Syrische Flüchtlinge : 99,6 Prozent machten richtige Angaben

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  • Syrische Flüchtlinge: 99,6 Prozent machten richtige Angaben

    Gab es Missbrauch bei der Einreise syrischer Flüchtlinge? Sie konnten ab Ende 2014 mithilfe von Fragebögen schneller anerkannt werden. Fast alle haben zu Recht Schutz gesucht, ergab eine Überprüfung.

    Von Michael Stempfle, ARD Hauptstadtstudio

    Es war eine umstrittene Entscheidung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Als die Zahl der Flüchtlinge schon ab 2014 immer weiter anstieg, ordnete er das so genannte Fragebogen-Verfahren an: Wer nachweisen oder glaubhaft machen konnte, aus den Bürgerkriegswirren Syriens geflohen zu sein, musste lediglich einen Fragebogen schriftlich ausfüllen. Das reichte für die Anerkennung als Flüchtling. Das Ziel: Weniger Bürokratie, schnellere Asylverfahren.

    Eine Einladung zum Missbrauch, so die Kritiker des Innenministers damals: Der Verdacht: Marokkaner oder Libanesen würden sich als Syrer ausgeben und sich auf diesem Weg Asyl erschleichen. Das Wort von den „Papier-Syrern“ machte die Runde.
    Linkspartei fragte immer wieder nach

    In der Folgezeit hat die Linkspartei im Bundestag immer wieder nachgefragt, ob sich der Vorwurf eigentlich mit Zahlen erhärten lässt. Auch nach den neuesten Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die sich auf die ersten drei Quartale des Jahres 2019 beziehen, stellt sich heraus: Es ist fast nie zum befürchteten Missbrauch gekommen. In den allermeisten Fällen, die im genannten Zeitraum überprüft wurden, hat das BAMF die Entscheidung zur Schutzgewährung nach dem Fragebogenverfahren auch nachträglich noch einmal bestätigt. Und zwar in 99,6 Prozent der Fälle.

    BAMF überprüft regelmäßig

    Zum Verständnis: Das BAMF ist gesetzlich verpflichtet, die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen nach drei bis maximal fünf Jahren zu überprüfen. Dabei klärt das Bundesamt, ob Anhaltspunkte vorliegen, die die einst getroffene Entscheidung negativ beeinflussen könnten.

    So überprüft das BAMF im so genannten Widerrufsverfahren, ob Flüchtlinge wieder in ihr Heimatland zurückkehren können, weil die Gründe für ihre Flucht nicht mehr vorliegen. Beim Rücknahmeverfahren wiederum checkt das BAMF, ob der Asylbewerber im Asylverfahren falsche Angaben gemacht hat.
    99,6 Prozent der Entscheidungen waren richtig

    Das Ergebnis in Zahlen: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 hat das BAMF 45.609 Entscheidungen überprüft, bei denen im Fragebogen Schutz gewährt worden war. In 146 Fällen wurde die Flüchtlingseigenschaft widerrufen oder zurückgenommen, in fünf Fällen wurde der subsidiäre Schutz widerrufen/zurückgenommen und in 26 Fällen wurde das Abschiebeverbot widerrufen/zurückgenommen. In allen anderen Fällen wurde die Entscheidung bestätigt.

    Insgesamt hat das Bundesamt im besagten Zeitraum 82.589 Ladungen ausgesprochen, um anerkannte Flüchtlinge nachträglich noch einmal zu befragen. 75.442 der geladenen Flüchtlinge waren im Fragebogenverfahren anerkannt worden. Viele Befragungen zum Fragebogenverfahren, konkret 50.658, fanden in diesem Zeitraum bereits statt. In den allermeisten Fällen kamen die Flüchtlinge der Aufforderung übrigens nach, sich befragen zu lassen. Nur 20 Mal wurde ein Zwangsgeld angeordnet, weil die Betroffenen ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hatten.
    Linkspartei fordert Ende der Widerrufsprüfungen

    Nach Ansicht von Ulla Jelpke, Innenexpertin der Fraktion Die Linke, seien mit der massiven Ausweitung der Widerrufsprüfungen im BAMF völlig falsche Prioritäten gesetzt worden. „Das politisch geschürte Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden ist komplett unbegründet, das belegen die Zahlen der Bundesregierung.“ Ihrer Ansicht nach seien die Widerrufsprüfungen „nichts als sinnlose Schikane, wie es sie in fast keinem anderen europäischen Land“ gebe.

    Eine Beendigung dieses flüchtlingsfeindlichen Unfugs würde eine Verunsicherung schutzbedürftiger Flüchtlinge und die immense Ressourcenverschwendung im BAMF gleichermaßen vermeiden, so Jelpke. „Die 800 ausschließlich mit Widerrufsprüfungen Beschäftigten wären weitaus besser zur Qualitätsverbesserung und Verfahrensbeschleunigung im BAMF eingesetzt.“

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    https://www.tagesschau.de/investigativ/hsb/anfrage-syrer-frageboegen-101.html