Uber : Aufsichtsversagen mit dramatischem Vollzugsdefizit

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    Einen Tag vor dem Start der Europäischen Taximesse hat BZP-Präsident Michael Müller die Auswüchse angesprochen, welche das Taxigewerbe aktuell im Fall Uber erleben muss. Die Methode sei gruselig, sagte Müller vor rund 80 Delegierten des BZP während einer Tagung. Müller geht dabei speziell auf Düsseldorf ein, wo seit dem Uber-Start vor einigen Wochen Mietwagenfahrer mit hohen finanziellen Anreizen aus anderen Regionen in die Stadt gelockt werden, wo sie dann rechtwidrig Fahrtaufträge durchführen würden.

    Der rechtlich notwendige Auftragseingang am Betriebssitz des Unternehmens werde dabei ebenso nicht überprüft wie die Rückkehrpflicht. Diese einzuhalten sei laut Müller logischerweise gar nicht möglich, weil jemand, der aus Viersen oder gar aus Berlin für Uber Aufträge durchführt, nicht zurückkehrt, sondern in der Stadt auf den nächsten Auftrag wartet. „Das ist ein ständiger Verstoß gegen die Rückkehrpflicht“, sagt Müller und berichtet von der Erzählung eines Taxifahrers: „Die Leute werden mit 3.000 Euro bar auf die Hand für vierzehn Tage oder drei Wochen in die Stadt gelockt, bekommen während dieser Zeit kostenlose Unterkunft und werden anschließend mit anderen Fahrern aus Berlin ausgetauscht. Ein solches System kann sich nicht aus den Entgelten für die Beförderung finanzieren“, kommentiert Müller nüchtern. Das könne nur von disruptiv agierenden Kapitalkonzernen finanziell durchgehalten werden.

    #Deutschland #Taxi #Uber #Rückkehrpflicht