipal de Berlin. La conséquence de cette politique pour les Berlinois est la hausse de loyers la plus élevée d’Allemagne.

      Les victimes de cette politique ne sont pas seulement les locataires et les personnes á la recherche d’un appartement. La ville de Berlin est de plus en plus souvent en situation d’échec quand il faut trouver des locaux pour son administration, pour des projets sociaux, pour loger des personnes en détresse après une incendie et pour réagir aux crises à caractére politique comme l’afflux de travaileurs pauvres des pays de l’Est et de réfugiés démunis.

      Wohnberechtigungsschein - WBS - Antragsannahme - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
      https://service.berlin.de/dienstleistung/120671

      #Allemagne #Berlin #logement_social