In Köln und Düsseldorf funktioniert der Rechtsstaat

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  • Uber-Verbote: In Köln und Düsseldorf funktioniert der Rechtsstaat
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    28. Juni 2019 von Yvonne Schleicher - Schon nach knapp drei Monaten Betrieb von Uber in Köln wurden durch den „Taxi Ruf“ einstweilige Verfügungen gegen vier Mietwagenunternehmen erwirkt. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder ersatzweise Ordnungshaft.

    Behörden, Gerichte, Einwohner, Taxiunternehmen und Funkzentralen haben offenbar in jeder Stadt ihre eigene Vorgehensweisen. Während in Berlin Mietwagenkonzessionen am laufenden Band ausgegeben werden und „Rückkehrpflicht“ wegen Kontrollmangel nicht viel mehr als ein Wort ist, bereitet sich Hamburg gründlich auf die Ankunft von Uber vor, und folgt Köln der Tradition, sich mit einstweiligen Verfügungen gegen unlauteren Wettbewerb zu wehren.

    Laut der Tageszeitung „General-Anzeiger“ wurden durch den Anwalt von Taxi Ruf Köln e.G., Dr. Carsten Mathias, bereits weitere „Uber-Partner“ abgemahnt. Gegen die vier Unternehmen, für die schon eine einstweilige Verfügung vorliegt, sind durch die Stadt Köln Verfahren eingeleitet worden. Eins dieser Unternehmen, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nicht an die Rückkehrpflicht halten, hat seinen Betriebssitz in Bergheim, ein anderes in Leverkusen.

    Neues vermeldet der Generalanzeiger auch hinsichtlich Ennoo Safe-Driver in Düsseldorf. Die dortige Behörde hatte im April 2019, nach ca. einem halben Jahr Betrieb von Uber in der Stadt, der Firma Ennoo Savedriver GmbH wegen wiederholter Rechtsverstöße die Beförderung von Personen untersagt. Daraufhin hatte Savedriver-Geschäftsführer Thomas Mohnke alle erdenklichen Rechtsmittel angekündigt. Laut General-Anzeiger wurden diese bereits Mitte Mai wieder zurückgenommen.

    Und was sagt Uber gegenüber dem General-Anzeiger? „Regeltreue ist ein elementarer Bestandteil unseres Geschäfts“ – und macht weiter wie bisher.

    #Deutschand #Düsseldorf #Taxi #Uber #disruption