Armut in Berlin: Getränkemarkt verlangt Gewerbeschein von Flaschensammlern - Berlin - Tagesspiegel
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Die landeseigene Website berlin.de wirbt dafür, leere Flaschen neben die Mülleimer zu stellen – um „weniger gut situierten Mitbürgern einen Gefallen zu tun und das Wühlen in der Tonne zu ersparen“. Gute Idee – und dann? Schlägt die privatwirtschaftliche Bürokratie zu: In einer als „dringend“ klassifizierten „Hausinfo“ schreibt die Geschäftsführung von Getränke-Lehmann (PR-Slogan: „Ick koof bei Lehmann“) an alle Märkte: „Sog. Flaschensammler“ müssten „wie alle Wiederverkäufer Angabe über ihre Adresse, USt-IdNr. etc. machen. Das Flaschensammeln ist dann ein Gewerbe, wenn es eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit ist, die zum Zwecke der Gewinnerzielung verfolgt wird und nicht geringfügig ist. Hierzu ist bitte der ‚Flaschensammler‘ höflich zu befragen. Verweigert er die Auskunft, kann keine ordnungsgemäße Gutschrift erstellt werden.“
Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Senkel berichtet von einem Fall, bei dem ein Lehmann-Markt unter Hinweis auf das Schreiben die Annahme von 15 Pfandflaschen verweigerte