• Verträge werden immer öfter nach englischem Recht geschlossen: Vertragsgestaltung: Die Tücken des Common Law
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    Um die Vorteile des deutschen Rechts auch für international tätige Unternehmen zu erörtern und ein Stück der verlorenen Reputation des deutschen Rechts wieder herzustellen, haben berufsständische Verbände der deutschen Justiz mit Weihe des Bundesjustizministeriums die Kampagne „Law Made in Germany“ ins Leben gerufen. Damit reagieren die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Richterbund und die Bundesnotarkammer in selten gesehener Einigkeit auch auf eine als aggressiv empfundene Broschüre der englischen Law-Society, prominent vom englischen Justizministerium unterstützt.

    Axel Filges, Präsident der BRAK und als Partner von Taylor Wessing selbst Mitglied einer internationalisierten Kanzlei, hat dabei nichts gegen die englischen Kollegen einzuwenden. Wenn das englische Recht Vorteile bietet, sieht er keine Probleme in einer taktischen Rechtswahl. Wenn aber „in der Hamburger Hafencity zwischen überwiegend deutschen Vertragspartnern ein Gewerbemietvertrag nach englischem Recht geschlossen wird“, werde nicht genug nachgedacht.

    „Ohne Not wird hier auf deutsches Recht verzichtet“, klagt Filges. In der gegenwärtigen Finanzkrise sieht der Präsident der BRAK jetzt einen geeigneten Zeitpunkt, Verträge auf ihre Belastbarkeit hin zu überprüfen. Inländische Unternehmen könnten im deutschen Recht auf ein Regelwerk zurückgreifen, das anders als im englischen Recht nicht auf eine unüberschaubare Zahl von Einzelfällen blickt, sondern mit seinen abstrakten Regeln gerade für unerwartete Situationen faire Lösungen anbiete. „Viel positive Resonanz von deutschen Unternehmensjuristen“ hat Filges mittlerweile erfahren.

    #droit #Allemagne