• Sous le titre Les tueuses de dragons Telepolis raconte comment deux avocates ont réussi à obliger Deutsche Telekom à leur fournir un acces internet et téléphone en moins de 24 heures.

    Die Drachentöterinnen | Telepolis
    http://www.heise.de/tp/artikel/38/38670/1.html

    Darauf stellte sie mit Silke Jaspert als Prozessvertreterin und unter Rückgriff auf das Telekommunikationsgesetzes (TKG) beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Nachdem die beiden Juristinnen dem Gericht klar machten, wie sich ein fehlender Telefon- und Internetanschluss auf die Einhaltung von Fristen und andere Bereiche auswirkt, erkannte man dort die Eilbedürftigkeit der Sache und erließ aufgrund von „erheblichen, nicht zumutbaren Nachteilen […], wenn erst nach einer Anhörung des Gegners oder nach mündlicher Verhandlung entschieden würde“ sofort eine Einstweilige Verfügung.

    In dieser Einstweiligen Verfügung wurde die Telekom verpflichtet, „die Kommunikationsdienstleistungen zu den Kanzleiräumen [...] umgehend, spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt der Verfügung freizuschalten“. Falls bis dahin noch kein funktionierender Telefonanschluss gelegt sein sollte, drohte das Amtsgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft für den Telekom-Geschäftsführer.

    Sous la menace de six mois de prison ou 250.000 Euros d’amende la Telekom a plié.