• Taxi-App „Uber“: Berliner Gericht stoppt Chauffeur-Service – Berlin.de
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    Seit dem Jahr 2014 ignoriert Uber konsequent alle Gerichtsurteile, behördlichen Anordnungen und Gesetze zur Personenbeförderung, bearbeitet dafür aber korrupte Politiker wie Verkehrsminister Andras Scheuer, die dem Unternehmen dann per Abschaffung der Ortskundeprüfung für Miewagenfahrer jede Menge ausbeutungstaugliches Menschenmaterial liefern.

    Konsequenzen für die lokalen Uber-Bosse ? Keine. Warum auch, ist doch der Staat fest in den Händen des Grosskapitals. Die Interessen der einfachen Bevölkerung oder das Geschrei aufgebrachter Taxiunternehmer spielen einfach keine Rolle.

    Was muss passieren, damit die Politik eine menschenfreundliche Richtung nimmt, und den übelsten Ausbeutern das Handwerk legt?

    2014 - Das Berliner Landgericht hat den Chauffeur-Service „Uber“ in der Hauptstadt vorerst verboten.

    Das Berliner Landgericht hat den Chauffeur-Service «Uber» in der Hauptstadt vorerst verboten. Das Gericht erließ in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen das amerikanische Unternehmen (Az.: 15 0 43/14). «Ihnen wurde untersagt, in Berlin diese App zu nutzen», sagte eine Gerichtssprecherin.

    Klage von Berliner Taxiunternehmer

    Die Firma vermittelt über eine Smartphone-App Fahrer von Mietwagen. Dagegen hatte ein Berliner Taxiunternehmer geklagt, weil er darin einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Das Unternehmen kündigte an, gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. Die Berliner Taxi-Innung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatten bereits davor gewarnt, die neue App zu nutzen.

    Senatsverwaltung warnt

    Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist in ihrer Warnung darauf hin, dass für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) benötigt wird. Der Fahrzeugführer benötigt zudem eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Stadtgebiet bereithalten dürfen sich nur Taxen.
    In der Praxis heisst dies, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

    #Uber #Berlin #Justiz #Urteil