Interview avec Marco Camenisch en allemand
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In unserem Land haben sich die Tagungen gelehrter Juristen zum Thema vervielfacht. Zahlreiche Persönlichkeiten, keine subversive, sondern von liberalen Werten inspirierte (siehe, hier, S. 9), stellen Fragen über das heute vorherrschende Konzept der absoluten Sicherheit und seine Folgen für die grundlegenden Prinzipien des Rechtstaates. Die Internierung auf unbestimmte Zeit ist ein Kind dieser sekuritären Logik. Sie wurde nach der Abstimmung auf der Welle der verständlichen Entrüstung des Volkes wegen einer Reihe von abscheulichen und hassenswerten Verbrechen wie jene der Pädophilie oder des sexuellen Missbrauchs eingeführt. Von jenen Stimmenden wissen aber wenige, dass die Norm, die den Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit regelt, nämlich Art. 64, eine vielfältige Liste von Vergehen miteinbezieht, die weit über die sexuellen Verbrechen hinausgeht. Dazu kann er auf jedermann angewendet werden, wenn es um ein Vergehen geht, das mit bis zu maximal fünf Jahren bestraft werden kann. Nämlich praktisch auf alle Straftatbestände. Wie die Bundesbehörde auf ihrer Seite erklärt: «Zur Verordnung der Verwahrung ist nicht das begangene Vergehen bestimmend, sondern eher das zukünftige Verhalten des Täters». Kurz, er wird nicht für das im Knast bleiben was er getan hat, sondern für das, was man meint er werde tun. Gesucht werden: hellseherische Fähigkeiten.
Son livre chez Entremonde : ►http://www.entremonde.net/Resignation-est-complicite
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