ver.di – Berliner Taxigewerbe

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  • 29.06.2015 - Neuer Taxitarif und die Hoffnung auf den Mindestlohn!
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    Aus Sicht der Gewerkschaft ver.diwird auch der vom Berliner Senat zum 1.7.2015 beschlossene neue Taxitarif den Mindestlohn von 8,50 € in diesem Gewerbe nicht ermöglichen.

    „Hierzu bedarf es weiterer Regularien“, sagt Jens Gröger, Landesbezirksfachbereichsleiter für den Bereich Verkehr bei ver.di. „Bei einer ständig steigenden Zahl von Taxen auf Berliner Straßen verteilen sich die Einnahmen auf immer mehr Fahrer. Hier müssen Überkapazitäten, die zweifelsohne vorhanden sind, abgebaut werden“, so Gröger.

    Auf diesen Mangel hat auch die bei ver.di aktive „Arbeitsgruppe Taxi“ schon oft hingewiesen und die Senatsverwaltung zum Handeln aufgefordert.
    Auch nach der Erhöhung der Tarife, so befürchtet ver.di, wird der Umsatz pro Stunde im Taxigewerbe, der zur Zeit bei ca. 15 € liegt, nicht steigen. Ca. 12,50 € davon würden benötigt für Personalkosten, um einen Mindestlohn von 8,50 € zu realisieren. Für ebenfalls wichtige Investitionen bleibt da kein Spielraum.
    ver.di wird weiter darauf drängen, dass im Berliner Taxigewerbe der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. ver.di sieht aber auch die Gefahr, dass steigende Fahrpreise einen Rückgang an Kunden zur Folge haben.

    Wir fordern deshalb die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf, endlich ihren gesetzlichen Aufsichts- und Regulierungsaufgaben in der Weise nachzukommen, dass die über Jahre entstandenen Überkapazitäten abgebaut werden und regulär arbeitende Taxiunternehmen nicht weiter verdrängt werden. Vorbild könnte der Hamburger Senat sein, dem es gelungen ist, durch angemessenere Ordnungs- und Kontrolltätigkeit die wirtschaftliche Situation des dortigen Taxigewerbes zu verbessern.

    Für Rückfragen:
    Jens Gröger, ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Fachbereich Verkehr, Tel. 0170 / 574 85 41
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    ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Pressesprecher/in: Dr. Andreas Splanemann
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