Windows-Zwangsmigration : Strafanzeige gegen niedersächsische Landesregierung

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    15.02.2019 - Von Mirko Dölle - Aufgrund der im Koalitionsvertrag in Niedersachsen beschlossenen Umstellung der Finanzverwaltung von Linux auf Windows wurde nun Strafanzeige erstattet.

    Die im Koalitionsvertrag von SPD und CDU politisch festgelegte Zwangsmigration der Niedersächsischen Landesverwaltung von OpenSuse Linux auf Microsoft Windows könnte ein juristisches Nachspiel haben. „Das Thema würde ich gerne noch mal aufgreifen und einer juristischen Prüfung unterziehen lassen“, erklärte Axel Braun, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungsunternehmens Axxite, gegenüber heise online. Er hat bei der Staatsanwaltschaft Hannover nach eigenen Angaben Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt, sein Schreiben sollte am heutigen Freitag bei der Behörde eingehen.

    Braun wirft dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, Finanzminister Reinhold Hilbers und den Mitgliedern der Koalition aus SPD und CDU im niedersächsischen Landtag die „Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel des Landesverrats, Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ sowie die „Verschwendung von Steuermitteln“ vor.
    Linux-Zwangsausstieg

    Der Hintergrund ist, dass die niedersächsischen Finanzbehörden – dazu zählen sämtliche Finanzämter – seit Einführung von Computern nur Unix oder Linux als Betriebssystem verwendet haben. Damit soll nach Willen der Koalition nun Schluss sein und Microsoft Windows auf den rund 12.000 PCs der Finanzverwaltung installiert werden – die Umsetzung soll noch 2019 beginnen. Braun wirft der Koalition vor, diese Migration „ohne technische oder funktionale Notwendigkeit beschlossen“ zu haben, eine „Risiko- und Kostenabschätzung hat ebenfalls nicht stattgefunden“. Dies hatten die Antworten der Landesregierung auf eine kleine Anfrage dreier Landtagsabgeordneter der Grünen-Fraktion im Niedersächsischen Landtag enthüllt.

    In seiner Anzeige stützt sich Braun auch auf die Recherchen von heise online und c’t aus dem Jahr 2018 sowie auf einen Bericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht: Darin bemängeln die Prüfer, dass sie Windows das verschlüsselte Nachhausetelefonieren nicht gänzlich abgewöhnen konnten. Braun ist der Ansicht, dass bis zur Offenlegung, welche Daten Windows mit Microsoft verschlüsselt austauscht, von einem Verstoß gegen die DSGVO ausgegangen werden muss – weshalb er in seiner Strafanzeige auch diesen Vorwurf erhebt.

    Braun macht sich bezüglich der Chancen seiner Anzeige allerdings keine Illusionen: „Mein Anwalt glaubt nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt oder dass ich Antwort bekomme.“ Sein Ziel sei, auf den Missstand hinzuweisen.

    #Allemagne #Microsoft #administrations