NS-Prozess : „Ich hörte die Schreie aus der Gaskammer“

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    Im letzten Kriegsjahr war Bruno D. Wachmann in einem KZ bei Danzig. Im Hamburger NS-Prozess räumt er ein, dass er die Morde in der Gaskammer beobachtet hat. Doch zu einem Detail schweigt er.
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    Es geht doch. Er kann sich erinnern, auch an diesen schrecklichsten Teil seiner Erlebnisse im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig, in dem Bruno D. von August 1944 bis April 1945 eingesetzt war. „Vom Wachturm habe ich die Gaskammer gesehen“, berichtet er. „Und Schreie und Poltern habe ich gehört, das war nach ein paar Minuten vorbei.“

    Der junge SS-Mann, der im letzten Kriegsjahr mit einem Gewehr bewaffnet auf dem Wachturm seinen Dienst versah, war also gerade Zeuge der Ermordung von Gefangenen mittels Gas geworden. Er hat ihre Todesschreie gehört und den verzweifelten wie aussichtslosen Kampf der Sterbenden wahrgenommen. Doch das will Bruno D. damals nicht verstanden haben.

    „Ich wusste nicht, was mit den Leuten geschah. Ich habe gedacht: Was machen sie da mit denen, aber hatte keine Vorstellung gehabt.“

    „Ich konnte nicht hundertprozentig sagen, die werden jetzt vergast, weil ich es nicht gesehen habe“, entgegnet der Greis. „Ich habe häufig gedacht: Hoffentlich passiert da heute nichts. Hoffentlich werden heute keine in die Gaskammer hineingeführt.“

    Bruno D. berichtet, wie jeweils 20 bis 30 Männer und Frauen in den Raum hineingeführt worden sind, ohne Gegenwehr, ein Mann in einem weißen Kittel habe sie begleitet. „Ihnen wurde gesagt, die sollen zur Untersuchung, weil sie zu einem Arbeitseinsatz außerhalb des Lagers eingeteilt werden sollten.“ Die Legende, mit denen die Gefangenen in Sicherheit gewiegt werden sollten, hätten seine Kameraden ihm erzählt.

    Und Bruno D. erinnert sich auch daran, wie Wachmänner von Eisenbahnwaggons berichtet hätten, die abgedichtet und als Gaskammer benutzt worden seien. „Da wurde mal gesagt, dass das gemacht wurde.“ Gesehen habe er es nicht.

    Dass den dort Eingesperrten ein grausiges Schicksal bevorstand, wusste er also. „Die Menschen, die dort eingesperrt waren, hatten nichts verbrochen“, sagt er. „Aber was konnte ich dagegen machen?“

    Mit zwei Sätzen verteidigt sich Bruno D. immer wieder: Er habe sich nicht freiwillig zum Lagerdienst gemeldet, sondern sei zur Wehrmacht eingezogen worden, die ihn dann in den Wachdienst der SS überstellt habe. Und er habe nichts ausrichten können, obwohl er mit den „Taten nicht einverstanden war“.

    Letztlich nimmt er, der ein Rädchen in der Menschenvernichtungsmaschine gewesen war, für sich in Anspruch, Pech gehabt zu haben. Und daher, folgert er, sei er berechtigt gewesen, all das Erlebte nach dem Krieg zu vergraben und zu vergessen.

    Doch mit dieser Haltung nimmt er den Blick der Opfer aus dem Blick, die er zu bewachen hatte, die er beim Gang in die Gaskammer beobachtete und die unter seinen Kameraden zu leiden hatten. Richterin Meier-Göring nimmt sich seine Gewissensbisse vor. „Mit wem haben Sie das besprochen, wenn Sie nicht einverstanden waren?“ „Ich habe alles in mich hineingefressen. Das hat mich damals sehr belastet, und das belastet mich heute noch.“
    Soll er konkret werden, bleibt er vage

    Aber was genau belastet ihn denn heute noch? Dass die Menschen ermordet worden sind? Dass er dabei zusehen musste? Oder dass er mitgeholfen hat? Immer, wenn er konkrete Situationen oder Wahrnehmungen schildern soll, die seine angebliche Belastungen erklären und unterfüttern könnten, bleibt er vage. Selbst bei Fragen nach seinem Wachdienst, den er ja gute achte Monate jeden Tag ausführte, kommt nur Schemenhaftes zutage.

    „Wie sollten Sie ihren Wachdienst ausführen, was wurde Ihnen gesagt“, will Meier-Göring wissen.

    „Den Zaun beobachten und aufpassen, dass sich keiner dem Zaun nähert.“

    „Haben Sie keine Broschüre bekommen?“

    „Nein.“

    Meier-Göring will wissen, ob er sich an seinen Ausbilder, den Kompanieführer Reddig erinnert; der Angeklagte verneint. Dabei war er der oberste und bekannteste Ausbilder im Lager. Als sie nach der Broschüre fragt, meint sie ein Ausbildungsheftchen namens „Richtig – falsch“, das Wachmannschaften in den Konzentrationslagern als bebilderte Dienstvorschrift überreicht wurde. Dort sollten die Wachleute lernen, wie sie Gefangene zu beaufsichtigen hatten und was bei Fluchtversuchen zu tun ist – nämlich Erschießen des Flüchtenden.

    „Was sollten Sie machen, wenn sich jemand dem Zaun nähert?“

    „Ich weiß nicht mehr, wie die Befehle da lauteten. Wir sollten auf auf dem Turm Wache stehen und aufpassen, dass nichts passiert.“

    „Hat sich mal jemand dem Zaun genähert?“

    „Nein“, sagt Bruno D. Sonst hätte er „Alarm“ gegeben; was das bedeutet hätte, wisse er aber angeblich nicht mehr.

    Zur Gaskammer hatte Meier-Göring noch eine Frage. „Gab es da nur eine Tür? Oder einen Ausgang?“

    Da muss Bruno D., nicht lange überlegen. „Ich habe nie gesehen, dass da jemand herausgekommen wäre.“

    #justice #nazis #Allemagne #Stutthof #camps