Wegweisender „Cum-Ex”-Strafprozess gestartet | Berliner Zeitung

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    Voilà des criminels ! Ces messeieurs très qualifiés ont organisé un système qui a inversé le flux des impôt au profit de leurs clients. Tu paies une fois et tu te fais rembourser deux fois. Avec ce principe ils on séduit des milliardaires et leurs qui voulaient acéder au même statut. La loi pénale est indulgentes avec les criminels en col blanc, alors il faudra prouver quils agissaient avec l’intention de commettre un acte criminel. Puisque se remplir les poches au dépens de la collictivité n’est pas un crime le tribunal aura beaucoup de mal à les condamner.

    04.09.19 - Bonn - In dem milliardenschweren „Cum-Ex”-Steuerskandal hat ein wegweisendes Gerichtsverfahren begonnen.

    Die beiden Angeklagten, zwei ehemalige Aktienhändler, erschienen vor dem Bonner Landgericht. Das Geschäftsmodell der beiden sei „auf der betrügerischen Erlangung von Steuergeldern basiert” gewesen, sagte Staatsanwältin Anne Brorhilker bei der gut zweistündigen Verlesung der Anklageschrift.

    Es ist der erste Strafprozess gegen „Cum-Ex”-Akteure. Damit hat er große Bedeutung für die Aufarbeitung des Skandals. Erstmals könnte von einem Gericht festgestellt werden, dass „Cum-Ex” eine Straftat ist.

    Den beiden Briten wird besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen, von 2006 bis 2011 sollen sie laut Anklageschrift einen Steuerschaden von rund 440 Millionen Euro verantwortet haben. Die beiden Beschuldigten im Alter von heute 41 und 38 Jahren sollen in dem Zeitraum mit einem Verwirrspiel von Aktien mit („cum”) und ohne („ex”) Dividendenanspruch rund um einen Zahlungsstichtag dafür gesorgt haben, dass die Finanzämter Steuern mehrfach erstatteten.

    Die beiden Angeklagten waren damals zunächst bei der Hypovereinsbank in London tätig. Der 41-Jährige machte sich 2008 mit einer Finanzgesellschaft selbstständig, zu welcher der 38-Jährige ein Jahr später als Angestellter wechselte.

    Im Vorfeld des Prozesses hatten sie gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgepackt. Dass sie an den „Cum-Ex”-Geschäften mitgewirkt haben, ist also unstrittig. Offen ist aber, ob sie dies gutgläubig taten - also im Glauben, eine deutsche Gesetzeslücke zu nutzen; oder ob sie dies mit Vorsatz taten - im Wissen, dass es bei ihrem Geschäft einer doppelten Steuererstattung unmöglich mit rechten Dingen zugehen kann.

    Tatsächlich ist bis heute nicht geklärt, ob „Cum-Ex”-Geschäfte nur eine dreiste Abzocke oder eine Straftat waren. Diese Frage will das Landgericht in dem Mammutverfahren beantworten, für das 32 Verhandlungstage geplant sind. „Cum-Ex” sei eine „sehr komplizierte Materie”, betonte der Vorsitzende Richter Roland Zickler.

    Vor Gericht wirkten die Angeklagten gefasst, weitgehend regungslos verfolgten sie das Geschehen. Auf die Frage des Richters nach seinem Beruf sagte der 41-Jährige: „Ich war Bankier und jetzt bin ich Geschäftsberater.” Der andere bezeichnete sich als Buchhalter.

    Hinter ihnen saß eine Reihe von Anwälten, die fünf Finanzinstitute vertraten, die in die „Cum-Ex”-Geschäfte der Angeklagten involviert gewesen waren. Hierbei handelt es sich um die übergeordnete Finanzholding der Warburg-Bank sowie deren Investment-Tochter. Außerdem vertreten waren Unternehmen der Société Générale, von BNY Mellon sowie die Investmentfirma Hansainvest. Sie sind in dem Verfahren sogenannte Nebenbeteiligte - es soll geklärt werden, ob sie zur Kasse gebeten werden.

    Den Angeklagten drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Sollte das Gericht sie wegen weitreichender Aussagen wie Kronzeugen werten, würde das mögliche Strafmaß reduziert. Die Anwältin des 41-Jährigen, Hellen Schiller, betonte am Mittwoch, dass ihr Mandant auch vor Gericht „umfassend zur Sache aussagen” werde. „Er wird dadurch einen weiteren entscheidenden Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts leisten, der die Grundlage rechtlicher Bewertung ist.”

    Positiv für die beiden Angeklagten war, dass der Vorsitzende Richter nach der Verlesung der Anklageschrift eine etwas andere Sichtweise auf die Tatvorwürfe durchblicken ließ - teilweise könnte es sich nicht um Steuerhinterziehung, sondern nur um Beihilfe handeln, sagte er. Zudem sei der von der Staatsanwaltschaft errechnete Gesamtschaden möglicherweise etwas zu hoch - eine stornierte Zahlung des Finanzamtes müsste wohl abgezogen werden. Dann wären es noch knapp 400 Millionen Euro Gesamtschaden und nicht mehr 440 Millionen.

    Das Urteil ist für den 9. Januar 2020 geplant. Danach dürfte ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof folgen - eine höchstrichterliche Klärung des Sachverhalts wird nicht vor Ende 2020 erwartet. Danach wiederum dürften zahlreiche weitere Verfahren gegen andere „Cum-Ex”-Akteure starten.

    Die Ausmaße von „Cum-Ex” sind gewaltig. Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums gehen Ermittler 499 Verdachtsfällen mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro nach. Davon seien bisher 2,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer erfolgreich zurückgefordert oder gar nicht erst ausgezahlt worden. Experten gehen von einem noch höheren Schaden aus: Deutschen Finanzämtern sind nach Berechnungen des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen.

    #Allemagne #impôts #criminalité #banques