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  • PBefG-Novelle: Leitfaden für die Genehmigungsbehörden
    https://www.taxi-times.com/pbefg-novelle-leitfaden-fuer-die-genehmigungsbehoerden

    23.6.2021 von Jürgen Harttmann - Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat einen Leitfaden zur PBefG-Novelle erstellt und diesen all seinen Landesverbänden und Zentralen zur Verfügung gestellt. Er richtet sich an die Kommunen und Behörden. 

    „Der Leitfaden umfasst 36 Seiten“, berichtete BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann am Rande eines Verbands-Webinars zum neuen Personenbeförderungsgesetz. Er trägt den Titel „Das PBefG in der Verwaltungspraxis“ und wurde am gestrigen Dienstag an Mitgliedsorganisationen als PDF verschickt. In ihm seien speziell jene Fragen und Antworten zur PBefG-Novelle formuliert, mit denen sich die regionalen Genehmigungsbehörden aufgrund der neuen Gesetzgebung künftig auseinandersetzen müssen. Oppermann nennt exemplarisch einige der Fragen: Muss eine Genehmigungsbehörde die Tarifordnung anpassen? Muss eine Behörde bzgl. des Festpreises aktiv werden und wie muss er berechnet werden?

    „Auf all diese Fragen geben wir erste Antworten“, berichtet Oppermann. Er bezeichnet den Leitfaden, denn es ausschließlich digital gibt, als lebendes Dokument, denn die eine oder andere Frage werden mittelfristig wahrscheinlich Gerichte entscheiden. „Solange es aber nicht entschieden ist, sollten wir als Taxigewerbe erst einmal mit unserer Position reingehen“ gibt der BVTM das Ziel vor.

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    Das neue PBefG habe bewusst sehr viele Freiräume geschaffen, damit Kommunen die unterschiedlichen Begebenheiten vor Ort berücksichtigen können, fasst Oppermann sinngemäß zusammen. An die Mitglieder appellierte er, den Leitfaden speziell an die örtlichen Personen in den Behörden zu adressieren und darüber in den Meinungsaustausch zu gehen. „Vor Ort sind wir stark, das sollten wir nutzen.“

    #Taxi #Deutschland #Recht #PBefG

  • Vage Hoffnung auf den Bundesrat
    https://www.taxi-times.com/vage-hoffnung-auf-den-bundesrat

    14. März 2021, von Jürgen Hartmann - Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“

    Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.

    Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar

    Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.

    Özmen und seine Facebook-Freunde hatten bereits vor rund drei Wochen eine Taxidemo organsiert, als in den Parteibüros noch heftig um wichtige Änderungen gerungen wurde. Damals fand die Demo auch bei den Berliner Gewerbevertretungen breite Unterstützung, die diesmal allerdings ausgeblieben war – nicht zuletzt deshalb, weil in der letzten Fassung der Novelle noch etliche Punkte nachgebessert worden waren, beispielsweise die Verpflichtung für eine kleine Fachkunde auch für Mietwagen- und Poolingfahrer oder die Möglichkeit für Kommunen ab 100.000 Einwohnern, auch bei Mietwagen zusätzliche Regulatorien einzuführen.

    Mit diesen Kompromissen zeigen sich die Taxiverbände größtenteils zufrieden, andere Punkte werden dagegen nach wie vor kritisiert, beispielsweise vom Stuttgarter Taxiverband e.V. und vom Taxiverband Baden-Württemberg e.V. Beide begrüßen zwar in weiten Teilen die Novelle des PBefG und bedanken sich bei der Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), beim Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis90/dieGrünen), beim Stuttgarter OB Dr.Frank Nopper (CDU) und beim Fraktionsvorsitzenden der SPD Stuttgart, Martin Körner für deren Unterstützung. Jetzt sehe man allerdings auch die Zeit gekommen, um die Medien und die Bevölkerung um Unterstützung zu bitten.

    Es könne nicht dem Gemeinwohl dienen, „wenn Global Player über die Zukunft des Taxigewerbes bestimmen und den Preis des Verbrauchers je nach Uhrzeit verfügen“ mahnen die beiden Verbandsvorstände Ioannis Georgiadis und N. Altun an. Sie äußern daher die Hoffnung an den Bundesrat, „Mut zum fairen Ausgleich“ zu beweisen und fordern ganz konkret, dass die Möglichkeit eines zweiten Betriebssitzes für Mietwagen wieder abgeschafft wird, eine Vorausbuchungsfrist für Mietwagen eingeführt wird, soziale Standards für alle Beschäftigten definiert und ein Mindesttarif basierend auf dem Taxipreis festgelegt wird.

    Zudem greift man die Idee der Linken auf, eine bundesweite ÖPNV-App in öffentlicher Hand als ein Tool der Verkehrswende zu entwickeln. Dort solle dann auch das Taxi als Teil des ÖPNV integriert sein.

    #Taxi #Berlin #Demonstration #PBefG #Personenbeförderungsgesetz

  • Acht Bußgelder für 4.000 Mietwagen in einem Jahr
    https://www.taxi-times.com/acht-bussgelder-fuer-4-000-mietwagen-in-einem-jahr

    Tino Schopf (SPD) hat im Abgeordnetenhaus am 22.1. erneut eine Anfrage zum Taxi- und Mietwagengewerbe gestellt. Wir fassen die Antworten von Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese zusammen.

    Von Ende Januar bis Ende Dezember 2020 ist die Zahl der Taxikonzessionen in Berlin von 7.928 um 1.030 auf 6.898 gesunken (-13 Prozent). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Mietwagen von 3.619 auf 4.589 (+26 Prozent). Tatsächlich dürften in Berlin weit über 5.000 Mietwagen fahren, da etliche Unternehmer Betriebssitze im Umland angemeldet haben.

    Den Grund für diese laut Schopf „auffällige Diskrepanz“ kann der Senat nicht benennen, da Antragstellende und Genehmigungsinhaber nicht zu ihrer Motivation befragt werden würden. Aus Sicht des Senats bedürfe es allerdings für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Taxen- und Mietwagengewerbe unter Berücksichtigung der heute bestehenden Vermittlungsmöglichkeiten einer Änderung des Personenbeförderungsrechts des Bundes. „Nur mit Regelungen, die über die Dokumentation der Rückkehrpflicht hinausgehen, kann eine Abgrenzung des Taxigewerbes vor dem konkurrierenden Mietwagengewerbe sinnvoll erreicht werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) […] Regelungen geschaffen werden (Kennzeichnungspflicht, Datenübermittlungs-, Aufzeichnungs- und Monitoring-Pflichten), die bei plattformbasierten, digital vermittelten taxiähnlichen Verkehren […] eine manipulationssichere aufwandsarme Kontrolle […] ermöglichen. Dafür setzt sich das Land Berlin nachdrücklich bei der PBefG-Novelle ein, die […] sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.“

    Zum Thema Rechtsverstöße durch Mietwagenfahrer legte Streese konkrete Zahlen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern vor: Demnach habe man 2020 insgesamt 467 Ordnungswidrigkeiten (Owi) für Mietwagen eingeleitet, die zu fünf Verwarnungen in Höhe von 255 € geführt hätten. Zudem wurden 13 Bußgeldbescheide erlassen, von denen acht in Höhe von insgesamt 2.225 Euro rechtskräftig wurden.

    Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“

    Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.

    Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar

    Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.

    #Taxi #Mietwagen #Hamburg #Berlin #LABO

  • Laxe Rechtsauffassung befeuert Berlins Mietwagenschwemme
    https://www.taxi-times.com/laxe-rechtsauffassung-befeuert-berlins-mietwagenschwemme

    21. Februar 2021, von Jürgen Hartmann - Die Gegensätze könnten kaum größer sein. Während in Hamburg nur wenige Mietwagen unterwegs sind, steigt die Zahl der zugelassenen Konzessionen in der Hauptstadt sogar während Corona. Ein Grund dafür sind auch völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Behörden.

    Es sind Entwicklungen, über die man nur noch den Kopf schütteln kann: Im Jahr 2020 ist die Zahl der Berliner Mietwagenunternehmen von 644 auf 699 gestiegen, die der Fahrzeuge von 3.619 auf 4.589. Da gleichzeitig die Zahl der Taxis um rund eintausend Fahrzeuge auf mittlerweile 6.898 aktive Konzessionen zurückgegangen ist, machen Mietwagen also bereits knapp 40 Prozent aller zur individuellen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge aus. Den allergrößten Teil der Mietwagen erhalten ihre Fahrten hauptsächlich über die Uber- und die Free-Now-App und führen somit taxiähnlichen Verkehr aus – meist unter Missachtung sowohl der Rückkehrpflicht als auch diverser arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften, ganz zu schweigen von der Straßenverkehrsordnung, denn Mietwagen dürfen im Unterschied zu Taxis nicht in zweiter Reihe halten.

    Dies zu kontrollieren, ist für die Berliner Behörde nahezu unmöglich, was eine vor rund zwei Wochen veröffentlichte Statistik belegt. Gerade einmal acht (!) Bußgelder wurden im gesamten Jahr 2020 gegenüber Mietwagenunternehmen ausgesprochen.

    Somit scheitert das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) an der bußgeldbewährten Verfolgung, es hätte aber immerhin ein Instrument in der Hand, um die Mietwagenschwemme durch striktere Vorgaben bei den Konzessionsanträgen einzudämmen. Die Hamburger Gewerbeaufsicht beispielsweise stimmt Neuanträgen für Mietwagenkonzessionen nur zu, wenn der Unternehmer unter anderem eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorlegt. Das Konzept hat Erfolg, der Anteil der Mietwagen liegt unter zehn Prozent, obwohl Free Now und Uber auch in Hamburg aktiv sind.

    Tino Schopf, der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, stellte daher an die zuständige Senatsbehörde die schriftliche Anfrage, ob auch in Berlin bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorzulegen sei.

    Die Antwort dazu vom 8. Februar 2021 fiel negativ aus: Eine solche Vorlage sei nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. „Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i.d.R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermögensübersicht ausreichend, die z.B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist“, antwortet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

    Hamburgs Behörde dagegen betont auf Nachfrage von Taxi Times, dass man hierzu eine andere Rechtsauffassung vertrete. In Hamburg berufe man sich auf ein Prüfungsrecht zur Plausibilitätskontrolle, das sich aus Paragraph 2 Abs. 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) ableiten lasse.

    Rechtlich abgesichert ist diese Deutung unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 17.06.2019. Dort heißt es: „Es trifft auch nicht zu, dass die Genehmigungsbehörde grundsätzlich und gleichfalls in jedem Fall den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung zu akzeptieren hat. Dies gilt nur für die Fälle, in denen es sich bei dieser auch um den gesetzlich geforderten Nachweis handelt, der zudem vollständig und im Übrigen auch plausibel ausgefüllt worden ist.“

    Als noch relevanter stuft Hamburgs Behörde jedoch den Paragraph 2 Abs. 1 Satz 1 der PBZugV ein: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.

    Somit reiche es aus Hamburger Sicht also nicht aus, lediglich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs das erforderliche Kapital vorzuhalten und finanziell leistungsfähig zu sein, sondern dies müsse auch während der Führung des Betriebs sichergestellt werden. Auch das wurde juristisch bereits klargestellt: „Auch mit der Vorlage von Bargeld könne der Kläger nicht belegen, dass er über das erforderliche Vermögen verfüge, denn dies zeige nur eine punktuelle Verfügungsbefugnis. Anders als etwa ein Bankkonto, dessen Verlauf nachweisbar sei, ermögliche Bargeld nicht die aufgrund eines in der Vergangenheit stets vorhandenen Vermögens gestützte Prognose, dass dieses Geld auch in Zukunft zur Verfügung stehe. […] Die Behörde sei nicht an die nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV vom Antragsteller vorzulegenden Bescheinigungen (Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht) gebunden, sondern dürfe deren Richtigkeit und Verlässlichkeit selbst prüfen und sich ggf. darüber hinwegsetzen.“ (Zitat aus OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.09.2016 – OVG 1 N 54.15)

    Hamburg vertritt folglich die Auffassung, dass eine Genehmigungsbehörde die Pflicht habe zu prüfen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft während der Führung des Betriebs mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Daran bestehen insbesondere dann Zweifel, wenn die Markt-, Nachfrage- und Erlössituation und die Kosten im Rahmen der Betriebsführung in einem Verhältnis zueinander stehen können, welche das erforderliche Eigenkapital erheblich reduziert. Der Antragsteller hat dann plausibel und nachvollziehbar darzustellen, wie eine eigenkapitalerhaltende Betriebsführung sichergestellt werden kann, auch um auszuschließen, dass nach Aufnahme des Betriebs die Instandhaltung des Fuhrparks und die Einhaltung der Abgabe- und Sozialvorschriften gefährdet ist.

    Anmerkung der Redaktion: Vielleicht kann Herr Schopf ja gleich mal die nächste Schriftliche Anfrage hinterherschieben und die Berliner Behörde mit den hier zitierten Paragraphen konfrontieren. Mit ihrer aktuellen Haltung erweckt Berlins Behörde jedenfalls den Eindruck, dass ihr entweder der Wille oder die rechtliche Kompetenz fehlt, härter durchzugreifen. Dies ist umso bedauerlicher, weil dadurch ausgerechnet jene Behörde, die das Ziel des Klimaschutzes sogar im Namen trägt, massiv dazu beiträgt, dass inzwischen mehr als viertausend zusätzliche Fahrzeuge durch Berlin kreisen.

    #Taxi #Berlin #Hamburg #Verwaltung #ÖPNV #Uber

  • Klare Worte an Scheuer und die CDU
    https://www.taxi-times.com/klare-worte-an-scheuer-und-die-cdu

    19. Februar 2021, Jürgen Hartmann - Bei der heutigen Berliner Taxidemo wurde zum Abschluss und unter Beachtung der Corona-Regeln eine kurze Kundgebung abgehalten. Vor der Geschäftsstelle der Bundes-CDU gaben sich die Redner kämpferisch und richteten klare Worte an die CDU und an den CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer.

    Über 1.000 Taxis hatten sich am Mittag vor dem Brandenburger Tor versammelt und sind anschließend in einem Korso laut hupend durch Berlin gefahren, vorbei am Bundestag und am Parteisitz der SPD bis zur Geschäftsstelle der Bundes-CDU, dem Konrad-Adenauer-Haus.

    Bei einer anschließenden Spontan-Kundgebung richteten dann sowohl der Veranstalter Erkan Özmen als auch einige seiner Kollegen das Wort an die dort versammelten Taxifahrer*Innen. Auch die beiden Gewerbevertreter Michael Oppermann und Carsten Reichert griffen zum Mikro.

    Sie alle formulierten noch einmal die Forderungen des Taxigewerbes für eine faire Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), beispielsweise eine Vorbestellfrist für Mietwagen (soll für Kommunen optional möglich werden), eine Beibehaltung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Aufweichung durch Ersatz-Standorte sowie eine Abschaffung des Wettbewerbsnachteils des Taxigewerbes gegenüber dem Mietwagengewerbe bei der Prüfung für den Personenbeförderungsschein.

    Für diese Ziele wollen alle Kollegen kämpfen, das wurde während der Reden deutlich. „Sollen wir es stillschweigend hinnehmen, dass wir unsere Arbeitsplätze verlieren? Ich nicht! Ich will meinen Arbeitsplatz behalten“, sagte beispielsweise Murat K. Erkan Özmen, der sich bei allen Anwesenden herzlich für deren Teilnehme an der Demo bedankte, stellte klar: „Taxi wird nie zu Ende gehen, wir geben den Kampf nicht auf.“ Für die Bundeskanzlerin hatte Özmen dann auch noch einen Tipp parat: „Frau Merkel, sie sollten dem Herrn Scheuer die Ohren langziehen und den Popo versohlen, damit er kapiert, dass nicht Uber, sondern wir in Deutschland Steuern zahlen.“

    „Wir Taxifahrer sind für Rechtsstaatlichkeit“, ergänzte der Taxiunternehmer Timuçin Campınar. „Wir sind keine Großkonzerne, wir ernähren unsere Frauen und Kinder. Dafür erwarten wir, dass wir geschützt werden und nicht der rote Teppich den Großkonzernen ausgerollt wird.“

    Campinars Kollege Michael Fischer würde am liebsten dem Beispiel der Bauern folgen und jeden Tag auf der Straße stehen. „Ende März wird endgültig im Bundesrat über das Schicksal des Taxigewerbes entschieden. Wir müssen jetzt Druck machen. Lasst uns nicht aufgeben, wir haben gute Argumente“, machte er allen Mut.

    Jene Argumente müssen jetzt vor allen mit der CDU ausgetauscht werden, weshalb man sich auch vor deren Parteisitz versammelt hatte. Vor der Haustüre blicken ließ sich allerdings keiner aus den Reihen der Partei, was Carsten Reichert von der Berliner Taxi-Innung dann auch sehr ärgerte: „Über 1.000 Taxen stehen hier und nicht ein Vertreter der CDU kommt raus. Schämt euch.“

    Für Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi (BVTM), war der Ort trotzdem richtig gewählt, denn die PBefG-Novelle werde derzeit vor allem von der CDU (Union) getrieben. „Wir haben Rückmeldungen von allen anderen Parteien, die deutlich stärker auf unsere Position eingehen“, berichtete Oppermann vom Ergebnis zahlreicher politischer Gespräche, die er und seine Verbandskollegen führten. Detlef Müller, PBefG-Experte der SPD, habe beispielsweise eindeutig erklärt, dass auch er für die kommunal regelbare Vorbestellfrist für Mietwagen sei, er müsse aber Kompromisse mit dem Koalitionspartner Union machen. „Genau das ist das Problem, an dem wir noch arbeiten müssen“, sagte Oppermann und motivierte ebenfalls zum Weiterkämpfen: „Am Ende wird alles gut, und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch nicht zuende. Dafür werden wir gemeinsam sorgen.“

    #Berlin #Taxi #Politik #Demonstration

  • BVTM-Wahlen bestätigen starke Position Berlins
    https://www.taxi-times.com/bvtm-wahlen-bestaetigen-starke-position-berlins

    Bei den Wahlen zum Präsidium und zum Vorstand des Bundesverbandes ist der Berliner Zentralen-Chef und taxi.eu-Gründer Hermann Waldner mit großer Mehrheit als Vizepräsident wiedergewählt worden.

    Sowohl die Wiederwahl Waldners mit 98 Prozent als auch die der anderen Präsidiums- und Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM, früher BZP) erfolgte mit großer Zustimmung von 80 bis 100 Prozent. Ebenso hoch war die Zustimmung zu den Satzungsänderungen. Waldner hatte sich aktuell für eine Erweiterung des aktiven Vorstands von vier auf sieben eingesetzt, so dass eine neue Vielfalt in den regionalen und persönliche Vertretungen im Verband möglich wurde. Seit den Wahlen am 17. März sind in der Leitung acht Bundesländer bzw. Landesverbände durch Repräsentanten vertreten: Präsident Herwig Kollar (Hessen), Vizepräsidenten Hermann Waldner (Berlin) und Wolfgang Oertel (Sachsen) sowie die nun sechs Vorstandsmitglieder Gregor Beiner (Bayern), Roland Böhm (Nordrhein-Westfalen), Gerd Gutendorf (Rheinland-Pfalz), Dennis Klusmeier (Nordrhein-Westfalen), Murat Öztürk (Hamburg) und Bärbel von Teuffel (Baden-Württemberg).

    Im Bundesverband, der besonders in den letzten Jahren intern wie auch extern vor großen Herausforderungen gestanden hat, engagiert Hermann Waldner sich seit 2007. 2016 wird er als Nachfolger von Dietmar Schmitt zum Vizepräsidenten gewählt, wo er seitdem eine Vielzahl an Aktivitäten begleitet hat, sei es der Wechsel in der Geschäftsführung oder neue Wege in der Kommunikation. Waldner ist seitdem auch Teil der aktiven Lobbyarbeit des Verbandes im Kampf gegen „neue Anbieter“. Er treibt zudem ab 2017 den Umzug des Verbands von Frankfurt am Main nach Berlin voran, der 2019 umgesetzt wird. Der Verband heißt fortan Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.

    2019 positioniert sich der Verband mit einem Beschluss zur Forderung einer Mindestvorbestellfrist für Mietwagen in größeren Städten stark gegen Uber & Co. und sagt dem Bundesverkehrsminister mit seinen Eckpunkten zur PBefG-Novelle den Kampf an. Der bundesweite Aktionstag am 10. April mit Protesten in zahlreichen Städten wird zu einem Meilenstein. Viel Beachtung findet auch die „Scheuerwehr-Tour“ durch die Landeshauptstädt.

    Die langjährige Tätigkeit von Waldner als Geschäftsführer der eigenen Zentrale sowie von taxi.eu in Kombination mit der Verbandsarbeit ruft zahlreiche Synergieeffekte hervor und ermöglicht, dass Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen erreicht werden. 2018 wird taxi.eu Fördermitglied bei der International Road Transport Union (IRU), womit das Gewerbe direkten Einblick in europäische entwicklungspolitische Maßnahmen hat. Auch auf landespolitischer Ebene ermöglichen die Kontakte Waldners als Geschäftsführer von Taxi Berlin direkte Gespräche etwa mit Senatsvertretern. Nach der PBefG-Novelle dürfte dies von noch größerem Wert sein, wenn künftig Länder und Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation der Personenbeförderung haben. In diesem Zusammenhang ist häufig vom sogenannten Level-Playing Field die Rede, was einen Markt mit Regeln sowie mit gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen für alle bedeutet. Nur, wenn auch die „neuen Anbieter“ sich künftig an Regeln halten, hat das Taxigewerbe die Chance auf ein Fortbestehen. Dazu müssen die Kommunen – und im Fall von Berlin das Land – den neuen Gestaltungsspielraum auch intensiv nutzen, wobei das Taxigewerbe den Kommunen bereits seine Beratungsdienste angeboten hat.

    Für die Berliner Taxibranche ist Hermann Waldner somit für weitere vier Jahre eine wichtige Kostante bei der Arbeit im Bundesverband.

    #Taxi #Verbände #Politik

  • LEVC Jubiläumstaxi geht nach Berlin
    https://www.taxi-times.com/levc-jubilaeumstaxi-geht-nach-berlin

    Na geht doch. Endlich gibt es ein elektrisches Inklusionstaxi. Bisher sind alle Förderprogramme des Senats gescheitert, die Berliner Taxiunternemen bei Anschaffung und Umbau solcher Fahrzeuge fördern wollten - sie wurden einfach nicht angenommen. Hintergrund waren offenbar die fragwürdigen Geschäftsmodelle vieler Unternehmen und die immer wieder gestellte Frage, wie sich das denn lohnen sollte. Die Covid-Krise hat da wohl bei zumindest einem Unternehmer zum Umdenken geführt.

    Die Neuauflage des klassischen London Taxi, der elektrisch angetriebenem TX des britischen Herstellers LEVC, feiert ein weiteres Jubiläum. Das 5.000ste produzierte Fahrzeug wird einem Berliner Taxiunternehmer übergeben. Das Land Berlin fördert es mit 15.000 Euro.Bei der Übergabe in Berlin war auch der CEO von LEVC Jörg Hofmann anwesend: „Ich bin stolz auf den positiven Beitrag, den LEVC mit seinen 5.000 elektrischen TX, die jetzt auf den Straßen unterwegs sind, zur Verbesserung der Luftqualität in Städten rund um den Globus leistet.“

    Dank des elektrischen Antriebs, der nur bei Bedarf auf einen als Reichweitenverlängerer eingesetzten Verbrennungsmotor zurückgreift, soll der TX schon heute weltweit über 57.000 Tonnen CO2 eingespart haben.

    Der Berliner Unternehmer Serkan Demir hat sich bewusst für das Fahrzeug aus dem britischen Ansty entschieden: „Ich wollte ein Fahrzeug von hoher Qualität, das langlebig und einzigartig ist, und der TX erfüllt all diese Anforderungen und mehr. Ein großer Vorteil für mich waren die im TX integrierten Funktionen für Barrierefreiheit, sodass ich fast jedem Transportlösungen anbieten kann“. Genau diese Barrierefreiheit macht den TX so besonders, ist er doch das einzige Taxi am Markt, welches serienmäßig mit einer Rollstuhllampe und Schwenksitz als Inklusionstaxi eingesetzt werden kann. Demir, der seit fünf Jahren als selbstständiger Taxifahrer tätig ist, plant sein Inklusionstaxi als eine wichtige Transportlösung für Rollstuhlfahrer bereitzustellen. Auch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Kliniken und Gesundheitsdiensten strebt der Berliner Unternehmer an.

    Zahlreiche weitere Funktionen, wie die standardmäßig verbaute Trennwand oder die Gegensprechanlage, die auch direkt mit einem Hörgerät verbunden werden kann, unterstreichen dies noch. Serkan Demirs neues Taxi ist nicht nur der 5.000ste ausgelieferte TX, sondern ist zudem auch der erste TX, welcher von der Subvention des Förderprogramms „Inklusionstaxi Berlin“ profitiert und mit 15.000 Euro bezuschusst wird.

    Bei der Übergabe in Berlin war auch der CEO von LEVC Jörg Hofmann anwesend: „Ich bin stolz auf den positiven Beitrag, den LEVC mit seinen 5.000 elektrischen TX, die jetzt auf den Straßen unterwegs sind, zur Verbesserung der Luftqualität in Städten rund um den Globus leistet.“

    Dank des elektrischen Antriebs, der nur bei Bedarf auf einen als Reichweitenverlängerer eingesetzten Verbrennungsmotor zurückgreift, soll der TX schon heute weltweit über 57.000 Tonnen CO2 eingespart haben.

    #Berlin #Taxi #Inklusionstaxi #Elektromibilität

  • Die „BZ“ thematisiert Rechtsverstöße von Uber-Fahrern am BER
    https://www.taxi-times.com/die-bz-thematisiert-rechtsverstoesse-von-uber-fahrern-am-ber

    Das Online-Portal der auflagenstärksten Berliner Tageszeitung, der „BZ“ aus dem Hause Axel Springer, hat sich am neuen Flughafen umgesehen und stellt fest: Uber-Fahrer nehmen Taxifahrern die Kunden weg.

    In der Überschrift der Meldung wird noch rhetorisch gefragt: „Klaut hier ein Uber-Fahrer die Kundschaft?“ In der Einleitung verdichtet sich die Frage sogar zu einer klaren Aussage: Taxifahrer bekommen kaum Aufträge und bangen um Ihre Existenz. „Der Grund: Uber-Fahrer nehmen ihnen die Kunden weg.“

    Der Artikel handelt von der schlechten Auftragslage der „120 Taxifahrer am BER“ mit teils über fünfstündigen Wartezeiten. Die „Uber- und Freenow-Konkurrenz aus Berlin“ werbe „im Minutentakt“ die Kunden ab. Die „BZ“ berichtet von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und erwähnt „spezielle Apps, in denen die Fahrer durchgängig als verfügbar angezeigt werden können. So kommen sie ständig an neue Kunden. Illegal.“

    Das Bemerkenswerte an der Online-Meldung: Medien des Springer-Konzerns berichten selten über Rechtsverstöße von Uber oder seiner Partner, seit der frühere Springer-Manager und „Bild“-Herausgeber Kai Diekmann 2017 für Uber tätig wurde der Berliner Medienkonzern Anteile am amerikanischen Fahrdienstanbieter erwarb. Die „BZ“, einstiges West-Berliner und heutiges Gesamt-Berliner Boulevard-Flaggschiff, erscheint in der B.Z. Ullstein GmbH, einem 100%igen Tochterunternehmen der Axel Springer SE. Die Medien des Konzerns stellen häufig das Taxigewerbe negativ dar.

    Zuletzt hatte im Dezember 2020 „Die Welt“, die überregionale Nicht-Boulevard-Tageszeitung aus dem Hause Springer, über Rechtsverstöße der für Uber-Partner tätige Fahrer berichtet und dazu einen Fahrer während einer Schicht begleitet. Zuvor hatte im Juli 2019 eine „BZ“-Reportage über die schlechten Arbeitsbedingungen eines auskunftsfreudigen Uber-Fahrers im Taxigewerbe Beachtung gefunden.

    Auch in der aktuellen Reportage wird ein Fahrer zitiert, der heute im Taxigewerbe und früher für Uber tätig war. Er kenne „die Tricks: Am BER drehen die Fahrer ständig Runden, um die Parkgebühren zu umgehen“ – ein Verhalten, das die Fahrer in Tegel jahrelang „üben“ konnten. Die zuständigen Kontrollbehörden griffen in der Regel nicht ein, es sei denn, die Polizei wurde beispielsweise von einem Taxifahrer mit Nachdruck dazu aufgefordert. Die Redaktion der „BZ“ hat das für den BER zuständige Landratsamt kontaktiert und zitiert die Antwort: „Kontrollen werden regelmäßig mit dem Straßenverkehrsamt und den anderen zuständigen Behörden durchgeführt.“ Dieser Eindruck entsteht in der Reportage nicht. ar

    Das Beitragsbild zeigt, wie ein Uber-Mietwagen auf der Flughafen-Zufahrt von der Polizei gestoppt wird (aufgenommen am Tag vor der Flughafen-Eröffnung).

    #Taxi #Berlin #Uber #Springer-Verlag #Presse

  • Ausgangssperren und die Beförderungspflicht eines Taxifahrers
    https://www.taxi-times.com/ausgangssperren-und-die-befoerderungspflicht-eines-taxifahrers

    In einigen Bundesländern sind zeitweise Ausgangssperren bzw. Begrenzungen von Gruppengrößen im Freien angeordnet worden. Was bedeutet das für die Beförderungs- und Betriebspflicht?

    Die Ausgangssperren in einigen Bundesländern bringen dem Taxigewerbe nochmals Umsatzeinbußen. Darüber hinaus stellt sich für den einzelnen Fahrer in bestimmten Situationen die Frage, wie man sich zu verhalten hat.

    In Berlin hat der Senat kürzlich die „Dritte Änderung der zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ beschlossen, die am Karfreitag in Kraft getreten ist. Diese beinhaltet unter anderem, dass sich nachts zwischen 21 und 5 Uhr Menschen nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen.

    Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, doch wie soll sich ein Fahrer verhalten, wenn ihn zwischen 21 und 5 Uhr zwei Personen heranwinken? Lässt er sie einsteigen, so sitzen drei Personen zusammen im Auto – immerhin nicht „im Freien“, aber im ÖPNV, und somit in der Öffentlichkeit. Doch was, wenn im Freien eine Dreiergruppe winkt? Ist der Fahrer dann im Falle einer Kontrolle für den Regelverstoß der Fahrgäste mitverantwortlich?

    Natürlich sind die Möglichkeiten und Befugnisse des Personenbeförderers beschränkt, so dass Taxifahrer*Innen beispielsweise von Fahrgästen nicht den Ausweis verlangen können. Hoheitliche Aufgaben sind den Behörden vorbehalten. Dennoch kann der Fahrer in einen Konflikt geraten, wenn die Beförderungspflicht den Corona-Einschränkungen entgegensteht. Von Berliner Behörden sind nicht immer eindeutige Informationen zu bekommen, wie sich schon an der Corona-Testpflicht für Berufstätige mit direktem Kundenkontakt gezeigt hat.

    Die Hamburger Verkehrsbehörde ist dagegen eher bekannt für klare Kante. Im Stadtstaat an der Alster gelten seit Karfreitag besonders strenge Einschränkungen – was Taxifahrer noch häufiger als in Berlin in besagten Konflikt bringt. Sachgebietsleiter Dirk Ritter bat kürzlich das Taxigewerbe, die Maßnahmen der Stadt zu unterstützen und „im Rahmen der Möglichkeiten“ dafür zu sorgen, dass die Regelungen der Ausgangssperre eingehalten werden.

    Konkret heißt es in dem Schreiben: „Auch Taxenfahrten sollen ausschließlich für die in der aktuellen Eindämmungsverordnung als gewichtig und erforderlich benannten Zwecke durchgeführt werden. Dazu gehören:

    1) Die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen

    2) Die Berufsausübung im Sinne des Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats im Sinne von § 4 Nummer 3, einschließlich der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien

    3) Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts

    4) Die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger

    5) Die Begleitung Sterbender

    6) Die Versorgung von Tieren oder

    7) Ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

    Eine Erfüllung der Beförderungspflicht ist nur in den Fällen geboten, in denen der Fahrgast einen dieser Gründe im Sinne von § 3a Absatz 1 der CoronaVO (https://www.hamburg.de/verordnung) geltend machen kann. Ein Verstoß gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist auch im Taxi verboten.“

    Mit dieser impliziten Aufhebung der Beförderungspflicht in Zweifelsfällen ist dem Fahrer zumindest eine Sorge im Konflikt genommen, vorausgesetzt, die kontrollierenden Polizisten haben Kenntnis von dieser Vorgabe. Dass dem Fahrer mit der Ablehnung jeder Fahrt auch Umsatz entgeht, bleibt sein eigenes Problem.

    #Taxi #Berlin #Hamburg #covid-19

  • Wegfall der Ortskundeprüfung für Mietwagen
    https://www.taxi-times.com/taxi-times-muenchen-wegfall-der-ortskundepruefung-fuer-mietwagen

    11.7.2017 von Nicola Urban - In der aktuellen Münchner Regionalausgabe der Taxi Times hagelt es kräftige Kritik. Die Münchner Redaktion der Taxi Times wirft dem KVR „blinden Gehorsam“ vor. Die Behörde, die für 3.500 Taxis verantwortlich ist, hat innerhalb von nur einer Woche eine Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Verkehr um- und die Ortskundeprüfung für Mietwagen ausgesetzt.

    Diese Entscheidung und vor allem deren Konsequenzen kann für die Taxibranche in München gravierend sein. Was es im Detail für das Taxigewerbe bedeutet und wer von der Neuerung profitiert, wird in der aktuellen Ausgabe beleuchtet.

    #ÖPNV #München #Ortskundeprüfung

  • Wegfall der Ortskunde jetzt tatsächlich besiegelt
    https://www.taxi-times.com/wegfall-der-ortskunde-jetzt-tatsaechlich-besiegelt

    25. August 2017 von Nicola Urban - Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung im Juli der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Jetzt wurde der Wegfall im Bundesgesetzblatt 2017, Teil I, Nr. 58, Seite 3233 veröffentlicht und damit amtlich. Gestrichen wurde dazu per Änderungsverordnung in § 48 FeV der Nebensatz: „, oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat“.

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    Bayern hatte auf Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits ab Mai auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen verzichtet.

    Der GVN bemängelt in seinem gestern versendeten Informationsblatt den Schnellschuss seitens der Gesetzgebung: „In der nächsten Bundestags-Legislaturperiode wäre ohnehin eine Revision des PBefG und seiner Begleitgesetze angestanden. In diesem Kontext hätte man über eine Modernisierung der Ortskunde als Teil eines Gesamtkonzeptes beraten können. Aber man wollte wohl wieder einmal Handlungsfähigkeit zeigen. Gründlichkeit vor Schnelligkeit, Lösungen aus einem Guss statt Stückwerk, langfristiges Denken und nachhaltige Entscheidungen statt kurzfristige Aufmerksamkeit, dies würden wir uns von der Politik wünschen. Dieser Schnellschuss bei der Ortskunde ist ein schlechtes Beispiel.“

    #ÖPNV #Ortskundeprüfung

  • Pflicht für INSIKA-Fiskaltaxameter: Zu weit aus dem Fenster gelehnt
    https://www.taxi-times.com/pflicht-fuer-insika-fiskaltaxameter-zu-weit-aus-dem-fenster-gelehnt

    16. September 2016 von Jürgen Hartmann - Endlich – könnte man meinen. Endlich äußert sich mal eine Genehmigungsbehörde klipp und klar zur Frage, ob und welche Fiskaltaxameter ab 1.1. 2017 von Taxiunternehmern eingesetzt werden müssen. Die für Berliner Genehmigungen zuständige LABO hat in einer öffentlich gewordenen E-Mail erklärt, dass „die Einführung der Fiskaltaxameter […] für Taxiunternehmer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend“ ist. Prima. Jetzt wissen in einem in dieser Frage völlig verunsicherten Deutschland wenigstens die Berliner Taxiunternehmer, woran sie sind. Und das sogar sehr genau, denn das LABO führt weiterhin aus: „Um mit der Datenaufzeichnung beginnen zu können, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Sicherheitseinheit (enthält sowohl die TIM – INSIKA Smartcard – als auch eine SIM-Card) in der Taxe verbaut ist und mit dem Taxameter verbunden ist“ (mehr dazu hier)

    Das Problem an dieser Interpretation ist: Sie bewegt sich im rechtsfreien Raum. Keine Genehmigungsbehörde darf in Deutschland den Einsatz eines Taxameters mit INSIKA-Auslese-Verfahren vorschreiben. Dazu fehlt eine gesetzliche Grundlage. Das LABO bezieht sich in seiner Rechtfertigung auf die Pflicht, „Unterlagen im Sinne des § 147, Abs. 1 Abgabeverordnung (AO), die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, […] jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147, Abs. 2 Nr. 2 AO). Dabei ist zu beachten, dass diese Daten grundsätzlich unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden müssen.“

    Diese Pflicht gibt es schon seit 2002, nur waren im Taxibereich damals die Taxameter technisch noch nicht in der Lage, die Daten so zu speichern und auslesbar zu machen, wie es die AO forderte. Inzwischen ist das aber möglich, denn eine 2006 erlassene europäische Messgeräteverordnung schreibt vor, dass spätestens ab 31.10.2016 nur noch Taxameter in Verkehr gebracht werden dürfen, die über eine Schnittstelle zur Datenauslese verfügen.
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    Im Hinblick darauf hat das Bundesfinanzministerium in einem internen und keineswegs rechtverbindlichen Schreiben an seine Prüfstellen definiert, dass Taxiunternehmer spätestens zum 1.1.2017 eine lückenlose und unverfälschte Einzelaufzeichnung vorlegen müssen. Welche Verfahren dafür allerdings angewendet werden, wird nicht definiert. Das INSIKA-Verfahren ist eine von vielen Möglichkeiten.

    Wenn das LABO nun vorschreibt, dass Berliner Taxiunternehmer diese Lösung einbauen müssen, lehnt es sich damit sehr weit aus dem Fenster. Zu weit, denn diese Verpflichtung dürfte der Behörde mangels Rechtsgrundlage von jedem Anwalt zerpflückt werden. Wobei der erste Kläger vielleicht gar nicht aus den Reihen der Taxiunternehmer kommen muss: Ein Anbieter eines Kassensystems, bei dem ebenfalls eine unveränderbare Datenauslese aus dem Taxameter möglich ist, bei dem aber nicht das INSIKA-Verfahren angewendet wird, hat bereits Schadenersatzforderungen angedroht: „Da wir ein Technologie offenes System anbieten und kein INSIKA Verschlüsselungsverfahren verwenden, können wir unser […] Produkt in Berlin nicht mehr anbieten. Da das LABO Schreiben vom 15.Sept.2016 bezüglich der INSIKA Aufrüstungsverpflichtung keine Rechtsgrundlage hat und geltendes Recht unberücksichtigt lässt, macht sich das LABO Schadenersatzpflichtig gegenüber uns und anderen Anbietern von Kassensystemen mit Taxameteranbindung.“

    #Taxi #Fiskaltaxameter #Wirtschaft #Politik

  • Umsatzunterdrückung und Corona-Hilfen – das passt nicht
    https://www.taxi-times.com/umsatzunterdrueckung-und-corona-hilfen-das-passt-nicht

    Und wieder ist nur die Rede von Umsätzen. Dass Voraussetzung für gesellschaftliche Unterstützung auch die Zahlung gesetzeskonformer und armutsfester Löhne sein sollte, davon ist natürlich nicht die Rede. Das Taxigewerbe arbeitet seit vielen Jahren ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Lage und Gesundheit seiner Angestellten. Die kommen in den aktuellen Forderungen der Unternehmerverbände nur als Vorwand für Forderungen nach öffentlicher Subventionierung der Betriebe vor. In der Realität wird unterhalb des Mindestlohnniveaus gezahlt.

    5.10.2020 von Jürgen Hartmann - Fundierte und ehrliche Umsatzdaten helfen den Gewerbeverantwortlichen, Corona-Hilfen für das angeschlagene Taxigewerbe auszuhandeln. Studien über unplausible Taxiumsätze und Vorwürfe der Tachomanipulation erweisen der Branche hingegen einen Bärendienst.

    Das wurde beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende klar angesprochen. Deren Mitglieder dokumentieren ihre Taxiumsätze nicht nur ohne Tricksereien (was ja sowieso selbstverständlich ist), sondern machen diese auch noch unter www.taxileaks.de transparent. Solche Daten helfen auch der Verbandspolitik bei deren Gesprächen mit der Politik, machte Michael Müller deutlich. Der Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hatte gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Oppermann an der Runde teilgenommen.

    Müller betonte gegenüber den Taxiunternehmern, dass man bei der Bittstellung für branchenspezifische Corona-Hilfen oftmals nicht über ein zuverlässiges Zahlenmaterial verfüge, um die Höhe des Umsatzeinbruchs und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf auch statistisch belegen zu können. Die Gruppe erklärte sich gerne bereit, die dafür nötigen Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

    Deutlich angesprochen wurde auch die fatale Wirkung der erst kürzlich bekanntgewordenen Frankfurter Untersuchung (60 Prozent der Taxibetriebe unterdrücken Umsätze) bzw. der Durchsuchungen bei Stuttgarter Taxibetrieben, bei denen der Einsatz von Tachoblockern festgestellt wurde. Man habe einen schweren Stand bei Politikern, wenn man dort nach Corona-Hilfen anfragt und als Antwort den Hinweis auf solche Steuerhinterziehungen bekommt.

    Die Mitglieder der Erfa-Gruppe wiederholten deshalb ihre Forderung nach einem flächendeckend vorgeschriebenen Einsatz eines Fiskaltaxameters, wobei dies zwingend mit Sitzkontakten und gegebenenfalls mit Zwangseinschaltung kombiniert werden müsse. Eine solche unmanipulierbare Umsatzaufzeichnung sollte darüber hinaus auch für Wegstreckenzähler verpflichtend werden, damit keine Flucht in den Mietwagenbereich stattfinde.

    #Deutschland #Taxi #Betrug #Steuerhinterziehung #Umsatzverkürzung

  • Taxierfagruppe: Das Treffen der Ehrlichen
    https://www.taxi-times.com/taxierfagruppe-das-treffen-der-ehrlichen

    Da konstituiert sich eine Gruppe der „Ehrlichen“. Sehr schön, könnte mn denken, aber sehr weit her ist es Offenheit und Ehrlichkeit dann doch nicht. Die miesen Umsätze wollen sie gerne veröffentlichen, diese „ehrlichen“ Vertreter des ÖPNV. Über die gezahlten Löhne und die dafür von ihren Fahreinnen und Fahrern als Arbeitszeit aufgewendete Lebenszeit schweigen sich auch diese Unternehmen aus. Kein Wunder, denn den Spagat zwischen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und Aufrechterhaltung des Betriebs ohne Verluste bekommt zur Zeit kein Unternehmen hin.

    Wirkliche Erhlichkeit beginnt dort, wo Tarife, Löhne, und die anderen betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen vollständig offen liegen. Davon ist auch die „Taxierfagruppe“ weit entfernt.

    5.10.2020 von Jürgen Hartmann - Trotz Corona und unter Einhaltung der nötigen Schutzmaßnahmen trafen sich am vergangenen Wochenende die Mitglieder der ERFA-Gruppe zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Das Themenspektrum war vielfältig und kehrte doch immer auf einen gemeinsamen Nenner zurück: Ehrlich währt am längsten.

    Die „taxierfagruppe“ ist ein bundesweiter Zusammenschluss mittelständischer Mehrwagen-Taxiunternehmer, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen und somit ein unabhängiges Taxi-Netzwerk bilden.

    Um diese Tradition aufrecht zu erhalten, hatte Gründungsmitglied Christian Linz allen Corona-Widrigkeiten zum Trotz für den 3. Oktober nach Nürnberg eingeladen und durfte sich über überraschend viel Resonanz freuen. Nahezu alle Mitglieder waren erschienen. Somit konnten sich Taxiunternehmer aus Köln, Regensburg, München, Dresden, Dortmund, Erfurt, Oldenburg, Paderborn, Düsseldorf, Garbsen, Hannover, und Fiersbach austauschen.

    zu kamen drei Neubewerber aus Passau, Düsseldorf und Nürnberg, wobei letzterer (Sinal Ünlühan) als Co-Gastgeber auftrat. Er hatte am 1. April dieses Jahres einen Teil der Flotte von Christian Linz übernommen und zählt nun zu den drei größten Nürnberger Taxibetrieben. Die Gebrüder Goossens aus Düsseldorf bringen die Erfahrung aus einer Flotte mit 34 Taxis sowie einer eigenen Werkstatt mit, während die Zwillingsschwestern Natalie Priller und Jessica Rose aus dem niederbayerischen Passau ihren Schwerpunkt neu ausrichten wollen. Drei ihrer acht Taxis werden vornehmlich in der Rollitaxibeförderung eingesetzt.

    Christian Linz freute sich über die zahlreiche Teilnahme, entschuldigte den aus gesundheitlichen fehlenden Taxikollegen aus Hamburg und verwies auf „weiße Flecken auf der Landkarte“. Man würde gerne noch Mitglieder aus dem Raum Baden-Württemberg, aus Berlin und aus Leipzig aufnehmen.

    Als Aufnahmekriterium für Interessierte Taxiunternehmen gilt vor allen Dingen die Vorgabe, dass sämtliche Umsätze ehrlich und ohne Unterdrückung angegeben werden. Linz verwies in diesem Zusammenhang auf die von der Gruppe betriebene Website „taxileaks.de“, in der Fahrzeug-Umsätze sowie die Besetzquote diverser Erfa-Mitglieder aufgeführt sind.

    #Deutschland #Taxi #Unternehmerverband

  • Nürnberger Taxibetrieb gewährt tiefe Einblicke
    https://www.taxi-times.com/nuernberger-taxibetrieb-gewaehrt-tiefe-einblicke

    5. Oktober 2020 von redaktion 1 Comment

    Am Tag vor dem Treffen der Taxierfagruppe hatten die Gastgeber Christian Linz und Sinan Ünlühan Gelegenheit, ihren Betrieb vorzuführen.

    „Die Taxi Profis GmbH“ lautet der Name des Taxiunternehmens von Christian Linz in Nürnberg. Dabei ist der Name Programm: Profession und Perfektion bestimmen den Alltag in diesem außergewöhnlichem Betrieb. Am Freitag, den 2. Oktober 2020 lud Christian Linz, seit geraumer Zeit Vorstandsmitglied der Taxizentrale Nürnberg eG sowie einer der beiden Geschäftsführer des Landesverbands der Bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. zwei Schwergewichte des deutschen Taxigewerbes zur Hospitation nach Nürnberg in seinen Vorzeigebetrieb ein. Der Präsident des Bundesverband Taxi Mietwagen e.V. (BVTM), Michael Müller aus Göttingen sowie der Vorstand der größten deutschen Taxigenossenschaft, der Taxi München eG, Thomas Kroker folgten gerne der Einladung in die Frankenmetropole und erlebten eine interessante Führung durch ein mustergültiges Taxiunternehmen.

    Nach einem Rundgang durch die Hallen erläuterte Christian Linz ausführlich sein Konzept der 100%ig nachvollziehbaren, manipulationssicheren Betriebsabläufe. Von der Fundsachenabhandlung bis zum Parkplatzkonzept, von der strategischen idealen Positionierung des Betriebsgebäudes zwischen Billig-Tankstelle, Mercedes-Niederlassung und McDonalds sowie günstiger U-Bahn-Anbindung, einem ausgeklügeltem Fahrzeug-Einsatz- und Dienstplan-Konzept – im Betrieb von Christian Linz ist jeder Arbeitsgang bis ins Detail durchdacht. Zahlreiche Zertifizierungen und Auszeichnungen schmücken die Büroräume, die sich Christian Linz seit einigen Monaten mit dem Kollegen Sinan Ünlühan teilt, nachdem er dem engagierten Jungunternehmer einen Teil seiner Flotte übertragen hat.

    Besonders beeindruckend ist das Konzept der Abrechnung und der Weg des Geldes und der Dokumente: An drei Buchungsterminals hat das Fahrpersonal täglich 24 Stunden lang die Möglichkeit, die Schichtabrechnungen mit einem manipulationssicheren fiskalem Verfahren selbst vorzunehmen. Auch der weitere Weg vom Einwurftresor bis zum Panzerschrank im Büro von Christian Linz Ehefrau Veronika, die für den kaufmännischen Part im Unternehmen verantwortlich zeichnet, besticht durch lückenlose Wege. Auch die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine erfolgt mittels RFID-Chips, ist damit fälschungssicher und hält jeder Überprüfung stand.

    Die hohen Ansprüche spiegeln sich auch in der hauseigenen Taxischule wider, die Christian Linz in den vergangen 25 Jahren aufgebaut hat und nun mit Sinan Ünlühan einen idealen Nachfolger gefunden hat. Mit modernster Schulungstechnik wird der Lehrstoff im selben EDV-System unterrichtet, mit dem später auch die offizielle Prüfung abgelegt wird.

    Besonders stolz ist Christian Linz auf ein in Deutschland wohl einmaliges Merkmal: Auf einer Seite im Internet (Taxi-Leakes) stellt er seine echten Betriebsergebnisse öffentlich zur Schau. Damit demonstriert Linz, dass er ein (von ihm selbst so bezeichnetes) 3M-Prinzip anwendet: Jeder Meter, jede Minute und jede Mark (Euro) sind stets nachvollziehbar, es gibt in diesem Betrieb keinen Geschäftsvorfall, der nicht jederzeit transparent dokumentiert wird. Er berichtet, dass er aufgrund dieser Offenheit bereits mit Pistolenschüssen am Telefon konfrontiert wurde. Trotz derartiger Anfeindungen ist die „100% saubere“ Art der Betriebsführung der für Christian Linz einzig denk- und gangbare Weg, ein Taxiunternehmen zeitgemäß zu führen.

    Die Gäste Michael Müller und Thomas Kroker zeigten sich begeistert von den „Taxi-Profis“ in Nürnberg.

    https://www.taxileaks.de

    #Taxi

  • Corona : Umsatzeinbußen werden weniger
    https://www.taxi-times.com/corona-umsatzeinbussen-werden-weniger-erhoehter-aufwand-bleibt

    5. Oktober 2020 von Jürgen Hartmann 2 Comments

    Wenn sich Taxiunternehmer in harten Corona-Zeiten treffen, kommen sie natürlich nicht darum herum, dass auch Covid 19 thematisiert wird. Dank penibler Aufzeichnungen konnten die Mehrwagenunternehmer ihre Umsatzeinbußen genau beziffern.

    Beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende fiel positiv auf, dass trotz aller katastrophalen Auswirkungen keine Endzeit-Stimmung herrschte. Aufgrund ihrer genauen und unverfälschten Datenaufzeichnungen konnten die Erfa-Betriebe ihren Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit exakten prozentualen Angaben beziffern. So hatten Unternehmen im großstädtischen Bereich beispielsweise im März Einbußen von bis zu 70 Prozent. Aktuell bewegt man sich auf dem Niveau von 30 Prozent weniger Umsatz als vor Corona. Der durchschnittliche Umsatz pro Tour wich dabei nur marginal vom Wert vor Corona ab.

    Diese Zahlen konnte auch Gastgeber Christian Linz bestätigen, der seit Februar als Vorstand der Taxizentrale Nürnberg agiert und gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Reinhold Gast die Vermittlungszahlen der eigenen Zentrale präsentierte und die Maßnahmen erläuterte, die man zentralenseitig zur Abdämpfung der Auswirkungen getroffen hatte. Dazu zählt die alternierende Auftragsvermittlung ebenso wie die nahezu flächendeckende Ausrüstung aller Taxis mit einem Trennschutz, medienwirksam nach außen propagiert durch die Einführung eines eigenen bayernweiten Safe-Taxi-Labels.

    Die Tatsache, dass man auch während des Lockdowns die Mobilität sichergestellt hatte, wurde kürzlich vom Nürnberger Oberbürgermeister mit einem Dank-Schreiben gewürdigt. Linz berichtete, dass er den Oberbürgermeister in einem persönlichen Gespräch um diese Anerkennung gebeten habe.

    All dies führte dazu, dass in Nürnberg nur wenige Taxis entgegen dem allgemeinen bundesweiten Trend stillgelegt wurden. Andere Erfa-Mitglieder berichteten in diesem Zusammenhang von kommunal sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen sowohl bei der Dauer einer Erlaubnis zur Betriebsstillegung als auch bei den dafür erhobenen Gebühren. Letztendlich führten diese Stilllegungen auch dazu, dass die in Nürnberg praktizierte alternierende Vermittlung bis heute keinen Nachahmer im Bundesgebiet gefunden hat. Durch die hohe Anzahl an stillgelegten oder ruhenden Taxis sei es vielerorts ebenso zur Halbierung der Fahrzeugflotte gekommen.

    Corona sorgt im Taxigewerbe nicht nur für Umsatzeinbußen, sondern auch für einen gesteigerten Aufwand. So ist beispielsweise die gesetzlich notwendige Gefährdungsanalyse auf die Einschätzung der Gefahr durch Corona zu erweitern.

    Christian Linz stellte dazu allen Erfa-Mitgliedern eine Handlungsanweisung als Word-Dokument zur Verfügung – getreu dem Motto „quid pro quo“, dass jedes Gruppenmitglied die anderen Kollegen am eigenen Sachverstand teilhaben lässt und somit kein doppelter Aufwand betrieben werden muss.

    Die Gruppe hat dafür eine gemeinsame Dropbox eingerichtet, auf die alle Mitglieder Zugriff haben und in der sich auch zahlreiche weitre wichtige Dokumentationen befinden. In Kürze wird dort auch ein Hygienekonzept eingestellt, ausgearbeitet von einem Mitglied aus Paderborn. Kunden, die ein größeres Fahrtenvolumen zu vergeben haben, verlangen zunehmend ein Hygienekonzept, wusste Linz zu berichten – und freute sich, dass er hier auf die Hilfestellung aus der Gruppe zurückgreifen kann. Denn dies entspricht auch genau dem Sinn der Taxierfagruppe. Erfa ist die Abkürzung für „Erfahrungsaustausch“ und wer seine eigene Kompetenz mit denen gleichgesinnter bundesweiter Kollegen teilt, profitiert doppelt – auch in Zeiten von Corona.

    #Taxi #covid-19

  • Umsatzunterdrückung und Corona-Hilfen – das passt nicht
    https://www.taxi-times.com/umsatzunterdrueckung-und-corona-hilfen-das-passt-nicht

    5. Oktober 2020 von Jürgen Hartmann - Fundierte und ehrliche Umsatzdaten helfen den Gewerbeverantwortlichen, Corona-Hilfen für das angeschlagene Taxigewerbe auszuhandeln. Studien über unplausible Taxiumsätze und Vorwürfe der Tachomanipulation erweisen der Branche hingegen einen Bärendienst.

    Das wurde beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende klar angesprochen. Deren Mitglieder dokumentieren ihre Taxiumsätze nicht nur ohne Tricksereien (was ja sowieso selbstverständlich ist), sondern machen diese auch noch unter www.taxileaks.de transparent. Solche Daten helfen auch der Verbandspolitik bei deren Gesprächen mit der Politik, machte Michael Müller deutlich. Der Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hatte gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Oppermann an der Runde teilgenommen.

    Müller betonte gegenüber den Taxiunternehmern, dass man bei der Bittstellung für branchenspezifische Corona-Hilfen oftmals nicht über ein zuverlässiges Zahlenmaterial verfüge, um die Höhe des Umsatzeinbruchs und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf auch statistisch belegen zu können. Die Gruppe erklärte sich gerne bereit, die dafür nötigen Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

    Deutlich angesprochen wurde auch die fatale Wirkung der erst kürzlich bekanntgewordenen Frankfurter Untersuchung (60 Prozent der Taxibetriebe unterdrücken Umsätze) bzw. der Durchsuchungen bei Stuttgarter Taxibetrieben, bei denen der Einsatz von Tachoblockern festgestellt wurde. Man habe einen schweren Stand bei Politikern, wenn man dort nach Corona-Hilfen anfragt und als Antwort den Hinweis auf solche Steuerhinterziehungen bekommt.

    Die Mitglieder der Erfa-Gruppe wiederholten deshalb ihre Forderung nach einem flächendeckend vorgeschriebenen Einsatz eines Fiskaltaxameters, wobei dies zwingend mit Sitzkontakten und gegebenenfalls mit Zwangseinschaltung kombiniert werden müsse. Eine solche unmanipulierbare Umsatzaufzeichnung sollte darüber hinaus auch für Wegstreckenzähler verpflichtend werden, damit keine Flucht in den Mietwagenbereich stattfinde.

    #Taxi #Betrug #Steuerhinterziehung

  • Über die Taxidemos berichten sogar türkische Zeitungen
    https://www.taxi-times.com/ueber-die-taxidemos-berichten-sogar-tuerkische-zeitungen

    18. April 2019 von Hayrettin Şimşek - Die Zeitung „Milli Gazete“ widmet der bundesweiten Taxidemo eine ganze Seite. Dabei kommen die Ängste der Taxibranche ebenso zur Sprache wie das Pfeifkonzert gegen Minister Scheuer bei der Schlusskundgebung.

    Die Taxifahrer wollen die Öffnung des Marktes für Uber & Co verhindern, schreibt das Blatt. 250.000 Taxifahrer, mit ihren Familien zusammen 500.000 bis 600.000 Menschen wären in ihrer Existenz bedroht, wenn der Minister seine Pläne umsetzen würde. Das Taxigewerbe werde dabei nicht kampflos zusehen.

    Das Blatt berichtet von der Schlusskundgebung, bei der neben Bundesverbandspräsident Michael Müller auch Erkan Özmen, Administrator einer Berliner Facebookgruppe sowie Rolf Feja vom Verband der Berliner Taxi-Innung gesprochen haben. Zur Rede von Verkehrsministr Andreas Scheuer erwähnt Milli Gazete, dass er vorher geduldig eine Stunde gewartet und sich die Sorgen angehört hätte und anschließend betont habe, dass er nicht gegen das Taxigewerbe sei, dass dies aber nicht ausreiche. Das wurde von den anwesenden Taxifahrern mit einem Pfeifkonzert beantwortet.

    Milli Gazete spricht von 5.000 Taxis am Brandenburger Tor und 500 weiteren, die aufgrund des großen Staus, verursacht durch die Taxidemo, gar nicht erst bis zum Brandenburger Tor gekommen wären.

    #Taxi #Berlin #Uber

  • Berliner Taxidemo wird von den Medien kaum beachtet
    https://www.taxi-times.com/berliner-taxidemo-wird-von-den-medien-kaum-beachtet

    24. Mai 2017 von Nicola Urban - Rund 350 Taxis, das entspricht 4,3 Prozent aller Berliner Taxis, haben gestern in einem Autokorso in der deutschen Hauptstadt gegen fehlende bzw. zu lasche Kontrollen gegenüber Uber-Fahrern und gegenüber Fahrgastklau am Berliner Flughafen demonstriert.

    Organisator der Demo war Erkan Özmen, Administrator einer Berliner Taxi-Facebook-Gruppe. Die etablierten Berliner Taxiverbände hatten bereits im Vorfeld erklärt, sich an der Demonstration nicht zu beteiligen.

    In Berlin ist der US-Fahrtenvermittler mit seinem Dienst UberX sehr aktiv. Fahrtaufträge werden dabei hauptsächlich an Unternehmen bzw. Fahrer vermittelt, die im Berliner Umland Mietwagenkonzessionen angemeldet haben. Wie aus den Beobachtungen zahlreicher Berliner Taxikollegen hervorgeht, halten sich etliche dieser Fahrer stets im Bereich des Flughafens Tegel auf und warten dort auf neue Aufträge. Sie umgehen damit die Rückkehrpflicht.

    In den Medien fand die Aktion allerdings nahezu keine Beachtung. Einzig der Berliner Rundfunk RBB zeigte in einem 30-Sekunden-Clip Bilder vom Autokorso. Rund 500 Taxifahrer hätten gegen zu lasche Regeln im Taxigewerbe demonstriert, verkündete der Sender. „Sie fordern härtere Strafen für Uber-Taxis und für Taxifahrer aus dem Umland, die entsprechend der Umkehrpflicht eigentlich ohne Fahrgäste zurückfahren müssten.“

    Damit war es dem RBB leider nicht gelungen, die eigentlichen Forderungen der Organisatoren sachlich korrekt auf den Punkt zu bringen. Der Protest richtete sich nicht gegen zu lasche Regeln, sondern gegen Behörden, die aus Sicht vieler Berliner Taxifahrer nichts oder zu wenig unternehmen, um die bestehenden Regeln durchzusetzen. Man fordere auch keine härteren Strafen gegen Uber-Taxis, sondern gegen Mietwagenfahrer, die nach einer Fahrt zum Flughafen eben nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu ihrem Betriebssitz (außerhalb Berlins) zurückfahren. Die angesprochene Umkehrpflicht ist also eine Rückkehrpflicht und sie findet sowieso ohne Fahrgast statt.

    Wie wenig man mit solchen sachlich falschen Darstellungen dem Taxigewerbe nützt, zeigen die vielen Leser-Kommentare, die im Anschluss an diese Meldung im Internet nachzulesen sind. Mehrheitlich zeigen die Leser (und Taxikunden) kein Verständnis für die Demo und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und Lärmbelästigungen. Stattdessen beschweren sie sich über den schlechten Service vieler Berliner Taxifahrer.

    So schreibt beispielsweise Andreas Reddig: „Zu viele Taxis ist das EINE, das ANDERE ist die Qualität der Taxifahrer. Erst neulich musste ich einem Taxifahrer zeigen, wo er hin muss. Das ist traurig! Hinzu kommt, dass viele Taxifahrer nicht einmal die StVO kennen und fahren wie sie wollen, ohne Blinker, abbiegen in zweiter Spur, Geschwindigkeitsüberschreitung und fahren mit Navigationsgerät. Oh oh, was ist nur aus dem Taxigewerbe geworden. Wird wirklich Zeit, dass da mal was passiert, bevor der schlechte Ruf noch weiter bergab geht!“

    Denver York monierte „Die sollten ihre Preise mal überdenken, wenn es bezahlbar wäre, gäbe es kein Uber! Kuh melken nicht Schlachten liebe Taxifahrer!“ Ma Jo kritisierte: „Oh Gott nicht Die. Gerade die größten Rowdys regen sich auf. Pfui!“ Die Taxifahrer scheinen diese Posts nicht zu entmutigen. „Wir Taxifahrer werden die Demo solange wiederholen und die Stadt lahmlegen bis unsere Forderungen vom Senat erfüllt werden“, konterte der Taxifahrer Sebastian Doerner.

    #Berlin #Taxi #Uber #Demonstration #Rückkehrpflicht #Medien

  • Berliner Verbände und Opposition kritisieren BER-Vereinbarung
    https://www.taxi-times.com/taxi-laderecht-am-ber-sorgt-fuer-diskussion-im-berliner-landesparlament

    22. September 2020 von Axel Rühle

    Die Brisanz der Vereinbarung, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther letzte Woche zum Laderecht für Berliner Taxis am neuen Flughafen BER verkündet hatte, zeigt auch eine Debatte am Folgetag im Abgeordnetenhaus von Berlin.

    Die Vereinbarung, die Günther mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), in dem der künftige Flughafen liegt, und dem Land Brandenburg am Mittwoch, dem 16. September, getroffen hat, ist ohne Einbeziehung der Berliner Gewerbevertretungen erfolgt, die den Vorgang deshalb scharf kritisierten.

    In der Parlamentssitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am darauffolgenden Tag wurde das Thema kurzfristig zum Gegenstand einer Debatte, welche die FDP-Fraktion vor Bekanntwerden der Vereinbarung mittels Antrag „Der BER braucht Berliner Taxis“ angemeldet hatte.

    Der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt kritisierte, die Regelung schaffe „Taxis erster und zweiter Klasse“, nämlich der vier von hundert, die nach dem Absetzen von Fahrgästen in Schönefeld anschließend auch dort ankommende Passagiere aufnehmen und nach Berlin fahren dürften, und der 96, die leer zurückfahren müssen. Er forderte ein Laderecht am BER für sämtliche Berliner Taxis und einen einheitlichen Tarif, der mit der Vereinbarung nicht gesichert sei. Er fragte, wann denn ein solcher gemeinsamer Tarif zu erwarten sei. Günther bezeichnete den Punkt als wichtig und sprach von einer vertraglichen Regelung für das erste Quartal 2021.

    Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte die Vereinbarung. Er hält die Anzahl von 600 Taxis für zunächst ausreichend, da der Flughafen an den Linienverkehr sowie an das übergeordnete Straßennetz gut angeschlossen sei. Den „ganzen ökonomischen und ökologischen Unsinn der letzten Jahre“ nannte er „somit passé“. Die fehlende Tarifverständigung bezeichnete aber auch er als absurd. Auch das Problem der fehlenden Kennzeichnung und der fehlenden Fiskalisierung nannte er als Problem, obwohl seine Partei als Koalitionspartner die Vereinbarung mitträgt.

    Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, entgegnete, der ÖPNV-Anschluss sei gut, aber nicht optimal, da etwa die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 zum neuen Flughafen schon innerhalb der Koalition umstritten sei. Die Koalition nehme den Ausbau des ÖPNV zum Flughafen überhaupt nicht ernst. Günthers Vereinbarung sei weder ein Erfolg noch ein guter Kompromiss, sondern eine „ganz klare Nachteilsregelung für das Berliner Taxigewerbe“. Eine gleichberechtigte Ladeerlaubnis eines 170.000-Einwohner-Landkreises mit 400 Taxis und einer 3,6-Millionen-Metropole mit annähernd 8.000 Taxis sei nicht gerecht. Zudem dürften die Taxis aus dem LDS mit der Vereinbarung nicht nur „überall nach Berlin“, sondern auch „in Berlin hin- und herfahren“, „denn Sie wissen, das wird überhaupt nicht kontrolliert.“ Bekundungen der Regierungsparteien, etwas gegen illegale Mietwagen-Aktivitäten und Schwarzarbeit tun zu wollen, seien nichts als Lippenbekenntnisse, da in den bisherigen vier Jahren der Legislaturperiode nichts in der Richtung geschehen sei.

    Kristian Ronneburg (Die Linke) nannte das „Rumgemäkel“ der CDU „durchschaubar“ und dankte der Senatorin und dem LDS für die Kompromissbereitschaft. Die Rechnung der CDU, „dass Sie sich heute hier im Plenum präsentieren können und sagen können, ‚ es ist noch nichts da’“, sei nicht aufgegangen. Die Vereinbarung sei immerhin ein Schritt und gut für die Fluggäste und gut für die Metropolregion Berlin/Brandenburg. Ungeachtet der Koalitionsvereinbarung, die auch seine Fraktion mit unterzeichnet hat, und die das Laderecht aller Berliner Taxis am künftigen Flughafen klar als Ziel enthält, bezeichnete er es als „wichtig, dass diese Vereinbarung geschlossen worden ist“. Das Laderecht der auswärtigen Taxis in Berlin sei eine „ordentliche Konkurrenz“, und natürlich müsse sichergestellt werden, dass Taxis aus dem Landkreis „wirklich nur an den Taxi-Haltepunkten Fahrgäste aufnehmen. Wie wird das kontrolliert? Ist das LABO in der Lage?“ Wohlgemerkt gehört Ronneburg nicht der Opposition, sondern der Koalition an.

    Paul Fresdorf, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, bezeichnete die Worte Ronneburgs denn auch als „an Hohn und Spott nicht zu überbieten“. Der Senat lasse sich vom LDS vorführen und komme „mit so einer Minimal-Lösung für die Berliner Taxis um die Ecke“ und wolle das als Erfolg feiern. „Das ist lächerlich, Herr Ronneburg.“ Man habe für 90 Prozent der Taxis im LDS, aber nur für vier bis fünf Prozent derer in Berlin eine Lösung geschaffen. „Erklären Sie das denen doch mal, was mit ihren Einnahmeeinbrüchen passieren soll! Sie haben keine Lösung für die Taxifahrer dieser Stadt geschaffen, stattdessen verhöhnen Sie sie hier in diesem Haus. Es ist wirklich peinlich.“ Die Lösung lasse Nöte entstehen. Während der Linken das Autofahren zuwider sei, werde die FDP weiter für den individuellen Personennahverkehr stehen.

    Ronneburg erwiderte verärgert, er lasse sich „von so einer klassischen Lobbyistenpartei wie der FDP für Uber & Co.“ nicht vorwerfen, mit dem Taxigewerbe verächtlich umzugehen. Fresdorf solle mal mit seinen Kollegen aus dem Bundestag reden. Die Vereinbarung sei doch klar ein Kompromiss, und es habe doch eine Vereinbarung getroffen werden müssen. Mit seiner Rede habe Fresdorf bestätigt, dass die Opposition lediglich einen „Stab über die Koalition“ habe brechen wollen. Fresdorf wisse genau, dass er „nicht einfach in einem ersten Schritt erreichen [kann], dass man für alle Taxis in Berlin eine Kompromisslösung mit Dahme-Spreewald am BER findet – in welcher Welt leben Sie denn eigentlich?“ Insofern sei das „einfach nur wirklich Gezeter von der Opposition“. Fresdorfs Kritik sei nicht sachlich, sondern „einfach nur Augenwischerei gegenüber den Taxifahrern, da sollten Sie sich besser mal ehrlich machen“. Er regte ein „Taxi-Forum“ vor der nächsten Wahl an, „und da wird abgerechnet!“

    Frank Scholtysek, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, bezeichnete die Vereinbarung, die „immer nur für ein Jahr gültig“ sei, als gänzlich unausgegoren und fragte, wer eigentlich bestimme, welche Taxis am BER laden dürfen, ob das ausgelost werde, ob es die bekämen, die die besten Kontakte in die Berliner Senatsverwaltungen haben, oder ob die Erlaubnisse meistbietend versteigert würden. Er bezeichnete die Vereinbarung als „Feigenblatt“, das mehr schlecht als recht verdecken solle, „wie Berlin wirklich zu seiner Taxibranche steht“: Ihre Zukunft sei dem Senat nicht sonderlich wichtig. Das spiegele sich nicht nur an der mehrjährigen Untätigkeit in der BER-Frage wider, sondern auch „im Bekenntnis zu immer neuen Mobilitätsexperimenten mit unterschiedlichsten Anbietern“, denen nicht nur, wie das Beispiel Uber zeige, völlig freie Hand gelassen werde, sondern „die werden wie der ‚Fahrdienst Berlkönig’ auch noch aus Steuergeldern finanziert“. Das Taxigewerbe ‚störe’ offenbar das „System Uber“, einen „Fahrdienstvermittler, der die Fahrer … so dermaßen in den finanziellen Würgegriff nimmt, dass die meisten von ihnen auch noch zusätzlich beim Jobcenter aufstocken müssen.“ Er kritisierte das Fehlen der Ortskunde, des Fiskaltaxameters und der Kontrollen der Uber-Fahrer. Die Schließung des Flughafens Tegel sei ein weiterer Sargnagel des Taxigewerbes, das „vom Senat und vom links-grünen Block hier ohnehin schon aufgegeben wurde“.

    Als letzter Redner verteidigte die Vereinbarung Regine Günthers Parteifreund Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen, der den Senat eingangs gefragt hatte, ob die Umsetzung zum Zeitpunkt der Flughafeneröffnung sichergestellt sei, was Günther bejahte. Er fragte Schmidt (FDP), ob dieser meine, die 400 Taxis aus dem LDS hätten gegen 8.000 Berliner Taxis eine Chance, wenn keine 300:300-Regelung getroffen worden wäre. Im Widerspruch zu seinem Parteifreund Stefan Gelbhaar, der schon vor Jahren die Möglichkeit eines sog. Behördenvertrags ins Spiel gebracht hatte, betonte Moritz, man habe hier mit „ebenbürtigen“ Partnern verhandelt und solle sich tunlichst an die eigene Nase fassen und nicht so überheblich sein; die Brandenburger hätten auch Rechte. „Diese 8.000 – das kann überhaupt gar nicht funktionieren. Von daher ist es eine faire Aushandlung, dass paritätisch aus LDS und Berlin Taxen da laden können.“

    Seinen Widersacher Friederici (CDU) fragte Moritz: „Sie haben ja gesagt, wir lassen uns alles gefallen. Was haben Sie denn 2012 getan, als die Berliner Taxen nicht mehr am Flughafen Schönefeld laden konnten? Gar nichts! Hier große Töne spucken, aber ansonsten ist da nichts dahinter!“ (2012 war allerdings der heutige Regierungschef Michael Müller von der SPD Verkehrssenator, Anm. d. Red.). Die einheitlichen Tarife würden noch kommen, und im Übrigen habe nicht nur in Berlin die Taxibranche Schwierigkeiten. „Auch und gerade auf dem Land haben die Taxiunternehmer noch größere Schwierigkeiten, sich überhaupt zu halten.“ Deswegen sei die getroffene Vereinbarung für die Taxis in LDS eine Chance. An den in Berlin ladeberechtigten LDS-Taxis werde es eine nicht ablösbare Kennzeichnung geben, „und eine Ortskundeprüfung brauchen die auch alle gegenseitig“. Die Frage von Scholtysek (AfD), welche Berliner Taxis eine Ladeberechtigung am neuen Flughafen erhalten würden, beantwortete Moritz so: Die Unternehmer könnten bei der Genehmigungsbehörde LABO Anträge stellen, „und wenn viel mehr Anträge reinkommen als Plätze da sind, muss ja irgendwie entschieden werden, und dann wird das Los entscheiden.“

    Wie auch immer man zu den Argumenten der Senats- und Oppositionspolitiker steht, eine sehr aktuelle Aussage von Harald Moritz werden sicherlich nicht nur viele Gewerbevertreter begrüßen: „Ein gewichtiger Teil [der Vereinbarung] ist auch noch, dass die Inklusionstaxis einen besonderen Stellenwert bei der Zuteilung der Laderechte haben werden. Das ist wirklich ein Fortschritt und kann vielleicht insgesamt das Inklusionstaxi voranbringen.“

    Der Umbau eines Berliner Taxis zu einem barrierefreien Taxi wird noch immer vom Land zu 100 Prozent gefördert, was für beide Seiten als Win-Win-Situation definiert wird. Es ist zu hoffen, dass die Aussicht auf das Laderecht in Schönefeld ein weiterer Anreiz für das bisher sträflich zurückhaltende Berliner Taxigewerbe ist, endlich in das lukrative Inklusionsgeschäft einzusteigen und somit den eigenen Ruf doch nicht zu verspielen.

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