Leihräder : Datenschutzbeauftragte darf Obike-Sicherheitslücke nicht prüfen

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    Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk darf nicht weiter prüfen, ob der Leihfahrrad-Anbieter Obike mit einer Sicherheitslücke gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat. Die in Deutschland ansässige Tochterfirma des Unternehmens aus Singapur habe keinen Zugriff auf die Daten und könne daher nicht zur Verantwortung gezogen werden, erklärte ein Sprecher von Smoltczyk. Das Prüfverfahren gegen Obike müsse in Deutschland eingestellt werden.

    Er verwies darauf, dass sich die Rechtslage durch die Ende Mai wirksam werdende Datenschutz-Grundverordnung verändern werde. Durch das sogenannte Marktortprinzip sei es dann unter bestimmten Bedingungen möglich, Sanktionen auch gegen solche Firmen zu verhängen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber in Deutschland Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Diese neue Regelung könne allerdings nicht mehr auf die Datenlücke bei Obike angewendet werden.

    Obike hatte im März bestätigt, dass im vergangenen Jahr ein Sicherheitsproblem aufgetreten war. Betroffen gewesen seien die Daten von „maximal 100 Nutzern” in Deutschland. Bekannt geworden war dies durch eine Recherche des Bayerischen Rundfunks. Demnach sollen Namen, Kontaktinformationen, Profilfotos und Bewegungsdaten von Nutzern aus aller Welt mindestens zwei Wochen lang offen einsehbar gewesen sein.

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