• Digitalisierung : FDP-Verkehrspolitiker fordern Ende des Taxi-Monopols
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    15.12.2018 - Die Große Koalition will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitätsangebote verbessern. Die FDP prescht mit eigenen Überlegungen vor.

    Foto-Legende: Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird.

    Berlin - Regierungsberater weisen immer wieder auf die große Bedeutung der Digitalisierung für den Taximarkt hin. Das Thema wabert schon seit Jahren durch die Politik, wurde aber von der Bundesregierung nie ernsthaft in den Blick genommen. Dabei empfiehlt der wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsminister dem Gesetzgeber, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen und den Taximarkt liberalisieren.

    „Zurzeit lässt sich der Markteintritt neuer internetbasierter Dienstleister entweder nur eingeschränkt im Einklang mit inadäquat gewordenen Regeln oder unter Unterlaufung solcher Regeln realisieren“, stellte der Beirat im vergangenen Jahr in einem Gutachten fest.

    Dass offenkundig Handlungsbedarf besteht, zeigt auch eine in dieser Woche ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach darf der US-Fahrdienstleister Uber seinen früheren Limousinen-Service Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen, weil das Unternehmen gegen deutsche Gesetze für das Mietwagengeschäft verstoßen hat. Die Lösung für die Problematik liegt auf der Hand.

    Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird. Denn eines ist klar: Die Digitalisierung macht auch vor dem Taxigewerbe in Deutschland nicht Halt. Das Entstehen von App-Anbietern wie Uber, Taxi.eu, Taxi.de, Mytaxi und BlaBlaCar führe zu „fundamentalen Veränderungen auf dem Markt für Personenbeförderung mit Pkw“, wussten die Regierungsberater schon 2017.

    Immerhin taucht das Thema im Koalitionsvertrag auf. „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren“, heißt es dort. Was das aber konkret für den Taximarkt bedeutet, darüber verlieren Union und SPD kein Wort. Die FDP ist da schon weiter.

    Bundesgerichtshof: Modell von „Uber Black“ war rechtswidrig

    Die Stoßrichtung der Liberalen ist so einfach wie plausibel: Das Personenbeförderungsgesetz soll mit dem Ziel überarbeiten werden, den deutschen Taximarkt aufzubrechen. Das geht aus einem Eckpunktepapier der FDP-Verkehrspolitiker hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

    Zur Begründung führen die Bundestagsabgeordneten an, dass im Zuge der Digitalisierung neue Geschäftsmodelle und neue Anbieter auf den Markt drängten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen jedoch „mit den damit einhergehenden Veränderungen heute nicht mehr aktuell und zeitgemäß“ seien. So gehöre das Taxigewerbe „zu den letzten verbliebenen Dienstleistungsmärkten, in denen eine strenge Regulierung freien Wettbewerb verhindert“. Die Öffnung des Taximarktes sei daher unumgänglich.

    Die Vize-Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Daniela Kluckert (FDP) forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur raschen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf. „Seit Jahren schleicht das Verkehrsministerium um eine dringend benötigte Reform herum, dabei läuft uns die Zeit davon“, sagte Kluckert dem Handelsblatt. „Wenn wir hiesigen Unternehmen nicht jetzt gestatten, diesen Markt selbst mit eigenen Plattformen und Angeboten zu entwickeln, werden wir einmal mehr von außen zuschauen.“
    Begrenzung der Taxilizenzen abschaffen

    Es gehe um nicht weniger als die Zukunft der Mobilität. Diese müsse ökologisch, vielfältig und bezahlbar sein. „Dafür brauchen wir innovative Mobilitätslösungen.“ Konkret schwebt den FDP-Verkehrspolitikern vor, bei einer Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes die Tarifpflicht, also die von den Kommunen festgelegten Taxitarife, zu kippen. Stattdessen setzen die Liberalen auf eine „Preisregulierung durch den freien Wettbewerb mit Einführung einer Preishöchstgrenze“.

    Außerdem soll es künftig keine Begrenzung der Taxilizenzen mehr geben, weil ein Limit für Konzessionen einen „gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ darstelle. Möglich werden sollen überdies sogenannte Pooling-Fahrten, bei denen sich mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Strecken ein Auto teilen. Die FDP-Politiker fordern zudem, die Ortskundeprüfung als Voraussetzung für die Personenbeförderung im Taxigewerbe zu streichen.
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    Auch die Regulierung für den Mietwagenverkehr soll auf den Prüfstand gestellt werden. Konkret fordern die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Chauffeur, weil dadurch Leerfahrten entstünden, „die sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht zu rechtfertigen sind“.

    Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass solche Fahrzeuge erst zu ihrem Standort zurückfahren müssen, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen dürfen. Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen. Wettbewerber wie der Fahrdienst-Vermittler Uber, der die Vermittlung von Mietwagen mittels Smartphone-Apps ermöglicht, sehen sich dadurch benachteiligt.

    Bei Verbraucherschützern rennen die Liberalen mit ihren Überlegungen offene Türen ein. „Der Bundesverkehrsminister muss endlich dem Versprechen im Koalitionsvertrag Rechnung tragen“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Marion Jungbluth, dem Handelsblatt. Scheuer müsse einen Entwurf für ein modernes Personenbeförderungsgesetz vorlegen und Rahmenbedingungen formulieren, bei denen unter Einhaltung von Sozial- und Verbraucherstandards neue Mobilitätsdienstleistungen möglich würden.
    Gesetz verhindert „wichtige und benötigte Innovationen“

    Jungbluth sieht viele Vorteile in der Digitalisierung des Mobilitätsmarkts. Es sei gut, dass sich das Mobilitätsangebot für Verbraucher erweitert, „denn der Autoverkehr öffnet sich Nutzungsformen, die vom Eigentum unabhängig sind“.

    Neue Angebotsformen, wie zum Beispiel private Fahrdienste aber auch Rufbusse und private Mitfahrbörsen, trügen dem gewachsenen Bedürfnis der Menschen nach Flexibilität Rechnung. Das Personenbeförderungsrecht verhindere jedoch „wichtige und benötigte Innovationen“.
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    Aus Verbrauchersicht wäre es laut Jungbluth durchaus sinnvoll, den Taximarkt anders zu behandeln als den Markt für Fahrdienste mit Mietwagen. So könne das Taxigewerbe zum Beispiel stärker als Teil des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) gesehen werden. „Aber stärker wettbewerblich ausgerichtete Angebote dürfen deswegen nicht verboten werden und können den ÖPNV sinnvoll ergänzen – gerade, wenn Busse und Bahnen wenig fahren.“

    Jungbluth warb für „Happy-Hour-Tarife“ oder andere spezielle Angebote, um neue Kunden zu gewinnen. Taxen hätten derzeit hohe Standzeiten und könnten in den wenig nachgefragten Zeiten den Verbrauchern attraktive Tarife anbieten. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VZBV. Danach sei 81 Prozent der 1.501 im November befragten Personen das Taxi fahren zu teuer.
    Ökonom kritisiert „verbraucherfeindliche Regulierung“ des Taximarktes

    Auch der Wettbewerbsökonom Justus Haucap siehr dringenden Handlungsbedarf. Der Bundesregierung warf er mit Blick auf die Regulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs schwere Versäumnisse vor. Es sei längst „überfällig, dass das Personenbeförderungsgesetz endlich novelliert wird“, sagte der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE) dem Handelsblatt. „Die heutige, sehr verbraucherfeindliche Regulierung des Taximarktes ist ein Fall von eklatantem Politikversagen.“

    Haucap lobte in diesem Zusammenhang den Vorstoß der FDP-Verkehrspolitiker im Bundestag für eine Liberalisierung des Taximarktes. Haucap sprach von „gute Ansätzen“, die alle in die „richtige Richtung“ gingen. Der Ökonom plädierte zusätzlich dafür, dass auch Privatleute andere gegen Entgelt in ihrem Auto mitnehmen dürften. Haucap schlug dafür eine Bagatellschwelle von 500 Euro vor.

    Wichtig wäre aus seiner Sicht zudem, dass diese privaten Fahrer deutlich als solche gekennzeichnet würden – ähnlich wie bei eBay die Privatverkäufer deutlich von gewerblichen Händlern unterschieden werden. Außerdem sollten Plattformen wie Uber oder BlaBlaCar, die Fahrten vermittelten, „garantieren, dass die Fahrgäste auch bei privaten Fahrern versichert sind“.

    Die Monopolkommission, deren Vorsitzender Haucap einmal war, hatte schon vor vier Jahren eine Liberalisierung des Taximarktes empfohlen. Denn auch sie erwartet durch das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle von Firmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, Vorteile für die Verbraucher.

    Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten indes „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“, schrieb die Kommission seinerzeit in einem Gutachten für die Bundesregierung.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik