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  • Karlsruhe : Beamte und Lehrer dürfen weiter nicht streiken
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    Les enseignants fonctionnaires en Allemagne continuent à être privé du droit de grève. Le plus haut tribunal constitutionnel Bundesverfassungsgericht souligne la nécessité de conserver le statut des Beamte en tant que serviteurs de l’état. Il s’agit d’un des multiples règlements hérités de l’époque de Bismarck essentiels pour le système politique et socio-économique allemand. La recette du hareng de Bismarck n’en fait pas partie mais il reste néanmoins très populaire en politique.

    Das Streikverbot für Beamte bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von vier ehemaligen beziehungsweise aktuell verbeamteten Lehrern aus drei Bundesländern zurück. Es bleibt auch in Zukunft in Deutschland bei dem Verbot für Beamtinnen und Beamte, die Bedingungen ihrer Arbeit mithilfe von Arbeitskämpfen ändern zu wollen. Die Lehrer hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren deshalb disziplinarisch belangt worden. Dagegen hatten sie geklagt.

    Das Beamtenstreikverbot gehe auf eine in der Staatspraxis der Weimarer Republik begründeten Traditionslinie zurück, sagte Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts in seiner Urteilsbegründung. Zudem sei es untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verknüpft – Voßkuhle verwies insbesondere auf die beamtenrechtliche Treuepflicht sowie das Alimentationsprinzip.

    „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, argumentierte Voßkuhle. Im Vorfeld war unter anderem über die Möglichkeit diskutiert worden, denjenigen Beamten, die keine hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ein Streikrecht zuzugestehen.

    Dem Gedanken erteilte das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage. Für solche Beamte, wie im konkreten Fall Lehrer, würde sich dann in gleicher Weise die Frage stellen, womit sich das Fortgelten ihrer beamtenrechtlichen Prinzipien weiter rechtfertigen ließen, hieß es. „Zudem durchbräche die Kategorie eines ’Randbereichsbeamten’ mit Streikrecht das klare Konzept eines zweigeteilten öffentlichen Dienstrechts in Deutschland“, sagte Voßkuhle. Darunter versteht man die Teilung in Beamte einerseits und Angestellte im öffentlichen Dienst andererseits.

    Voßkuhle wies aber darauf hin, dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen. Die Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von der GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt. Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.

    Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten betont und vor der Trennung in hoheitlich und nicht hoheitlich tätige Beamten gewarnt.

    Bismarckhering
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bismarckhering

    Ernst Schweninger war Dermatologieprofessor und der Leibarzt von Otto von Bismarck, der kränklich war, bis er in den 1880er Jahren von ihm eine Herings-Heildiät aus den berühmten Bismarckheringen verschrieben bekam, die den Reichskanzler vollständig genesen ließ. Dieser urteilte: Schweninger sei der erste Arzt, der ihn behandelt habe, die anderen habe er stets behandelt.
    Die Kulturhistorikerin und Journalistin Petra Foede meint in Wie Bismarck auf den Hering kam · Kulinarische Legenden, dass wahrscheinlich keine dieser Anekdoten stimmt; vielmehr wäre es zur fraglichen Zeit üblich gewesen, alles Mögliche nach dem Reichskanzler zu benennen (Bismarcktürme, Bismarckdenkmale, Schiffe usw.), so auch verschiedene Gerichte. Nach Foede habe nur das Heringsgericht die Zeit überdauert und wird noch heute so genannt.

    Da in der #DDR Bezüge auf den ehemaligen deutschen Reichskanzler politisch nicht gewollt waren, war in der DDR-Küche der Begriff Delikatesshering gebräuchlich.

    #Allemagne #travail #droit #grève #fonctionnaires