Herdenimmunität – Wikipedia

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  • Schutzhaft in Pflegeheimen | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Schutzhaft-in-Pflegeheimen-4707806.html?seite=all

    Dans les unités de soins et d’hébergement allemandes pour personnes dépendantes les instances adimistratives imposent des mesures de protection contre le coronavirus qui portent atteinte aux droits fondamentaux des habitants. L’auteur et spécialiste de la question Klaus Heck décrit la situation et propose des changements du régime qui respecteraient les droits fondamentaux tout en rendant l’effet des mesures de protection plus efficaces.

    23. April 2020, Klaus Heck - Die „Neue Normalität“? Angefragte Institutionen schweigen. Aber es gäbe einen radikalen Ausweg!

    Alle Bundesländer in Deutschland haben unterschiedlich scharfe Einschränkungen für Bewohner und deren Angehörigen von Pflegeheimen angeordnet.
    https://www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona
    Wie auch die anderen Einschränkungen von Grundrechten werden ähnliche Maßnahmen in Pflegeheimen auch in anderen Staaten praktiziert, zum Beispiel in Portugal, wo ich mich derzeit aufhalte

    Bevor ich zum Inhalt komme, möchte ich kurz etwas zu meiner Person, meinem Hintergrund, sagen, damit Sie den Text vielleicht besser einordnen können:

    Ich bin Sozialpädagoge und Philosoph. Seit ich als Jugendlicher das Drehbuch zum Fernsehfillm Bambule von Ulrike Meinhof gelesen habe — der Film wurde damals zwar gedreht, dann aber nicht ausgestrahlt -,- beschäftigt mich die Machtausübung und Möglichkeiten des Widerstands gegen solche Machtausübungen, in den so genannten totalen Institutionen.

    Bambule - Fernsehspiel von Urlike Meinhof (1970)
    https://www.youtube.com/watch?v=0kpooUb69SU

    Auch ein Pflegeheim ist eine solche totale Institution. Darunter verstehen wir Einrichtungen, in denen Menschen untergebracht sind und die das gesamte Leben der Insassen bestimmen. Ich arbeitete in einer Justizvollzugsanstalt, Kinderheimen, leitete und war NRW-weit Abteilungsleiter für Wohnheime geistig behinderter Erwachsener. Später führte ich ein privates Pflegeheim, war da auch Sprecher für die privaten Pflegeheime in der kommunalen Pflegekonferenz. Ich war Dozent an Altenpflegeschulen, Autor und „Pflegeexperte“ beim Fachverlag „Vincentz“. Schließlich zeigte ich als Unternehmensberater Pflegeheimen Freiräume auf, wie sie trotz Einführung der Pflegeversicherung gute kundenorientierte Arbeit leisten könnten.

    In allen meinen Arbeitsfeldern versuchte ich stets, oft mit Erfolg, die Betroffenen, das sind die Heimbewohner, deren Angehörigen, aber auch die Träger und Mitarbeiter, zu ermutigen und unterstützen, sich gegen die alltäglichen vom Staat, wenn nicht legitimierten, dann doch immer inspirierten Eingriffe in ihre Handlungsmacht, also ihre Würde, zur Wehr zu setzen; oder positiv formuliert: einen eigenen Gewinn aus den Angeboten zu erzielen.

    Ich bin kein Mediziner. Und möchte mich nicht in die Reihen der „Hobby-Virologen“ einordnen. Allerdings habe ich während meines Sozialarbeits-Studiums durchaus mehr als nur kleine Einblicke in das Arbeitsfeld der Epidemiologie erhalten, da ich auch bei einer Sozialmedizinerin meine Diplomarbeit geschrieben habe.
    Ist besonderer Schutz für die Alten und Vorerkrankten gegenwärtig notwendig?

    Wenn es Einigkeit über die gesamte Bandbreite der Virologen und Epidemiologen gibt, dann ist es dies: dass durch die aktuelle Mutation des Coronavirus Alte und schwer vorerkrankte Menschen besonders bedroht sind. Und auch hier sind sich noch alle Experten einig: Schutz für die Risikogruppe kann einzig und allein durch Herdenimmunität hergestellt werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Herdenimmunit%C3%A4t

    Die Uneinigkeit startet jetzt: Während die verbreitete, also herrschende, Meinung die Auffassung vertritt, diese Herdenimmunität müsse aus ethischen Gründen durch Impfmaßnahmen hergestellt werden, vertreten die Dissidenten (zumindest in Deutschland) unter den Wissenschaftlern die Auffassung, diese solle möglichst schnell auf natürlichem Weg, nämlich über natürliche Infektion der Mehrheit der Bevölkerung hergestellt werden, die nicht zur Corona-Risiko-Gruppe gerechnet werden. Das sind alle, die gesund und unter 75 Jahr alt sind und für die daher keine Einschränkungen innerhalb ihrer peer group erfolgen sollten.

    Und nun kommen wir zu einer tragischen Konsequenz aus dieser Erkenntnis, die wiederum alle Wissenschaftler eint: Besonders die Älteren müssten als Risikogruppe in hohem Maße vor dem Virus geschützt werden.

    Mit diesem Anspruch aber, wörtlich genommen, werden die Alten zum passiven Objekt staatlicher Biopolitik, da ihnen die eigene Handlungskompetenz entzogen wird. Sie werden pauschal entmündigt. Die Alternative: Aufklärung der Risikogruppe und Unterstützung statt Entmündigung wird bisher kaum kommuniziert.
    Unternehmerisches Handeln vs. politischer Herrschaft

    Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Pflegeheim leiten. Stellen Sie sich weiter vor, die Situation wäre dramatischer, als sie bisher verlaufen ist.

    Als Risikogruppe wollen wir modellhaft ausschließlich die alten Menschen sehen, die in Pflegeheimen leben. Ich unterstelle also (hier liegt die bewusste Übertreibung), dass auch niemand in Deutschland an oder mit dem Virus stirbt, außer Pflegeheimbewohner.

    In Deutschland leben ca. 730.000 Menschen in Pflegeheimen. Mit Stand vom 17. April 2020 sind bisher in Deutschland nach der Statistik der John Hopkins Universität knapp 5.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstorben.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim

    Ihr Pflegeheim hätte 40 Plätze. Da in den letzten 3 Monaten statistisch nur ein alter Mensch auf 146 Pflegeplätzen in Zusammenhang mit Corona verstorben wäre, hätte Ihr Heim weit mehr als dreimal so groß sein müssen, um auch nur einen einzigen Toten gehabt zu haben. Also selbst unterstellt, dass wirklich alle im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Menschen in Pflegeheimen verstorben wären, was ja ganz und gar nicht der Fall ist, wäre die Panik ausgeblieben, wären Sie nicht durch das Testen und die Medien alarmiert worden.

    Aber tatsächlich ist nun in Ihrem Heim ein angeblicher Coronaverdachtsfall aufgetreten: Einer ihrer Bewohner hatte trockenen Husten. Ihre Mitarbeiter haben, auch um ihre eigene Gesundheit besorgt, auf sofortige stationäre Einweisung gedrängt, obwohl der Bewohner sich gegen eine Verlegung ins Krankenhaus gesträubt hat. Sie selbst vermuten zwar, dass es sich hier um eine gewöhnliche kleine Erkältung handelt, aber ihre Pflegekräfte sind verunsichert. Tatsächlich haben Sie auch weder Schutzkleidung oder Atemschutzmasken in ausreichender Zahl vorhanden.

    Zunächst versuchen Sie, bei Ihrem Sanitärfachhandel das fehlende Material zu bestellen. Sie überlegen auch vorsorglich, welche Maßnahmen Sie im Fall einer Infektion ergreifen könnten. Vielleicht sollten Sie als Aufnahmevoraussetzung einführen, dass die Bewohner negativ auf Corona getestet sein müssten? Sie denken auch darüber nach, welche Angebote Sie machen können, um die Sicherheit Ihrer Bewohner zu erhöhen, falls es tatsächlich zu Infektionen in Ihrem Heim kommt. Vielleicht wäre es eine gute Idee, vermehrt Desinfektionsmittel im Eingang und in den Wohnbereichen für die Besucher bereitzustellen? Oder Sie bieten den Bewohnern an, ihr Essen im eigenen Zimmer einzunehmen, so dass sie nicht längere Zeit mit anderen Bewohnern in einem Raum sitzen?

    Eine interne Fortbildung durch einen entsprechenden Facharzt, an der auch interessierte Kunden/Angehörige teilnehmen könnten, wäre vielleicht auch eine kurzfristig umsetzbare Idee. Sie könnten vielleicht die Außentüre schließen, damit Besucher klingeln müssen und Sie kontrollieren können, dass nicht zu viele Menschen auf einmal Ihr Haus betreten. Was für ein Glück, dass Sie im Moment zwei freie Plätze haben, so können Sie diese Räume schnell umwidmen, etwa Besuchszimmer einrichten, mit einem Tisch und einer Glasscheibe darauf als Trennwand, wo sich Angehörige mit solchen Bewohnern treffen können, die besonderen Schutz vorziehen? Sie könnten auch zum Selbstkostenpreis oder sogar kostenlos Schutzmasken für die Besucher anbieten, damit die Besuche für ihre Bewohner durch ihre Lieben jetzt nicht weniger werden oder gar ausbleiben. Sie könnten noch einen Aushang machen, dass die Bewohner sich mit Ihrem Besuch vorzugsweise im großen Garten treffen können, an der frischen Luft, wo die Infektionsgefahr bekanntlich viel geringer ist?

    Kurz: Sie denken kundenorientiert, suchen kundenorientierte Lösungen.

    Während Sie jedenfalls gerade so richtig in Fahrt kommen, die guten Ideen sprudeln, Sie recht zuversichtlich sind, dass Sie die Lage schon irgendwie meistern werden, erhalten Sie zwei Eil-Briefe vom Staat:

    Der erste Brief trägt den Titel:

    Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
    https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaaufnahmevo_final_0.pdf

    Sie lesen den Brief aufmerksam durch und bekommen einen Schreck! Wie sollen Sie derartige Forderungen umsetzen? Als ob es so einfach wäre, mal eben „unverzüglich Isolations- und Quarantänebereiche in einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorzubereiten“. Sie haben Jahre daran gearbeitet, Ihren Pflegekräften beizubringen, die Zimmer als Zuhause, als Wohnung ihrer Bewohner zu sehen. Sie haben damit geworben, dass Ihre Kunden diese „Wohnungen“ mit wenigstens ein paar vertrauten Gegenständen einzurichten können. Wie soll das gehen, plötzlich drei verschiedene getrennte Unterbringungs-Bereiche einzurichten ohne ganz massiv in das Wohnrecht ihrer Kunden einzudringen. Ist das überhaupt rechtlich möglich?

    Glücklicherweise finden Sie im zweiten Brief des Ministeriums auch Auslegungshinweise. Darin, so hoffen Sie, finden Sie Hilfen, wie Sie die geforderten Maßnahmen in Ihrem Haus umsetzen können.

    https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaaufnahmevo_auslegungshinweise_0.pdf

    Doch weit gefehlt, hier wird nur noch schärfer formuliert, welche Ergebnisse von Ihnen erwartet werden. Dass es die Verfasser in diesen Auslegungshinweisen im Zusammenhang mit dieser lagerartigen Vorgehensweise auch noch wagen, von unterschiedlichen Wohn-Bereichen zu sprechen, erleben Sie als nur noch zynisch. „Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es doch im Grundgesetz. Und Sie haben jedenfalls ihren Pflegekräften immer wieder eingeschärft, dass sie auch die Bewohnerzimmer in diesem Sinn als vom Grundrecht geschützte Wohnung ihrer Kunden ansehen müssen, z.B. diese nicht einfach betreten dürfen ohne das „Herein“ nach dem Anklopfen.

    Genauso unmöglich erscheint es Ihnen, nun plötzlich drei verschiedene Teams, samt Nachtwachen, einzurichten. Woher sollen Sie die Mitarbeiter dazu nehmen? Die Hinweise, wo Sie diese rekrutieren können, sollen ja wohl ein Witz sein? Als ob Sie nicht eh schon alles versuchen würden, auch nur die bisher gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Pflegekräften zu gewinnen.

    Und nun sollen Sie Ihre schon an der Grenze des Zumutbaren arbeitenden Mitarbeiter auch noch verpflichten, bis zu 12 Stunden zu arbeiten? Und danach nur 9 Stunden Ruhepause zu haben? Notfalls, so wird ja auch schon diskutiert, sollen Sie ihr Team gar mit Zwangsarbeitern aufstocken?

    Während Sie noch verzweifelt nach Auswegen suchen aus diesem Horror, den Sie umsetzen sollen, erfahren Sie aus den Medien, dass in NRW nun ein totales Besuchsverbot für Pflegeheime eingeführt worden ist.

    Ausgehverbot, Besuchsverbot: Ihr ganzer kundenorientierter Ansatz bricht zusammen. Sie sollen Ihr Haus ganz offensichtlich zu einem Gefängnis umbauen. UndIihre Mitarbeiterinnen sollen neben der Pflege auch noch Wärterinnen sein, Hilfspolizei. Sie werden blass. Und: Ihnen fällt zum ersten Mal in ihrem Berufsleben nichts mehr ein.
    Die Institutionen schweigen — Berichte von Whistleblowern machen Angst

    Ich habe für die Erstellung dieses Textes viele Anfragen an Pflege- und Behindertenwohnheime mit der Bitte gestellt, mir mitzuteilen, wie dort die entsprechenden Verordnungen umgesetzt werden. Doch die Verantwortlichen hüllen sich in Schweigen. Selbst meine Ex-Frau, die in Inden, bei Düren, in NRW ein kleines Pflegeheim betreibt, hat alle meine Anfragen um Information einfach unbeantwortet gelassen. Ein solches Verhalten habe ich von ihr in den vielen Jahren, die ich sie kenne, noch nie erlebt.

    Alle meine ehemaligen Kollegen hüllen sich in Schweigen, sobald ich erwähne, dass ich einen Artikel zu dem Thema schreibe. Ich verurteile das nicht, ich kann es verstehen: Sie sind verzweifelt. Sie sollen Unmögliches zustande bringen und müssen nicht nur befürchten, mal wieder an den Pranger gestellt zu werden, sondern stehen auch mit einem Bein im Knast, egal was sie tun.

    Wenigstens erhalte ich einige Informationen von Whistleblowern:

    So wird mir ein Mailverkehr zugespielt, wonach ein „Wohnheim-Team“ es für sinnvoll hält

    ... die Bewohner ab nächster Woche im Wohnheim zu behalten. Eine Ansteckung wäre für unser Wohnheim ein Drama. Ebenso ist es für uns wichtig, zu wissen wie wir uns in einem Notfall verhalten sollen? Wir haben keinerlei Informationen. Im Wohnheim gibt es kein Desinfektionsmittel mehr, wir können keine hygienische Pflege mehr durchführen. Handschuhe sind ebenfalls Mangelware.

    Hier plant die Leitung eines Wohnheimes aus NRW, einfach alle mündigen erwachsenen Bewohner einer Behinderteneinrichtung einzusperren.

    Diese Absicht entspricht dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung und wird nach StGB §239 mit Freiheitsstrafe, schon für den bloßen Versuch, von bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet. Sollte die Freiheitsberaubung länger als eine Woche andauern, beträgt die Strafe sogar mindestens ein Jahr bis zu 10 Jahren Haft. Im Verteiler dieser Mail sind zig weitere Einrichtungen, die ähnliches planen. Diese Information ist so brisant, dass ich die ganze damit zusammenhängende Korrespondenz vernichtet habe, damit ich auch im Fall einer Hausdurchsuchung den Quellenschutz garantieren kann.

    Hat der Leiter das „Kleingedruckte“ in den Ausführungsbestimmungen überlesen? Zwar soll er sicherstellen, dass Bewohner, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, das Heim höchstens unter Begleitung von Mitarbeitern verlassen, die, es grenzt an Satire, zu diesem Zweck wiederum zusätzlich bereitgestellt werden müssten, aber halten sich die Bewohner, auch und gerade auch die dementiell veränderten Bewohner, nicht an diese Vorgaben, so dürfen die Mitarbeiter eben nicht einfach freiheitseinschränkende Maßnahmen durchführen. Es heißt in den Bestimmungen nämlich klar:

    Soweit zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals freiheitsbeschränkende Maßnahmen für erforderlich erachtet werden, können diese nur im Rahmen des geltenden Rechts in Abstimmung mit dem [...] Betreuungsgericht umgesetzt werden.

    Tatsächlich sind aber für die allerwenigsten Bewohner solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen richterlich angeordnet und beziehen sich regelmäßig auf zeitlich und sachlich sehr beschränkte Anordnungen, z.B. das Anbringen eines Bettgitters während der Nachtstunden.

    Weiter wurde mir von einem anderen Heim z.B. berichtet, dass Praktikanten dort mit der regelrechten Jagd auf heimliche Treffen zwischen Heimbewohnern und Angehörigen beauftragt wurden. In diesem größeren Heim ist es den alten Menschen immer wieder gelungen, durch Nebeneingänge dem Ausgangsverbot zu entrinnen und sich in einer nahegelegenen Tiefgarage heimlich mit ihren Liebsten zu treffen. In anderen Häusern werden einfach alle dementen Bewohner in ihrem Zimmer eingesperrt, damit sie nicht unkontrolliert durch die verschiedenen Abschnitte laufen können. Ärzte werden bedrängt, höhere Dosen sedierender Medikamente zu verabreichen. Und vieles mehr. Es ist der reinste Horror!

    Alles zum Schutz der alten Menschen und alles, ohne sie zu fragen, welchen und wie viel Schutz sie überhaupt wollen.
    Es ist doch nur eine Ausnahme? Bald ist wieder alles normal?

    Wir befinden uns ja in einer Ausnahmesituation? Bald werden doch all diese Einschränkungen wieder zurückgefahren werden?

    Wer dies glaubt, übersieht, dass „...der ganz normale Gang des Fürsorgestaats eine schier ungeheuerliche Verdinglichung von den Alten, Asylanten, Behinderten, hilfebedürftigen Kindern, Kranken und allen anderen Personen nach sich zieht, die das Pech haben, in sein Räderwerk zu geraten. Zu all diesen Personen zählt, nicht zuletzt, auch das Personal: Ärzte, Berater, Gutachter, Klinikleiter, Pfleger, Psychologen, Richter, Sachbearbeiter etc.“

    Das schreibt Stefan Blankertz in seinem bereits 2015 erschienenen Werk „Anarchokapitalismus: Gegen Gewalt“ (S. 139f.). In diesem Buch beschreibt Blankertz auch, wie auf angebliche „Missstände“ mit immer neuen Gesetzen oder Durchführungshinweisen reagiert wird. Diese „Verdinglichung“ des Menschen ist dem Staat als dem „kältesten aller kalten Ungeheuer“ (Nietzsche) immanent. Und zwar gerade dem Rechts-Staat, dessen Prinzip des Zu- und Abneigungsverbotes nicht nur im kategorischen Imperativ von Kant verankert ist, sondern weit zurückreicht auf das römische Recht, bis hin zur mutterlosen „Kopfgeburt“ Athene in der griechischen Mythologie.

    Gegen Athene steht Antigone, die, das Gesetz missachtend, darauf beharrt und es sich auch einfach herausnimmt, ihren toten Bruder zu bestatten. Nach derzeit herrschendem Recht dürfte sie ja nicht mal den noch lebenden sterbenden Bruder besuchen. Antigone folgt ihrem Herzen, denn nicht mitzuhassen, sondern mitzulieben will sie da sein.

    Mein Vater verbrachte seine letzten Stunden in meiner Wohnung. Ich hielt seine Hand, während er starb. Wäre er mit dem heute geltenden Besuchsverbot im Heim gewesen, hätte ich ihn trotzdem nicht allein sterben lassen, sondern hätte es mir einfach irgendwie herausgenommen, bei ihm zu sein. Notfalls hätte ich mir schon irgendwie Zutritt verschafft, hätte mich an sein Bett gesetzt oder, falls noch so viel Zeit geblieben wäre, ihn aus dem Heim befreit. Solches nenne ich „liebevollen Widerstand“ nach eben dem Vorbild der Antigone. Ich finde nicht, dass wir zulassen dürfen, dass unsere Eltern ohne die Nähe zu ihren Liebsten sterben müssen.

    Dieses entschlossene „mitlieben“ steht also auch 2500 Jahre nach Antigone, im Gegensatz zum verdinglichenden kalten Staat. Und es bedroht ihn auch heute, kann ihn, wie im Theaterstück Antigone, in seinen Grundfesten erschüttern, ganz ohne einem „bewaffneten Widerstand“.

    Die Verdinglichung durch den Staat ist keine Ausnahme. Sie wird im aktuellen Ausnahmezustand nur sichtbarer. Sieht man sich heute Meinhofs Film „Bambule“ an, der damals die große Heimkampagne ausgelöst und so zu einer Dezentralisierung von totalen Institutionen führte, wird deutlich, wie harmlos uns heute dieses Fernsehspiel im Vergleich zu unserer aktuellen tatsächlichen Situation in den Heimen erscheinen muss. Gerade daran, dass der Film „Bambule“ uns heute beinahe langweilig vorkommt, können wir erkennen, wie weit die wachsende Biopolitik (Foucoult, Agamben) für uns inzwischen schon normal geworden ist.

    Wie nur soll man den jetzt zu Hilfspolizisten erniedrigten Pflegekräften denn nach „Lockerung der Maßnahmen“ in einer „neuen Normalität“ beibringen können, dass sie nun wieder die Freiheit und Würde ihrer Kunden achten und ihre „Wohnung“ als unverletzlich sehen müssen?
    Totale Institutionen auflösen

    Zumindest hierzu habe ich eine Antwort, die relativ leicht umzusetzen ist und die helfen könnte, in den künftigen Ausnahmezuständen, die ja wohl zur „neuen Normalität“ gehören sollen, den Schutz von Insassen solcher totalen Institutionen vor totalitären Übergriffen wenigstens etwas sicherzustellen.

    Die Lösung besteht schlicht darin, alle stationären Einrichtungen für erwachsene Pflegebedürftige und/oder behinderte Menschen komplett zu entinstitutionalisieren und konsequent in reine Wohnhäuser mit je einzelnen „Wohnungen“ umzuwidmen. Es muss dann einfach nur eine strikte Trennung zwischen dem Wohnrecht der Bewohner solcher Häuser und deren Betreuung eingeführt werden. So, wie es jetzt bereits für eine zunehmende Zahl von „Seniorenwohngemeinschaften“ der Fall ist und gut funktioniert.

    Die Betreuung und Pflege der Bewohner muss dann „ambulant“ angeboten werden, genauso wie heute ein ambulanter Pflegedienst die Wohnungen der Pflegeleistungen nachfragenden Menschen auf- und nicht heimsucht. Die einzelnen Pflegekräfte würden dann eben, wie jetzt im ambulanten Pflegedienst, eine „Tour“ durchs Heim zu den einzelnen Bewohnern machen, statt sich als Teil der Wohngruppen zu sehen und damit bereits das Wohnrecht der Bewohner zu unterlaufen. Personalengpässe in den Unter-Teams, angeblich notwendige „Übergabegespräche“ bei jedem „Schichtwechsel“, eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften und damit verbundener Bürokratie und Kosten könnte dann entfallen.

    Wie wenig zum Beispiel „Heimgesetze“ oder „Heimbeiräte“ die Menschen in den totalen Institutionen tatsächlich schützen, wenn es darauf ankommt, wird ja derzeit wohl unübersehbar deutlich. (Tatsächlich schützen solche Gesetze regelmäßig eher die großen Anbieter gegen unliebsame kleine Konkurrenz, das zu vertiefen aber den Rahmen dieses Textes sprengen würde).

    Vielleicht setzen Sie sich ja mit dafür ein, dass es in Zukunft nicht mehr heißt: „Ambulant vor stationär“, sondern „Ambulant statt stationär“ Auf diese Weise könnte eine Wiederholung solcher grausamen Eingriffe in das Leben alter und behinderter Menschen und ihrer Angehörigen in Zukunft vielleicht wenigstens deutlich erschwert werden. Der Beruf der Pflegekraft würde womöglich doch noch einmal als wirklich achtenswerte Dienstleistung aufgewertet werden. Und das Pflegeheim als Ort, vor dem man sich nicht fürchten muss.

    Pflegeheim – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim

    Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Unterbringung, in einigen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind einerseits das Altern, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung, andererseits die manchmal beschränkten Möglichkeiten einer häuslichen Pflege,

    Pflegebedürftige alte Menschen sind meist in Altenpflegeheimen, behinderte pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht. Häufig sind Altenpflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Pflegeheime werden von Wohnheimen unterschieden, auch wenn in beiden Einrichtungen Behinderte, pflegebedürftige oder kranke Personen dauerhaft untergebracht sein können. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des Bewohners in das soziale Umfeld, evtl. auch in eine Berufstätigkeit, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad von der Versorgung durch Dritte meist sehr hoch.

    Unité de soins de longue durée
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Unit%C3%A9_de_soins_de_longue_dur%C3%A9e

    Une unité de soins de longue durée (USLD) est une structure d’hébergement et de soins destinée aux personnes âgées de plus de 60 ans. Elle est adossée à un établissement hospitalier. Les moyens médicaux qui y sont mis en œuvre sont plus importants que dans les établissements d’hébergement pour personnes âgées dépendantes (EHPAD).

    EHPAD - Établissement d’hébergement pour personnes âgées dépendantes — Wikipédia
    https://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89tablissement_d%27h%C3%A9bergement_pour_personnes_%C3%A2g%C3%A9es

    Établissement d’hébergement pour personnes âgées dépendantes (EHPAD) désigne en France la forme d’institution pour personnes âgées la plus répandue. Un EHPAD est un établissement médico-social.

    Un EHPAD se définit comme une maison de retraite médicalisée, dotée de l’ensemble des services afférents tels que la restauration, les soins médicaux et les assistances soumises à autorisation, permettant son exploitation.

    Les EHPAD peuvent accueillir des personnes autonomes à très dépendantes (maladies chroniques) ; ils doivent justifier d’équipements adaptés et de personnel médical (médecin coordonnateur) et paramédical (infirmier coordinateur, infirmiers, aide-soignants, auxiliaires de vie) dont le nombre est fixé selon la capacité d’accueil de l’établissement et par négociation en convention tripartite (EHPAD – conseil départemental – agence régionale de santé) après calcul de la prise en charge moyenne par résident.

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