• .kinder
    http://nic.kinder/policies
    https://gtld-dashboard-production.s3-eu-west-1.amazonaws.com/uploads/content/logo/29/Logo.jpg?AWSAccessKeyId=AKIAJTXCYRHGONDVQ7YA&Signature=OtzIQmBuhl579dStPleIsetP7Ek%3D&Expires=1444658625

    This .KINDER TLD Domain Name Registration Policy (.KINDER TLD Registration Policy) sets out the eligibility criteria for domain names in the .KINDER Top Level Domain.

    Eligibility to register or use a .KINDER domain name (including controlling associated DNS records) is limited to Ferrero, and upon Ferrero’s sole discretion its Affiliates, or Trademark Licensees. Ferrero reserves the right, for any reason, to periodically verify .KINDER domain name registration
    eligibility. Any determination as to such eligibility shall be made by Ferrero in its sole discretion, and is not subject to any further appeal mechanism or reconsideration process. Ferrero reserves the right, in its sole discretion, to suspend, cancel, revoke, or take other action it deems necessary with
    respect to a .KINDER domain name registrant in the event it determines that their registration violates the registration eligibility criteria. Questions about a determination by Ferrero as to .KINDER domain name registration eligibility should be directed to the Ferrero domain management team or Registrar.

    Streitfall .kinder: als Ferrero-Markendomain endgültig im Netz | heise Netze
    http://www.heise.de/netze/meldung/Streitfall-kinder-als-Ferrero-Markendomain-endgueltig-im-Netz-2842871.html

    Die Internetverwaltung ICANN, die die neuen Top Level Domains vergibt, schließt solche exklusiven Nutzungsmodelle für allgemein-sprachliche Begriffe eigentlich explizit aus. Ferrero argumentiert allerdings, dass „Kinder“ in dem Fall eine international gültige Marke und eben kein allgemeiner Begriff sei. Die Internetverwaltung folgt der Argumentation, wie sie Ende vergangenen Jahres erläuterte.

    Ferrero verwies auf Anfrage darauf, dass .kinder nur im deutschen Sprachraum Diskussionen hervorrufe. Das Unternehmen hat sich „Kinder“ zudem in der zentralen Markendatenbank der ICANN eintragen lassen, in der sich auch andere generische Begriffe befinden.
    Späte Proteste

    Wie viele andere Details des Top-Level-Domain-Programms waren auch die Pläne zu .kinder lange unbemerkt geblieben. Seit einem ersten Artikel zu zu .kinder im Juni 2014 regte sich Protest, vermutlich allerdings zu spät. Die ICANN hatte von Juni 2012 bis März 2013 ein Einspruchsfenster gegen Bewerbungen vorgesehen. Damals hatte niemand Bedenken angemeldet.

    #internet #DNS #wtf #it_has_begun #kinderkacke

  • Funkregulierung: Angriff auf alternative Software | heise Netze
    http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software-2803189.html

    Freier Systemsoftware auf Geräten mit Funk-Funktion könnte es bald an den Kragen gehen: In der EU tritt ein Verbot im Juni 2016 in Kraft, in Nordamerika soll es alsbald beschlossen werden. Leidtragende dürften Hersteller wie DD-WRT sein.

    Neue Vorschriften werden es erheblich erschweren, systemrelevante Software in Geräten mit Funk-Funktion in Eigenregie oder unter Zuhilfenahme von fremder Software zu verbessern oder zu installieren. Das Europäische Parlament und der Rat haben vergangenes Jahr weitgehend unbemerkt ein Verbot beschlossen (Richtlinie 2014/53/EU), das am 13. Juni 2016 in Kraft tritt. Die US-Regulierungsbehörde FCC plant nun eine gleichartige Einschränkung, die dann auch Kanada übernehmen würde. Ein Verbot speziell für WLAN-Geräte (5 GHz) ist in den beiden Ländern, USA und Kanada, bereits in Kraft.

    Genau genommen beziehen sich die Restriktionen auf Software, die den Funkbetrieb beeinflusst. Damit soll sichergestellt werden, dass Vorschriften über Frequenznutzung, Sendeleistung und Modulationen eingehalten werden.

    Seit 10 Jahren gibt es uns (DD-WRT)
    http://www.heise.de/forum/Netze/News-Kommentare/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software/Seit-10-Jahren-gibt-es-uns-DD-WRT/posting-23670341/show

    Wenn die Nachrichten der letzten Wochen und Tage verfolge wird uns/mir im DD-WRT Team langsam Angst. den OpenWRTlern übrigens auch. Ich kann nur alle bitten uns alle bei dem Kampf gegen die diktatorischen Allmachtsvisionen einiger Politiker zu unterstützen.

    Funkregulierung als Angriff auf alternative Software: „Open-Source-Projekte gefährdet“
    http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-als-Angriff-auf-

    alternative-Software-Open-Source-Projekte-gefaehrdet-2805855.html
    Sebastian Gottschall, Initiator und leitender Entwickler des DD-WRT-Projekts, geht im heise-Netze-Interview ausführlich auf die Problemstellung ein. Seiner Meinung nach geht der Vorstoß der FCC in die falsche Richtung. Sicherlich wären auch DD-WRT-Router zertifizierbar. Aber das würde den Aufwand und mithin die Kosten drastisch erhöhen.

    Save WiFi/Individual Comments
    https://libreplanet.org/wiki/Save_WiFi/Individual_Comments

    Right now, the FCC is considering a proposal to require manufacturers to lock down computing devices (routers, PCs, phones) to prevent modification if they have a “modular wireless radio”[1][2] or a device with an “electronic label”[3]. The rules would likely:

    Restrict installation of alternative operating systems on your PC, like GNU/Linux, OpenBSD, FreeBSD, etc.
    Prevent research into advanced wireless technologies, like mesh networking and bufferbloat fixes
    Ban installation of custom firmware on your Android phone
    Discourage the development of alternative free and open source WiFi firmware, like OpenWrt
    Infringe upon the ability of amateur radio operators to create high powered mesh networks to assist emergency personnel in a disaster.
    Prevent resellers from installing firmware on routers, such as for retail WiFi hotspots or VPNs, without agreeing to any condition a manufacturer so chooses.

    Take Action Now!

  • Meldepflicht für TK-Firmen bei Datenschutzverstößen tritt in Kraft | heise Netze
    http://www.heise.de/netze/meldung/Meldepflicht-fuer-TK-Firmen-bei-Datenschutzverstoessen-tritt-in-Kraft-1916534.

    Jeder Betreiber innerhalb der EU muss nun innerhalb von 24 Stunden die nationale Datenschutzbehörde unterrichten, wenn er von einer Verletzung des Schutzes persönlicher Daten erfährt. Auch die davon betroffenen Kunden müssen unter bestimmten Voraussetzungen informiert werden. Dazu gehört etwa, wenn es sich um „finanzielle Informationen, [...] Standortdaten, Internet-Protokolldateien, Webbrowser-Verläufe, E-Mail-Daten und Aufstellungen von Einzelverbindungen“ handelt. Auch wenn „eine physische Schädigung, ein psychisches Leid, eine Demütigung oder Rufschädigung“ zu befürchten sind, muss der Betreiber die betreffenden Personen unterrichten. Sind die Daten jedoch „unverständlich gemacht“ worden, etwa durch Verschlüsselung oder Ersetzen durch einen kryptographisch gschützten Hash-Wert, entfällt die Pflicht, Kunden zu warnen. Übliche Passwort-Hashes, die Hash-Funktionen ohne kryptographischen Schlüssel nutzen, gelten also nicht als „unverständlich“.