Taxi vs. Uber : Taxi Deutschland will Rechtsverstöße ahnden lassen

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    16.01.2020 von Volker Briegleb - Nachdem das Frankfurter Landgericht Ubers Geschäftsmodell für rechtswidrig erklärt hat, will Taxi Deutschland nun vollstrecken lassen – und sammelt Beweise.

    Im Rechtsstreit zwischen dem deutschen Taxigewerbe und dem US-Unternehmen Uber geht es in die nächste Runde: Der Anwalt von Taxi Deutschland hat am Mittwoch das Urteil und den Nachweis einer hinterlegten Sicherheitsleistung dem Anwaltsbüro der Gegenseite in Berlin zugestellt, teilte ein Sprecher der Taxi-Vereinigung mit. Damit ist das Urteil, in dem Uber die Vermittlung von Fahrten zur Personenbeförderung unter den damaligen Bedingungen untersagt wird, vollstreckbar.

    Ordnungsgelder drohen
    Damit können Verstöße, sofern sie nachgewiesen werden, nun teuer werden für Uber. Taxi Deutschland hat angekündigt, auf Regelverstöße des Wettbewerbers mit Ordnungsgeldanträgen bei Gericht zu reagieren. Das Gericht kann dann Ordnungsgelder verhängen. Deren Größenordnung hängt von der Schwere und Anzahl der Verstöße ab. Je mehr Verstöße nachgewiesen werden, desto höher können die Strafen ausfallen. Im Einzelfall sind bis zu 250.000 Euro möglich.

    Uber operiert in Deutschland mit lizenzierten Mietwagenunternehmen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen und Beförderungsaufträge mit angestellten Chauffeuren mit P-Schein durchführen. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass diese Mietwagen nach Durchführung einer Fahrt an den Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren, sofern dort nicht bereits ein weiterer Auftrag eingegangen ist, der dann an den Fahrer weitergegeben wurde. Das Taxi-Gewerbe wirft Uber unter anderem massive und systematische Verstöße gegen diese Rückkehrpflicht vor.

    LG: „Rechts- und Wettbewerbswidrig“
    Das Frankfurter Landgericht hatte Uber kurz vor Weihnachten die Vermittlung von Fahrten mit Mietwagen untersagt. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen über die Uber-App hielt das Gericht für nicht rechtskonform und darüber hinaus für wettbewerbswidrig. Das Gericht ist zudem der Auffassung, dass Uber nicht nur als Vermittler anzusehen ist, sondern gegenüber dem Fahrgast als Fahrdienstleister auftritt und dementsprechend eine eigene Mietwagenkonzession besitzen müsse (Az.: 3-08 O 44/19).

    Uber hatte nach dem Urteil sein Geschäftsmodell leicht angepasst. So arbeitet das Unternehmen in den deutschen Städten, in denen es aktiv ist (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart), nur noch mit jeweils einem Partner zusammen. Das tritt dann gegenüber dem Fahrgast als Anbieter auf, soll den Preis selbstständig bestimmen können und auch für die rechtskonforme Übermittlung der Aufträge sorgen. „Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen“, versprach Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler.

    Die Taxi-Vertreter halten das für bloße Kosmetik. „Taxi Deutschland ist der festen Auffassung, dass die Änderungen in den technischen Systemen von Uber und das Generalunternehmermodell nicht ausreichen, um die Auflagen des Landgerichts Frankfurt zu umgehen“, sagte ein Sprecher. Nun wollen die Taxi-Vertreter gerichtsfeste Beweise sammeln. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht dann prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstößt.

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