Hinweise zur Ortskundeprüfung - Berlin.de

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    „Ist doch eigentlich egal, ob die P-Schein-Prüfung im Amt oder beim TÜV gemacht wird“ war man im Jahr 2014 zu vermuten geneigt. Das hat sich als Trugschluss herausgestellt.

    Durch die Privatisierung der Prüfung sind Behörden und Verbänden Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Prüfung verloren gegangen. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist deshalb für das Bestehen der Prüfung kaum noch relevant.

    Außerdem wurden durch die Privatisierung alle Voraussetzungen für das Entstehen einer Betrugsindustrie geschaffen, die routiniert den Erwerb einer Fahrerlaubnis ohne jegliche Kenntnis der Straßenverkehrsordnung ermöglicht, selbstverständlich gegen Bares. Das dürfte auch für die Ortskundeprüfung gut funktionieren.

    Die seither bekannt gewordenen hundert- oder sogar tausendfach bei der Nürnberger IHK gekauften Fachkundeprüfungen dienen als Nährboden für den Einsatz ausländischen Strohmännern in betrügerischen Taxibetrieben. Die Taxibranche ist dadurch zu einem Paradies für Geldwäscher und Lohnräuber geworden, die vor keiner Missetat zurückschrecken, um ihre Pfründen zu verteidigen.

    Weder ehrliche Unternehmer noch auf ein deutsches Durchschnittseinkommen angewiesene Arbeitnehmer können im Ergebnis noch von der Erwerbsquelle Taxi leben. Privatisierung bedeutet hier wie so oft Verarmung und Zerstörung gesellschaftlichen Zusammenhalts.

    Diese Erfahrung zeigt, dass Rekommunalisierung auch im Dienstleistungssektor dringend nötig ist. Die Gegenwärtig outgesourcten Dienstleistungen von der Abnahme der Taxiprüfung bis zum Betrieb von Taxis gehören in öffentliche Hand.

    Die Ortskundeprüfung wird seit November 2014 bei den Technischen Prüfstellen von DEKRA und TÜV durchgeführt.

    Der Ablauf des Antragsverfahrens hat sich dadurch geändert:
    Als erstes muss der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beim Bürgeramt gestellt werden.
    Alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) müssen bereits im Rahmen des Antragsverfahrens eingereicht werden.
    Wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird eine „Prüfungszulassung“ für die Ortskundeprüfung übersandt.
    Erst dann kann die Ortskundeprüfung bei der zugewiesenen Prüfstelle abgelegt werden (eine freie Prüfstellenwahl ist nicht möglich).
    Die Frist für das Bestehen der gesamten Ortskundeprüfung beträgt 1 Jahr.

    #Berlin #Taxi #Ortskundeprüfung #Privatisierung