• Kann man die AfD verbieten ?
    https://afd-gutachten.de

    Quelle lutte bizarre quand les membres d’un parti neonazi (moins l’antijudaisme éliminatoire) sont accusés du méfait d ’afficher ouvertement les traits de caractère refoulés chez leurs ennemis politiques.

    C’est une lutte entre les défenseurs de l’organisation d’héritiers nazis appellée RFA ou état allemand capitaliste et leurs concurrents moins hypocritres qui aspirent ouvertement au rétablissement du bon vieux temps xénophobe et nationaliste moins l’antisemitisme historique.

    Télécharger texte complet de l’analyse
    https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf

    Unser Gutachten erklärt, warum die AfD verfassungswidrig ist.

    Die Debatte um ein Verbot der AfD bewegt sich nicht. Auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.

    Und: Die AfD agiert geschickter als rechte Parteien vor ihr – sie kommuniziert nicht so plump wie die NPD, viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen.

    Wenn man wissen will, wie die AfD tatsächlich arbeitet, muss man tief graben. Wir, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben das getan.

    AfD ist nachweislich verfassungswidrig – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt nach einem Jahr Arbeit umfassendes wissenschaftliches Gutachten vor
    https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/afd-ist-nachweislich-verfassungswidrig-gesellschaft-fuer-freiheitsr

    Berlin, 25. Juni 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute in der Bundespressekonferenz das bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ (AfD) vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeutet: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.

    Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen hat das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigt.

    „Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, betont Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.

    Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt: Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein. Diese und andere Entwicklungen zeigen: Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt. Auffällig ist in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeigt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und – anders als die NPD – das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

    In einigen Bereichen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich Äußerungen und Pläne der Partei (noch) nicht so verdichten, dass auch sie die Verfassungswidrigkeit der Partei begründen. Das betrifft z. B. die Aspekte Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Diese Teilbeurteilungen ändern jedoch nichts am Gesamtergebnis der Verfassungswidrigkeit der Partei.

    Die Expert*innen sammelten, analysierten und bewerteten über drei Millionen Datenpunkte zur AfD. Dazu gehörten Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social Media-Posts. Sie untersuchten alle Ebenen der Partei und stützen ihre Einschätzung auf mehr als 2.500 Belege. Das AfD-Gutachten ist die erste umfassende Untersuchung, die die Partei nach den Maßstäben untersucht, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Es füllt wichtige Lücken, die beispielsweise durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz offenblieben.

    “Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.

    Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung hat die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.

    Eine Zusammenfassung des Gutachtens und weitere Pressematerialien finden Sie hier:
    www.freiheitsrechte.org/gutachten-pressematerial

    Eine interaktive Aufarbeitung der Ergebnisse und das Gutachten im Volltext finden Sie hier:
    https://afd-gutachten.de

    Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
    presse@freiheitsrechte.org
    Tel. 030/549 08 10 55

    #Allemagne #extrême_droite #AfD

    • Richter fordern AfD-Verbot – „Das wäre dann Befangenheit“
      https://www.berliner-zeitung.de/article/richter-fordern-afd-verbot-das-waere-dann-befangenheit-10262400

      On se souvient :

      Der Kampf geht weiter

      Die Richter und Staatsanwâlte, für wen sind sie da?
      Für die Kapitalisten und für ihren Stast.

      Ton Steine Scherben

      4.8.2026 von Sven Versteegen - Richter dürfen sich politisch äußern, sagt Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Doch ihre Unterschrift unter dem AfD-Verbotsaufruf könnte zum Problem werden.

      An Amtsgerichten, Landgerichten, Sozialgerichten und Obergerichten sprechen sie Recht: Rund 40 aktive Richter unterstützen einen Offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der ein AfD-Verbotsverfahren fordert. Inzwischen haben mehr als 1000 Juristen den Aufruf unterzeichnet.

      Der Verein beruft sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die AfD für verfassungswidrig hält und einem zulässigen Verbotsantrag wahrscheinlichen Erfolg bescheinigt. Im Gutachten selbst wird die Forderung nicht erhoben. Das machen dann aber die Anwälte, Rechtsreferendare, Staatsanwälte und eben auch Richter. Dürfen sie das überhaupt? Und können Politiker der AfD vor solchen Richtern künftig noch ein faires Verfahren erwarten?
      „Glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren Erfolg hätte“

      „Grundsätzlich ja“, sagt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. „Die Meinungsfreiheit gilt auch für Richter.“ Sie dürften sich politisch und auch deutlich äußern. Die Grenze sei erreicht, „wenn dadurch das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gefährdet wird“. Bei einem sachlich formulierten Brief wie diesem sieht Boehme-Neßler diese Grenze noch nicht überschritten.

      Der RAV begründet die Forderung mit dem Schutz der Menschenwürde. Es gehöre zur Pflicht von Juristen, eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten der Verfassung widerspreche, „entschieden zu bekämpfen“, sagt die Vereinsvorsitzende Angela Furmaniak. Das Parteiverbot sei ein Instrument, „das nun endlich eingesetzt werden muss“.

      Boehme-Neßler hält diese Einschätzung für falsch. „Ich halte das Gutachten für nichtssagend und glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren Erfolg hätte.“ Die Unterzeichner dürften aber zu einer anderen Einschätzung kommen, solange sie sich sachlich äußerten und dadurch nicht allgemein das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit erschütterten.

      Anders könne die Lage aussehen, wenn einer der Unterzeichner selbst über einen AfD-Politiker oder einen herausgehobenen Funktionär urteilen müsse. „Dann hat man sofort Zweifel daran, dass der Richter noch unvoreingenommen ist“, sagt Boehme-Neßler. „Das wäre dann Befangenheit.“

      „Es geht um den Anschein der Unvoreingenommenheit“

      Dabei gehe es nicht darum, ob der Richter tatsächlich voreingenommen sei. Entscheidend sei, ob ein Bürger ernsthafte Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit haben könne. „Es geht um den Anschein der Unvoreingenommenheit.“ Auch außerhalb politischer Strafverfahren schließt der Staatsrechtler Befangenheitsanträge nicht grundsätzlich aus. „Auch wenn es in einem Verfahren nicht um Strafrecht oder Politik geht, ist der Richter nicht automatisch unbefangen.“ Das müsse man sich im Einzelfall genau ansehen.

      Eine Stellungnahme einzelner Unterzeichner lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht verwies stattdessen allgemein auf die Rechtsprechung, wonach Richter sich grundsätzlich politisch betätigen und ihre Meinung auch öffentlich äußern dürfen.

      Außerdienstliche Meinungsäußerungen stünden unter dem Schutz der Meinungsfreiheit, solange kein unmittelbarer Bezug zu konkreten Verfahren bestehe und Richter die gebotene Sachlichkeit und Distanz wahrten, heißt es in dem vom Gericht angeführten Urteil des Brandenburgischen Dienstgerichts für Richter. „Staat und Gesellschaft können an unkritischen Richtern kein Interesse haben.“

      Slime
      https://www.youtube.com/watch?v=kz0L_Z2fyUU

      Der Kampf geht weiter

      Wie viel sind hinter Gittern
      Die die Freiheit wollen?
      Wie viel sind hinter Gittern
      Die wir draußen brauchen?
      Wie viel sind hinter Gittern
      Nach dem Gesetz

      Wer das Geld hat
      Hat die Macht
      Und wer die Macht hat
      Hat das Recht!

      Wie viel liegen in der Sonne
      Und betrügen die Welt?
      Fahren dicke Autos
      Von unserem Geld?

      Nennen uns ihre Sklaven
      Nach ihrem Gesetz

      Wer das Geld hat
      Hat die Macht
      Und wer die Macht hat
      Hat das Recht!

      Die Richter und Staatsanwälte
      Für wen sind sie da?
      Für die Kapitalisten
      Und für ihren Staat!

      Sie verurteilen uns
      Nach ihrem Gesetz

      Wer das Geld hat
      Hat die Macht
      Und wer die Macht hat
      Hat das Recht!

      Sie sind gekauft
      Um uns zu quälen
      Beschützen die Reichen
      Die uns bestehlen

      Und verurteilen uns
      Nach ihrem Scheißgesetz

      Wer das Geld hat
      Hat die Macht
      Und wer die Macht hat
      Hat das Recht!

      Sie nehmen uns aus
      Sie schmeißen uns raus
      Sie tun nichts für uns
      Doch sie leben von uns!

      Sie nennen uns ihre Sklaven
      Und wenn wir kämpfen
      Werden sie uns jagen

      Denn sie wissen
      Der Kampf geht weiter
      Und sie wissen
      Die Wahrheit wird siegen!

      Und ihr hinter Gittern
      Gebt die Hoffnung nicht auf!
      Eure Richter sind feige
      Eure Wächter sind gekauft!

      Sie fürchten sich nur
      Vor einem Gesetz
      Wer für das Volk kämpft
      Der hat das Recht!

      Ihr seit die Gefangenen
      Im Klassenkampf
      Im Kampf um unsere Zukunft
      Und für unser Land

      Und es gibt für uns
      Nur ein Gesetz
      Wir brauchen keine Sklaven
      Und keine Chefs!

      Sie nehmen uns aus
      Sie schmeißen uns raus
      Sie tun nichts für uns
      Doch sie leben von uns!

      Sie sperren uns hinter Gittern
      Weil sie zuhause sitzen
      Und vor uns zittern

      Denn sie wissen
      Der Kampf geht weiter
      Und sie wissen
      Die Wahrheit wird siegen

      Der Kampf geht weiter
      Der Kampf geht weiter
      Der Kampf geht weiter
      Der Kampf geht weiter
      Weiter

  • Thomé Newsletter 33/2025 vom 19.10.2025
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-33-2025-vom-19-10-2025-19-10-2025.html

    En Allemagne la chasse aux pauvres continue. Les mesures brutales introduites comme modifications de l’aide sociale se dessinent de plus en plus clairement. Elles sont pour la plupart anticonstitutionnelles parce qu’elles feront perdre leur docmicile à un grand nombre des plus défavorisées.

    Merci les chrétiens- et socialdémocrates , vous êtes les complices idéales des fachos et libéraux.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter behandelt folgende Themen:
    1.) Zu den geplanten SGB-II-Änderungen

    Medial sickern immer weitere Details zu den geplanten Änderungen im SGB II durch. Die erste Version des Referentenentwurfs wurde noch vor der Ressortabstimmung durchgestochen, sodass zunehmend deutlich wird, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant.

    Die derzeit beste Zusammenfassung findet sich in einem Artikel des Merkur.de vom 19.10.:
    👉 https://t1p.de/13rxv

    Geplant ist unter anderem die vollständige (100 %) Streichung der SGB-II-Leistungen bei wiederholten Meldeversäumnissen sowie bei Ablehnung von Arbeitsangeboten. Das bedeutet: keine Regelleistung, keine Mietkostenübernahme, keine Krankenversicherung.

    Lebensmittelgutscheine sind nicht vorgesehen – stattdessen soll es behördliche Hausbesuche geben.
    Der neue Ansatz lautet also nicht mehr „Sanktion“, sondern Leistungsversagung bei fehlender Mitwirkung, verbunden mit der Annahme, wer nicht mitwirke, sei offensichtlich nicht hilfebedürftig. Dieselbe Argumentation gilt bei Stellenablehnungen.

    Diese Idee basiert auf einem Gutachten des ehemaligen BSG-Präsidenten Rainer Schlegel, das er für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) verfasst hat. Schlegel soll laut Süddeutscher Zeitung Carsten Linnemann beraten haben, der gemeinsam mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die neuen Regelungen verhandelt.
    Details (Paywall): https://t1p.de/v0a6q
    Ohne Paywall (Welt): https://t1p.de/38fsw

    Zu Herrn Schlegel hatte ich bereits in meinem Newsletter vom 03.03.2024 angemerkt: „Manchmal ist es gut, wenn Richter gehen.“
    ➡️ https://t1p.de/3bjhq
    Konkrete Sanktionspläne

    Bei Terminversäumnissen

    Nach zwei versäumten Terminen: 30 % Kürzung

    Nach drei Terminen: 100 % Kürzung

    Nach vier Terminen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Unterkunftskosten und Krankenversicherung

    Bei Pflichtverletzungen

    30 % Kürzung bereits beim ersten Verstoß

    Ablehnung eines Arbeitsangebots: kompletter Leistungsentzug der Regelleistung

    Wiederholte Ablehnungen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Miete und Krankenversicherung

    Bemerkung

    Mit der „Vermutung des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit“ wird versucht, das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. Die geplanten 100 %-Sanktionen dürften klar verfassungswidrig sein. Für eine endgültige Bewertung muss der Gesetzestext abgewartet werden – sicher ist jedoch, dass es zu harten Auseinandersetzungen kommen wird.
    Bewertung

    Das Sanktionsregime wird vor allem „schwierige“ bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Menschen treffen – daran ändert auch kein Hausbesuch etwas. Entgegen der Beschönigungen von Herrn Merz wird dies unweigerlich zu mehr Obdachlosigkeit führen.

    Zudem werden Vermieter künftig noch seltener an SGB-II-Beziehende vermieten, da sie befürchten müssen, dass das Amt aufgrund von Sanktionen keine Miete mehr zahlt.

    Es sollte jetzt schon überlegt werden, solidarische Beistandsstrukturen (z. B. durch Wohlfahrtsverbände oder „Die Linke hilft“) bundesweit aufzubauen, um Menschen mit Behördenängsten zu unterstützen.

    Die Union – mit Zustimmung der SPD – führt mit diesem Gesetz ein härteres Sanktionsregime als unter Hartz IV ein. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sollen mit juristischen Tricks umgangen werden. Damit wird eine „unwürdige Existenz“ geschaffen.

    BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16:
    „Das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG) darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu – und geht auch durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“

    Es ist zu hoffen, dass sich Parteien, Verbände und Initiativen gegen diese geplanten Regelungen stellen. Denn sie bedeuten nichts weniger als eine Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zur weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.
    2.) Bürgergeld unter Generalverdacht – EU-Bürger*innen als Zielscheibe von Populismus und Medien

    Die derzeitige Hetze gegen armutsbetroffene EU-Bürger*innen ist unerträglich.
    Auf Initiative von Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., Medinetz Mainz, Medinetz Koblenz, der Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und des Initiativausschusses für Migrationspolitik haben über 60 Organisationen und Einzelpersonen einen Aufruf veröffentlicht:
    👉 https://t1p.de/dbdz3

    Aus dem Aufruf:

    Wir fordern Medienhäuser auf, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und differenziert zu berichten. Bilder und Sprache prägen gesellschaftliche Haltung. Tragen Sie nicht dazu bei, Armutsbetroffene zu entmenschlichen.
    Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung sind keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Demokratie, Sozialstaat und gesellschaftlicher Zusammenhalt müssen geschützt werden – nicht durch Kriminalisierung, sondern durch faktenbasierte und verantwortungsvolle Berichterstattung.

    3.) Sozialstaat gemessen am BIP nicht teurer als 2015

    Die Union behauptet in Vorbereitung auf Sozialkürzungen, der Sozialstaat „explodiere“ und sei nicht mehr finanzierbar.
    Das Statistische Bundesamt stellt jedoch klar: Gemessen an der Wirtschaftskraft sind die Sozialausgaben des Bundes nicht gewachsen.
    ➡️ Näheres in der Tagesschau: https://t1p.de/dtwnm
    4.) Bürgergeld im Realitätstest – materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke

    Eine aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt: Das Bürgergeld schützt nicht vor Armut und verfehlt die UN- und EU-Vorgaben (SDGs, Empfehlung zur Mindestsicherung).
    Es sichert das nackte Überleben, aber nicht soziale Teilhabe und kein würdiges Leben.

    Erschreckende Befunde

    Fast jede*r Fünfte besitzt kein zweites Paar Schuhe

    Jede*r Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten

    Über die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen

    Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – während gleichzeitig verschärfte Sanktionen geplant werden.
    ➡️ Weitere Infos: https://t1p.de/pa0hp
    5.) Gesellschaft für Freiheitsrechte – Individualbeschwerde gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat erstmals aus Deutschland eine Individualbeschwerde beim UN-Sozialausschuss eingereicht – gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen. Gefordert werden einstweilige Maßnahmen und die Abschaffung dieses Ausschlusses, der gegen die sozialen Menschenrechte des UN-Sozialpakts verstößt.
    ➡️ Mehr: https://freiheitsrechte.org/existenzielle-not
    ➡️ Grundlageninfos: https://t1p.de/0tvet
    6.) Leistungsausschluss in Dublin-Fällen rechtlich und tatsächlich unanwendbar

    Die GGUA berichtet: Das Flüchtlingsministerium (MFFKI Rheinland-Pfalz) hat einen aktualisierten Erlass zu den Leistungsausschlüssen in Dublin- und Anerkannten-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AsylbLG) herausgegeben.
    Rheinland-Pfalz ist derzeit das einzige Bundesland, das seine Sozialbehörden ausdrücklich auffordert, bei Entscheidungen Verfassung und EU-Recht (Aufnahmerichtlinie) zu beachten.
    Ergebnis: Ein vollständiger Leistungsausschluss ist stets unzulässig, selbst eine Kürzung nicht mit EU-Recht vereinbar.
    ➡️ Mehr: https://t1p.de/iwjjt
    7.) Schockierende Dunkelziffer – bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung

    Nach Expertenschätzungen leben in Deutschland bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung.
    „Man geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus“, sagte Sophie Pauligk, Vorständin des Bundesverbands Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung, der KNA.

    Bemerkung:
    Auch aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele Fälle: Menschen ohne Krankenversicherung, mit hohen Krankenkassenschulden (teils fünfstellig), mit ruhender Versicherung oder privater Krankenversicherung in Armut.
    All diese Situationen sind massive Probleme. Es braucht dringend eine Regelung zum Schuldenschnitt und eine Rückkehrmöglichkeit von der PKV in die GKV.

    #Allemagne #exclusion_sociale

  • Studie “Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa”

    27. December 2019 by Daniela Turß

    Handydatenauswertung bei Geflüchteten ist teuer, unzuverlässig und gefährlich.

    Cover der Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“

    Die Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ befasst sich mit der im Jahr 2017 eingeführten Analyse elektronischer Datenträger durch das BAMF. Wenn eine asylsuchende Person weder Pass noch Passersatzdokument vorweisen kann, ist die Behörde dazu berechtigt, ihr Smartphone auszuwerten, um Hinweise auf Identität und Herkunft zu erhalten. Diese Praxis verletzt das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme von zigtausenden Menschen – für wenig aussagekräftige Ergebnisse.

    Seit der Einführung des Verfahrens im Jahr 2017 hat das BAMF hochgerechnet etwa 20.000 Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgelesen und über 11 Millionen Euro in dieses Verfahren investiert. Im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 scheiterte das Auslesen in etwa einem Viertel der Fälle bereits an technischen Problemen. Nur in 1-2 % der verwertbaren Auswertungen fanden sich Widersprüche zu den Angaben, die die Asylsuchenden selbst in ihren Befragungen gemacht hatten.

    Für die Studie wertete die Journalistin Anna Biselli und die Juristin Lea Beckmann einen umfangreichen Quellenbestand aus, darunter Ergebnisberichte von Datenträgerauswertungen, Asylakten, interne Dienstanweisungen, Handbücher und Schulungsunterlagen des BAMF und Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren. Zudem führten die Autorinnen Hintergrundgespräche mit Geflüchteten, Anwält*innen und Rechtswissenschaftler*innen, Verfahrensberatungsstellen und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland und anderen Ländern Europas.

    https://freiheitsrechte.org/studie-handydatenauswertung

    –-> Studie: https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2019/12/GFF-Studie_Digitalisierung-von-Migrationskontrolle.pdf

    #migration #smartphone #Allemagne #BAMF #Europe #identité #numérisation #contrôle #étude