Vorschaubilder in Online-Bibliothek : BGH legt « Framing-Streit » dem EuGH vor

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    D’après la cour de justice européenne l’utilisation des images et vidéos sur #seenthis est légale. Cet article informe sur un conflit ente la VG Bild et la Deutsche Digitale Bibliothek qui cherche à intégrer dans son site web des images dont les droits sont gérés par la VG Bild .

    Bereits mehrfach habe der EuGH „die grundlegende Bedeutung der freien Verlinkung von Inhalten im Netz hervorgehoben“, konstatiert der Frankfurter Urheberrechtler Nils Rauer, der die Plattform vertritt. Dabei habe er Framing als eine der möglichen Spielarten der Verlinkung dem „normalen“ Hyperlink gleichgestellt, auch wenn der Internetnutzer im Zweifel kaum erkennen könne, dass das angezeigte Bild oder Video nicht fester Bestandteil der gerade geöffneten Website sei. Ein spezieller Framing-Schutz sei daher nicht maßgeblich. Entsprechende technische Maßnahmen wären zudem mit einem erheblichen sowie nicht mehr angemessenen Kosten- und Zeitaufwand für die DDB verbunden.

    Der EuGH entschied 2014, dass das Einbetten fremder Videos auf einer Webseite keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn die Aufnahmen frei veröffentlicht wurden. Das ist etwa bei YouTube-Videos der Fall, die jeder in eine Webseite einbinden darf. Der BGH urteilte daraufhin 2015, dass Framing grundsätzlich zulässig ist, wenn der Rechteinhaber seine Zustimmung erteilt hat.

    #droit_d_auteur #Europe #Allemagne