• Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) - Berlin.de
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
    Est stimmt nicht, dass der Betrieb von Mietwagen während der Coronakrise verboten ist, wie manche Taxikollegen annehmen.

    (3) Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ab dem 27. April 2020 eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

    § 3 Aufenthalt im öffentlichen Raum
    (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer haushaltsfremden Person gestattet.

    (2) Absatz 1 gilt nicht

    für Aufenthalte im öffentlichen Raum zum Zweck der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film oder anderen Medien,
    für die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, die im Freien erbracht werden müssen, einschließlich der jahreszeitlich bedingt erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und forstwirtschaftlicher Flächen,
    für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Fahrzeugen
    ...
    In diesen Fällen gilt, dass der Mindestabstand eingehalten werden soll, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung oder Betätigung möglich und zumutbar ist.

    Die vollständige Verordnung
    https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/vierte-aendvo_2020-04-21_final.pdf

    Der Bußgeldkatalog
    https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/200422_zweite-aenderung-bussgeldkatalog.pdf

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