• Project Maven: „Google wird einfach ersetzt“ | ZEIT ONLINE
    https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/maven-militaerprojekt-google-ausstieg-ruestungsexperte-paul-scharre/komplettansicht

    Nach Mitarbeiterprotesten ist Google aus dem US-Militärprojekt Maven ausgestiegen. Der Rüstungsexperte Paul Scharre sagt: An der Zukunft des Krieges ändert das nichts.

    Interview: Dirk Peitz, 5. Juni 2018

    Dass Google direkt für das US-Verteidigungsministerium arbeitet, ist erst seit einigen Wochen bekannt. Nachdem Tausende Mitarbeiter des Unternehmens dagegen protestierten, verkündete es nun, den bis 2019 laufenden Vertrag mit dem Pentagon nicht zu verlängern. Seit 2017 hatte Google künstliche Intelligenz (KI) für das sogenannte „Project Maven“ des Verteidigungsministeriums geliefert. Die Technologie soll das Videomaterial, das unbewaffnete US-Überwachungsdrohnen aufzeichnen, effizienter als bisher nach militärisch bedeutungsvollen Objekten absuchen. Das, so fürchten Kritiker, könne der Beginn einer neuen Art von Kriegsführung sein, in der Maschinen und nicht mehr Menschen entscheiden, wer und was ein militärisches Ziel sei – und es eigenständig bekämpfen könnten.

    Der US-Sicherheitsexperte Paul Scharre, Senior Fellow am Washingtoner Thinktank Center for a New American Security (CNAS), warnt indes davor, dass KI-Forscher allein Generälen die Frage überlassen, wie die Software militärtechnologisch eingesetzt werden soll. Scharre beschäftigt sich in seinem neuen, im April in den USA erschienen Buch „Army of None: Autonomous Weapons and the Future of War“ mit der Zukunft des Krieges.

    ZEIT ONLINE: Herr Scharre, was ist „Project Maven“ eigentlich – und wie wichtig ist es für das US-Verteidigungsministerium?

    Paul Scharre: Project Maven steht innerhalb des Ministeriums zunächst vor allem für eine Neuerung bei der Beschaffung. Bürokratische Hürden wurden dafür beseitigt, um nicht nur mit den üblichen Rüstungsunternehmen zusammenarbeiten zu können, sondern auch mit Tech-Firmen wie Google – und so möglichst rasch neue Technologien wie etwa künstliche Intelligenz und Cloud-Computing für das Militär nutzbar zu machen. Im Fall von Project Maven geht es speziell darum, auf dem Markt frei verfügbare KI-Tools für Bildanalysen einzusetzen, um den riesigen Mengen an Videomaterial Herr zu werden, die Drohnen dem US-Militär liefern. Das ist mittlerweile eine derart große Masse, dass die Analysten nicht mehr hinterherkommen. Also setzt man dafür nun KI ein, die dank Machine Learning immer besser dabei wird, Objekte zu erkennen und zu klassifizieren. Künstliche Intelligenz ist darin schon seit Jahren besser als Menschen.

    ZEIT ONLINE: Welche Rolle spielt Google bei dem Projekt?

    Scharre: Google stellt zunächst mal vor allem die eigene KI-Software TensorFlow bereit. Die ist frei erhältlich und eine Open-Source-Anwendung, im Prinzip kann sie jeder benutzen. Das US-Militär setzt sie keineswegs in Waffensystemen ein und schon gar nicht in vermeintlich autonomen. Doch die Tatsache allein, dass Google mit dem US-Militär zusammenarbeitet, hat zu den Protesten von Mitarbeitern geführt und letztlich dazu, dass die Firma ihren bestehenden Vertrag mit dem Verteidigungsministerium nicht verlängern wird.

    ZEIT ONLINE: Die Tech-Seite Gizmodo hat berichtet, dass mindestens zwei andere kommerzielle Unternehmen an Project Maven mitarbeiten, doch dort hat man von keinen Mitarbeiterprotesten gehört. Für die scheint das alte Google-Motto nicht zu gelten: „Don’t be evil.“

    Scharre: Ähnliches ließe sich über die Unternehmen sagen, die sich derzeit um einen großen Cloud-Computing-Auftrag des Pentagon bewerben, da sind einige Tech-Konzerne im Rennen. Google ist womöglich ein Spezialfall, bedingt durch die eigene Geschichte. Die Mutterfirma Alphabet hat etwa beim Kauf des KI-Unternehmens DeepMind versichert, deren Technologien keinen Militärs zur Verfügung zu stellen. DeepMind ist an Project Maven zwar nicht beteiligt, aber das alte Versprechen mag nun eine Rolle gespielt haben.

    ZEIT ONLINE: Ist es grundsätzlich so, dass eigentlich jede Form von KI eine klassische Dual-Use-Technologie ist, also potentiell militärisch genutzt werden kann?

    Scharre: Die Ironie besteht darin, dass KI für eine militärische Verwendung nicht mal groß adaptiert werden muss, sie lässt sich gleichsam einfach einbauen. Das muss den Ingenieuren bei Google auch klar sein. Im Fall von Maven bedeutet die freie Verfügbarkeit der Google-Software sogar, dass theoretisch auch Terroristen sie herunterladen könnten. Zugleich hat die Firma vor einigen Monaten erst ihr „Google AI China Center“ in Peking eröffnet, obwohl selbst die nichtmilitärischen KI-Pläne Chinas aus Sicht von Google doch eigentlich problematisch sein müssten, etwa im Hinblick auf den Einsatz von biometrischer Erkennung von Menschen. Mir scheint, dass das Unternehmen seine ethischen Standards situativ unterschiedlich auslegt.
    „Der Gedanke, das Pentagon stoppe seine KI-Bemühungen, ist albern“

    ZEIT ONLINE: Ist der Konflikt innerhalb der Google-Belegschaft womöglich auch ein Beispiel für eine Art prinzipiellem Kulturkampf zwischen Silicon Valley und Washington? Und spielt womöglich die Präsidentschaft Donald Trumps eine Rolle?

    Scharre: Ich glaube nicht, dass es um Trump geht. Ich bezweifle zwar, dass er im Silicon Valley sonderlich wohlgelitten ist, doch der Konflikt zwischen Washington und Silicon Valley ist grundsätzlicherer Natur. Man muss die Vorgänge bei Google in einem größeren Rahmen betrachten. In dem ist der Disput um Kryptographie und die Frage, ob Tech-Firmen US-Strafverfolgern einen unverschlüsselten Zugang zu Nutzerdaten schaffen müssen, ein weiteres Beispiel. Ich fürchte, dass nun die Causa Maven eher noch dazu beiträgt, dass ein konstruktiver Dialog zwischen beiden Seiten weiter erschwert wird, gerade über KI-Sicherheit. Dabei bräuchte es dringend ein Gespräch zwischen Forschern und Sicherheitsexperten darüber, welcher Einsatz dieser Technologie sinnvoll und vertretbar ist – und welcher nicht. Jeder Gedanke, das Pentagon könne nun, da Google sich zurückzieht, seine KI-Bemühungen stoppen, ist albern.

    ZEIT ONLINE: Bedeutet der Google-Ausstieg für das Projekt einen technologischen Rückschlag?

    Scharre: Es gibt genug andere Privatunternehmen, die bereit sind, mit dem US-Verteidigungsministerium zusammenzuarbeiten. Dadurch, dass das Pentagon erhebliches Geld in die Technologie steckt, schafft es Nachfrage und einen Markt, den womöglich auch neu zu gründende Start-ups besetzen könnten. Google wird schlicht durch andere Firmen ersetzt werden.

    ZEIT ONLINE: Project Maven ist erst im April vergangenen Jahres gestartet worden, doch die Technologie wird heute bereits bei Überwachungsdrohnen des US-Militärs genutzt, die im Nahen Osten und in Afrika im Einsatz sind. In welchen Zeiträumen rechnet das US-Verteidigungsministerium sonst?

    Scharre: Üblicherweise vergehen bei Pentagon-Projekten vergleichbarer Art sieben bis zwölf Jahre vom Beginn der Planung bis zur Einsatzfähigkeit. Mitunter dauert es sogar länger. Es ist also tatsächlich bemerkenswert, wie schnell Maven einsatzbereit war. Wesentlich dafür sind nicht so sehr etwaige technologische Fortschritte, die gemacht wurden, sondern die organisationsbezogenen Neuerungen des Verteidigungsministeriums. Die Probleme bei der Verarbeitung all der Daten, die Drohnen liefern, waren außerdem ein Hauptgrund dafür, dass das Pentagon seine Aktivitäten in dem Bereich in den vergangenen Jahren nicht noch viel weiter vorangetrieben hat. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Automation erlaubt es nun, Daten nicht nur effizienter zu analysieren, sondern die Sammelbemühungen auszubauen.

    ZEIT ONLINE: Was versprechen sich die Militärs davon?

    Scharre: Grundsätzlich ist es so: Je mehr Informationen man etwa im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung über die aktuelle Situation auf dem Schlachtfeld besitzt, desto besser ist es. Ich persönlich bin insofern über die Proteste der Google-Mitarbeiter irritiert, als dass sich eigentlich niemand wünschen kann, dass das US-Militär im Kriegsfall potenziell im Dunkeln stochert. Das Ergebnis ist im Zweifel stets, dass mehr falsche Entscheidungen gefällt werden, mit mehr unerwünschten Wirkungen. Je genauer die Informationen sind, desto wahrscheinlicher wird es, dass die richtigen militärischen Ziele gefunden und bekämpft werden können.

    ZEIT ONLINE: Aber belegen nicht Recherchen zu US-Lufteinsätzen, wie sie etwa die New York Times über diejenigen im Irak veröffentlicht hat, dass es immer wieder zivile Opfer gibt, offenbar weil dem US-Militär oft Informationen vor Ort fehlen, vom Boden? Was nützt die beste KI-gestützte Aufklärung aus der Luft, wenn man am Ende nicht weiß, ob sich unten in einem Gebäude gegnerische Kämpfer verstecken oder nicht doch unschuldige Zivilisten?

    Scharre: Es gibt eine Vielzahl solcher Recherchen gerade zu Drohneneinsätzen, die lassen sich im Einzelnen aber häufig nicht überprüfen. Doch es stimmt natürlich, das Risiko ziviler Opfer besteht immer. Im Zusammenhang mit Project Maven ist das Hauptargument von Kritikern jedoch, dass das der Einstieg in autonom agierende Waffensysteme sei, und das stimmt schlicht nicht. Nach wie vor treffen Menschen die Entscheidung, ob ein Ziel bekämpft wird oder nicht. Wenn man die Technologie objektiv betrachtet, die bei Maven eingesetzt wird, dann verringert sich durch sie die Wahrscheinlichkeit von zivilen Opfern beträchtlich. Einfach weil der Informationsstand größer wird.

    ZEIT ONLINE: Die aktuelle US-Militärdoktrin sieht diesen sogenannten man in the loop noch vor, den Menschen als Letztentscheider über Angriff oder Nichtangriff. Doch wie lange wird das so bleiben, sollten andere Staaten diese Entscheidungen irgendwann einer künstlichen Intelligenz, also den Maschinen, überantworten?

    Scharre: Es stimmt, Pentagon-Offizielle betonen diesen US-Ansatz des Menschen als Entscheider heute noch. Aber ebenso geben sie zu, dass andere Staaten das womöglich anders handhaben könnten in Zukunft. Und dass das US-Verteidigungsministerium an dem Punkt seine Position überdenken wird, wenn andere Nationen autonome Waffensysteme tatsächlich bauen sollten.

    ZEIT ONLINE: Wann wird dieser Punkt erreicht sein?

    Scharre: Im Prinzip stehen heute bereits relativ simple autonome Waffensysteme zur Verfügung, die etwa Radaranlagen, Kriegsschiffe oder U-Boote angreifen könnten. In diesen Fällen sind die Ziele eindeutig als militärische zu identifizieren und befinden sich in einer überschaubaren Lage etwa auf dem oder im Meer. Ein erster entscheidender Einschnitt aber könnte sein, sobald Tarnkappen-Angriffsdrohnen zur Verfügung stehen werden. Eine Reihe von Nationen arbeitet bereits an experimentellen Vorstufen solcher Drohnen, neben den USA etwa Großbritannien, Frankreich, Israel, Russland und China. Man kann davon ausgehen, dass in zehn bis 15 Jahren tatsächlich solche Tarnkappen-Angriffsdrohnen einsatzbereit sein werden, und dann werden sich Militärs die Frage stellen müssen, was eigentlich geschehen soll, falls in einer Gefechtssituation die Kommunikation zu diesen Drohnen abbrechen sollte.

    ZEIT ONLINE: Wie könnte das aussehen?

    Scharre: Die Schlachtfelder der Zukunft werden dadurch gekennzeichnet sein, dass es die beteiligten Parteien auf die Kommunikationswege des jeweiligen Gegners absehen werden, um dessen vernetzte Waffensysteme untauglich zu machen. Wenn man sie nicht mehr fernsteuern kann, ist die nächste Frage: Inwiefern gewährt man den Maschinen in einem solchen Fall eine Entscheidungsbefugnis, eigenständig Ziele zu bekämpfen?

    ZEIT ONLINE: Wie beantworten die verschiedenen Staaten diese bislang noch hypothetische Frage?

    Scharre: Die USA ebenso wie ihre westlichen Verbündeten sind da sehr zurückhaltend. Aus Russland hört man bereits andere Töne, dort haben hochrangige Militärs bereits gesagt, dass sie autonom agierende robotische Einheiten planen, die eigenständig Operationen ausführen sollen. Diese rote Linie werden die heutigen NATO-Staaten mutmaßlich nicht als erste überschreiten. Doch wir steuern auf den Punkt zu, an dem man sich entscheiden muss.

    #Google #USA #armement #project_maven

  • Streaming - Urheberrecht 2019
    https://www.urheberrecht.de/streaming

    La bonne nouvelle : en Allemagne, si vous avez l’habitude de regarder vos séries sur un portail illégal, vous êtes qusiment sûr de ne pas vous faire prendre. La mauvaise nouvelle : c’est définitivement illégal. Et alors ?

    La situation en Allemagne est sytématiquement différente de celle en France. Pas d’HADOPI mais l’Abmahnung constitue le risque que vous courez. Les poursuites contre les utilisateurs ont été privatisés afin de soulager les juges d’instruction. Le lobby de l’industrie des médias a ainsi obtenu l’accès direct aux numéros IP des utilisateurs de bittorrent et envoie des avertissements payants accompagnés d’une facture pour l’utilisation illégale du produit médiatique.

    La bonne nouvelle est que pour déclencher une procédure du type Abmahnung il faut un numéro IP et le nom de son utilisateur au moment de l’infraction. Les portails de streaming ne les enrégistrent pas ce qui rend quasiment impossible l’identification des utilisateurs. Contrairement à la situation en Chine, en Turquie et quelques autres pays l’Allemagne n’utilise pas les méthodes DPI (deep packet inspection) pour poursuivre des utilisateurs qui n’ont alors rien à craindre.

    bislang konnten sich die Nutzer von illegalen Streaming-Seiten in Sicherheit wiegen, denn in der Regel wurde nur gegen die Betreiber der Plattformen wie kinox.to vorgegangen. Durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-527/15) könnte sich dies in Zukunft allerdings ändern. Abmahnwellen sind allerdings unwahrscheinlich, da in den meisten Fällen bisher die IP-Adresse nicht gespeichert wird.

    Les utilisateurs de bittorrent allemands risquent jusqu’à trois an de prison. Pas étonnant que tout le monde préfère le streaming .

    § 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke - dejure.org
    https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    26.04.2017 - EuGH : Streaming von Kinofilmen & Bundesliga nun doch illegal ?
    https://www.youtube.com/watch?v=uzOA09gomn0

    Streaming-Abmahnung : Richtig reagieren & hohe Strafen vermeiden
    https://www.advocado.de/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung/streaming-abmahnung.html

    Kinox.to – Warnung vor Fake-Abmahnungen wegen Streamings
    https://www.wbs-law.de/urheberrecht/kinox-to-warnung-vor-fake-abmahnungen-wegen-streamings-76114

    26. Juli 2018 - Derzeit sind wieder Fake-Abmahnungen wegen Streamings im Umlauf. Wir erhalten gerade wieder einige Anfragen unserer Mandanten, die „Abmahnungen“ per E-Mail von einer „Berliner Anwalt AG“ erhalten haben. In diesen wird ihnen illegales Streaming bei Kinox.to vorgeworfen wird. Hierbei handelt es sich um geschickte Fälschungen.

    Illegales Streaming : Am Gesetz vorbeigeguckt | ZEIT ONLINE
    https://www.zeit.de/digital/internet/2019-02/illegales-streaming-filesharing-netflix-urheberrecht/komplettansicht

    17. Februar 2019 Gute Qualität und rechtlich sicher: Es schien, als würden Dienste wie Netflix gegen illegales Streaming und Filesharing gewinnen. Doch die feiern nun ein Comeback.

    Eine Analyse von Manuel Heckel

    Über diese Siegesserie dürften sich die Macher von Game of Thrones nur bedingt freuen: Sechsmal in Folge schaffte es die Fantasyserie zuletzt auf den ersten Platz der Fernsehshows, die weltweit am häufigsten illegal angeschaut wurden. Wenn im April die achte und letzte Staffel im Pay-TV anläuft, dürfte diese Spitzenposition wieder gesichert sein.

    Dabei hatten Medienkonzerne, Fernsehproduzenten und Rechteinhaber gehofft, dass die Menschen sich nach und nach von illegalen Angeboten verabschieden. Ihre Argumente: Erstens gibt es mehr Streamingdienste, die es ermöglichen, auch US-Serien oder Fußballspiele schon kurz nach der Ausstrahlung oder live zu sehen. Netflix, Amazon Prime Video, Zattoo, Sky oder DAZN werben für selten mehr als zehn Euro im Monat um Zuschauer und Zuschauerinnen. Zudem investieren sie Milliarden in eigene Produktionen und Übertragungsrechte. Zweitens hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr die Rechtsprechung hinsichtlich illegalen Streamings verschärft.

    Doch aktuelle Zahlen und Erfahrungen zeigen: Die Nutzer und Nutzerinnen greifen weiter ungehemmt auf illegale Inhalte zurück. Sei es, indem sie Filme, Serien und Musik in Filesharing-Netzwerken oder über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Oder indem sie einfach gleich im Browser streamen, vom aktuellen Kinofilm auf Abruf hin zur Bundesligakonferenz in Echtzeit.

    Das zeigen Analysen des amerikanischen Netzwerkausrüsters Sandvine. Zwar dominieren Plattformen wie Netflix, Amazon Prime und YouTube inzwischen den Downloadtraffic. Doch etwas mehr als 30 Prozent Anteil des gesamten Uploadtraffics in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika laufen über das BitTorrent-Protokoll, über das Internetnutzer untereinander Dateien austauschen können – nicht ausschließlich, aber vor allem urheberrechtlich geschützte Inhalte. Einige Jahre war der BitTorrent-Anteil rückläufig, jetzt stieg er insbesondere in dieser Region der Welt wieder an.

    Im vergangenen Sommer hatte zudem der Verband Privater Medien (Vaunet), zu dem auch Amazon, Sky und Sony Pictures gehören, den illegalen Konsum von live gesendeten Fernsehinhalten untersucht. Laut der Untersuchung des Marktforschungsinstituts Goldmedia schauen 1,9 Millionen Deutsche regelmäßig an den Rechteinhabern vorbei Fernsehen – neben Serien und Filmen war insbesondere Fußball beliebt. Laut der Rechnung des Vaunet koste das allein die Medienunternehmen jährlich 430 Millionen Euro.
    Illegales Streamen bleibt zu einfach verfügbar

    Die generell steigende Nutzung von Videos und Musik aus dem Netz sieht der Verband positiv: „Die gute Nachricht ist: Es gibt anscheinend sehr viele, sehr attraktive Angebote“, sagt Frank Giersberg, Mitglied der Geschäftsleitung des Vaunet. Bei der Suche nach den Motiven gehen die Meinungen der Experten aber bereits auseinander: Die Autoren der Sandvine-Studie mutmaßen, dass ein Durcheinander an verschiedenen Angeboten und Inhaltsrechten die Europäer dazu verleite, auf illegale Streams auszuweichen. Diese Vorwürfe weist zumindest der deutsche Verband zurück: „Das mag mal ein Argument gewesen sein, mittlerweile zieht das aber nicht mehr“, sagt Giersberg. Jeder Inhalt sei mittlerweile in so ziemlich jeder Sprache in kurzer Zeit verfügbar.

    Woran liegt es dann? Eine „Mischung aus Unwissenheit und Bequemlichkeit“, glaubt Giersberg. Wer gleich mehrere verfügbare Streamingdienste abonnieren will, um bloß nichts zu verpassen, landet schnell bei 50 Euro oder mehr im Monat. Dabei ist eine generelle Zahlungsbereitschaft vorhanden. Die Zahl derer, die mindestens ein Abo haben, steigt jährlich. Laut Vaunet-Umfrage unter mehr als 500 Nutzerinnen und Nutzern illegaler Streams wären die sogar bereit, im Schnitt 18 Euro pro Monat zu zahlen – wenn es denn die illegalen Angebote nicht gäbe.

    Und genau die sind weiterhin leicht zu finden. Schon über normale Suchmaschinen landet man schnell auf einschlägigen Streamingseiten. Wer nicht vor dem Computer sitzen möchte, findet Händler, die etwa Fire-TV-Sticks von Amazon oder Set-Top-Boxen für wenige Euro so umzurüsten, dass damit illegale Sportstreams auf dem Fernseher laufen. Rechtlich ist das noch wackeliger als die Sprache, in der das Inserat verfasst ist. „Gelegenheit macht Diebe“, sagt Giersberg. Zudem könnten tatsächlich unbedarfte Internetnutzer und -nutzerinnen manches illegale Website für ein rechtmäßiges Angebot halten. Mit nüchterner Übersicht und Senderlogos tarnen die sich als rechtmäßige Mediathek.
    Verschärfte Gesetze nützen wenig in der Praxis

    Das größte Problem der Rechteinhaber aber ist: Die Nutzer der illegalen Streams können sich immer noch relativ sicher fühlen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem April 2017 hatte gegen einen niederländischen Anbieter entschieden, der aufgerüstete Smart-TV-Boxen verkauft hatte. Verbunden war das mit dem Hinweis, dass auch den Nutzern solcher Angebote klar sein muss, dass ein aktueller Kinofilm oder ein hochkarätiges Fußballspiel ein „nicht zugelassenes Angebot“ sei. Deutsche Gerichte hatten zuvor eher zu der Ansicht geneigt, dass einfaches Streamen – trotz des Zwischenspeicherns von Dateifragmenten auf dem Computer – keine Urheberrechtsverletzung vonseiten der Nutzerinnen darstelle. Das ist ein Unterschied zu BitTorrent, wo jeder Nutzer die Dateien aktiv an andere teilt und sich somit der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar macht.

    „Rein rechtlich hat sich das Urteil des EuGH ausgewirkt“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne, „aber praktisch fast gar nicht“. Die Kanzlei ITMR, in der Bohne arbeitet, hat sich unter anderem darauf spezialisiert, abgemahnte Nutzer zu vertreten. Doch eine Welle von scharfen Schreiben an Streamingnutzerinnen sei seit dem Urteil ausgeblieben, sagt Bohne.

    Das hat nach der Einschätzung des Rechtsanwalts mehrere Gründe: Zentral ist etwa, dass in den allermeisten Fällen weder Rechteinhaber noch Ermittlungsbehörden herausbekommen, welcher Nutzer über welche IP-Adresse illegal Fußball schaute. Die Server der illegalen Anbieter stehen meistens fernab der deutschen Gerichtsbarkeit und haben kein gesteigertes Interesse, die Adressen länger als nötig zu speichern. Dazu kommt, dass sich nach Ansicht von Bohne eine Abmahnung beim Streaming kaum lohnen würde – als Schadensersatz könnte man hier nur den tatsächlichen Gegenwert eines Fußballabos oder einer Kinokarte einfordern.

    Legaler wird das Streamen auf dubiosen Seiten dadurch auf keinen Fall. Riskant bleibt es sowieso: Viele Anbieter spielen neben dem geklauten Signal noch Viren oder Spionagesoftware auf den Computer. Manche Kriminelle locken ahnungslose Streamingkunden in ein teures Abo, ohne irgendwelche Inhalte bereitzustellen, warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg im vergangenen Herbst.
    Teure Abmahnungen sind möglich

    Eine weitere rechtliche Falle, aus der sich Nutzer von illegalen Streams schwer rausreden können: Immer wieder tarnen sich dort Anbieter als Streamingseiten – nach dem Klick auf „Play“ startet jedoch ein Filesharing-Programm. Dabei lädt der Rechner des Nutzers den Film in kleinen Paketen runter – und stellt ihn, wie im Fall des BitTorrent-Protokolls, gleichzeitig anderen zur Verfügung. Diese digitalen Spuren lassen sich leichter verfolgen und führen schnell zu teuren Abmahnungen wegen Filesharings. Vergangenen Oktober hatte der EuGH hier entschieden, dass sich dabei Familienmitglieder nicht einfach darauf berufen können, dass auch Kinder, Eltern und Onkel den Internetanschluss nutzen konnten. „Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Filesharing-Abmahnungen zu wehren“, sagt Bohne, „nur die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass man Filesharing betreibe, ist unerheblich“.

    Für die Rechteinhaber sind solche Abmahnungen jedoch nur Beifang. Im Visier stehen die Betreiber der Access-Server und der Seiten selbst, die über Werbung und teils sogar Abogebühren kräftig kassieren. „Das sind keine charmanten Teenies im Keller, sondern echte Profis“, sagt Vaunet-Vertreter Frank Giersberg. Versucht wird daher eher, auch die Netzanbieter mit in die Verantwortung zu nehmen – und diese den Zugang zu Seiten oder Server blocken zu lassen. „Ansonsten pumpt der Server unentwegt die Inhalte ins Netz“, so Giersberg. Seit Frühjahr des Jahres muss etwa Vodafone die populäre Streamingseite kinox.to für die eigenen Kunden blocken – entzündet hatte sich der Rechtsstreit mit Constantin Film an illegal zugänglichen Versionen von Fack ju Göhte 3.

    In den USA bereitet sich der Pay-TV-Sender HBO unterdessen auf die letzte Staffel von Game of Thrones vor. Auch die Abwehr von illegalem Streaming dürfte da auf der Agenda stehen. Wie genau, ist unklar. Man äußere sich nicht öffentlich darüber, wie man Piraterie eingrenzen wolle, heißt es aus New York: „Wir glauben, das ist kontraproduktiv.“

    #internet #vidéo #droit_d_auteur #Allemagne #droit #auf_deutsch