Polizei sammelt per Notstandsparagraf Daten von Corona-Infizierten

/Polizei-sammelt-per-Notstandsparagraf-D

  • Polizei sammelt per Notstandsparagraf Daten von Corona-Infizierten | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-sammelt-per-Notstandsparagraf-Daten-von-Corona-Infizierten-4698172.htm

    En Basse-Saxe la police tient une base de donnée des tous les patients infectés par le virus #COVID-19.

    Die niedersächsische Datenschutzbehörde hat den Transfer von Listen über Covid-19-Patienten an die Polizei untersagt, doch die macht weiter.
    ...
    Dem Bericht nach hatte das Sozialministerium in Abstimmung mit dem Innenressort die Weitergabe von Listen vorige Woche verbindlich angeordnet. Thiel dementierte die Behauptung, dass sie in den Vorgang eingebunden worden sei. Ihr Veto hat wenig gebracht, die sensiblen Gesundheitsinformationen fließen laut Innenministerium derzeit weiter. Zuvor war bekannt geworden, dass die Polizei auch in anderen Bundesländern Listen von Coronavirus-Infizierten erhält. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) twitterte dazu, die Daten seien „fälschlicherweise“ weitergegeben und „alle wieder gelöscht worden“.

    „Was sich hier gerade abspielt, ist ein Trauerspiel in mehreren Akten“, kritisiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. Hier zeigte sich erneut, „dass die Möglichkeiten des Datenschutzes in diesem Land sehr begrenzt sind“. Die Datenschutzbeauftragte sei zwar gegenüber den Behörden weisungsbefugt, nicht jedoch gegenüber der Regierung. Und die schere sich „einen feuchten Kehricht um schützenswerte Daten, um das eigene Versagen in Sachen Schutz der eigenen Polizeibeamten zu kaschieren“.

    [Update v. 07.04.2020, 10:34 Uhr]: Ein Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten teilte heise online inzwischen mit: „Wir halten die weiterlaufende Datenübermittlung für rechtswidrig. Unsere Forderung, die Übermittlung an die Polizei umgehend zu beenden, bleibt bestehen. Der Argumentation mit Paragraf 34 StGB können wir nicht folgen. Die Voraussetzungen für den rechtfertigenden Notstand sind aus unserer Sicht bezüglich sämtlicher Personen, deren Daten pauschal an die Polizei übermittelt werden, nicht erfüllt.“

    #Allemagne #1984