UBER erneut in die Schranken gewiesen

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    http://www.vorwaerts.ch/inland/uber-erneut-in-die-schranken-gewiesen


    Warum immer nur in der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    Das Urteil fehlt noch in Deutschland. Kein Fahrer hat bisher versucht, durch Uber wie ein Angestellter behandelt zu werden. Dem stehen in Deutschland eingefahrene Verhältnisse aus der verkommenen Taxibranche und Arbeitsgesetze entgegen, die es Sozialschmarotzern wie Uber leicht machen, ihr Geschäft auf dem Rücken von Gemeinschaft und Fahrern zu betreiben.

    Das deutsche Recht kennt den Status des „vogelfreien“ Einzelunternehmers. Für den gelten weder Arbeitszeit- noch Mindestlohngesetz. Sein einziges Privileg ist die Zwangsmitgliedschaft in einer teuren privaten oder manchmal noch teureren öffentlichen Krankenversicherung. Wen wundert es, dass Uber in Deutschland versucht, alle Termine zur IHK Prüfung, Voraussetzung für für Taxi- und Mietwagenunternehmer, zu blockieren und sie an seine „Vertragspartner“ weitergibt. Die mucken nicht auf, wer von ganz unten kommt wird leicht mit Knebelverträgen gefügig gemacht.

    Diese „qualifizierten Unternehmer“ sind dann berechtigt, alle kostentreibenden Einschränkungen zu umgehen, die für besser geschützte abhängig Beschäftigete gelten. Und schon herrscht ganz legal in Deutschland das Hippiemotto aus Silicon Valley freedom is just another word for nothing left to lose . Uber lacht sich ins Fäustchen, denn die mit Touren-Zuschüssen und subventionierten Terminen zur Unternehmerprüfung geköderten „Geschäftspartner“ sind dem Kapitalmonster nun auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

    Irgendwann, spätestens wenn der Taxi-Markt endgültig unter Uber-Fuchtel geknackt ist, klappt die Falle zu. Die Uber-Provisionen werden so erhöht, dass auch mit 100 Stunden Arbeit in der Woche kein Kutscher mehr die Miete zahlen kann. In New York ist es so weit, dass ein Fahrer in jeder Minute Geld verliert, er jedoch wegen der Knebelverträge weiterfahren muss.

    Uns Kutscher zwingen Recht und Gesetz und Uber, Lohn- und Qualitätslimbo mitzutanzen. Für Nachschub an Billigfahrern ist gesorgt, denn Krieg und Sklavenhandel machen die Schlange am Eingang der Ausbeuterdisco lang und länger. Privileg der vom Kapitalismus Ausgekotzten, die einmal in Deutschland Taxifahrer waren, ist lamgsames Siechtum mit Peter-Hartz-Rationen. New Yorker Kollegen erlaubt man die Schrotflinte. Die ballern sich die Birne vor dem Rathaus weg.

    Was wohl wäre, wenn die Schweiz von einer Welle deutscher Taxiflüchtlinge überrollte würde?

    Janis Joplin, Me and Bobby Mcgee by kris Kristoffersen
    https://www.youtube.com/watch?v=CQ-QfMv7Fzw

    Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. Dennoch sind Verbesserungen im Arbeitsrecht dringend notwendig.

    Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter ArbeitnehmerInnen mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als zum Beispiel eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als «Aufträge» bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den ArbeitnehmerInnen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nun hat auch das SECO festgehalten, dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die «Ausleihe» von FahrerInnen aus anderen Unternehmen. Auch hier hatte UBER entgegen jeglicher rechtlichen Evidenz argumentiert, er sei kein Arbeitgeber, sondern bloss eine «Software-Firma».

    Für Digitalisierung gewappnet

    Diese Entscheide zeigen: das Schweizer Arbeitsrecht ist grundsätzlich fit für die Digitalisierung. Wichtig ist, dass die Behörden die bestehenden Regeln rechtsgleich anwenden und die digitalen Anbieter nicht gegenüber traditionellen bevorzugen. Insbesondere, wenn die «Plattformbetreiber» versuchen, durch Scheinselbständigkeit unlautere Wettbewerbsvorteile zu gewinnen! Unter diesem Aspekt sind die Vorstösse im Parlament, die auf eine Aufweichung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zielen als zynische Versuche zu werten, auf dem Buckel der Arbeitnehmenden Deregulierung zu betreiben. Konkrete Beispiele solcher Vorstösse sind: Die parlamentarische Initiativen Keller-Sutter und Graber zur Abschaffung ganzer Teile des Arbeitsgesetzes, die parlamentarische Initiative Burkart zur Schaffung des 17-Stunden-Arbeitstages im Home-Office sowie das FDP-Postulat zur Schaffung eines neuen «Digitalisierung-Status für den Arbeitsmarkt». Diese Deregulierungsagenda leistet den schwarzen Schafen der Branche, also auch UBER, ziemlichen Vorschub.

    Lücken schliessen

    Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich mit allen Mitteln gegen solche Verschlechterungen wehren. Vielmehr sind die Lücken im Arbeitnehmerschutz, die heute im Rahmen der Digitalisierung bestehen, zu schliessen. Es braucht eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche durch die Behörden. Notwendig ist auch eine Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, sowie bei Haftungsfragen. Zudem ist ein Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsverträgen mit Plattformarbeitgebern aus dem Ausland beschlossen werden. Denn die Digitalisierung soll den ArbeitnehmerInnen nützen und nicht schaden.

    Luca Cirigliano ist Zentralsekretär beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund

    Du glückliche Schweiz jodele - Vico Torriani - 1974
    https://www.youtube.com/watch?v=VPVY6NDKiR0

    N.B. Alle Aussagen zu Uber beruhen auf Informationen über die für Dritte geheimen Vertragskonditionen von Uber, über die Betroffene am Halteplatz berichten und auf Leaks deren Quellen wir nicht offenlegen dürfen. Wären die Inhalte der Uber-Vertragskonditionen per Gesetz öffentlich zugänglich, wäre Uber in Deutschland längst Geschichte. Vermutlich würden allein die Klagen wegen unlauteren Wettberwerbs genügen, um die Plattform in Deutschand dichtzumachen, ganz zu schweigen von den Arbeits- und steuerrechtlichen Tatbeständen, die dann in Größenordnungen nachweisbar wären.
    So sind wir zur Zeit bei unseren Berichten auf Hörensagen angewiesen und können nur alle Betroffenen auffordern, entweder mit der AG Taxi bei Ver.di Berlin Kontakt aufzunehmen, oder direkt zur Staatsanwaltschaft zu gehen.

    Die AG Taxi ist die Versammlung der Vertrauensleute für das Taxigewerbe bei Ver.di in Berlin.
    http://www.ag-taxi.de

    Zum Mitsingen

    In der Schweiz

    Im Sommer scheint’ d’Sonne, im Winter da schneit’s
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz
    Die Mädchen, die sind von besonderem Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    Die Berge sind hoch und das Echo klingt weit
    (Im Emmental, Emmental, Emmental, Emmental)
    macht das viel Freud
    Das alles hat seinen besonderen Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    –Jodeljodel-

    Mitten in den Bergen auf der Alm am Thunersee
    (schaut die braune Kuh, ganz verwundert zu)
    –Jodeljodel-

    Im Winter schiint d’Sunne, im Summer do schneits
    I dr Schwiiz, i dr Schwiiz, in der Schweiz
    Und d’Meitli die sind vo besonderem Reiz
    I dr Schwiiz, i dr Schwiiz, in der Schweiz

    Die Berge sind hoch und das Echo klingt weit
    (Im Emmental, Emmental, Emmental, Emmental)
    macht das viel Freud
    Das alles hat seinen besonderen Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz
    –Jodeljodel-

    #Uber #Taxi #Schweiz #Gewerkschaft #paywall