ver.di – Teilhabechancengesetz

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  • Hartz IV Teilhabechancengesetz : Die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher kommt
    https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-teilhabechancengesetz-die-zwangsarbeit-fuer-alg-ii-bezieher-kom

    Le gouvernement allemand lance encore une attaque contre les salaires trop élevés. A partir de 2019 les employeurs profiteront d’une nouvelle lois qui obligera les chômeurs à accepter n’importe quel travail. Ce n’est pas une nouvelle en soi mais cette fois l’état paiera les salaires pendand deux à cinq ans. La rémunération au niveau du SMIC allemand (Mindestlohn, Milo) exposera les employés actuels à la concurrence par de la main d’oeuvre prèsque gratuite qui sera embauchée d’office. Cette nouvelle forme de travail forcé constitue une étape supplémentaire dans la lutte du patronat et de l’état contre les intérêts des salariés.

    Mit der großspurig als „Teilhabechancengesetz“ (10. SGB II-ÄndG) betitelten Änderung des SGB II wird de facto die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher eingeführt und legitimiert. Danach sollen „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, welche seit sechs Jahren ALG II erhalten, für die Dauer von 5 Jahren zwangsweise einem Arbeitgeber zugewiesen werden.
    Hartz IV-Bescheid prüfen

    Lediglich Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftig waren, sind davon ausgenommen. Alle anderen ALG II Bezieher – die in Teilzeit arbeiten, wiederholt nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten, selbständig erwerbstätig sind (auch in Vollzeit), oder arbeitslos – müssen damit rechnen, vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden. Und natürlich erwirbt der Zwangsarbeiter dabei keinen Anspruch auf ALG I.

    Als Dank der Nation werden dem Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren 100% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet, danach wird die Lohnkostenerstattung jährlich um 10% reduziert. Auf die fünfjährige Dauer der Zwangsbeschäftigung gerechnet erhält der Arbeitgeber insgesamt 88% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet.

    Und natürlich wird der Zwangsrekrutierte auch im ersten Beschäftigungsjahr vom Jobcenter beschäftigungsbegleitend zwangsbetreut, d.h. das Jobcenter mischt sich in alle Belange des nun nicht mehr Arbeitslosen ein, sowohl private als auch berufliche. Damit offenbart sich auch der Gesetzestitel „Teilhabechancengesetz“ als Teilhabe des Jobcenters am Leben des Zwangsbetreuten.

    An was der zwangsbetreute Zwangsarbeiter selbst teilhaben soll, der als kostenlose Arbeitskraft wettbewerbsverzerrende Wertschöpfung erbringt, erschließt sich jedoch nicht, denn als potentiellem Vernichter von Arbeitsplätzen wird die übrige Belegschaft dem Zwangsarbeiter kaum wohlgesonnen sein.

    Damit wird, nach den regulär Beschäftigten und den Leiharbeitern, eine dritte Klasse an abhängig Beschäftigten erschaffen und auf der untersten Stufe des Arbeitsmarktes etabliert. (Ottokar, hartz.info)

    Pour notre journal populaire de droite B.Z. Berlin le côté coercitif du programme n’existe pas. Au contraire ils communiquent une nouvelle ouverture pour sortir de leur problèmes financiers à leurs lecteurs victimes de la crise permanente et les attirent vers le piège du travail subventionné.

    Lohn-Zuschüsse sollen Weg aus Hartz IV erleichtern

    Milliarden-Euro-Programm für Langzeitarbeitslose beschlossen
    B.Z. vom 19.7.2018, Seite 5
    Neue Chance für Hartz-IV-Empfänger – das Kabinett hat gestern ein Vier-Milliarden-Euro-Programm beschlossen, das Langzeitarbeitslosen mit staatlichen Lohnzuschüssen zu einem regulären Job verhelfen soll. Verschiedene Verbände übten Kritik.

    Das von Arbeitsminister Hubertus Heil (45, SPD) vorgelegte „Teilhabechancengesetz“ soll am 1. Januar in Kraft treten. Es rich
    tet sich an Hartz-IV-Bezieher ab 25 Jahren. Die zwei Instrumente:

    Sozialer Arbeitsmarkt:
    Jene, die seit mindestens sieben Jahren arbeitslos waren, sollen für fünf Jahre einen staatlichen Lohnkostenzuschuss bekommen. In den ersten zwei Jahren von 100 Prozent – allerdings nur auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes (derzeit: 8,84 Euro/Stunde). Wenn Arbeitgeber zur Zahlung höherer Tariflöhne verpflichtet sind, müssen sie die Differenz übernehmen. Ab dem dritten Jahr sinkt der Staats-Zuschuss dann jährlich um 10 Prozent.

    Allgemeiner Arbeitsmarkt:
    Für jene, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos waren, erhaltem Arbeitgeber zum rgulär gezahlten Lohn für 24 Monate einen Zuschuss - 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Zudem ist der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung für sechs Monate nach Förderende Verpflichtet.

    Der Deutsche Städtetag und der Paritätische Wohlfahrtsverband brgrüßten das Vorhaben, kritisierten aber die Förderung in Höhe des Mindestlohns. „Das schafft falsche Anreize und öffnet Lohndrückerei Tür und Tor und ist eine Benachteiligung für betriebe, die nach Tarif zahlen“, warnt Paritätischer-Chef Werner Hesse (61). „Eine Orientierung am regulären Lohn sollte deshalb der Maßstab sein!“

    ver.di – Teilhabechancengesetz
    https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++faa64368-8110-11e8-a976-525400f67940


    Le syndicat Ver.di revendique une mise en pratique non coercitive de la nouvelle lois et met en garde contre les « Mitnahmeeffekte » sous forme de remplacement d’emplois rémunérés suivant les conventions collectives par des jobs au niveau du SMIC.

    Die Erfahrungen, die viele Erwerbslose jedoch bisher mit den Jobcentern gemacht haben, dämpfen die Erwartungen der Arbeitssuchenden – sie sehen das neue Programm mit einer gehörigen Portion Skepsis.

    Deshalb ist für uns klar, dass die Rahmenbedingungen klar definiert sein müssen:

    Die Teilnahme an dem Programm muss auf freiwilliger Basis erfolgen, der Einsatz sollte sich adäquat an den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten orientieren und selbstverständlich muss das Entgelt den tariflichen Vereinbarungen für die jeweilige Aufgabe entsprechen.

    Vorstellbar sind viele verschiedene Einsatzmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Qualifikationen. Insbesondere bei den – möglichen – Einsätzen jenseits kommunaler bzw. öffentlicher Auftraggeber ist darauf zu achten, dass bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden und für alle Arbeitsplätze muss gelten, dass sie zusätzlich sind und keine anderen verdrängen. Dafür sollten die Sozialpartner mit ihrer Expertise in die Zuweisung miteingebunden werden.

    #Allemagne #politique #travail #vie_chère #SMIC