Das Solidarische Grundeinkommen : Eine Win-Win-Situation für Arbeitslose und die Gesellschaft

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    Pressemitteilung vom 20.02.2019

    Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

    Bei der heutigen Konferenz zum Solidarischen Grundeinkommen (SGE), unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, im Festsaal des Roten Rathauses wurden weitere Schritte zum SGE-Pilotprojekt erörtert, um im Juli 2019 mit dem Pilotprojekt zu starten.

    Hierfür wurde nach einem mehrmonatigen Arbeitsgruppenprozess auf Arbeitsebene bei der SGE-Konferenz mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, landeseigenen Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, der Regionaldirektion der Arbeitsagentur sowie den Sozialverbänden und freien Trägern ein Eckpunktepapier zum Berliner SGE-Pilotprojekt vereinbart.

    Darüber hinaus gab es im Arbeitsgruppenprozess eine Verständigung zu den Einsatzfeldern für die SGE-Tätigkeiten, in denen die Partner ihre Arbeitsstellen bei der Regionaldirektion/den Jobcentern anmelden werden, damit diese geeignete Langzeitarbeitslose in die Tätigkeiten vermitteln kann.

    Der Regierende Bürgermeister zur grundsätzlichen Idee des Solidarischen Grundeinkommens: „Digitalisierung und Automatisierung verändern auch die Arbeitswelt. Neben Qualifizierung und Umschulung müssen wir auch arbeitslos gewordene Menschen frühzeitig wieder in Arbeit bringen. Das Solidarische Grundeinkommen setzt genau hier an und soll eine neue Arbeitsperspektive im sozialen Arbeitsmarkt anbieten.“

    Das Solidarische Grundeinkommen soll mit seinem Pilotprojekt für Berlin ein neuer Baustein zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sein und dabei sowohl die bisherigen Maßnahmen als auch die Angebote des Teilhabechancengesetzes erweitern.

    Zum Berliner Pilotprojekt stellt Michael Müller fest: „Wir wollen das Solidarische Grundeinkommen in Berlin in einem Pilotprojekt mit 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern starten. Mit den sozialversicherungspflichtigen Jobs entsteht gute Arbeit und wir schaffen so einen wichtigen Baustein für eine neue, zukunftssichernde soziale Agenda. Wichtig ist mir dabei der solidarische Gedanke. Die Gesellschaft zeigt sich solidarisch mit den Langzeitarbeitslosen durch das frühzeitige Angebot von Teilhabe durch Arbeit. Durch die SGE-Arbeit entstehen gleichzeitig neue Leistungen für uns alle: in unseren Wohnquartieren, Kitas und Schulen genauso wie für unsere Senioren und ein besseres Umfeld in unseren Bezirken. Das Solidarische Grundeinkommen ist eine Win-Win-Situation für bisher arbeitslose Menschen und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

    Arbeitssenatorin Elke Breitenbach dazu: „Ich freue mich, dass wir uns auf ein Eckpunktepapier verständigen konnten, das erwerbslosen Menschen eine berufliche Perspektive bietet und den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft durch gemeinwohlorientierte Arbeit stärkt.“

    Dirk Schulte, Vorstand Personal/Soziales bei den Berliner Verkehrsbetrieben: „Das ist kein Almosen. Wir bieten 120 Menschen Tätigkeiten in unserem Unternehmen, die all unseren Kunden zugutekommen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben eine große Hilfe sein werden. Wir freuen uns auf freundliche Unterstützung z.B. als Begleitung für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, als Ansprechpartner auf U-Bahnhöfen und auch in unseren Fahrzeugen. Wir stehen in diesem Jahr vor der gewaltigen Aufgabe über 1100 Neueinstellungen im Fahrdienst aber auch in technischen
    und kaufmännischen Bereichen umzusetzen und hoffen natürlich auch aus dieser Gruppe langfristig neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen zu können. Wie gesagt: kein Almosen sondern für beide Seite eine großartige Chance auf ein gutes und hoffentlich langfristiges Miteinander.“

    Zur Begleitung des Pilotprojektes soll ein Beirat aus Vertretern des Landes Berlin, der Sozial- und Wirtschaftspartner sowie der Regionaldirektion der Arbeitsagentur eingerichtet werden. Dieser begleitet das Pilotprojekt und die Einhaltung der vereinbarten Eckpunkte und Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus soll das Pilotprogramm auch wissenschaftlich evaluiert werden.

    Das detaillierte Konzept des SGE wird dem Parlament vorgelegt, damit die im Nachtragshaushalt eingestellten Gelder für 2019 zum Projektstart freigegeben werden können. Im neuen Doppelhaushalt 2020/21 wird der Senat die Gelder für das laufende Programm beantragen.

    Zu den Hintergründen des Solidarischen Grundeinkommens:
    Bei seiner Auftaktrede als Präsident des Bundesrats hatte der Regierende Bürgermeister, Michael Müller das Thema der sich verändernden Arbeitswelt durch Digitalisierung und die sich daraus notwendigerweise ergebende Anpassung des Sozialstaats thematisiert. In diesem Zusammenhang sprach er auch erstmals vom Solidarischen Grundeinkommen (SGE).

    Ziel des Solidarischen Grundeinkommens ist es, eine Beschäftigungsperspektive für Langzeitarbeitslose jenseits von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu entwickeln.

    Mit dem SGE erhalten Arbeitslose nach dem Übergang von ALG I in ALG II ein Angebot für eine Arbeit im sozialen Arbeitsmarkt bei kommunalen Unternehmen, gemeinnützigen Trägern oder in Haupt- und Bezirksverwaltungen („Erweiterte Daseinsvorsorge“) mit folgenden Rahmenbedingungen:

    Das Angebot wird in der Regel nach dem Übergang in ALG II unterbreitet und kann Langzeitarbeitslosen mit Leistungsbezug bis zu drei Jahren angeboten werden.
    Die Tätigkeit ist sozialversichert,
    unbefristet,
    erfolgt kommunal oder bei gemeinnützigen Trägern,
    ist zusätzliche Arbeit, die reguläre Arbeit nicht verdrängt, und gemeinwohlwohlorientiert,
    wird bei tariflicher Bindung des Unternehmens tarifvertraglich entlohnt, bei tariffreien Arbeitgebenden gilt der Berliner Landesmindestlohn
    und die Aufnahme erfolgt freiwillig.

    Das SGE setzt zu einem frühen Zeitpunkt der Langzeitarbeitslosigkeit an, da sich erfahrungsgemäß oftmals Langzeitarbeitslosigkeit im ALG II verstetigt und mit zunehmender Dauer zur Dequalifizierung führt. Damit das SGE eine Alternative zum ALG II und den damit einhergehenden Abstiegsängsten sein kann, wird es den Langzeitarbeitslosen nach Übergang in ALG II angeboten. Die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und Qualifizierungsmaßnahmen behalten natürlich den Vorrang vor einem Übergang in SGE-Arbeit.

    Die detaillierten Angaben zu den in der Konferenz vereinbarten Eckpunkten und Einsatzfeldern des Solidarischen Grundeinkommens sind den Anlagen zu entnehmen.

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