Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK

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  • Informationen zum INSIKA-"Fiskaltaxameter" - IHK Berlin
    https://www.ihk-berlin.de/produktmarken/branchen/verkehr/Brancheninformationen/Fragen_und_Antworten_zum_Fiskaltaxameter/2272198

    Die in dieser IHK-Mitteilung genannten Hersteller und Dienstleister und andere unterstützen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug, soweit sie die bekannten Pausenmodule in Taxameter einbauen oder konstruieren.

    Aktuell: Am 30. August 2016 fand ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes sowie der IHK Berlin statt. Das Protokoll des Treffens mit aktuellen Informationen zum Fiskaltaxameter finden Sie hier.
    http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2017 werden von der Finanzverwaltung solche Geräte, die die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (vollständige und unveränderbare Aufzeichnung steuerlich relevanter Einzeldaten) nicht erfüllen, nicht mehr als Indiz für eine korrekte Erfassung der Grundaufzeichnungen anerkannt. Die Weiternutzung solcher Geräte kann zu Hinzuschätzungen führen. Dies hat das Bundesfinanzministerium am 17. Mai 2016 schriftlich bestätigt. Für die Erteilung von Konzessionen http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php wird das LABO künftig den Einbaunachweis fordern.

    Wir möchten Sie deshalb über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten INSIKA-"Fiskaltaxameter" (an einen Taxameter gebundene Sicherheitseinheit mit Smartcard) informieren. Die Abkürzung INSIKA bedeutet: „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“.

    Bei den bislang verwendeten digitalen Taxametern werden von mehreren Herstellern kleine Zusatzgeräte angeschlossen, die jede Buchung auf dem „Zähler“ mit digitalen Signaturen versehen. Diese Daten werden direkt online an ein Data-Center geschickt und fälschungssicher abgespeichert. Diese digitale Signatur wird ab dem Jahr 2017 bei allen Bargeldgeschäften durch die Europäische Union verbindlich vorgeschrieben. Bis dahin ist der Einbau freiwillig.

    Wenn Sie sich entschieden haben, ein „Fiskaltaxameter“ auf eigene Kosten in Ihr Fahrzeug einzubauen, folgt als zweiter Schritt die Beantragung der INSIKA-Smartcard:

    – Das Antragsformular kann bequem auf der Internetseite der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) unter diesem Link ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
    http://www.d-trust.de/insika

    – Die Antragsstellung erfolgt dann persönlich bei der Registrierungsstelle. Das LABO muss nicht mehr beteiligt werden.

    Um die Funktionsfähigkeit des Fiskal- oder Onlinetaxameters zu prüfen, hatte die IHK Berlin zusammen mit dem Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V. (TVB), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Projektfinanzierung) einen Versuch mit fünf konzessionierten Taxen durchgeführt. Dieses INSIKA-Projekt wurde am 29.02.2012 erfolgreich abgeschlossen. Die von der IHK Berlin und allen Berliner Taxiverbänden geforderte Förderung des Einbaus dieser Technik nach dem Hamburger Modell hat der Senat jedoch abgelehnt.

    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Hersteller sind u.a.:
    – HALE electronic GmbH
    – Kienzle Argo
    – Semitron
    – Cabman BCT
    – Digitax
    INSIKA-"Fiskaltaxameter"-Dienstleistungsanbieter sind u.a.:
    – taxiwin
    – Tesymex
    – Starkcenter
    – HALE electronic GmbH
    – taxiFusion

    –—

    Kontakt

    Dr. Lutz Kaden
    Dr.Lutz Kaden Dr.Lutz Kaden
    030 31510-415
    030 31510-168 (Fax)
    lutz.kaden@berlin.ihk.de

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  • Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.513036.php

    Gemeinsamer Erfahrungsaustausch: In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen zwischen Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK statt.

    Besprochen wurde die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 01. Januar 2017 und die „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in Berlin“.

    Einigkeit bestand darin, dass gegen Steuerverkürzungen in der Taxibranche weiterhin konsequent vorgegangen werden muss. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfungsmaßnahmen wird die Steuerverwaltung ab dem 01. Januar 2017 den Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

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