#Metoo in Berlin : „Ich weiß, was sexuelle Belästigung ist“ - Berlin

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    Eine Taxifahrt und anzügliche Bemerkungen des Fahrers: Was eine 24-Jährige am Dienstag in Berlin erlebte - und warum sich nun die Polizei über die Frau ärgert. ALEXANDER FRÖHLICH RENÉ GARZKE

    Dalia Grinfeld, Chefin der Jüdischen Studierendenunion.FOTO: PRIVAT/MARGRIT SCHMIDT
    Dalia Grinfeld, 24, war am Dienstag in Berlin mit einem Taxi unterwegs. Danach postete sie auf Instagram und Twitter eine bittere Beschwerde: Es geht um sexuelle Belästigung - und darum, was das mit Betroffenen macht, wie Behörden darauf reagieren und wo die Grenzen zu Straftaten sind. Am Ende sieht sich die Polizei in den sozialen Medien zu Unrecht an den Pranger gestellt: Obwohl keine Straftat vorlag, wollte sie helfen. Es werden sogar Zweifel laut an der Darstellung der Frau.

    Grinfeld ist Vorsitzende der Jüdischen Studierendenunion Deutschland. Am Dienstag musste sie zwischen zwei Terminen ein Taxi nehmen. Schon als sie in den Wagen einstieg, so berichtet sie es später, soll der Fahrer gesagt haben: „Guten Morgen, Hübsche.“

    „Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht gut finde“, berichtet Grinfeld dem Tagesspiegel. Doch der Mann, nach der Beschreibung der 24-Jährigen zwischen 50 und 60 Jahren alt, soll einfach weitergemacht haben. 

    Mehrfach habe sie den Taxifahrer gebeten, damit aufzuhören. Doch stattdessen habe der Mann Sätze gesagt wie diesen: „Bei solch schönen Brüsten muss man einfach hinschauen.“ Auch ihren kurzen Rock habe er erwähnt.

    Doch ihre klaren Stopp-Signale, die mehrfache Aufforderung, solche Bemerkungen zu unterlassen, brachten nichts. Erst als sie ihn aufgefordert habe, zu stoppen und sie aussteigen zu lassen, dass sie ansonsten die Polizei rufen werde, konnte sie das Taxi verlassen.

    Schon beim Notruf wird der Fall geprüft

    Dann rief sie tatsächlich die Polizei. Fünf Minuten habe sie mit dem Beamten beim Notruf diskutiert, berichtet Grinfeld. Fünf Minuten habe der Beamte sie befragt, ob es tatsächlich Belästigung gewesen sei oder ob es vielleicht nur Komplimente gewesen sein könnten.

    Sie sei von dem Beamten beim Notruf auch gefragt worden, ob der Taxifahrer sie angefasst oder berührt habe. „Ich weiß, was sexuelle Belästigung ist“, sagt Grinfeld. Doch von der Polizei fühlte sie sich nicht ernst genommen.

    Schließlich habe der Beamte ihr erklärt, er könne keine sexuelle Belästigung erkennen, berichtet Grinfeld. Der Vorfall sei strafrechtlich nicht relevant. Aber sie könne gern online im Internet noch eine Anzeige erstatten. Und dabei auch das von ihr gemachte Foto vom Nummernschild des Taxis einreichen. Das soll nach Aussagen von Grinfeld der Beamte ihr in dem fünfminütigen Telefonat erklärt haben. 

    Die Polizei wollte sogar eine Streife schicken

    „Von der Polizei erwarte ich, dass sie mir Hilfe leistet und ein Gefühl von Sicherheit gibt bei sexueller Belästigung“, twitterte Grinfeld. „Wenn ich ein Feuer melde, werde ich auch nicht gefragt, ob ich mir sicher bin und fünf Minuten in Frage gestellt. Sexuelle Belästigung ist ein Fakt.“

    Thilo Cablitz, Sprecher der Berliner Polizei, hat den Fall geprüft - und wundert sich über die wütenden Posts der 24-Jährigen. „Wir haben den Vorwurf sehr ernst genommen und die Aufzeichnung des Notrufs unmittelbar ausgewertet“, sagt Cablitz.

    Der Beamte in der Notrufzentrale habe sich fünf Minuten und 51 Sekunden Zeit für die Frau genommen, obwohl die Notrufzentrale der Polizei stets ausreichend zu tun hat. Der Beamte habe nachfragen und prüfen müssen, ob eine Straftat und ein Notfall vorliegt. In dem Telefonat habe die 24-Jährige sogar Einsehen gezeigt, dass - so unangenehm das Geschehen gewesen sein mag - tatsächlich keine Straftat vorlag. Umso verwunderlicher findet Cablitz die Äußerungen der Frau bei Twitter und Instagram. 

    Unterschiedliche Darstellungen durch Grinfeld

    Obwohl kein Notfall vorlag und obwohl das Taxi längst fort war, sei der 24-Jährigen dennoch angeboten worden, dass eine Streife vorbeikommt und den Fall mit ihr klärt. Doch die Frau habe gesagt, dass sie dafür nun keine Zeit habe, so Cablitz. Was die Polizei daran besonders ärgert: Zeit für eine Instagram-Story, ein Video und mehrere Tweets hatte die 24-Jährige dann trotzdem. 

    Hinzu kommt noch etwas anderes: Denn auch Grinfelds Darstellung gegenüber dem Tagesspiegel „weicht nahezu in Gänze von derjenigen ab, die uns über den Notruf geschildert wurde“, sagt Cablitz. Weder eine Notsituation, eine unmittelbare Gefahr noch ein strafrechtlich relevantes Verhalten hätten sich erfassen lassen.

    „Uns ist sehr wohl bewusst, dass Personen, die unter dem Eindruck eines Geschehens stehen, die im Stress sind, nicht sofort alles in Worte fassen können. Aus diesem Grund wurde angeboten, eine Einsatzwagenbesatzung zu entsenden, um in einem direkten Gespräch sämtliche Details zu klären“, erklärt der Polizeisprecher.

    Hätte die Situation sich, wie von Grinfeld gegenüber dem Tagesspiegel geschildert, „dargestellt, hätten wir sofort eine Einsatzwagenbesatzung entsandt und das Telefonat nicht über fast sechs Minuten geführt“, sagt der Polizeisprecher. „Wer in Not ist, darf nicht warten“, so Calbitz.

    Aus ihrem Selbstverständnis heraus schütze die Polizei die Bürger - „und das fängt bereits mit dem ersten Anruf bei uns an“, sagt Calbitz. „Sollten in dem aktuellen Fall Fakten hinzugetreten sein, nehmen wir diese selbstverständlich entgegen und leiten ein Strafermittlungsverfahren ein.“ Möglichweise könnte sich das dann auch gegen Grinfeld richten.

    Strafrecht wurde 2016 verschärft

    Erst Ende 2016 waren die Regeln im Strafgesetzbuch zu Sexualdelikten verschärft worden. Das Problem: Werden Opfer nur verbal belästigt, ist es dennoch keine sexuelle Belästigung im Sinne des Gesetzes. 

    Strafbar sind solche Äußerungen höchstens als Sonderform der Beleidigung, als „sexuelle Beleidigung“. Und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Opfer muss etwa durch die Äußerungen in seiner Würde herabgesetzt werden. Ob das hier vorliegt, ist fraglich.

    Na und, weiter ... ?

    #Taxi #Berlin #Frauen