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  • Demo und Blockade: Berliner Taxifahrer wütend auf die Stadt
    https://www.taxi-times.com/demo-und-blockade-berliner-taxifahrer-wuetend-auf-stadt-und-staat

    20. Februar 2020 von Jürgen Hartmann - Mit einer Taxidemo haben am gestrigen Mittwoch rund 600 Taxifahrer und Unternehmer protestiert. Als sich niemand von der Berliner Stadtpolitik zum Gespräch einfand, fuhren die Kollegen spontan zum Flughafen Tegel und blockierten die Zufahrt.

    Auf private Initiative hin hatten einzelne Taxifahrer eine Taxidemo vor dem „roten“ Rathaus angemeldet und über soziale Medien und Flugzettel die Kollegen zur Teilnehme aufgefordert. Am Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller wollte man auf die Missstände aufmerksam machen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten der Beförderungsanbieter Uber und Free Now zu immer höheren Umsatzverlusten des Taxigewerbes führen.

    Rund 600 Taxifahrer und Unternehmer waren dem Aufruf gefolgt und hatten sich mitsamt ihren Taxis in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes versammelt. Sie hatten zahlreiche Plakate und Schilder mit verschiedenen Sprüchen mitgebracht. Teilweise kamen auch jene Schilder zum Einsatz, auf denen man bereits im April 2019 im Zuge der Scheuerwehr gegen die Pläne des Bundesverkehrsministers protestiert hatte, weil dieser die für Mietwagen obligatorische Rückkehrpflicht abschaffen wollte.

    Dieses Wirrwarr an Forderungen führte dazu, dass die ebenfalls zahlreich vorhandenen Pressevertreter nicht so recht wussten, was die Kernbotschaft der Demo war. Während der RBB in seinen Berichten von Protesten gegen Bundesverkehrsminister Scheuer sprach, berichtete der Sender „TV Berlin“ von Protesten gegen zu laxe Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Der Sender ließ in seinem Beitrag zahlreiche Taxifahrer und Bedienstete zu Wort kommen, deren Vorwürfe letztlich alle einen gemeinsamen Nenner hatten: Gerade in Berlin ist die dortige Behörde nicht willens, gegen illegale Praktiken durch Uber und Free Now einzuschreiten.

    Das Frankfurter Landgerichtsurteil vom 19. Dezember habe Free Now eindeutig verboten, sagte ein Demoteilnehmer, auch wenn er in diesem Fall sicherlich das Uber-Verbot gemeint hat. Durch eine vom Taxigewerbe erbrachte Sicherheitsleistung ist das Urteil vollstreckbar. „Alle Behörden können das vollstrecken“, sagt der Teilnehmer gegenüber TV Berlin. „Seitdem suchen wir verstärkt die Behörden auf, aber es wird nichts getan.“

    Die aktuelle Situation sei nicht mehr tragbar, hatte einer der Veranstalter im Vorfeld der Demo per Sprachnachricht mitgeteilt. „Es ist kein Zustand mehr, dass die Großkonzerne uns dermaßen platt machen und die Gesetze außer acht lassen, nur weil sie Kohle haben. Die Judikative und die exekutive Staatsgewalt, die uns im Stich lässt, soll merken, dass wir so nicht mit uns umgehen lassen.“

    Ähnlich äußerten sich auch diverse Redner, die sich per Megaphon an die Teilnehmer wandten. Sogar eine Schweigeminute für einen verstorbenen Kollegen wurde abgehalten, bei der aus dem Koran zitiert wurde.

    Ein einzelner Redner schimpfte auf die Taxiverbände. Diese hatten sich an der Demo nicht beteiligt, zeigten aber Verständnis für die Sorgen der Taxifahrer. „Es handelt sich nicht um eine Kundgebung des Verbands oder der im Bundesverband organisierten Verbände, da wir derzeit in einem intensiven politischen Dialog zur künftigen Marktordnung stehen und diesen konstruktiv weiterführen wollen“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, gegenüber Taxi Times. „Dass es jetzt zu solchen Kundgebungen kommt, ist Ausdruck der Existenznot unserer Kolleginnen und Kollegen, für die wir ausdrücklich größtes Verständnis haben. Die Kolleginnen und Kollegen drücken ihren großen Ärger darüber aus, dass die neuen Mietwagenplattformen entgegen diverser Gerichtsurteile unbekümmert einen taxiähnlichen Verkehr zu Dumpingpreisen nicht nur weiter anbieten, sondern sogar noch ausweiten. Uber & Co. tricksen und täuschen und die Politik schaut tatenlos zu.“

    Seitens des Bundesverbands hätte man sich allerdings eine bessere Abstimmung untereinander gewünscht: „Auch wenn wir den Unmut verstehen: Ein abgestimmtes und geschlossenes Auftreten des Taxigewerbes hat mehr Schlagkraft als Einzelaktionen. Wir stehen weiter für ein geschlossenes Auftreten unseres Gewerbes.“

    Drastischer fielen die Worte eines Vorstandsmitglieds eines Berliner Taxiverbands aus, der sich von der gestrigen Taxidemo „mit aller Deutlichkeit“ distanzierte. Er kritiserte gegenüber der „B.Z.“ die „Orientierungslosigkeit“ mancher Kollegen, die nicht wissen würden, für wen sie eigentlich fahren wollen. „Einige der Demo-Teilnehmer sind bis vor kurzem noch für Uber und Free Now gefahren, gegen die sie jetzt protestieren. Der Verbandsvertreter spielte damit auf die Taxis an, die im Konvoi mit Außenwerbung für Free Now gesichtet wurden.

    Das Frankfurter Landgerichtsurteil vom 19. Dezember habe Free Now eindeutig verboten, sagte ein Demoteilnehmer, auch wenn er in diesem Fall sicherlich das Uber-Verbot gemeint hat. Durch eine vom Taxigewerbe erbrachte Sicherheitsleistung ist das Urteil vollstreckbar. „Alle Behörden können das vollstrecken“, sagt der Teilnehmer gegenüber TV Berlin. „Seitdem suchen wir verstärkt die Behörden auf, aber es wird nichts getan.“

    Die aktuelle Situation sei nicht mehr tragbar, hatte einer der Veranstalter im Vorfeld der Demo per Sprachnachricht mitgeteilt. „Es ist kein Zustand mehr, dass die Großkonzerne uns dermaßen platt machen und die Gesetze außer acht lassen, nur weil sie Kohle haben. Die Judikative und die exekutive Staatsgewalt, die uns im Stich lässt, soll merken, dass wir so nicht mit uns umgehen lassen.“

    Ähnlich äußerten sich auch diverse Redner, die sich per Megaphon an die Teilnehmer wandten. Sogar eine Schweigeminute für einen verstorbenen Kollegen wurde abgehalten, bei der aus dem Koran zitiert wurde.

    Ein einzelner Redner schimpfte auf die Taxiverbände. Diese hatten sich an der Demo nicht beteiligt, zeigten aber Verständnis für die Sorgen der Taxifahrer. „Es handelt sich nicht um eine Kundgebung des Verbands oder der im Bundesverband organisierten Verbände, da wir derzeit in einem intensiven politischen Dialog zur künftigen Marktordnung stehen und diesen konstruktiv weiterführen wollen“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, gegenüber Taxi Times. „Dass es jetzt zu solchen Kundgebungen kommt, ist Ausdruck der Existenznot unserer Kolleginnen und Kollegen, für die wir ausdrücklich größtes Verständnis haben. Die Kolleginnen und Kollegen drücken ihren großen Ärger darüber aus, dass die neuen Mietwagenplattformen entgegen diverser Gerichtsurteile unbekümmert einen taxiähnlichen Verkehr zu Dumpingpreisen nicht nur weiter anbieten, sondern sogar noch ausweiten. Uber & Co. tricksen und täuschen und die Politik schaut tatenlos zu.“

    Seitens des Bundesverbands hätte man sich allerdings eine bessere Abstimmung untereinander gewünscht: „Auch wenn wir den Unmut verstehen: Ein abgestimmtes und geschlossenes Auftreten des Taxigewerbes hat mehr Schlagkraft als Einzelaktionen. Wir stehen weiter für ein geschlossenes Auftreten unseres Gewerbes.“

    Drastischer fielen die Worte eines Vorstandsmitglieds eines Berliner Taxiverbands aus, der sich von der gestrigen Taxidemo „mit aller Deutlichkeit“ distanzierte. Er kritiserte gegenüber der „B.Z.“ die „Orientierungslosigkeit“ mancher Kollegen, die nicht wissen würden, für wen sie eigentlich fahren wollen. „Einige der Demo-Teilnehmer sind bis vor kurzem noch für Uber und Free Now gefahren, gegen die sie jetzt protestieren. Der Verbandsvertreter spielte damit auf die Taxis an, die im Konvoi mit Außenwerbung für Free Now gesichtet wurden.

    Das Frankfurter Landgerichtsurteil vom 19. Dezember habe Free Now eindeutig verboten, sagte ein Demoteilnehmer, auch wenn er in diesem Fall sicherlich das Uber-Verbot gemeint hat. Durch eine vom Taxigewerbe erbrachte Sicherheitsleistung ist das Urteil vollstreckbar. „Alle Behörden können das vollstrecken“, sagt der Teilnehmer gegenüber TV Berlin. „Seitdem suchen wir verstärkt die Behörden auf, aber es wird nichts getan.“

    Die aktuelle Situation sei nicht mehr tragbar, hatte einer der Veranstalter im Vorfeld der Demo per Sprachnachricht mitgeteilt. „Es ist kein Zustand mehr, dass die Großkonzerne uns dermaßen platt machen und die Gesetze außer acht lassen, nur weil sie Kohle haben. Die Judikative und die exekutive Staatsgewalt, die uns im Stich lässt, soll merken, dass wir so nicht mit uns umgehen lassen.“

    Ähnlich äußerten sich auch diverse Redner, die sich per Megaphon an die Teilnehmer wandten. Sogar eine Schweigeminute für einen verstorbenen Kollegen wurde abgehalten, bei der aus dem Koran zitiert wurde.

    Ein einzelner Redner schimpfte auf die Taxiverbände. Diese hatten sich an der Demo nicht beteiligt, zeigten aber Verständnis für die Sorgen der Taxifahrer. „Es handelt sich nicht um eine Kundgebung des Verbands oder der im Bundesverband organisierten Verbände, da wir derzeit in einem intensiven politischen Dialog zur künftigen Marktordnung stehen und diesen konstruktiv weiterführen wollen“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, gegenüber Taxi Times. „Dass es jetzt zu solchen Kundgebungen kommt, ist Ausdruck der Existenznot unserer Kolleginnen und Kollegen, für die wir ausdrücklich größtes Verständnis haben. Die Kolleginnen und Kollegen drücken ihren großen Ärger darüber aus, dass die neuen Mietwagenplattformen entgegen diverser Gerichtsurteile unbekümmert einen taxiähnlichen Verkehr zu Dumpingpreisen nicht nur weiter anbieten, sondern sogar noch ausweiten. Uber & Co. tricksen und täuschen und die Politik schaut tatenlos zu.“

    Seitens des Bundesverbands hätte man sich allerdings eine bessere Abstimmung untereinander gewünscht: „Auch wenn wir den Unmut verstehen: Ein abgestimmtes und geschlossenes Auftreten des Taxigewerbes hat mehr Schlagkraft als Einzelaktionen. Wir stehen weiter für ein geschlossenes Auftreten unseres Gewerbes.“

    Drastischer fielen die Worte eines Vorstandsmitglieds eines Berliner Taxiverbands aus, der sich von der gestrigen Taxidemo „mit aller Deutlichkeit“ distanzierte. Er kritiserte gegenüber der „B.Z.“ die „Orientierungslosigkeit“ mancher Kollegen, die nicht wissen würden, für wen sie eigentlich fahren wollen. „Einige der Demo-Teilnehmer sind bis vor kurzem noch für Uber und Free Now gefahren, gegen die sie jetzt protestieren. Der Verbandsvertreter spielte damit auf die Taxis an, die im Konvoi mit Außenwerbung für Free Now gesichtet wurden.

    Dieser Konvoi hatte sich spontan hupend in Richtung Flughafen Tegel bewegt, nachdem man am Berliner Rathaus (dort war die Demo von einem Taxifahrer beantragt und genehmigt worden) auf keinerlei Gesprächsbereitschaft getroffen war. In ihrer Wut über diese Ignoranz blockierten die Taxifahrer anschließend die Zufahrt zum Flughafen Tegel, weshalb viele Fluggäste den letzten Weg zum Terminal wieder einmal zu Fuß antreten mussten.

    #Berlin #taxi #Uber #Free_Now #Demonstration #Protest

  • Fiat Chrysler startet mit autonomen Taxis
    https://www.taxi-times.com/fiat-chrysler-will-noch-in-diesem-jahr-mit-autonomen-taxis-starten

    17. Februar 2020 - So richtig viel gab es von der Fiat Chrysler Group bezüglich alternativer Antriebe und autonomen Fahren bislang nicht zu hören. Der Konzern will das jetzt ändern.

    Die Kooperation mit dem Startup AutoX soll der etwas angestaubten Fiat Chrysler Group (FCA) deren Anteil an autonomer Mobilität sichern. Als Plattform für die autonom fahrende Technologie wird FCA den Chrysler Pacifica zur Verfügung stellen, mit dem der AutoX Konkurrent Waymo bereits seit einiger Zeit autonom auf der Straße unterwegs ist.

    AutoX wurde 2016 von Jiangxiong Xiao gegründet, der auch ‚Professor X genannt wird, und sitzt in San Jose und Hongkong. Finanzielle Rückendeckung bekommt AutoX von dem Versandhausriesen Alibaba. In der 20 Millionen Einwohner Stadt Shenzhen bietet AutoX seit knapp einem Jahr der Öffentlichkeit autonome Fahrten an. Mit einhundert autonomen Fahrzeugen will AutoX noch in diesem Jahr in Shanghai starten. Die oben genannten autonomen Chrysler Pacifica sollen noch im ersten Quartal 2020 auf Chinas Straßen kommen.

  • Geheimsache Berlkönig auf Konfrontationskurs
    https://www.taxi-times.com/geheimsache-berlkoenig-auf-konfrontationskurs

    14. Februar 2020 - Der für vier Jahre genehmigte und seit knapp eineinhalb Jahren operierende Berliner Erprobungsverkehr ‚Berlkönig‘ könnte möglicherweise lange vor Ende des genehmigten Erprobungszeitraums, nämlich zum 30. April, auslaufen. Eine für gestern angekündigte Entscheidung wurde vertagt.

    Um die 43 Millionen Euro jährlich fordert die Kooperation der Via Van GmbH und der BVG vom Berliner Senat für die Fortführung von Berlkönig. Gestern tagten, unter anderem zu diesem Thema, Haupt- und Verkehrsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Politiker kamen aber noch zu keinem abschließenden Ergebnis. Tino Schopf (verkehrspolitischer Sprecher der SPD) kündigte in einem Interview mit rbb24 eine Entscheidung seiner Fraktion für kommenden Dienstag an.

    Aktualisierung am 19.2.2020: Laut Medienberichten haben sich die SPD und die Linken gegen eine Fortführung des Projekts ausgesprochen, die Grünen halten sich zurück. Das wäre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im „Roten Rathaus“ das Aus für den Berlkönig.

    Berlkönig war im Dezember 2017 mit dem Versprechen angetreten, das Verkehrsaufkommen durch sogenannte gebündelte Fahrten zu reduzieren und der Berliner Luft durch elektrisch betriebene Fahrzeuge zu einer Verbesserung zu verhelfen. Das Projekt stellte sich in einer Pressemitteilung der BVG „neue Form des öffentlichen Nahverkehrs“ vor, mit dem Versprechen „unkompliziert per App kurzfristig ein ÖPNV-Fahrzeug zu einem Zustiegspunkt“ zu rufen. Der Beginn war für das Frühjahr 2018 angepeilt, verzögerte sich aber um ein halbes Jahr, wovon zwei Drittel der Verzögerung auf die noch ausstehende Genehmigung zurückzuführen waren und die restliche Zeit auf den Vorlauf der Betriebsaufnahme. Anfang September gingen 50 Fahrzeuge in Betrieb, laut BVG Pressemitteilung 80 % davon elektrisch betrieben.

    Während die Parteien durch Anfragen beim Verkehrssenat versuchten, das Projekt Berlkönig und seine Hintergründe und (zu erwartenden) Ergebnisse genauer zu beleuchten, vernahm man in der Öffentlichkeit in der Folgezeit von der BVG nur Superlative. Im Gegensatz dazu wurde von Politik, Taxigewerbe und Bewohnern der Außenbezirke hingegen Kritik laut. Die Zahl der Fahrzeuge wuchs bis auf 185, aktuell sind nur noch etwas mehr als die Hälfte elektrisch unterwegs.

    Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass Daten zur Wirtschaftlichkeit aufgrund der Beschaffenheit des Vertrages zwischen Via Van und der BVG genauso der Geheimhaltung unterliegen, wie beispielsweise Daten zu Leerfahrten. Sogar dem Senat wird keine Einsicht gewährt.

    Im Dezember äußerte sich die scheidende Vorstandsvorsitzende der BVG, Sigrid Nikutta, in einem Interview in der Berliner Zeitung derart, dass der Berlkönig in der Endausbaustufe, wenn er denn im Verkehrsvertrag verankert sei, das Land Berlin schon etwas kosten würde.

    Nun kam Anfang Februar ans Licht der Öffentlichkeit, dass der Vertrag zwischen Via Van und der BVG schon zum Jahresende 2019 auslief und man mit Müh‘ und Not noch eine Verlängerung bis Ende April hätte erreichen können. Konsequenz: Die BVG teilte der Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), laut Tagesspiegel, letzte Woche mit: Gäbe es keine Zusage für die geforderten Millionen, würde der Berlkönig Ende April eingestellt.

    Tatsächlich gehen die Berechnungen der BVG bis in das Jahr 2025. Bis dahin würden 170 Millionen benötigt, um berlinweit zu operieren. Die Kosten hingen auch von der Ausweitung des Bediengebietes ab. Am günstigsten wäre es, den Berlkönig in der Innenstadt fahren zu lassen, am teuersten wäre es, führe er nur in den Außenbezirken.

    Gestern erhielt die BVG Gelegenheit, ihr Ansinnen vor Haupt- und Verkehrsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus noch einmal vorzutragen. Einzelheiten über Zahlen und Fakten zum Projekt wurden nicht bekannt, einzig wurde erwähnt, dass die durchschnittliche Besetzung beim Berlkönig mit 1,2 Personen pro Fahrt unter der des privaten Pkws (1,3) läge.

    Rbb24 berichtet „aus der Koalition hieße es dazu nur: Wie man das den Berliner Taxiunternehmen erklären solle, wisse derzeit keiner.“

    Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrssenatorin, äußerte gegenüber ‚neues Deutschland‘: „Für die Senatsverwaltung ist bei dieser Erprobung zentral, dass der Berlkönig einen verkehrlichen Nutzen durch die deutliche Reduktion des privaten Autoverkehrs nachweisen kann und damit auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leistet“. Die Senatorin würde keinen Hehl daraus machen, dass sie große Zweifel an der Erfüllung dieser Vorgabe hätte.

    Die verkehrspolitischen Sprecher von Grünen und Linken reklamieren, nicht vollständig informiert worden zu sein und lehnten gegenüber rbb24 eine „derzeitige“ Zustimmung zu der geforderten Subventionierung ab.

    Henner Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher der FDP äußerte in der Süddeutschen Zeitung, „sollte das Projekt am Ende wirklich eingestellt werden, ist die Verkehrssenatorin gefordert, andere flexible Angebote des ÖPNV zu entwickeln, die in den Außenbezirken Verbindungen von Tür zu Tür ermöglichen“.

    Oliver Frederici, der verkehrspolitische Sprecher der CDU, beschwert sich indes, dass die Senatorin den verkehrlichen Nutzen in Verbindung mit den Kosten brächte, Nahverkehr zum Nulltarif gäbe es schließlich nicht.

    Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, fragt sich warum den Global Playern Daimler und Via vorgeblich so plötzlich die Puste ausginge und rechnet aus, dass man von 43 Millionen Euro auch 40 bis 50 Elektrobusse kaufen und in den Außenbezirken fahren lassen könne.“

    Der Gedanke von Leszek Nadolski, Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., dass das Taxigewerbe für die Hälfte des Geldes in der Lage wäre, diese Aufgabe zu übernehmen, wird im ‚Neuen Deutschland‘ exklusiv erwähnt. Andere Medien blendeten den Taxi-Teil des ÖPNV aus.

    Auch keine Erwähnung in der Presse fand in diesem Zusammenhang Eckpunkt Nummer 1b aus dem Hause Scheuer, der eine reguläre Genehmigungsfähigkeit für bedarfsgesteuerte Ride Pooling-Dienste als Sonderform des Linienverkehrs sicherstellen soll.

    #Berlkönig

  • Ubers Landpartie geht weiter
    https://www.taxi-times.com/ubers-landpartie-geht-weiter

    13. Februar 2020 von Simon Günnewig - Nach einer dreimonatigen Pilotphase von Ubers ‚Kirchheim-Projekt‘ im Münchner Speckgürtel soll der subventionierte Uber Betrieb um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Geht es nach dem Willen der Politik, soll künftig sogar die telefonische Bestellung ermöglicht werden.

    Die Freude ist groß bei ‚fast‘ allen Beteiligten. Allen voran freut sich Kirchheims junger Bürgermeister Maximilian Böltl. Er blickt mit Stolz auf die Kooperation mit Uber und den damit verbundenen Fahrdienstleistungen zu Dumpingpreisen. Uber bietet in Kirchheim und ein paar benachbarten Ortschaften Fahrten zum Festpreis von fünf Euro an. Für Fahrten von und nach München zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens sind lediglich 15 Euro fällig. Mit einem Taxi würde die Fahrt ein Vielfaches kosten. Auch wegen dieser subventionierten Preise hat das Uber Land-Konzept bereits in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit im Taxigewerbe gesorgt.

    In den vergangenen drei Monaten sollen, wie Uber in einer Pressemitteilung verkündete, über dreitausend Fahrten im Rahmen des ‚Kirchheim Projekts‘ durchgeführt worden sein. Rund zwei Drittel davon sollen Fahrten von und nach München gewesen sein.

    In der Presse wird die Pressemitteilung von Uber zur Verlängerung des Projekts mit einem unterschiedlichen Kenntnisstand hinterfragt. Während die Abendzeitung zu berichten weiß, dass das Münchner Landgericht die Uber Apps für rechtswidrig erklärte, berichtet die Süddeutsche davon, wie sich Uber Deutschland Chef Weigler und Kirchheims Bürgermeister Böltl für eine Kooperation mit dem Taxigewerbe starkmachen. Davon ist allerdings noch nicht viel bei den örtlichen Taxiunternehmen angekommen.

    Das Angebot für einen runden Tisch mit dem Taxigewerbe, welches Böltl gegenüber den Medien ausgesprochen hat, erscheint zunehmend schwierig, da einerseits freudig von Uber-Pressesprecher Tobias Fröhlich festgestellt wird: „Wir bedienen eine andere Zielgruppe als Taxifahrer“, andererseits aber alles dafür getan wird, auch die angebliche Taxizielgruppe des Taxigewerbes anzusprechen. So macht sich der Kirchheimer Bürgermeister dafür stark, eine Uber Bestellung per Telefon einzurichten, sowie im Rathaus eine Bestellung per iPad zu ermöglichen.

    Kirchheim ist eine der Kommunen im Münchner Landkreis mit dem größten Altersdurchschnitt, den die Abendzeitung mit 45 Jahren angibt. Die älteren Menschen, welche die Süddeutsche Zeitung als Kunden des Taxigewerbes ansieht, werden mit den oben genannten Maßnahmen direkt angesprochen. Das ist sicherlich ein Thema, dass im Rahmen des ‚runden Tisches‘ – sollte der denn stattfinden – angesprochen werden müsste. Für Uber scheint sich das Projekt, trotz der hohen Subventionen offenbar auszuzahlen, denn laut Weigler, will man das Projekt erweitern und sei diesbezüglich bereits mit weiteren Gemeinden im Gespräch.

    #Uber #Bayern

  • Bevölkerung stimmt für ein Züricher Taxigesetz
    https://www.taxi-times.com/bevoelkerung-stimmt-fuer-ein-zuericher-taxigesetz

    11. Februar 2020 - Die Bürger des Kantons Zürich waren am Sonntag zur Abstimmung über ein neues Taxigesetz aufgerufen. Eine knappe Mehrheit stimmte für das Gesetz, was von den Vertretern der Taxibranche mehrheitlich positiv gewertet wird.

    Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 52,63 Prozent stimmten mit Ja, das waren in der Stadt Zürich und der angrenzenden Gemeinden 199.200 Stimmen. 179.296 hatten mit Nein gestimmt. 43,43 Prozent aller Wahlberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt. Somit kann der Kanton Zürich nun das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) in Kraft treten lassen. Wann das allerdings konkret soweit sein wird, steht noch nicht fest.

    Das PTLG sieht umfangreiche Neuerungen vor. So wird erstens künftig nicht mehr die einzelne Kommune das Taxiwesen regeln, sondern einheitlich der Kanton Zürich. Dort müssen sich neben den Taxifahrern nun auch alle Limousinen-Chauffeure beim Kanton anmelden und die Fahrer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt aktuell nur für Taxifahrer. Gegner der neuen Gesetzgebung sehen darin ein Bürokratiemonster, Befürworter einen wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Taxis und Mietwagen.

    Zweitens wird eine Kennzeichnungspflicht (Plakette) für Mietwagen eingeführt sowie das Führen eines Wegstreckenzählers. Der Polizei und den Kommunen sollen so die Kontrollen erleichtert werden.

    Drittens definiert künftig der Kanton die Bedingungen, die dann auch für alle gelten. Etwa die gleichen Höchstpreise oder die gleichen Anforderungen an Deutschkenntnisse. Auch das wird als wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesehen, wobei durchaus auch kritisiert wird, dass die Einstiegshürden in Bern oder Genf anspruchsvoller geregelt sind.

    Eine vierte Neuerung des Gesetzes wird auch unter den Taxifahrern mit gemischten Gefühlen gesehen. Künftig gelten die Konzessionen für den Kanton Zürich. Somit dürfen nun also auch Taxi oder Mietwagen aus dem Umland in der Stadt Zürich Fahrgäste aufnehmen (und natürlich auch umgekehrt). Zahlreiche Stadttaxifahrer hatten daher das neue Gesetz im Vorfeld abgelehnt, weil sie noch mehr Konkurrenz durch Landtaxis fürchteten. Doch die Verbandsvertreter sehen das anders: „Es ist ein Freudentag, auch wenn das noch nicht alle Chauffeure begreifen“, sagt Georgios Botonakis, Präsident des Stadtzürcher Taxiverbands, gegenüber Schweizer Medien. Die Landtaxis seien bisher auch schon illegal in der Stadt unterwegs gewesen. Es werde weniger Uber-Fahrer geben, denn diese seien oft schwarz unterwegs gewesen. Mit der Kennzeichnungspflicht seien Sie nun sichtbar. „Die Uber-Chauffeure werden aus Ihrer Anonymität geholt.“

    Gleiches Recht für alle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit waren die Hauptargumente der Befürworter bei deren „Wahlkampf“, Das scheint nun eine – wenn auch knappe – Mehrheit der Züricher Kantonsbürger überzeugt zu haben. Die Zustimmung darf als durchaus überraschend gewertet werden, weil sich eine starke politische Fraktion gegen das neue Gesetz ausgesprochen hatte, darunter wenig überraschend auch die Schweizer FDP, die sich ganz offensichtlich länderübergreifend pro Uber aussprechen. Die Grünen hatten sich in dieser Frage offiziell für „unentschieden“ erklärt. Die SVP, deren Parteivertreter aus dem Züricher Kantonalrat damals dem Gesetz zugestimmt hatten, war mittlerweile auf die Seite der Gegner gewechselt.

    Erste Kommentierungen der Schweizer Medien stellten noch am Sonntag heraus, dass mit dem nun zugestimmten neuem Taxigesetz PTLG zwei andere Probleme zwischen Uber und Taxi noch nicht gelöst seien. Zum einen wird demnächst ein Bundesgericht klären müssen, ob Uber als Arbeitgeber einzustufen sei. Zum anderen wird „das Spiel mit kantonseigenen und kantonsfremden Taxis weitergehen“, befürchtet die „Neue Züricher Zeitung“.

    Nicht zuletzt deshalb fordert Taxiverbands-Präsident Botonakis nun ein nationales Taxigesetz, „damit die Schlawiner aus anderen Kantonen nicht nach Zürich reinkommen.“

    Roberto Salerno, stellvertretender Geschäftsführer der Yourmile AG, einer Dachgesellschaft der 7×7 Taxizentrale in Zürich, hofft dagegen zunächst einmal auf eine gelungen Umsetzung im Kanton Zürich. „Schauen wir mal, wie das Gesetz nun konkret umgesetzt wird und wie die Behörden die Einhaltung dann kontrollieren werden“, sagte Salerno gegenüber Taxi Times.

    Sollte es nicht klappen, hat sich der Gesetzgeber selbst eine Exit-Türe eingebaut: Das PTLG ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens nach zwölf Jahren muss es überprüft werden.

    #Taxi #Schweiz #Recht

  • Brasilien betrachtet Uber-Fahrer nicht als Angestellte
    https://www.taxi-times.com/uber-gewinnt-mehrere-gerichtsverfahren

    8. Februar 2020 von Axel Rühle - Vergangene Woche konnte das überall auf der Welt mit Gerichtsklagen überhäufte Unternehmen „Uber“ gleich mehrere Verfahren für sich entscheiden.

    In oberster Instanz hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht in Brasiliens Hauptstadt Brasília kürzlich die Anerkennung eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses zwischen dem US-Fahrdienstanbieter Uber und den Fahrern verneint. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die große Flexibilität der Fahrer bei der Entscheidung, wohin sie fahren wollen, und die Anzahl der Kunden, die sie täglich bedienen, „inkompatibel“ mit einem üblichen Angestelltenverhältnis seien.

    Zudem reiche die Bezahlung der Fahrer zwischen 75 und 80 Prozent des Gesamttarifs aus, um die Beziehung zu Uber als Partnerschaft zu charakterisieren, ergänzte Richter Breno Medeiros.

    Das Urteil aus Brasilien war nicht die einzige positive Entscheidung dieser Woche für Uber. In Österreich hat der oberste Gerichtshof (OGH) dem Unternehmen am Freitag bestätigt, dass die kürzlich beantragte Reisebürolizenz ausreiche und man keine Mietwagenlizenz benötige. Ein zwischenzeitliches Verbot der Uber-App im Sommer 2019 hatte Uber mit der Anmeldung einer Reisebürolizenz umgangen. Das sei korrekt, weil Uber Personenbeförderungsleistungen vermittle und die Leistungen nicht selbst erbringe, sagt dazu nun der OGH.

    In Kanada waren diese Woche mehrere Taxiunternehmer und der Taxiverband von Vancouver mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gescheitert, der eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für Uber und Lyft gefordert hatte. Man habe bei der Genehmigungserteilung nicht die „wirtschaftliche Verwüstung“ des Taxigewerbes berücksicht, argumentierte die Taxifraktion. Die Richter wollten dem allerdings nicht folgen.

    Last but not least weist der jetzt gestern von Uber veröffentlichte Quartalsbericht für Ende 2019 ein starkes Wachstum des Unternehmens aus, das neben der Fahrtenvermittlung auch massiv im Liefermarkt für Essen mitmischt (UberEats). Den Anlegern scheint das zu gefallen. Seit Jahresbeginn hat die Uber-Aktie nach einem rasanten Fall im Jahr 2019 um 24 Prozent zugelegt. Dass der Quartalsbericht auch erneute massive Verluste ausweist, die mittlerweile die Millirdengrenze geknackt haben, scheint schon niemanden mehr wirklich zu stören. Verrückte Welt…

    Zurück zu Brasilien: Mit seinem Urteilsspruch entschied das oberste Arbeitsgericht des föderalen Staates genau gegensätzlich zu den jüngsten Gerichtsurteilen in europäischen Staaten. Uber hatte laut Nachrichtenportal Nau.ch und der österreicheischen „Kronen-Zeitung“ argumentiert, seine Plattform sei kein Arbeitgeber, sondern ein digitaler Vermittler. Diese Bedingung würden die Fahrer beim Anmelden akzeptieren. Das Gericht habe den innovativen Charakter seiner Plattform erkannt, die mit mehr als 600.000 Fahrern in über 100 Städten in Brasilien zusammenarbeite und mehr als 22 Millionen App-Nutzer bediene, sagte der Fahrdienstleister.

    Der größte Staat Südamerikas, Brasilien, wo drei Viertel der Menschen in Städten leben, ist nach den USA der zweitgrößte Markt für Uber. Das Ballungsgebiet um die größte Stadt São Paulo hat über 20 Millionen Einwohner. Hier liegt die Zahl der Uber-Fahrten über der von New York City. Dabei ist der Staat, dessen Fläche dem 24-fachen der Bundesrepublik Deutschland entspricht, extrem dünn besiedelt. Hier leben nur zweieinhalb mal so viele Menschen wie in Deutschland.

    #Uber #Justiz #Urteil #Österreich #Brasilien

  • Free Now: DNA-Mutation erreicht nächste Stufe
    https://www.taxi-times.com/free-now-dna-mutation-erreicht-naechste-stufe

    7. Februar 2020 von Hayrettin Şimşek - In Berlin wurden die ersten Mietwagen mit Free-Now-Werbung gesichtet. Nicht selten sitzen am Steuer „Beihilfe leistende, DNA mutierte Taxiunternehmer. Ein trauriges Lehrstück zum Thema „Wie schaffe ich mich selbst ab“.

    Bislang hatte sich „mytaxi“, jetzt als Free Now, immer als Partner des Taxigewerbes dargestellt. Doch seit der Wandlung von „mytaxi“ hin zu Free Now werden bevorzugt Mietwagen vermittelt und so das Geschäftsmodell von Uber kopiert.

    Das steht im deutlichen Widerspruch von jener Selbstdarstellung von Free Now, die auf deren Website nachlesbar ist: „Taxi ist nach wie vor ein wichtiger Teil unserer DNA“, heißt es dort, aber man wolle neben dem Taxi auch weitere Mobilitätsangebote anbieten. Damit diese auch massenweise angenommen werden, lockt der Fahrtenvermittler seit Monaten mit Angeboten wie „Fünf Euro pro Fahrt mit beliebiger Länge“ oder ähnlichen rabattierten Touren. Da man diese Angebote speziell jenen Kunde macht, die vorher über mytaxi ein echtes Taxi bestellt haben, gehen diese Abwerbeversuche radikal auf Kosten des Taxigewerbes.

    Die Strategie von Free Now, Uber & Co. ist es, auf ein neues Personenbeförderungsgesetz hinzuarbeiten, in dem das Taxigewerbe praktisch abgeschafft und damit seine grundlegenden Eigenschaften in Bezug auf die Daseinsvorsorge nicht mehr erfüllen kann.

    Das Traurige daran ist: Die Tatsache, dass das Taxigewerbe von Free Now regelrecht als Trittbrett missbraucht wird, scheint bei den Free-Now-Unterstützern nicht angekommen zu sein.

    Anstatt diejenigen Taxiunternehmer- und Fahrer zu unterstützen, die zum Start der Free-Now-App ihre Zusammenarbeit mit Free Now kündigten, (Münchner Taxiunternehmer demonstrierten dies besonders eindrucksvoll) und die etablierten Bestell-Apps wie taxi.eu und Taxi Deutschland nutzen, fahren nach wie vor deutschlandweit unzählige Taxibetriebe Aufträge von Free Now. Obwohl längst bewiesen ist, dass diese Kunden am Ende ihrer Fahrt postwendend einen Aufruf erhalten, sie mögen doch bei der nächsten Fahrt einmal den Mietwagendienst „Ride“ ausprobieren.

    Ein frustrierter Taxifahrer hat in dieser Woche in einer Whats-App-Gruppe einen sarkastischen Leitfaden veröffentlicht, wie man sich als Taxifahrer selbst abschafft: „Ein Konkurrent (mytaxi / Free Now) möchte mich vernichten und meine Kunden haben. Er startet mit Kampfpreisen (5,- € pro Fahrt) unter den Betriebskosten. Am Anfang fehlt ihm noch ein wenig Personal für sein Angebot. Also beauftragt er mich, damit ich meine ehemaligen Kunden für ihn fahre. Die bezahlen bei ihm fast nix, er erstattet mir aber großzügig den vollen Preis. Der Kunde ist voll zufrieden mit Preis und Leistung und für mich für immer verloren. Wie doof muss eigentlich ein Unternehmer sein, um so seinen Betrieb zu führen? Das sind keine Kollegen mehr, sondern Feinde unseres Gewerbes. Es geht um unser aller Existenz.“

    Man mag dem Verfasser dieser Zeilen voll und ganz zustimmen, zumal sich die längst prophezeiten Absichten von Free Now mittlerweile im Portemonnaie des Taxigewerbes widerspiegeln. Free Now hat seine Taxi-DNA kräftig verändert und die Mutation hat auch einige Taxibetriebe infiziert, die inzwischen parallel Mietwagenbetriebe betreiben und ihr Bekenntnis zu Free Now jetzt auch mit Außenwerbung sichtbar machen.

    Für die Kasse von Free Now ist das prima: Der Vermittler verlangt von Taxibetrieben nur sieben Prozent Provision vom erzielten Fahrpreis, während sie von Mietwagenbetrieben bei jeder „Free- Now-Ride-Fahrt 25 Prozent des Umsatzes einbehalten. Bei einem Umsatz von 1.000 Euro kassiert man beim Taxi eine Provision von 70 Euro (plus 19% MwSt.), beim Mietwagen 250 Euro (plus 19% MwSt.)

    In Stuttgart haben die Vorstände zweier Taxiverbände alle Free-Now-Teilnehmer für den 21. Februar zu einer Infoveranstaltung eingeladen. „Es geht darum die „Kollegen davon zu überzeugen was Free Now vorhat und was das Ride Modell für’s Taxigewerbe bedeutet“, schreibt einer der Organisatoren. „Wir hoffen, sie überzeugen zu können, bei Free Now zu kündigen und sich wieder der Zentrale anzuschließen.“

    Alle, denen das Taxigewerbe noch etwas bedeutet, werden den Stuttgartern die Daumen drücken. Andernfalls ist zu befürchten, dass eine weitere Expansion von Free Now in Kombination mit einer entsprechenden Änderung des Personenbeförderungsgesetzes das endgültige Aus für das Taxigewerbe bedeutet.

    #Taxi #Mietwagen #Free_Now #Berlin

  • Deregulierte Taxipolitik: Wartezeit für ’App-Taxis’ gekippt
    https://www.taxi-times.com/deregulierte-taxipolitik-in-flandern-15-minuten-wartezeit-fuer-app-taxis

    6. Februar 2020 von Wim Faber - Meinungsumschwung bei flämischen Politikern: Ursprünglich war eine obligatorische 15-Minuten-Wartezeit für App-Taxis (und Uber) eine von vielen Maßnahmen einer neuen Taxipolitik der flämischen Regierung. Jetzt hält man diese Wartezeit für „absurd“. In der parlamentarischen Debatte war Mobilitätsministerin Lydia Peeters nach lauten Protesten von Uber-Seite auffällig schnell bereit, diesen Punkt zu streichen.

    Am 1. Januar 2020 trat die neue, deregulierte Taxigesetzgebung im belgischen Flandern in Kraft, wobei zwischen „Taxistandtaxis“ und App-Taxis („Straßentaxis“) unterschieden wird. Um die erstgenannte Kategorie vor zu großer Konkurrenz zu schützen, wurde – nach dem Vorbild von Barcelona – eine 15-Minuten-Regelung eingeführt: alle „App-Taxis“ dürfen erst nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Fahrt antreten. In Barcelona hatte die gleiche Regelung dazu geführt, dass Uber die Stadt verließ.

    Obwohl keine Regierungspartei Einwände erhoben hatte, will Ministerin Peeters diese Maßnahme nun streichen – gerade als das Taxigewerbe dies in die Taxiverordnung aufgenommen hatte, um verschärfte Konkurrenz an den Taxiständen zu beseitigen. Jetzt soll eine Art von „Perimeter“, eine Schutzzone um die Halteplätze, für Schutz vor der Uber- und App-Taxi-Konkurrenz sorgen.

    In den sozialen Medien wechselten sich Spott und Empörung über die vorgeschriebene Wartezeit ab. Das Lachen schmerzt zusätzlich, weil die „alte“ flämische Regierung gerade das Taxi-Dekret „zur Modernisierung des Sektors“ erlassen hatte. Die Tarife für sogenannte „Straßentaxis“ wurden freigegeben, die Beschränkung der Anzahl der Genehmigungen wurde aufgehoben und Taxis konnten seit dem 1. Januar überall in Flandern eingesetzt werden. Wie jeder „Deregulierungspolitiker“ wollte der damalige Mobilitätsminister Ben Weyts „mehr Taxis zu niedrigeren Preisen“.

    Doch der Ehrgeiz von Weyts stieß von Anfang an auf Widerstand aus dem Taxigewerbe, wo man der Meinung war, dass der Minister „den roten Teppich für Uber ausrollte.” Uber ist im Moment nur in Brüssel und am Brüsseler Flughafen tätig – meist mit Mietwagen-Konzessionen. Direkt am Flughafen ist der Fahrdienstvermittler nicht willkommen. Die Uber-Fahrer stehen deshalb im Bereich einer Tankstelle in der Nähe und warten dort auf Bestellungen.

    Als die Begrenzung für Taxikonzessionen verschwand, befürchtete das Taxigewerbe, dass neue Akteure wie Uber den Markt „überfluten“ und einen Preiskampf auslösen würden. Darüber hinaus führe das Dekret zu einem unlauteren Wettbewerb zwischen Taxistand- und App-Taxis, da die flexibleren Regeln in erster Linie für App-Taxis gelten die auf der Straße angehalten oder per App – wie bei Uber – bestellt werden können. Um zu vermeiden, dass App-Taxis einfach neben den Taxiständen warten, forderte das Taxigewerbe „eine Korrektur“.

    Alle Beteiligten geben zu, dass die in der Entscheidung enthaltene 15-Minuten-Regel auf Ersuchen des Taxigewerbes verfasst wurde. Laut Uber-Fahrern kam die Idee aus Barcelona, aber der Taxiverband GTL sagt, „dass die Frage auch von den örtlichen Behörden kam. Sie wollten nicht, dass ihre Gemeinde von Taxis überflutet wird.“

    Mobilitätsministerin Peeters war in der politischen Debatte letzte Woche auffällig schnell bereit, die 15-Minuten-Maßnahme zu streichen und eine neue Lösung zu suchen. Im Taxigewerbe meint man nun, dass die Ministerin „für Uber handelt”.

    Ihr Amtsvorgänger musste sich noch den Vorwurf gefallen lassen, „für die Taxilobby zu handeln”, als er – in Ubereinstimmung mit den sozialen Partnern – die 15-Minuten-Regelung in das Taxigesetz aufnahm.

    #Taxi #Belgien #Flandern

  • Ein Kassenautomat spart Zeit bei der Schicht-Abrechnung
    https://www.taxi-times.com/ein-kassenautomat-spart-zeit-bei-der-schicht-abrechnung


    Hale-Geschäftsführer Stefan Leitner (rechts), Taxiunternehmer Michael Much (Mitte) und Produktbetreuer Andrejs Berzajs

    5. Februar 2020 - Nach einer mehrmonatigen Pilotphase hat der Salzburger Taxameterhersteller Hale den offiziellen Verkaufsstart eines Kassenautomaten verkündet. Er fungiert als digitale Abrechnungshilfe und kann gleichzeitig zum Geldwechseln genutzt werden.

    Die Produktpräsentation fand im bayerischen Bad Tölz statt, wo Michael Much, Chef des gleichnamigen Taxiunternehmens, während der letzten Monate die ersten Erfahrungen mit dem Prototypen sammelte. Nun soll der 1,55 Meter hohe Apparat im gesamten Taxigewerbe vertrieben werden – als „wertvolle Hilfe speziell für Mehrwagenbetriebe“, wie es Hale-Geschäftsführer Stefan Leitner bei der Gerätevorstellung betonte.
    ...
    Jede einzelne Fahrerabrechnung wird per LAN-Kabel oder über W-LAN unmittelbar vom Mini-PC im Automaten in das Kassenbuch überspielt und geht zusätzlich per E-Mail an die vom Taxiunternehmer ausgewählten Empfänger. Diese haben somit in Echtzeit einen Überblick, welche Fahrer wann und welchem Umsatz abgerechnet haben.

    „Bisher hat unser Disponent pro Tag etwa zwei Stunden mit Geldzählen verbracht“, erzählt Much. „Jetzt ist es maximal ein Viertel. Wir sparen uns dadurch rund 40 Arbeitsstunden pro Monat.“

    Im Falle eines Stundenlohns von 15 Euro wären das monatlich 600 Euro. Die Anschaffungskosten des Kassenautomats, der laut Hale 7.910 Euro netto kostet, wäre damit nach rund 14 Monaten amortisiert. Die Anlieferung, der Aufbau und die Einweisung werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Für die Aufschaltung und Wartung der Software wird quartalsweise eine Pauschale über 150 Euro fällig. Auf Anfrage sei auch ein Mietkauf möglich, berichtet Stefan Leitner.

    Leitner und sein Produktbetreuer Andrejs Berzajs wiesen bei der Präsentation explizit auf die Geldwechselfunktion des Kassenautomaten hin. Von Muchs Fahrern werde diese regelmäßig genutzt, wenn mal wieder während einer Schicht fast jeder Fahrgast mit großen Gelscheinen bezahlt oder die Münzen ausgehen. Ein Münchner Mehrwagenbetrieb will den Automaten zunächst einmal nur für diese Funktion freischalten, damit sich die Fahrer schon mal an das Gerät gewöhnen. „Zur Abrechnung ist es danach nur ein kleiner Schritt“, sagt Leitner.

    Ebenso wie zu weiteren Funktionen, die nach und nach integrierbar sind. „Beispielsweise können wir dem Fahrer schon bei der Abrechnung anzeigen, wann und wie lange der Taxameter nicht eingeschaltet war. Der Fahrer kann dann nachtragen, falls er zu diesen Zeiten eine Pause gemacht hat“, berichtet Berzajs. Über das NFC-Modul soll bald auch eine Führerscheinabfrage möglich werden.

    „Mit dem Kassenautomat HKA-01 machen Taxiunternehmen einen großen Schritt in die digitale Zukunft“, ist man sich beim Salzburger Hersteller sicher. Man automatisiere die laufenden Prozesse der Fahrerabrechnung und helfe somit, ständige Aufwände zu reduzieren und Kosten zu senken.

    Unter diesem Aspekt ist es sehr passend, dass der bisherige Pilotversuch bei einem Taxibetrieb stattfand, der mit über 134 Jahren Firmenhistorie das älteste Taxiunternehmen ist. Was mal wieder beweist, dass Taxibetriebe den digitalen Wandel aktiv mitgehen.

    #Taxi #Arbeitsbedingungen

  • Urteil Nr. 119 gegen Kölner Mietwagenunternehmer
    https://www.taxi-times.com/urteil-nr-119-gegen-koelner-mietwagenunternehmer

    31. Januar 2020 - Das Landgericht Köln hat letzte Woche die schriftliche Begründung eines Unterlassungsurteils gegen einen Kölner Mietwagenunternehmer verschickt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Es ist das insgesamt 119. Urteil, das Kölner Gerichte gegen Mietwagenbetriebe verhängen.

    Im vorliegenden Fall konnte dem Betrieb nachgewiesen werden, über die Uber-App vermittelte Fahrten ausgeführt zu haben, obwohl das Unternehmen über keine gültige Mietwagenkonzession verfügt. Es firmierte als „Transport & Umzüge GmbH“. Mit dem Urteil ist es dem Unternehmer nun ab sofort untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein.“

    Wenn sich das Unternehmen nicht an dieses Verbot hält, drohen Geldbußen bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft für den eingetragenen Geschäftsführer.

    Oğuzhan Oğul, Vorstandsmitglied der Kölner Taxizentrale, weist gegenüber Taxi Times darauf hin, dass der nun verurteilte Betrieb nicht nur ohne Genehmigung unterwegs war, sondern auch schon anderweitig Schlagzeilen gemacht habe. Fahrer des Betriebs lockten im vergangenen Jahr einen Kölner Taxifahrer, der ein Uber-Fahrzeug verfolgte, mit einem fingierten Verkehrsunfall in die Falle. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war wurde er zudem tätlich angegriffen. Glück im Unglück hatte der Taxifahrer in dieser Nacht, weil sich eine Polizeistreife in unmittelbarer Nähe aufhielt und die Täter stellen konnte. Laut einem Polizeisprecher soll einer der Angreifer bereits über ein ziemlich langes Strafregister verfügen. jh / hs

    Anmerkung der Redaktion: 119 rechtskräftig verurteilte Mietwagenunternehmen allein in Köln – ausgesprochen gegen Betriebe, die in irgendeiner Form gegen geltende Gesetze verstoßen und sich damit gegenüber den Kölner Taxifahrern einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben. Sei es nun, weil man ihnen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachweisen konnte oder weil sie wie in diesem Fall erst gar keine Genehmigung vorweisen konnten.

    Sich so offenkundig gegen geltendes Recht zu stellen, erinnert an Methoden der organisierten Kriminalität. Es verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass jene organisierte Kriminalität nach und nach den Geschäftsbereich der Personenbeförderung im Mietwagensektor übernimmt. Auch in Berlin deutet vieles darauf hin. All das geschieht unter dem Deckmantel der Fahrtenvermittlung über Plattformen wie Uber und Co.

    Die Justiz in Köln wird nicht müde, bei der Verfolgung dieser Missstände ihren Rechtsrahmen auszuschöpfen. Dass sie das nun bereits 119-mal tun musste und es trotzdem nach wie vor praktiziert wird, sollte endlich die Politik auf den Plan rufen. Es wird dringend Zeit, dass sich die höchsten politischen Ämter der Sache annehmen.

    Wenn man systematischen Rechtsbruch in dieser Branche ernsthaft eindämmen und verhindern will, muss man jetzt endlich das Übel an der Wurzel packen und denjenigen Plattformen den Saft abdrehen, die durch ihre Vermittlungs-App diese Vergehen erst ermöglichen.

    #Taxi #Uber #Köln #Justiz #Urteil

  • Test: Uber-Fahrer sollen ihre Fahrpreise bestimmen können.
    https://www.taxi-times.com/uber-test-fahrer-sollen-wie-richtige-selbstaendige-ihre-fahrpreise-besti

    30. Januar 2020 - Uber-Fahrer an den US-Flughäfen Santa Barbara, Palm Springs und Sacramento können mit einer neuen App-Funktion Tarife festlegen, die maximal das Fünffache des ursprünglichen Preises von Uber betragen.

    Laut Medienberichte testet Uber in Kalifornien eine neue Funktion, mit der eine Auswahl von Fahrern, anstatt die von Uber festgelegten Preise akzeptieren zu müssen, ihre eigenen Preise für Fahrten festlegen können. Die neue Funktion ermöglicht es den Fahrern, die Tarife bis auf das Fünffache des ursprünglichen Preises zu erhöhen. Das übliche ‘surge-pricing’ zu Stoßzeiten bleibt bestehen. Die Folge wird vermutlich eine Tarif-Konkurrenz zwischen den ’selbständigen’ Kollegen sein.

    Mit dieser (Test)funktion können Fahrer die Tarife in Schritten von zehn Prozent erhöhen, wobei Fahrern mit den niedrigsten festgelegten Preisen Vorrang eingeräumt wird. Mit steigender Nachfrage werden auch Fahrer mit höheren Tarifen eingeschaltet. Dem Fahrer wird mitgeteilt, wie lange er voraussichtlich warten muss, bevor er einen Passagier abholt, sodass er den Tarif entsprechend anpassen kann.

    Die Funktion ist derzeit auf Fahrer beschränkt, die an Flughäfen in Santa Barbara, Palm Springs und Sacramento arbeiten. Uber testet – als Reaktion auf den Kalifornischen Gesetzentwurf AB5 – die Machbarkeit und Funktionsweise für Fahrer und Kunden in kleineren Städten, bevor sie sie in größeren Städten einführt.

    Der Gesetzesentwurf AB5, der zum Schutz von selbständigen Fahrern entwickelt wurde, trat am 1.1.2020 in Kraft und verpflichtet das Unternehmen, seine Fahrer als Angestellte und nicht als unabhängige Auftragnehmer zu behandeln. Uber wehrt sich in einer Koalition mit anderen App-Betriebe noch immer gegen das Gesetz und hofft mit diesem System zu beweisen, dass die Fahrer ‘richtige Selbständige’ sind und Uber nur vermittelt. In Kalifornien erhalten Fahrer zudem auch weitere Fahrtinformationen, bevor Sie einen Beförderungsauftrag annehmen. Sie beinhalten Reisezeit, Entfernung, Reiseziel und geschätzten Fahrpreis. So können Sie die Fahrtanfragen besser einschätzen und im Zweifel ohne Strafe ablehnen.

    Experten warnen, dass viele Uber-Fahrer ihre Festkosten nicht genau beurteilen können und infolgedessen viele ihrer Kollegen unterbieten.

    #USA #Uber #Kalifornien #Recht

  • Neue Welle von Mobilitätslösungen „on demand“ ermöglichen?
    https://www.taxi-times.com/neue-welle-von-mobilitaetsloesungen-on-demand-ermoeglichen

    27. Januar 2020 - Das „Future of Mobility Lab“ der Unternehmensberatung Arthur D. Little brachte Mitte Januar einen Bericht mit dem Titel „On-Demand Mobilität überdenken“ heraus, in dem nicht nur dem Taxigewerbe geraten wird, wie es sich zu verhalten hätte, um „relevant“ zu bleiben. Auch der Politik wird geraten, dass eine „angemessene“ Regulierung zu beachten sei.

    Über 24 Seiten beleuchtet der Bericht, in dem sich die im Februar 2019 vom BMVI herausgegebenen Eckpunkte fast ausnahmslos wiederfinden, was sich – aus Interessensicht der Konzerne – alles verändern müsse. Für das Jahr 2017 schätzte man das Marktvolumen des E-Hailing, also der appbasierten Vermittlung von Beförderung auf 61 Milliarden US-Dollar, für 2030 prognostiziert man eine Steigerung auf 281 Milliarden US-Dollar.

    Der weiteren Ausbreitung von E-Hail-Plattformen stünden z.B. die lokal unterschiedlichen Strukturen und Gesetzgebungen im Wege und ein profitables Wirtschaften würde beispielsweise durch hohe Kosten für Markteroberung verhindert.


    Von der Pferdekutsche im 16. Jahrhundert bis zur einheitlichen Mobilitätslösung im Jahr 2030. Bei Arthur D. Little scheint alles auf einen einzigen Anbieter hinauszulaufen.

    Grundannahme des Berichtes, der die Lage weltweit betrachtet, auch wenn er von „Arthur D. Little Germany“ herausgegeben wurde, ist es, dass „On-Demand“-Plattformen die städtische Mobilitätslandschaft bereits für immer verändert hätten und sich nun alles vorher schon Dagewesene anzupassen hätte, sei es die Politik oder die Taxibranche.

    Der Taxibranche wird geraten, sich „neu zu erfinden“, um im Geschäft zu bleiben. Das wird auch konkretisiert: Entweder solle man eine „interne“ Lösung anstreben und sich an den E-Hail-Plattformen orientieren, also eine App an den Start bringen, in welche dann alles, was MaaS (gemeint sind Mobilitätslösungen als einheitlichen Service) zu bieten hat, zu integrieren sei: Car-Sharing, E-Scooter, E-Bikes etc..

    Natürlich sollten auch die Tarife freigegeben werden, um den Kunden attraktive Angebote machen zu können und somit die Kundenbindung zu stärken. Der Einfachheit halber könne man sich als Taxiunternehmer auch gleich einer E-Hail-Plattform anschließen.

    Einige Seiten vorher wird erwähnt, dass die E-Hail Plattformen, die an Taxis Aufträge vermitteln, nicht so gut verdienen würden, da hier Provisionen in Höhe von 10-15 Prozent üblich seien im Gegensatz zu 20-30 Prozent bei Mietwagen, TNC‘s, VTC‘s.

    Die Behörden werden „dringend aufgefordert, die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln“, und zwar um „diese neue Welle von Mobilitätslösungen auf Abruf zu ermöglichen“. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, klingt eine Drohung an: Werden „Störungen in der hochgradig regulierten Welt der Mobilität nicht angemessen gehandhabt, könnte dies zu einem allumfassenden Krieg führen“, wohingegen eine kluge Handhabung „zu einer neuen Art von Frieden“ führen würde.

    Eine brennende Frage sei auch, inwieweit „Mobilität auf Abruf“ den öffentlichen Verkehr positiv ergänzen oder ersetzen könne. Als positives Beispiel wird der BerlKönig erwähnt, der „die weltweit größte öffentliche On-Demand-Flotte (185 Fahrzeuge) mit mehr als 50% Elektrofahrzeugen“ betreiben würde. ys

    Anmerkung der Redaktion: Gerade das Beispiel Berlkönig zeigt, dass die Studie ein argumentatives Rosinenpicken betreibt. Berlkönig ist rein rechtlich gesehen ein Verkehr, der für einen begrenzten Zeitraum erprobt wird. Bei Arthur D. Little wird er jedoch als öffentliches Verkehrsmittel gepriesen.

    Auch die Nähe zu den Scheuerschen Eckpunkten wirkt befremdlich, konnte die Aufklärungsarbeit des letzten Jahres doch mehr als deutlich machen, dass es aus „Bürgersicht“ dringend geboten ist, das bestehende PBefG zu erhalten, für dessen Umsetzung zu sorgen und auch den Grundgedanken der Trennung von Taxi und Mietwagen zu präzisieren.

    Insgesamt darf man die Studie als eine „Fortführung“ des Ratsschlags der Unternehmensberatung Oliver Wyman ansehen. Diese hatte im Herbst letzten Jahres der Autoindustrie empfohlen, eine konsequente Transformation vom Produkt- zum Serviceanbieter anzustreben, etwa durch Aufbau einer Plattform, in die alle Verkehrsmittel einbezogen würden. Auch, so hieß es, müssten die Autohersteller die Kompetenzen aufbauen, die „andere Mietwagenfirmen“ schon mitbrächten.

    Zur korrekten Einordnung der Studie sei auf die Firmenphilosophie des Unternehmens hingewiesen: Schwerpunktthemen von Arthur D. Little seien laut Wikipedia Strategie, Innovation und Transformation. Das Unternehmen veröffentlicht keinerlei Informationen über ihre Kunden, allerdings ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland ein Großteil der DAX-Konzerne zum Kundenstamm gehört, möglicherweise also auch Daimler, BMW und VW.

  • Irland: Taxifahrer protestieren gegen Free Now
    https://www.taxi-times.com/irland-taxifahrer-protestieren-gegen-free-now

    24. Januar 2020 - Dutzende von Taxifahrern haben in dieser Woche aus Protest gegen eine Erhöhung der Free-Now-Provision den Verkehr auf einer wichtige Straße in Dublins Innenstadt zum Erliegen gebracht. Der Fahrtenvermittler hatte die Gebühren von 12 auf 15 Prozent erhöht.

    Bei dem inoffiziellen Protest einzelner Fahrer standen deren Taxis kurze Zeit auch vor den Büros der Taxi-App Free Now. Sie hielten Plakate in die Höhe, auf denen ihre Ablehnung dieser Provisionserhöhung deutlich wurde. „Nein zu 15 Prozent, genug ist genug Free Now!“ und „Wir arbeiten mit Ihnen, nicht für Sie, Free Now“ war die Botschaft der wütenden Taxifahrer. Sowohl die lokale Polizei als auch AA Roadwatch bestätigten, dass die Straße kurze Zeit komplett blockiert war.

    Die heute unter dem Namen Free Now betriebene App wurde 2012 als “Hailo” gegründet und zwei Jahre später von mytaxi übernommen, bevor es sich in Free Now umwandelte. Free Now zählt zu den größten Fahrtenvermittlern in Irland mit 12.000 Fahrern. Letztes Jahr führte es eine umstrittene Stornogebühr von fünf Euro bei den Taxikunden ein.

    #Irland #Free_Now #Taxi

  • Uber & das Gesetz – Wieder ein Blick nach Kalifornien
    https://www.taxi-times.com/uber-das-gesetz-wieder-ein-blick-nach-kalifornien

    21. Januar 2020 - Uber und andere Firmen der sogenannten Gig Economy wollen mit Hilfe von 110 Millionen US-Dollar und einem Wählerreferendum dafür sorgen, dass ihre Firmen von dem neuen Gesetz zur Regulierung der „On-Demand-Wirtschaft“ (AB5) ausgenommen werden.

    Kurz vor Inkrafttreten der Assembly Bill 5 (AB5) am 1. Januar dieses Jahres versuchten es Uber und Postmate, ein Essenslieferdienst, mit einer bislang erfolglosen Verfassungsbeschwerde, das Gesetz zu stoppen. Es sieht vor, dass Firmen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell wie Uber ihre „Partner“ so wie angestellte Arbeitnehmer zu entlohnen und zu versichern haben.

    Schon parallel zur Entstehung dieses Gesetzes im letzten Herbst, hatten Uber, Lyft und der Essenslieferdienst Doordash je 30 Millionen Dollar in eine Kriegskasse gezahlt, um über das Mittel eines Wählerreferendums die Stimmbürger davon zu überzeugen, dass Uber & Co von AB5 auszunehmen seien. Zusätzlich sollte diese Ausnahme in der Verfassung verankert werden, um die Unternehmen in Zukunft vor Klagen zu schützen.

    Inzwischen haben sich noch andere Firmen der Gig Economy dazugesellt und es stehen 110 Millionen Dollar zur Verfügung, um eines der darauf spezialisierten kalifornischen Unternehmen mit einer solchen Kampagne zu beauftragen. Mehr als 623.000 Unterschriften sind nötig. Die Unternehmen, die solche Kampagnen durchführen berechnen zwischen fünf und sechs US-Dollar pro Stimme. Die Abstimmung könnte noch im November stattfinden.

    Tatsächlich gibt es Branchen, die von vornherein ausgenommen sind, wie zum Beispiel Reisebüros, Bauwagenfahrer und Berufsfischer. Dies, so sagen Uber, Postmate und die anderen Plattformen sei eine Benachteiligung und somit verfassungswidrig. Man hoffe darauf, dass die Bewohner Kaliforniens so sehr an niedrigen Preisen für bestimmte Dienstleistungen interessiert seien, dass im Sinne der Geschäftsmodellerhaltung für Uber & Co abgestimmt wird.

    #USA #Uber

  • Krankenkassen hindern Qualität und Wettbewerb im Taxigewerbe
    https://www.taxi-times.com/krankenkassen-verhindern-qualitaet-und-wettbewerb-im-taxigewerbe

    20. Januar 2020 - Taxi- und Mietwagenfahrtkosten für regelmäßige Beförderungen zu Bestrahlungstherapien oder zur Dialyse werden üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Doch wer zahlt, bestimmt auch das Entgelt. Die daraus entstehenden Dumpingpreise führen zu einem massiven Qualitätsverlust, worunter vor allem die Patienten leiden.
    ...
    Kundenschilderungen wie diese belegen, dass Krankenkassen das Leistungs- und Qualitätsprinzip des Taxigewerbes aushebeln. Taxi- und Mietwagenbetriebe, die Verlässlichkeit und einen guten Service garantieren, werden von AOK, DAK und Co nicht berücksichtigt, weil das Motto „Qualität hat seinen Preis“ dem Motto „Hauptsache billig“ weichen muss.

    Anstatt also Qualitätsunternehmen leistungsgerecht zu bezahlen und ihnen damit ihre Wirtschaftlichkeit zu bewahren, werden Unternehmen künstlich am Leben gehalten, die weder Service noch Sicherheit garantieren.

    #Taxi #Mietwagen #Krankenfahrten

  • Fiskaltaxameter: Das Hamburger Modell gilt jetzt auch für Mietwagen
    https://www.taxi-times.com/das-hamburger-modell-gilt-jetzt-auch-fuer-mietwagen

    27. Juni 2019 - Was sich zur Kontrolle von Taxibetrieben bewährt hat, soll nun auch die Kontrollierbarkeit von Mietwagen ermöglichen. Hamburgs Aufsichtsbehörde verpflichtet Mietwagenunternehmer zum Einsatz eines manipulationssicheren Wegstreckenzählers.

    Im Rahmen einer von der Handelskammer organisierten Infoveranstaltung erläuterte Dirk Ritter vor 85 anwesenden Taxiunternehmerinnen und Unternehmern eine neue Herangehensweise. Hamburg habe in all den Jahren kaum wahrnehmbare Veränderungen bei seiner Mietwagenanzahl gehabt, berichtete der Abteilungsleiter des Hamburger Taxibüros. Die Zahl habe bei konstant 300 Fahrzeugen gelegen – bei aktuell rund 3.000 Taxis. Allerdings seien in den letzten Wochen verstärkt Antragsteller, vornehmlich aus Berlin, aufgetaucht, deren Absicht, mit Mietwagen taxiähnlichen Verkehr auszuüben, klar erkennbar gewesen sei. „Wir wollen in Hamburg keinen Kampf gegen Mietwagen führen“, betonte Ritter. Als Aufsichtsbehörde habe man dafür zu sorgen, dass jede Verkehrsart im Rahmen der geltenden Gesetze betrieben wird und so ein fairer Wettbewerb entsteht.

    In einem Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“ sind die Vorgaben der Hamburger Genehmigungsbehörde auf zwei Seiten definiert. Dazu zählen die klaren Hinweise, dass Mietwagen keine Einzelplatzvermietung machen dürfen und nach Erledigung ihres Auftrags zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen.

    Mit dieser Rückkehrpflicht verknüpft die Behörde auch weitere Anforderungen. So müsse jeder Unternehmer mit mehr als einem Mietwagen die entsprechende Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen. „Die Stellplätze müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein“, heißt es im Merkblatt, wobei Ritter bei der Bemessung von „fußläufig“ auf gängige Rechtsprechungen verweist, die von 5-7 Minuten sprechen.

    Darüber hinaus seien gemäß Arbeitsstättenverordnung für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung zu stellen, was der Neu-Unternehmer mit entsprechenden Mietverträgen nachzuweisen habe. Ebenso müsse mit dem Antrag eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorgelegt werden. Dazu zähle ein Nachweis der verfügbaren Mittel für die erforderlichen Startinvestitionen. Die Ertrags- und Kostenvorschau sollte aufzeigen, dass ausreichend Umsätze und Einkünfte zu erwarten sind, um die variablen und fixen Kosten (vor allem die Personal-, Fahrzeug-, Betriebssitz- und Vermittlungskosten) zu decken, und dass ein Angreifen des Eigenkapitals oder sogar eine Überschuldung ausgeschlossen ist.

    Von der Pflicht zur Rückkehr ist der Fahrer bzw. Unternehmer dann befreit, wenn er vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Ritter ging bei diesem Punkt sehr intensiv auf die Definition der Auftragsannahme ein. „Die Beförderungsaufträge müssen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und dürfen nur von dort aus an das eigene Fahrpersonal weiter gegeben werden“, heißt es im Merkblatt. Die Hamburger Behörde bestehe dabei allerdings nicht darauf, dass explizit ein Mensch den Auftrag entgegennehmen muss. Stattdessen hat man sich auf eine Dokumentationspflicht verständigt, so dass auch die Nutzung elektronischer Systeme möglich ist.

    Allerdings muss dann auch ein Rechner am Betriebssitz installiert sein, was gerne als antiquiert dargestellt werde, aber eben der gültigen Rechtssprechung zu entnehmen sei, wie Ritter betonte.

    Weitaus mehr als nur ein am Betriebssitz erfasster Fahrtauftrag wird von Hamburgs Behörde hinsichtlich der steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers verlangt. „Auch für Mietwagenunternehmen gilt die Einzelaufzeichnungspflicht aller Geschäftsvorfälle“, heißt es im Merkblatt. „Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen und es ist sicherzustellen, dass eine Buchung nicht in einer Weise verändert wurde, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist“. Die Behörde beruft sich dabei auf den § 146 Abs. 1 und 4 der Abgabenordnung (AO) und stellt explizit die Unveränderbarkeit der Ursprungsaufzeichnung in den Fokus. „Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle ist nur erfüllt, wenn elektronische Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert, aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden.“

    Ritter gesteht den Mietwagenunternehmern zu, dass diese Aufzeichnungen auch von Fahrtenvermittlern zur Verfügung gestellt werden können, verlangt aber in jedem Falle zusätzlich den Einsatz eines Wegstreckenzählers im Fahrzeug. Die bei deutschen Genehmigungsbehörden gängige Befreiung vom Einbau eines Wegstreckenzählers in den Mietwagen wird für Hamburger Mietwagenunternehmen nicht mehr gewährt“, berichtete Ritter und bekam dafür Applaus von den Anwesenden. Erst Recht, als er klarmachte, dass man auch von Mietwagenunternehmern den Einbau eines Wegstreckenzählers mit dahinter geschalteter TIM-Signatur-und Verschlüsselungs-Karte der Bundesdruckerei und einer SIM-Karte für die Übertragung der Daten bzw. ähnliche geeignete Verfahren erwarte.

    Damit legt man den Mietwagenunternehmern eine Fiskalpflicht auf, die derjenigen ähnelt, die man auch gegenüber dem Taxigewerbe seit Jahren einfordert, und die als „Hamburger Modell“ bundesweit als Vorbild hätte dienen können, mangels politischen Willens und behördlicher Kompetenz aber bis heute ein Hamburger Einzelfall geblieben ist.

    Konkret müssen im Wegstreckenzähler folgende drei Angaben elektronisch und unveränderbar gesichert werden: Die gesamte mit dem Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke (Totalkilometerzähler des Wegstreckenzählers), die für jede einzelne Fahrt zurückgelegte Wegstrecke mit Angaben zu Tag und Uhrzeit (Besetztkilometerzähler des Wegstreckenzählers) sowie der Schichtbeginn und das Schichtende, wenn Fahrpersonal beschäftigt wird (Schichtanmeldung und Schichtabmeldung am Wegstreckenzähler). Letzteres werde seitens der Hamburger Behörde auch zur Kontrolle der geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingesetzt, kündigte Ritter an.

    #Hamburg #Uber #Mietwagen #Verordnung #Hamburger_Modell

  • Daimler startet automatisierten Mitfahrservice
    https://www.taxi-times.com/daimler-pilotiert-einen-automatisierten-mitfahrservice

    12. Dezember 2019 von Simon Günnewig - Noch in diesem Jahr sollen automatisierte S-Klassen im amerikanischen San José Fahrgäste von A nach B bringen. Langfristiges Ziel ist die Integration der Technologie im Angebot verschiedener Ride Hailing Dienste.

    Daimler startet das ambitionierte Projekt nicht allein, denn sowohl die Stadt San José als auch Bosch sind Partner des Projektes. Das Fahrgebiet der modifizierten S-Klassen führt entlang der Verkehrsader San Carlos Street / Stevens Creek Boulevard zwischen dem Stadtzentrum und West San José. Nutzen kann den Service derzeit nur eine ausgesuchte Zielgruppe.

    Gebucht wird der Mitfahrservice über eine App, die von Daimler Mobility Service zur Verfügung gestellt wird. Der Einstieg und Ausstieg kann dabei flexibel bestimmt werden. Die App soll auch demonstrieren, dass Dienste wie Car-Sharing (ShareNow/ früher Car2Go), Ride-Hailing (Free Now / früher mytaxi) und multimodale Plattformen (Reach Now / früher moovel) nahtlos zusammenwirken können. Aktuell befindet sich immer noch ein Sicherheitsfahrer mit an Bord.

    Die Stadt San José liegt am Südufer der San Franciso Bay und hat rund eine Million Einwohner. Für die nächsten zwei Jahrzehnte ist ein Einwohnerwachstum von 40% prognostiziert worden. San Josés amtierender Bürgermeister Sam Liccardo will sich deshalb bereits jetzt mit den verschiedenen Mobilitätsformen der Zukunft auseinandersetzen. „Das Pilotprojekt wird zeigen, wie autonome Fahrzeuge dazu beitragen können, die zukünftigen Transportanforderungen besser zu erfüllen.“

    Auch Bosch gibt sich hoffnungsvoll. Dr. Stephan Hönle, Produktbereichsleiter für automatisiertes Fahren, meint: „Wir müssen den urbanen Verkehr neu denken. Autonomes Fahren ist ein wichtiges Puzzlestück für das Bild des Stadtverkehrs der Zukunft.“

    Die drei Partner vertreten die Meinung, dass durch das vollautomatisierte und fahrerlose Fahren der Verkehrsfluss und die Sicherheit in Städten verbessert wird. Zudem glaubt man, dass durch fahrerlose Autos die Attraktivität von Car Sharing gesteigert wird, denn langfristig gesehen sollen auch Menschen ohne Führerschein mit den fahrerlosen Autos unterwegs sein können.

    Daimler bringt bereits viel Erfahrung mit in die Partnerschaftein, denn bereits seit 2014 testen die Stuttgarter in Sunnyvale / Kalifornien autonome Fahrzeuge.

    Anmerkung der Redaktion: In der offiziellen Pressemitteilung schreibt Daimler allen Ernstes noch von car2go, mytaxi und moovel. Die Namensänderungen zu Share Now, Free Now und Reach Now als gemeinsames Joint-Venture mit BMW (die davon allerdings schon wieder Abstand nehmen wollen) scheinen sich innerhalb des Konzerns noch nicht bis zu jedem Mitarbeiter herumgesprochen zu haben.

    #Technologie #autonome_Fahrzeuge

  • Taxinotstand in Thüringen
    https://www.taxi-times.com/taxinotstand-in-thueringen

    Martin Kammer, Geschäftsführer im Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V (LTV): 300 Euro pro Schicht braucht ein Taxiunternehmer, um kostendeckend arbeiten zu können.
    In Berlin wird pro Schicht oft weniger als die Hälfte eingenommen, und die Unternehmen machen weiter. Wie das geht? Im Prinzip ist das nur möglich, indem weniger als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird.

    Dass dem so ist, pfeifen die Spatzen seit Jahten von den Dächern, aber in Politik und Verwaltung interessiert das nicht, Hauptsache das taxi steht schnell vor der Tür, wenn man eins in der Hauptstadt braucht. Kann man dieses Desinteresse ändern?

    12. Dezember 2019 - Durch verschiedene regionale Medien geistern aktuell Meldungen, wonach es in #Thüringen keine flächendeckende Taxiverfügbarkeit mehr geben soll. Betroffen seien neben dem ländlichen Bereich auch die Städte #Gera, #Gotha, #Nordhausen und #Suhl.

    Der Mitteldeutsche Rundfahrt (MDR) berichtet von einer eigens durchgeführten Umfrage unter Taxiunternehmern in den Städten mit dem Ergebnis, dass es dort speziell in den Nachtstunden und am Wochenende „teils Glückssache“ wäre, ein Taxi zu bekommen. 

    Die Medienberichte über leere Halteplätze und eine mangelhafte Taxiverfügbarkeit häufen sich. Symbolfoto aus Potsdam von Sebastian Stahl
    Noch gravierender scheint die mangelnde Verfügbarkeit in manchen ländlichen Gebieten zu sein, wo manche Taxiunternehmen gar keine Fahrten mehr anbieten würden. Martin Kammer, Geschäftsführer im Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V (LTV), bestätigt gegenüber dem MDR „weiße Flecken“, in denen die Versorgungsleistung teilweise nicht erfüllt werden könne.

    Bei der Ursachenforschung tauchen zwei altbekannte Begriffe auf: Fahrermangel und Mindestlohn (der ab Januar 2019 auf dann 9,19 Euro erhöht wird). Letzteres führe in Kombination mit einer mäßigen Nachfrage in den Nachtstunden dazu, dass man sich entsprechendes Fahrpersonal nicht mehr leisten könne. „Für einen einzelnen Anruf in der Nacht halte keine Taxi-Firma einen Acht-Stunden-Dienst vor“, bringt es Kammer gegenüber dem MDR auf den Punkt und stellt eine einfache Kostenrechnung auf: „Ein Unternehmer benötigt ungefähr 300 Euro pro Schicht, um kostendeckend arbeiten zu können.“

    Dazu kommt eine ausgedünnte Personaldecke der Taxibetriebe, weil es – nicht nur in Thüringen – kaum mehr Bewerber für den Beruf des Taxifahrers gibt. Hier konkurriert die Branche je nach Region mit Versanddienstleistern und Paketdiensten oder auch mit der Fertigungsindustrie, die allesamt für Arbeitskräfte mit ähnlicher Qualifikation einen höheren Stundenlohn bezahlen können.

    Der Personalmangel wurde auch bei der Fachtagung Taxi des LTV Mitte November angesprochen. Wolfgang Schwuchow, Vorsitzender der Fachgruppe Taxi, regte damals eine Absenkung des Mindestalters von 21 auf 18 Jahre an und einen Verzicht auf den Nachweis einer 2-jährigen vorherigen Fahrpraxis an. „Sind unsere Fahrschulen so mangelhaft, dass nach dem Erwerb des Führerscheins noch zwei Jahre Fahrpraxis erforderlich sind, fragte Schwuchow, der außerdem nicht nachvollziehen kann, warum 18-Jährige im Bereich freigestellter Verkehre Schüler oder mobilitätseingeschränkte Personen befördern dürfen, aber Taxifahrgäste erst ab 21. „Warum beim Taxi dieser Anachronismus?“ jh

    #Taxi

  • UberPremium – Der Rückzug von UberX, um weitermachen zu können?
    https://www.taxi-times.com/uberpremium-der-rueckzug-von-uberx-um-weitermachen-zu-koennen

    5. Dezember 2019 - Uber hat heute mit einem neuen Geschäftsmodell begonnen. Zunächst nur in Berlin können Kunden nun anstelle eines bisherigen UberX-Fahrzeugs ein Auto der gehobenen Mittelklasse oder der Oberklasse bestellen, darunter teure Modelle von Jaguar, Mercedes und Audi. Das heißt dann „Uber Premium“. Was steckt dahinter?

    Wie der amerikanische Fahrdienstanbieter Uber, der sich selbst als „Mobilitätsvermittler“ bezeichnet, in seinem „Newsroom“ in einem Text von heute Vormittag online mitteilt, können Nutzer „ihrem Fahrer individuelle Präferenzen schon vor der Fahrt mitteilen“. Nach Berlin sollen weitere Städte folgen.

    In den Ausführungen mit den typischen Reklameformulierungen wie „eignet sich optimal für Geschäftsfahrten und besondere Anlässe“ usw. werden die „individuellen Präferenzen“ dann konkreter beschrieben: „Kunden können ihren Fahrer bereits im Zuge der Bestellung per App mitteilen, welche Raumtemperatur sie im Fahrzeug bevorzugen, ob sie Lust auf Unterhaltung haben oder unterwegs lieber in Ruhe entspannen möchten – und ob sie Hilfe beim Be- und Entladen von Gepäck wünschen.“

    Erfahrungsgemäß können Fahrgäste ihrem Fahrer solche Wünsche auch problemlos beim Einsteigen oder während der Fahrt mitteilen, wie man im Taxigewerbe weiß. Uber möchte seinen Kunden offenbar das Gefühl geben, König zu sein – für einen Dienstleister eine durchaus sinnvolle Strategie. Der vermeintliche Vorteil ist unter dem Strich aber eher gering: Dass ein Fahrgast sich vor einer Fahrt Gedanken darüber macht, ob er im Auto lieber 21 als 23 Grad haben möchte, klingt weniger wahrscheinlich als die Bitte an einen Fahrer, die Lüftung „etwas kühler“ oder „ein bisschen wärmer“ zu drehen. Schließlich ist die Temperatur als Teil des Raumklimas doch eine sehr stark der individuellen Wahrnehmung unterliegende Größe. Abgesehen davon dürften die wenigsten Heizungen oder sogenannten Klimaanlagen in Autos in der Lage sein, die Innentemperatur tatsächlich gradgenau zu regeln. Gerade im Winter und im Hochsommer verändert jedes kurze Öffnen von Türen die Temperatur schnell erheblich. Auch ob man sich mit einem Fahrer unterhalten möchte, dürften die meisten Fahrgäste eher entscheiden, nachdem sie einen persönlichen Eindruck von ihm gewonnen haben.

    Das, was Uber seinen Premium-Fahrgästen da verspricht, kann aber eine gute und leicht umsetzbare Erinnerung an Taxifahrer sein, wie man seine Fahrgäste zufriedenstellt: Während der Fahrt mal fragen, ob die Temperatur so angenehm ist, ob die Musik gut ankommt oder ob man andere oder gar keine abspielen soll, und sensibel dafür sein, ob der Fahrgast in Plauderlaune ist oder eher seine Ruhe haben möchte – für die meisten Taxifahrer normaler Teil der Dienstleistung. Hilfe beim Kofferein- und ausladen ist selbstverständlich. Dass dies bei Uber als Extrawunsch angegeben werden soll, lässt tief in den Service-Charakter der „normalen“ Uber-Fahrten blicken. 

    Weiter weist Uber darauf hin, dass der Fahrpreis in der Bestell-App bereits vor Abschluss der Buchung angezeigt wird. „Er ändert sich auch bei längeren Fahrzeiten oder Umwegen nicht.“ Zudem sehe der Kunde im Voraus das Profil des Fahrers mit Foto, Kennzeichen und Service-Bewertungen. Das „Premium“-Segment werde durch „besonders erfahrene, für den neuen Premium-Service extra geschulte“ Fahrer bedient, die „über ausgezeichnete Bewertungen durch andere Fahrgäste“ verfügen.

    Auffällig an der Sache sind zwei Dinge: Zum einen werden die Uber-Kunden in der Online-Mitteilung nicht auf die preisliche Diskrepanz hingewiesen – immerhin ist der „Premium“-Dienst rund 60 Prozent teurer als die Fahrt für Normalsterbliche (UberX). Auch kann er, ähnlich wie bei allen Uber-Sparten, von Minute zu Minute ein anderer sein, wie zwei Probe-Screenshots von heute aus der Uber-App mit Anfragen für die gleiche Fahrt im Abstand von einer knappen Viertelstunde belegen.

    Die zweite Auffälligkeit ist der Zeitpunkt der Einführung des neuen Geschäftsmodells, nämlich zwei Wochen vor dem zu erhoffenden bundesweiten Uber-Verbot durch das Landgericht Frankfurt am Main, das im Unterschied zum bereits im Sommer in Köln verhängten Verbot auch tatsächlich gute Aussichten auf eine Umsetzung hat. Möglicherweise befürchtet man bei Uber, dass es diesmal wirklich schlecht aussieht, und dass den Partnern, die sich größtenteils nicht um die Rückkehrpflicht scheren, tatsächlich demnächst das Handwerk gelegt werden könnte. „Und braucht man keine Klempner mehr, dann werd‘ ich halt Installateur“ – die zeitlose Ironie von Reinhard Mey beschreibt Ubers halbseidenes Geschäftsmodell recht treffend, wenn auch harmlos: Wird das eine Angebot gerichtlich untersagt, hat man längst schon das nächste bzw. die nächsten drei am Start, mit denen man sich über die Zeit hinwegrettet, bis auch deren offensichtliche Widerrechtlichkeit gerichtlich bestätigt ist.

    So hat man es beim Verbot von „UberBlack“ erlebt, das zum Zeitpunkt des gerichtlichen Verbots nahtlos von UberX abgelöst wurde. In der Mythologie wird ein Subjekt wie Uber durch die Wasserschlange Hydra verkörpert: Schlägt man dem Ungeheuer einen Kopf ab, wachsen ihm zwei neue nach, und der mittlere Kopf ist unsterblich. So wurde nun angesichts des drohenden UberX-Verbots schnell das nächste Angebot auf die Beine gestellt, denn die Investoren und Aktionäre wollen Profit sehen.

    #Uber #Deutschland

  • Berliner Tesla-Taxifahrer gibt auf
    https://www.taxi-times.com/berliner-tesla-taxifahrer-gibt-auf

    4. Dezember 2019 - Dass es in Berlin mit über achttausend Taxis nur ein Elektro-Fahrzeug der Marke Tesla gibt, ist eigentlich kaum zu glauben. Und selbst dieser Pionier wird das Projekt E-Taxi zum Jahresende an den Nagel hängen.

    Die Abkehr vom Verbrennungsmotor kommt zunehmend in Gang, zumindest bei einigen ausländischen Herstellern. In Berlin tun sich derzeit Probleme auf, die unter anderem durch Carsharing-Flotten verursacht werden: Ein Elektroauto kann man nicht immer einfach an der nächsten Säule preisgünstig laden.

    Das hat den Ein-Wagen-Unternehmer Martin Doll jetzt veranlasst, zum kommenden Jahreswechsel vom reinen E-Antrieb zum Hybrid zurückzukehren. Doll ist seit Ende der 1990er-Jahre Taxiunternehmer in Berlin und mietete sich Ende 2016 als Erster in der Hauptstadt einen Tesla, Model S, Baujahr 2014, rein elektrisch angetrieben, Reichweite mit einer vollen Akkuladung je nach Außentemperatur 250 bis 400 Kilometer. Die Anzahl von immerhin 3.000 öffentlichen Ladesäulen stadtweit bei nur rund 10.000 privaten Elektroautos empfand er als „paradiesischen Zustand“.

    Ende November nun ging die Meldung durch einen Teil der Berliner Presselandschaft, dass Doll den elektrischen Betrieb zum Jahreswechsel einstellen will. Seine nüchterne, betriebswirtschaftliche Entscheidung hat zwei Hauptgründe.

    Der erste Grund sind die gestiegenen Kosten. In den ersten Jahren bezahlte Doll für jede Akkuladung pauschal sechs Euro. Als der Preis Anfang letzten Jahres ohne Ankündigung auf einen Kilowattstundenpreis von 39 Cent geändert wurde, stiegen seine Kosten für eine Füllung über Nacht auf 32 bis 35 Euro. Damit sei sein Tesla nicht mehr günstiger zu betreiben als ein Hybrid-Taxi oder sogar ein Diesel, verkündete Doll gegenüber den Medien.

    Grund Nummer zwei ist einer, der nicht auf dem Kontoauszug zu Buche schlägt, sondern das Freizeitkonto belastet. Die Ladesäulen sind zunehmend häufig blockiert bzw. zugeparkt. Alleine in Dolls Wohnumfeld gibt es fünf Stationen, doch wenn der Taxiunternehmer zum Feierabend „tanken“ möchte, steht er oft fünfmal vor besetzten Parklücken. Das sind selten private E-Auto-Besitzer, die die Ladeplätze blockieren.

    Häufiger sind es normale ignorante Fahrzeughalter mit Dieseln oder Benzinern. Noch häufiger sind es aber in den letzten Monaten elektrische Car-Sharing-Autos von Drive Now, Share Now, We Share oder Sixt, deren Fahrer die Wagen nach kurzer Benutzung an einer Ladesäule abstellen, mal einen Ladevorgang starten, mal auch nur das Privileg des elektrischen Antriebs für die privilegierte Parklücke ausnutzen, und die Sache damit als erledigt betrachten. Car-Sharing-Autos werden manchmal nach Minuten vom nächsten Nutzer gebucht, manchmal nach Stunden und manchmal am nächsten Vormittag. Auf Ladeplätzen mit zeitlicher Begrenzung wird daraus dann schnell ein verwarnungs- oder bußgeldbewährtes Falschparken.

    Dass der jeweils letzte Fahrer möglicherweise irgendwann für seine Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten wird, nutzt Martin Doll wenig, wenn er alle paar Tage die illegal zugeparkten Säulen erst zeitraubend von der Polizei freischleppen lassen muss, nur um ordnungsgemäß laden zu können. Damit kommt er auf so einige Stunden unbezahlter Arbeitszeit pro Woche – oder weggenommener Freizeit.

    Eine Ursache für die unerfreuliche Entwicklung sieht Doll in der explosionsartigen Vermehrung der elektrischen Carsharing-Fahrzeuge, ohne dass die Ladeinfrastruktur mitwächst. Alleine VW hat dieses Jahr 1.500 E-Golfs für We Share auf Berlins Innenstadtstraßen in Betrieb gebracht, jedoch nicht eine einzige eigene Säule aufgestellt. Wenn die 3.000 Ladesäulen nicht nur von 10.000 privaten, sondern zusätzlich von Tausenden kommerziellen Fahrzeugen genutzt werden, ist die Quote nicht mehr paradiesisch. Doll hätte hier eine bemerkenswerte Alternativ-Idee: „Man könnte einen Teil der Straßenlaternen kostengünstig zu leuchtenden Ladesäulen erweitern.“

    #Taxi #Elektromobilität #Berlin