• Entbehrliche Grundstücke: Bund und Land verhandeln über sozialen Wohnungsbau | Berliner Zeitung
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    Ein Grundstück mit einer früheren Dienstvilla des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Zehlendorf und eine ehemalige Fläche der Roten Armee in Karlshorst – das sind zwei von 65 Immobilien in Berlin, von denen sich der Bund trennen will. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Daniela Kluckert (FDP) hervor.

    „Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) stehen nach der aktuellen Verkaufsplanung für die Jahre 2018/19 in Berlin 65 Liegenschaften zur wirtschaftlichen Verwertung zur Verfügung“, heißt es in dem Schreiben. Die Grundstücke seien entweder unbebaut oder gewerblich genutzt.

    "Soziales und ökologisches Bauen, das allen Generationen nutzt.“
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werde mit dem Land Berlin über zehn dieser 65 Grundstücke verhandelt – vor allem im Hinblick darauf, ob sie sich für eine Bebauung mit Sozialwohnungen eignen, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn. Ob die Flächen tatsächlich für den sozialen Wohnungsbau genutzt und damit verbilligt ans Land Berlin abgegeben werden können, hänge vom Planungsrecht und den Verhandlungen mit dem Senat ab.

    Erst auf Nachfrage der Abgeordneten listet das Ministerium die Adressen der zehn Grundstücke auf, über die der Bund mit dem Land Berlin verhandelt. Dabei wird klar, dass die Zehlendorfer Villa in der Sven-Hedin-Straße 11, Standort des ehemaligen BND-Anwesens, dazu gehört, ebenso das Übergangsheim für Flüchtlinge in der Marienfelder Allee 66-80 in Tempelhof. Ferner stehen auf der Liste zwei Flächen an der Bernauer Straße 25 in Mitte, zwei Grundstücke am Bohnsdorfer Weg in Treptow und Areale an der Rheinpfalzallee in Karlshorst, die früher von der Roten Armee genutzt wurden. Außerdem stehen das Grundstück am Müggelseedamm 109-111 und eines an der Münsterlandstraße in Lichtenberg auf der Liste.

    „Ich erwarte vom Land Berlin, dass mit dem Bund umgehend zielführend Verhandlungen über die Flächen aufgenommen werden“, sagt Kluckert. „In diesem Zusammenhang brauchen wir endlich eine vorgelagerte Strategie für schnelles soziales und ökologisches Bauen, das allen Generationen nutzt.“

    Bezirke werden unterstützt ihr Vorkaufsrecht zu nutzen
    Nachdem der Bund in der Vergangenheit viele seiner Grundstücke zum Höchstpreis privatisiert hat, will er Städten, Ländern und Gemeinden künftig großzügige Preisnachlässe gewähren – bis zu 100 Prozent des Kaufpreises. Wer ein Grundstück erwerben will, erhält etwa pro Sozialwohnung, die gebaut wird, einen Nachlass in Höhe von 25.000 Euro. Die Verbilligung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

    Die Berliner FDP kritisiert unterdessen Ankündigungen des Senats, in Milieuschutzgebieten die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts selbst beim Teil-Verkauf von Immobilien zu unterstützen. „Die Idee, das Vorkaufsrecht zu verschärfen, ist verrückt“, sagt die Abgeordnete Sibylle Meister. „Wenn das Vorkaufsrecht jetzt auch noch für Teilerwerbe ausgeübt werden soll, heißt das, dass die Wohnungsbaugesellschaften 25-Prozent-Anteile eines Hauses erwerben müssen.“ Sie würden damit Minderheitsgesellschafter mit all den damit verbundenen Herausforderungen.

    Wie berichtet, will der Senat durch den Teil-Erwerb verhindern, dass clevere Geschäftemacher das gesetzliche Vorkaufsrecht unterlaufen, indem sie geplante Transaktionen in mehrere Tranchen aufteilen. Der Grund: Machen die Bezirke beim Teil-Verkauf von zunächst 20 oder 25 Prozent nicht gleich von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, können sie es später nicht mehr nachholen, wenn der Erwerber den Rest der Immobilie kauft. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hat deswegen angekündigt, die Bezirke dabei zu unterstützen, auch bei Teil-Verkäufen vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

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