Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen ?

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  • Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis | Das Schweizer Parlament
    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173924

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsrechts vorzulegen, wonach für jegliche Verwendung von Personenwagen (Fahrzeuge der Kategorie B) ein einziger Führerausweis genügt.
    ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 08.11.2017

    Da sind sie wieder, die üblichen Verdächtigen. Auch die Schweizer Liberalen wollen die gesetzliche Unterscheidung zwischen privater Nutzung von Pkw und „berufsmässigem Personentransport“ abschaffen. Worüber nicht berichtet wird, und was im Fall der Durchsetzung ihres Antrags wahrscheinlich auch nachträglich nicht gemacht werden wird, ist der weniger „attraktive“ Teil ihrer Begründung für die Abschaffung des P-Scheins:

    Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es natürlich angebracht, dass allfällige Anforderungen, die an die Bewilligung für den berufsmässigen Transport geknüpft sind, für alle Führerausweise eingeführt werden.

    Der Witz ist, dass eine Ausdehnung der P-Schein Kriterien auf alle Autofahrerinnen allen helfen würde:

    Alle Fahrzeugführerinnen - und Führer müssten dann zumindest die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    – Mindestalter 21 Jahre
    – ausreichende Fahrpraxis
    – Große Erste-Hilfe-Prüfung
    – Einwandfreier Leumund belegt durch ein sauberes Führungszeugnis
    – Verschärfte Kriterien bei Verkehrsverstößen

    Diese Kriterien würden voraussichtlich einen weit größeren Anteil vernünftiger Fahrerinnen und Fahrer zur Folge haben.

    Wenn dann noch alle ausländischen Fahrzeugführer beim Befahren der Straßen in Deutschland entsprechende Belege aus ihrem Heimatland bei sich führen müssten, oder sie eine Zusatzprüfung machen müssten. würde sich die Situation auf unseren Straßen deutlich entspannen.

    Was die Schweizer Liberalen nicht verstehen und ohne Belege das Gegenteil behaupten, sind die vielen zusätzlichen Anforderungen und -Belastungen die von Taxifarerinnen und -fahrern zu meistern sind. Dabei handelt es sich nicht allein um die längeren wöchentichen Lenkzeiten (es ist absurd zu behaupten, dass Pendler jede Woche 48 und mehr Stunden im Auto verbringen), sondern um die Kombination aus den vielfältigen Bedürfnissen der teilweise betrunkenen oder kranken Fahrgästen mit der stundenlangen Konzentration auf dichten Innenstadtverkehr und dauernd wechselnde Wetter- und Straßensituationen.

    Ein Taxifahrer muss darüber hinaus über vorzügliche Stadtkenntnisse verfügen, wie sie Navigationssysteme nicht bieten - oder kennen Sie ein Navi, dass ihnen verrät, ob ein Lokal zu ihrem Fahrgast passt oder wie er seine Geliebte in der großen Stadt findet? Erst recht beantwortet kein technisches System die Frage, ob Fahrgäste oder andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, ihn zu überfallen oder zu betrügen.

    Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen?
    http://www.taxi-times.com/laienfahrer-wieder-auf-schweizer-strassen

    Eine Schweizer Gesetzesänderung könnte UberPOP legalisieren und dem Taxigewerbe schweren Schaden zufügen.

    Die Website des Taxiverbands Zürich (Taxiverband.ch) zeigt sich nur noch in Schwarz. „R.I.P. Taxigewerbe“ steht da. Auslöser ist die Entscheidung des Berner Parlaments. Das will nun, auf Antrag der Liberalen, den sogenannten „Code 121“ kippen. Dahinter verbirgt sich die Zulassung zum „berufsmäßigen Personentransport“, vergleichbar dem deutschen P-Schein. Braucht es nicht mehr, urteilten die Parlamentarier und beauftragten den Bundesrat mit einem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsrechts.

    In der Begründung des Antrags heißt es dann auch: „Die Straßenverkehrsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem berufsmäßigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Zu Zeiten von GPS und angesichts einer Mobilität, die die Kantonsgrenzen überschreitet, ist eine solche Unterscheidung überholt.“

    #Schweiz #Taxi #P-Schein #Disruption #Lobbyismus