Mindestlohn im Taxigewerbe : Schnell noch ein Tarifvertrag

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    Für eine zweijährige Übergangslösung bis zum 1. Januar 2017 sucht die Taxibranche daher jetzt nach einer Möglichkeit, mit der Gewerkschaft Ver.di einen Tarifvertrag abzuschließen, der eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn schafft. Heraus käme ein Lohn von weniger als 8,50 Euro. Denn das Gesetz erlaubt niedrigere Löhne als 8,50 Euro brutto bis zum Jahre 2017, wenn diese verbindlich in einem Tarifvertrag stehen. Das Problem: Der Taxidachverband BZP muss von den Mitgliedern zuerst einmal zum tariffähigen Arbeitgeberverband erklärt werden, eine erste Abstimmung dazu scheiterte kürzlich. Jetzt wollen sich die Taxler noch mal am 3. Juli treffen, um den Arbeitgeberverband aus der Taufe zu heben.

    Die Gewerkschaft Ver.di will allerdings nicht ohne weiteres noch schnell solch einen Billigtarifvertrag unterstützen. Stimme man für eine Übergangszeit einem Lohn von weniger als 8,50 Euro zu, dann müsse es für die beschäftigten Angestellten an anderer Stelle einen „Mehrwert“ geben, etwa bei den Arbeitszeiten oder durch Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, sagte Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz der taz.

    Bisher kompensieren die Fahrer ihre niedrigen Stundenumsätze und die langen Wartezeiten an den Taxiplätzen durch überlange Arbeitsschichten. „50, 60 Stunden“ in der Woche fahre er, erzählt ein Berliner Kutscher. Damit erreiche er einen Monatslohn von 1.300 Euro brutto. Heruntergerechnet auf die Stunde sind das nicht mehr als 5,50 Euro brutto. Käme der Mindestlohn, würden die Fahrer wohl Teilzeitverträge erhalten von ihren Unternehmen, glaubt der Fahrer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Auf dem Papier steht dann eine bestimmte Stundenzahl, die aber in Wahrheit weit überschritten wird.

    Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz hat entweder keine Ahnung vom Taxigewerbe oder etwas Schlimmeres steckt hinter seiner Äußerung.

    Soll da etwa ein krummer Deal über die Köpfe der abhängig Beschäftigten hinweg eingefädelt werden ? Wer das Taxigewerbe von innen kennt, weiss, dass Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit fast immer als Abgabensparmodelle verwandt und mit einem sehr niedrigen Grundlohn kombiniert werden, wenn es denn Grundlohn oder Zuschläge überhaupt gibt. Beim Vorschlag von Schmitz wäre für die angestellten Fahrer nichts gewonnen und die Unternehmensverbände 2 Jahre Zeit, alles so weiter laufen zu lassen wie bisher.

    Das Mindestlohngesetz würde so von der Gewerkschaft selber ausgehöhlt werden. Stay tuned , es bleibt spannend.