Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands

https://www.berlin.de

  • Info-Sheet „Rekommunalisierung des Stadtportals Berlin.de“ – Geschichte, Technik, Herausforderungen – Bündnis digitale Stadt Berlin
    https://digitalesberlin.info/info-sheet-stadtportal

    La ville de Berlin a racheté le domaine internet berlin.de et le site avec tous ses services. On discute alors comment bâtir un ensemble de sites et services publiques.

    Das Stadtportal berlin.de das „digitale Herz“ der Stadtbevölkerung dar: Internetauftritte von Behörden, Service-Portal mit Online-Bürgediensten, Open-Data-Portal und Beteiligungsportal werden hier unter einem Dach gebündelt. Doch bisher sorgte Berlin.de vor allem als Werbefläche und Datensauger für Skandale. Das Portal wurde seit Ende der 90er Jahre von wechselnden Privatunternehmen kommerziell betrieben und mit Werbetrackernund Boulevardnachrichten zugepflastert. Das dieser Zustand unhaltbar war hat auch die Landesregierung erkannt und 2020 die Rekommunalisierung von Berlin.de auf den Weg gebracht.

    Seit dem 1. Juli 2021 ist das Berliner Stadtportal berlin.de nun wieder in öffentlicher Hand – einer gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des digitalen Stadtraums steht somit formal nichts mehr im Wege. Doch wie sieht ein gemeinwohlorientiertes Stadtportal eigentlich aus? Wie können Open-Source/Open-Data, digitale Souveränität und Nachhaltigkeit mitgedacht werden? Und wie könnte ein Prozess aussehen, in dem die Entwicklungsziele möglichst demokratisch – gerade auch mit Rücksicht auf benachteiligte Gruppen – bestimmt werden?

    Die Stadtöffentlichkeit ist an der Neuausrichtung von Berlin.de bisher nicht beteiligt. Dabei hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, dass die digitale Zivilgesellschaft bei der Neuausrichtung eingebunden werden soll. Nach unserem Offenen Brief zum Stadtportal berlin.de vom April 2021 mit Impulsen zur Neuausrichtung hat sich die Senatskanzlei jedoch an einem Austausch interessiert gezeigt. Gemeinsam mit der zuständigen Landesredaktion bei der Berliner Senatskanzlei veranstalten wir im Februar 2022 einen Runden Tisch Digitalisierungspolitik um mit der bereiten Stadtgesellschaft weitere Prozessschritte zur Neuausrichtung vonBerlin.de zu diskutieren. Aus dieser kooperativen Zusammenarbeit entstand auch die folgende Informationsübersicht.

    Auf dieser Seite wollen wir Euch die wichtigsten Informationen rund um die Rekommunalisierung des Stadtportals bereitstellen:

    Geschichte des Stadtportals
    Das Stadtportal aktuell
    Technische Rahmenbedingungen
    Herausforderungen für die Neuausrichtung

    1. Die Geschichte des Stadtportals Berlin.de

    1995–2019: Entstehung und Entwicklung des Stadtportals: https://netzpolitik.org/2019/die-wirre-geschichte-einer-hauptstadt-website

    1998: Beginn einer Public-Private-Partnership zu Berlin.de mit wechselnden Betreibergesellschaften
    2011: Der Berliner Verlag hält ca 75 Prozent Anteile der Portal-Betreibergesellschaft BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die Investitionsbank Berlin erwirbt ca. 25 Prozent der Anteil

    August 2019: Auf Nachfrage eines Abgeordneten wird öffentlich, dass die Senatskanzlei den im Jahr 1998 geschlossenen Betreibervertrag bereits Ende 2018 einseitig zum 31.12.2021 gekündigt hat. Es wird jedoch über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Berliner Verlag auf neuer vertraglicher Basis verhandelt: https://www.tagesspiegel.de/berlin/kommunales-klickmonster-senat-verhandelt-ueber-zukunft-von-berlin-de/24940368.html

    Oktober 2019: Das IT-Unternehmer-Ehepar Holger und Silke Friedrich kaufen den Berliner Verlag und bezeichnen Berlin.de den „wahren Schatz“ ihrer Übernahme. Und weiter: „Da können wir prinzipiell jede Dienstleistung ausspielen.“ https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/berliner-zeitung-die-neuen-eigentuemer-im-interview-ld.1522069

    Dezember 2019: Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellt fest, dass hunderte von Trackingdiensten, die Daten der Nutzer:innen abgreifen: https://www.tagesspiegel.de/berlin/verheerendes-zeugnis-fuer-betreiber-des-hauptstadtportals-berlinonline-soll-besucher-daten-ohne-einwilligung-erheben/25316804.html

    September 2020: Berlin.de wird im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/EuroBundMed/protokoll/ebm18-057-ip.pdf (Punkt 6 der Tagesordnung)

    Zustände Staatssekretär Christian Gaebler berichtet erstmals über die geplante Rekommunalisierung. Ziel sei es die restlichen Geschäftsanteile an BerlinOnline aufzukaufen.
    In 2021 stünde eine Transformationsphase an, in der die Neugestaltung des Hauptstadtportals berlin.de operativ durchgeführt werden solle. Die Weiterarbeit mit dem vorhandenen Portal sei die aktuell einfachere und günstigere Lösung.
    Das ITDZ habe bereits einen Businessplan für Migration und den Aufbau eines Stadtportals in mehreren Szenarien vorgelegt.
    Daniel Roleff (Leiter der Landesredaktion) stellt klar, dass „nicht das Stadtportal gekauft [werde]; die Domain berlin.de gehöre dem Land Berlin.“

    November 2020: Mündliche Behandlung im Plenum: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/PlenarPr/p18-067-wp.pdf#page=36

    Der Regierende Bürgermeister Michael Müller verteidigt das werbefinanzierte Betreibermodell des Stadtportals: „Nun müssen sich ja Werbeeinnahmen und Qualität nicht zwingend ausschließen“

    Dezember 2020: Antrag im Abgeordnetenhaus „Das Stadtportal berlin.de in öffentlicher Hand neu aufstellen“: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3240.pdf (wurde im Juni 2021 angenommen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/PlenarPr/p18-081bs3240.pdf)

    Das Abgeordnetenhaus fordert den Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Neuaufstellung des Portals: „Bei der Neukonzeption und Modernisierung von berlin.de sollen (…) die Expertisen und die Kreativität der digitalen Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der öffentlichen Unternehmen und Kultureinrichtungen sowie Start-Ups genutzt werden.“
    Dienstleistungen privatwirtschaftlicher Akteure sollen als Auftragnehmer:innen der öffentlichen Hand geführt werden (nicht als Public-Private-Partnership)
    Zudem wird appelliert an die „Prinzipien des Datenschutzes, offener Schnittstellen, der Barrierefreiheit und Multilingualität sowie der Freiheit von kommerziellen Trackinginstrumenten“

    Mai 2021: Berlin.de wird im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/EuroBundMed/protokoll/ebm18-070-ip.pdf (Punkt 5 der Tagesordnung, S. 8)

    Staatssekretär Gäbler informiert über die laufenden Verhandlungen: „Mit dem Berliner Verlag sei ein akzeptabler Preis vereinbart. Es gebe durchaus konstruktive Gespräche mit dem Berliner Verlag, schon vor Jahresende einen Übergang anzustreben. Auch die IBB wirke mit. Das ITDZ bereite sich auf die Übernahmedes Betriebs vor.“

    Juli 2021: Vorlage der Senatskanzlei „über Neuausrichtung des Hauptstadtportals berlin.de und Erwerb der Gesellschaftsanteile an BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und BerlinOnline Stadtportatbeteiligungsges. mbH“ https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3904.pdf

    BerlinOnline wird in das Eigentum des Landes Berlin überführt. Die Investitionsbank Berlin hat die verbleibenden Anteile des Berliner Verlags an BerlinOnline zum 1. Juli 2021 für 4,2 Mio. Euro erworben.
    Das PPP-Modell wird aufgrund mangelnder Steuerungsfähigkeit beendet und die Verantwortlichkeit für Inhalte und Aufbau des Stadtportals gehen in die Verantwortung der Senatskanzlei über.
    BerlinOnline soll zukünftig mit der Webprogrammierung bzw. Digitalen Kommunikation des Stadtportals beauftragt werden. Aber „einzelne webbasierte Softwarekomponenten liegen im Eigentum der BerlinOnline, das Land Berlin hat hieran lediglich Nutzungsrechte.“

    Gleichzeitig legt die Senatskanzlei ein Kurzkonzept mit dem Titel „Neuausrichtung Hauptstadtportal Berlin.de“ vor (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3904.pdf, ab S. 7):

    Vollportal mit engem Themenkreis Berlin: Inhaltlich soll der Charakter eines thematischen Vollportals beibehalten werden. Die thematische Ausrichtung soll auf rein Berlin-orientierte Inhalte reduziert werden. Aktuelle Themenbereiche wie „Lifestyle“ oder „Shopping“, die boulevardeske Inhalte zur Reichweitensteigerung anbieten, sollen wegfallen.
    Vermarktung wird eingestellt: Werbefinanzierung wird eine Absage erteilt: „Eine gewinnorientierte Vermarktung wird auf Berlin.de nicht mehr stattfinden“. Stattdessen soll das Portal in Kooperation mit kommunalen Unternehmen und Stakeholdern „als Multiplikator für öffentliche Dienstleistungssektoren genutzt werden“
    Technische und gestalterische Weiterentwicklung: Das Portal soll „übersichtlich und anwenderfreundlich sowie auch datenschutzgerecht und barrierearm gestaltet werden, damit Menschen verschiedener Altersklassen und Nutzererfahrungen dieses nutzen können.“
    Bekenntnis zu Open-Source: „Die Verwendung quelloffener Software und transparenter Algorithmen gehörtzu den Wesensprinzipien bei Änderungen oder Neueinführung von Systemen.“
    Erweiterte Funktionalität: Zukünftig sollen viele weitere Dienste über das Stadtportal ausgespielt werden: „BerlinOnIine entwickelt und programmiert neue E-Government-Dienste im Auftrag der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen.“ Genannt werden die „Authentifizierung über die elD“ sowie „E- Government-Dienste wie E-Payment“. Dazu soll eine „zentrale Anlaufstelle für digitale, webbasierte Dienstleistungen“ aufgebaut werden.
    Open-Data-Anwendungen und Bürgerbeteiligung verstärken: Kurz und knapp wird für die Erreichung „einheitlicher Qualitätsstandards“ auch der verstärkte Rückgriff auf „Open-Data-Anwendungen und Tools zu Bürgerbeteiligung“ angekündigt.
    Die Redaktion „für verwaltungs- und themenübergreifende Inhalte“ liegt weiter bei BerlinOnline.

    Januar 2022: Richtlinien der Regierungspolitik auf Basis des Koalitionsvertrags: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0114.pdf

    Das Stadtportal berlin.de wird unter Einbezug externer Expertise neu aufgestellt – nutzerfreundlich, barrierefrei und mehrsprachig. Die Beteiligungsplattform „mein.berlin.de“ wird modernisiert und um weitere Tools zur digitalen Partizipation und zivilgesellschaftlichen Vernetzung erweitert. (S. 73)

    2. Das Stadtportal aktuell

    Hier eine knappe Information der Senatskanzlei: https://www.berlin.de/rbmskzl/service/stadtinformationssystem-berlin-de

    Welche Inhalte umfasst das Stadtportal Berlin.de?

    Sämtliche Internet-Auftritte von Behörden und öffentlichen Einrichtungen auf Landes- und Bezirksebene
    Service-Portal mit über 70 Onlinedienstleistungen, wie bspw. die Beantragung eines neuen Personalausweises, und Daten zu über 1000 Standorten. Das Service-Portal hat ca. fünf Millionen Seitenabrufe pro Monat.
    Berliner Open-Data–Portal mit knapp 3000 offenen Datensätzen
    Berteiligungsportal „meinberlin.de“
    BVV-Dokumentationsportal (Allris) der Berliner Berzirksverordnetenversammlungen (BVVen)
    E–payment-Funktion mit monatlich ca. 35.000 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu mehr als 800.000€

    3. Technische Fakten
    Allgemein

    25 Mio Request/Tag
    600.000 Einzelseiten (u.a. Pressemitteilungen etc.), 40.000 Rubriken
    CMS Imperia wird von 3000 (dezentralen) Redakteure genutzt
    Bei BerlinOnline sind ca. 40-50 Mitarbeiter:innen angestellt

    Datenerhebung

    Auf der Webseite wird der Webanalysedienst „Mapp Intelligence“ der Webtrekk GmbH eingesetzt. Dieser Dienst erhebt aber keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich anonymisierte, statistische Daten. Die Analyse erfolgt Session basiert und beschränkt sich damit auf den Zeitraum eines einzelnen Besuchs, ohne Möglichkeiten einer Erkennung wiederkehrender Besucherinnen oder Besucher.
    Die Implementierung des Dienstes erfolgte nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und Datenminimierung und ermöglicht, die Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern.
    Genauso verlangen auch Service-Angebote wie Newsletter, Formulare, Videos oder Social Media Inhalten Datenverarbeitungen, die aber alle erst nach einer Bestätigung durch die Nutzenden erfolgen.
    Neben diesen portalweit implementierten Diensten und Services können weitere Datenverarbeitungen erfolgen, die in der Verantwortung der betreffenden Verwaltung liegen und von denen wir keine Kenntnis haben müssen. Die entsprechenden Verarbeitungen sind in den Datenschutzerklärungen der einzelnen Auftritte hinterlegt.

    Eingesetzte Software – proprietär/Open-Source?

    Fast alle von BerlinOnline für www.berlin.de eingesetzten Server laufen auf freien Betriebssystemen, Datenbanken und Webservern betrieben. Weitere Beispiele für eingesetzte Free Open-Source Software sind:
    Kubernetes, Docker
    Varnish
    NginX, Apache
    PHP, Perl, Python
    MySQL, ElasticSearch, CouchDB
    Für das zentrale Content-Management-System (CMS) kommt seit den Anfängen des Stadtportals die proprietäre Software CMS Imperia zum Einsatz. Dabei liegt der Quellcode jedoch vor und darf verändert werden
    Ähnlich verhält es sich bei dem proprietären Tool Sendy, welches zum Versand von Newslettern verwendet wird.
    Hinzu kommen Integration von Dritten (Subdomains oder im URL-Pfad via Reverse-Proxy) auf der Seite berlin.de über deren Lizenzmodell wir keine Informationen haben.
    Zum Einsatz von Kubernetes verwenden wir ein fertiges Produkt eines Hosting-Dienstleisters, bei dem einzelne Komponenten des Systems ebenfalls proprietär sind.

    4. Herausforderungen für die Neuausrichtung

    Rechtliche Einschränkung durch das „Crailsheim-Urteil“: Gerichte sehen öffentliche Hand als Portalanbieter sehr restriktiv, dürfen keine presserechtlichen: https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crail
    Knappe finanzielle und personelle Ressourcen, aktuell noch kein Budget für zusätzliche Aufgaben
    Die Koordination wird erschwert durch dezentrale Verwaltungszuständigkeit bei vielen wichtigen Themenbereichen des Stadtportals. Ende 2021 wurde ein Verwaltungsbeirat zu besseren Absprache ins Leben gerufen. Beteiligt sind u.a.:
    Presse- und Informationsamt (Senatskanzlei) mit Landesreaktion: Aufgabe Information und Koordination der Verwaltungen, verantwortlich für Berlin.de allgemein und CMS; zugleich für Bürgerbeteiligung zuständig, bspw. https://mein.berlin.de
    SenWiEnBe: zuständig für Digitalisierung der Wirtschaft (Digitalisierung, IKT-Wirtschaft, digitale Infrastruktur und Open Data) – bspw. https://daten.berlin.de aber auch https://www.berlin.de/vergabeplattform
    SenInnDS: für Verwaltungsdigitalisierung und verfahrensunabhängige IKT zuständig sowie CIO-Funktion für Berlin; verantwortlich u.a. für https://service.berlin.de
    SenFinanzen; für Personal zuständig, und u.a. hierfür https://www.berlin.de/karriereportal
    SenUVK: hat viele Umwelt- und Verkehrsdaten – bspw. im https://wasserportal.berlin.de oder auch https://www.berlin.de/umwelt

  • Der Senat von Berlin - Berlin.de
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/senat

    21.12.2021 Landesregierung
    Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Sitzung des 21. Dezember 2021 Franziska Giffey zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin gewählt.

    Franziska Giffey
    Regierende Bürgermeisterin: Franziska Giffey (SPD)
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/wir-ueber-uns/regierende-buergermeisterin

    Bettina Jarasch
    Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/uvk/ueber-uns/leitung/senatorin-bettina-jarasch

    Dr. Klaus Lederer
    Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/kulteu/ueber-uns/leitung/senator/lebenslauf.544043.php

    Astrid-Sabine Busse
    Senatorin für Bildung, Jugend und Familie (SPD)

    Daniel Wesener
    Senator für Finanzen (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/leitung-organisation/der-senator/artikel.4892.php

    Iris Spranger
    Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport (SPD)

    Katja Kipping
    Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/ias/ueber-uns/leitung/senatorin-fuer-integration-arbeit-und-soziales/lebenslauf.541206.php

    Prof. Dr. Lena Kreck
    Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (DIE LINKE)

    Andreas Geisel
    Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SPD)
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/de/geisel.shtml

    Stephan Schwarz
    Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe (parteilos)

    Ulrike Gote
    Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/gpg/ueber-uns/leitung/lebenslauf.1160500.php

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Regierung

  • Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog

    5.10.2021

    Auf Grund § 6 Absatz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes bestimmt der Senat von Berlin:
    1. Anwendungsbereich

    Der als Anlage dieser Verwaltungsvorschrift beigefügte Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Dritte-SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden. Dort sind Rahmensätze für die Bußgeldhöhe genannt, um einen einheitlichen Vollzug bei der Verfolgung und Ahndung der Verstöße zu erreichen.
    2. Höhe der Geldbuße

    (1) Die Rahmensätze können nach den Grundsätzen des § 17 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden.

    (2) Die Festlegung der konkreten Höhe der Geldbuße innerhalb des vorgegebenen Rahmens erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:
    a) das Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit,
    b) ob der Täter oder die Täterin fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsichtig zeigt oder ein Wiederholungsfall vorliegt und
    c) ob und wenn ja in welcher Höhe der Täter oder die Täterin einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Tat gezogen hat.

    (3) In den Fällen von Verstößen gegen § 7, § 9 Absatz 1, § 10, § 11, § 14, § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 18, § 19, § 22, § 27, § 29 der Dritten-SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnamenverordnung kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

    (4) Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist die Geldbuße angemessen zu erhöhen, wobei die Summe der Höchstsätze nicht erreicht werden darf.

    (5) Die Möglichkeit neben der Geldbuße gegen eine Individualperson nach den §§ 30, 130 OWiG zusätzlich auch ein Unternehmen (namentlich eine juristische Person oder eine Personenvereinigung) mit einer Geldbuße zu belegen, wenn die juristische Person oder die Personenvereinigung durch den Verstoß gegen die Dritte-SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereichert worden ist oder werden sollte, bleibt unberührt. Die Geldbuße soll in diesen Fällen den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter oder die Täterin aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
    3. Zuständigkeit

    Die im Bußgeldkatalog aufgezählten Ordnungswidrigkeiten mit Ausnahme der Verstöße gegen § 7 und § 35 der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betreffen die Ordnung im öffentlichen Raum, so dass für ihre Verfolgung und Ahndung die Ordnungsämter der Bezirke zuständig sind (vgl. Ziffer I Nummer 7 der Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 BezVG).
    4. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

    (1) Diese allgemeine Anweisung tritt am 5. Oktober 2021 in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anweisung vom 14. September 2021, die auf der Homepage des Regierenden Bürgermeisters-Senatskanzlei unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog veröffentlicht worden ist, außer Kraft.

    Verstöße gegen die Dritte-SARS-Co-V-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind als Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes jeweils in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Dritten-SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie folgt zu ahnden:

    Download des Bußgeldkatalogs als PDF, 200 KB, nicht barrierefrei

    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 2 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen, ohne dass eine Ausnahme nach Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 11 Abs. 9 Satz 1, § 12 Abs.1, § 14 Abs.3 und Abs. 4, § 14a Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 7, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 1 Satz 3, § 21, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4, § 34 Abs. 5 Satz 2 bis 4 oder § 35 Abs. 1 Satz 6 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 4 Abs. 5
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, soweit keine Ausnahme nach Abs. 5 Satz 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Anwesende Personen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzer
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 5 Absatz 1 Satz 1
    Verstoß: kein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 10.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 5 Absatz 1 Satz 1
    Verstoß: kein individuelles Schutz- und Hygienekonzept auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 10.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 5 Absatz 1 Satz 3
    Verstoß: Keine Sicherstellung der Einhaltung der im Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Schutzmaßnahmen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 10.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2
    Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, ohne dass eine Ausnahme nach § 7 Absatz 1 Satz 1 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person mit einem positiven Testergebnis
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Nichteinhaltung der häuslichen Absonderung für einen Zeitraum von vierzehn Tagen bis das Ergebnis einer Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, ohne dass eine Ausnahme nach § 7 Absatz 1 Satz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person mit einem positiven Schnelltestergebnis
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2
    Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht, sich als enge Kontaktperson zu einer mittels PCR-Testung positiv auf SARS-CoV-2- getesteten Person unverzüglich nach Kenntniserlangung auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, ohne das eine Ausnahme nach Satz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede enge Kontaktperson
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 3
    Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person mit einem positiven Testergebnis
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 7 Abs. 5
    Verstoß: Nichteinhaltung des Besuchsverbots
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person mit einem positiven Testergebnis
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 8a Abs. 2
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Voraussetzungen der 2G-Bedingung und keine Ausnahme nach § 11 Abs. 9 oder § 33a
    Adressat des Bußgeldbescheids: Veranstalter/in, Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 10.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 9 Abs. 1
    Verstoß: Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf private genutzten Grundstück mit anderen als den dort genannten Personen, soweit keine Ausnahme nach Abs. 3 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede teilnehmende Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 10 Absatz 1
    Verstoß: Verzehr von alkoholischen Getränken in Grünanlagen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 50 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 10 Abs. 2
    Verstoß: Nichttragen einer FFP2-Maske, soweit keine Ausnahme nach § 2 Abs. 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 10 Abs. 3
    Verstoß: Nichttragen einer medizinischen Gesichtsmaske, soweit keine Ausnahme nach § 2 Abs. 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 2 Satz 1
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung der zulässigen Teilnehmendenzahl (im Freien), soweit keine Ausnahme nach Abs. 6 Satz 1 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Veranstalter/in, bei juristischen Personen Geschäftsführung o. ä., oder für die Durchführung verantwortliche Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 15.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 4
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung der zulässigen Teilnehmendenzahl (geschlossene Räume), soweit keine Ausnahme nach Abs. 4, 6 Satz 1vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Veranstalter/in, bei juristischen Personen Geschäftsführung o. ä., oder für die Durchführung verantwortliche Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 15.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 3
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 2.500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 5 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 19 Abs. 3, § 29 Abs. 4, § 31 Abs. 4 Satz 2 oder § 34 Abs. 6
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, als Verantwortliche oder Verantwortlicher eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, diese nicht vollständig zu führen, sie nicht für die Dauer von zwei Wochen aufbewahren oder speichern, sie auf deren Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen, aushändigen oder auf sonstige Weise den Zugriff ermöglichen, sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten oder löschen oder anwesende Personen, die unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren, die Bescheinigung über eine Testung einsehen, die Identität der die Bescheinigung vorlegenden Person zu überprüfen oder zu sicherstellen, das digitale Anwendungen ordnungsgemäß zu nutzen und keine Ausnahme nach § 4 Absatz 1 Nummer 7, Absatz 3 Satz 3, vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 6 Satz 2
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung der zulässigen Teilnehmendenzahl bei Beerdigungen und Feierlichkeiten anlässlich einer Beerdigung sowie privater Veranstaltungen einschließlich Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Abschlussfeiern oder Feierlichkeiten anlässlich religiöser Feste, sofern keine Ausnahme nach Absatz 6 Satz 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Verantwortliche/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 7
    Verstoß: Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ohne Einhaltung der im Hygienerahmenkonzept oder der in einer Rechtsverordnung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, soweit keine Ausnahme nach Satz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 11 Abs. 8
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot, an einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen teilzunehmen oder an einer Veranstaltung im Freien mit mehr als den benannten zeitgleich Anwesenden teilzunehmen ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede teilnehmende Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 14 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, bei Versammlungen den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Teilnehmenden, die nicht zum engsten Angehörigenkreis gehören, einzuhalten
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede teilnehmende Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts oder dessen Nichtvorlage des auf Verlangen der Versammlungsbehörde
    Adressat des Bußgeldbescheids: Versammlung veranstaltende Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 14 Abs. 1 Satz 4
    Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts
    Adressat des Bußgeldbescheids: Versammlung leiten-de Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 14 Abs. 3 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot, an einer Versammlung in geschlossen Räumen teilzunehmen, ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede teilnehmende Personen
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 16 Abs. 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht als Verantwortliche oder Verantwortlicher einer Verkaufsstelle, eines Kaufhauses oder eines Einkaufszentrums (Mall) die Vorgaben der Zutrittssteuerung gemäß § 3 zu beachten
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht als Kundin oder Kunde eines Dienstleistungsgewerbes im Bereich der Körperpflege eine FFP2-Maske zu tragen und keine Ausnahme nach § 17 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht als Personal eines Dienstleistungsgewerbes im Bereich der Körperpflege eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und keine Ausnahme nach § 17 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 1 Satz 3
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege in Anspruch zu nehmen, ohne negativ getestet zu sein und keine Ausnahme nach Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 3 Satz 1
    Verstoß: Inanspruchnahme gesichtsnaher sexueller Dienstleistungen, soweit keine Ausnahme nach Abs. 3 Satz 7 vorliegt.
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 3 Satz 3
    Verstoß: Organisieren oder Durchführen von Prostitutionsveranstaltungen, soweit keine Ausnahme nach Abs. 3 Satz 8 vorliegt.
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jed/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 3 Satz 4
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Dienstleistungen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 und 3 nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich an einzelne Personen anzubieten
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 3 Satz 5
    Verstoß: Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 17 Abs. 3 Satz 6
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht eine FFP2-Maske zu Tragen und keine Ausnahme nach Abs. 3 Satz 7 oder nach § 2 Abs. 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 18 Abs. 1 Satz 1
    Verstoß: Aufsuchen von geschlossenen Räumen einer Gaststätte oder einer Kantine ohne negativ getestet zu sein und keine Ausnahme nach Halbsatz 2 oder § 19 Abs. 2 Satz 3 und 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 500
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 18 Abs. 1 Satz 2
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, Nachweise nach §§ 6 Abs. 1 oder 8 Abs. 1 zu prüfen oder Personen, die einen solchen Nachweis nicht erbringen, den Zutritt zu verweigern
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 18 Abs. 1 Satz 3
    Verstoß: Das Verzehren von Speisen und Getränken nicht am Tisch, soweit keine Ausnahme nach Abs. 4 vorliegt.
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 18 Abs. 2 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, als verantwortliche Betreiberin oder verantwortlicher Betreiber einer Gaststätte oder einer Kantine die Einhaltung die Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleisten und keine Ausnahme nach Satz 5 oder nach Abs. 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 18 Abs. 3 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, als verantwortliche Betreiberin oder verantwortlicher Betreiber einer Gaststätte bei der Öffnung von geschlossenen Räumen die im Hygienerahmenkonzept oder in einer Rechtsverordnung der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards einzuhalten
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 19 Abs. 1
    Verstoß: Teilnahme an Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbaren Angeboten, soweit geschlossene Räume betroffen sind, ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Person
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 19 Abs. 2
    Verstoß: Anbieten von Übernachtungen als verantwortliche Betreiberin oder verantwortlicher Betreiber eines Hotels, eines Beherbergungsbetriebs, einer Ferienwohnung oder ähnlicher Einrichtungen, ohne die im Hygienerahmenkonzept oder in einer Rechtsverordnung der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards einzuhalten
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Beteiligte
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 22 Absatz 1
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber kein Angebot zur Testung zu unterbreiten und zu organisieren und keine Ausnahme nach Abs. 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Arbeitgeber/in
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 22 Absatz 3
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht als Selbständige/r eine Testung durchführen zu lassen, eine Bescheinigung über eine Testung für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren oder sie den zuständigen Behörden auf deren Verlangen zugänglich zu machen, soweit keine Ausnahme nach Abs. 4 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r beteiligte Selbständige/r
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 27 Absatz 4
    Verstoß: Aufsuchen von Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Kundin/ Kunde
    Bußgeldrahmen in Euro: 100 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 29 Absatz 1
    Verstoß: Öffnung von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und anderen kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungsstätten ohne Beachtung der Vorgabe des § 11
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede/r Betreiberin/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 10.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 31 Absatz 1 Satz 1 oder § 32 Absatz 2
    Verstoß: Ausübung von Sport in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios, und ähnlichen Einrichtungen sowie in Hallenbädern ohne negativ getestet zu sein, soweit keine Ausnahme nach § 31 Abs. 3 vorliegt.
    Adressat des Bußgeldbescheids: Teilnehmerin/ Teilnehmer
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 31 Absatz 2
    Verstoß: Nichteinhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards der für Sport und für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltungen in einer gedeckten Sportanlage, einem Hallenbades, einem Fitness- oder Tanz-studio oder einer ähnlichen Einrichtung
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiberin/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 31 Absatz 4
    Verstoß: Verstoß gegen Pflicht während des Aufenthalts in gedeckten Sportanlagen, Hallenbädern, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und keine Ausnahme nach § 31 Absatz 4 oder § 2 Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person, die sich in gedeckten Sportanlagen, Hallenbädern, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen außer während der Sportausübung aufhält
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 32 Absatz 1
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot Frei- oder Strandbäder nicht ohne Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes zu öffnen oder Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiberin/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 33 Absatz 1 Satz 1 oder § 33 Absatz 2
    Verstoß: Durchführung eines Wettkampfbetriebe ohne ein Nutzungs- und Hygienekonzept des jeweiligen Sportfachverbandes oder Nichteinhaltung der Re-geln des Nutzungs- und Hygienekonzept oder Nichteinhaltung der zulässigen Teilnehmendenzahl
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiberin/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 33 Absatz 1 Satz 1 oder § 33 Absatz 2
    Verstoß: Beteiligung an Wettkampfbetrieben ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Jede Person, die am Wettkampfbetrieb beteiligt ist
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 1 Satz 1
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot die geschlossenen Räume einer Tanzlustbarkeit oder eines ähnlichen Unternehmens ohne Einhaltung der 2G-Bedingung für den Publikumsverkehr zu öffnen
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiberin/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 1 Satz 1
    Verstoß: Aufsuchen einer Tanzlustbarkeit in geschlossenen Räumen von Personen, die nicht nach 2G-Bedingung zulässig sind
    Adressat des Bußgeldbescheids: Besucherin/ Besucher
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 1 Satz 2
    Verstoß: Aufsuchen einer Tanzlustbarkeit oder eines ähnlichen Unternehmens im Freien ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Besucherin/ Besucher
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 2 Satz 3
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot in Saunen, Thermen oder ähnlichen Einrichtungen Aufgüsse vorzunehmen und keine Ausnahme nach Satz 5
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiber/ Betreiber und Besucherin/ Besucher
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 2 Satz 4
    Verstoß: Verstoß gegen das Verbot Dampfbäder für den Publikumsverkehr zu öffnen und keine Ausnahme nach Satz 5
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiber/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 3 Satz 1
    Verstoß: Aufsuchen von Vergnügungsstätten, Freizeitparks oder Betrieben für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen oder ähnlichen Betrieben, soweit geschlossene Räume betroffen sind, ohne negativ getestet zu sein
    Adressat des Bußgeldbescheids: Besucherin/ Besucher
    Bußgeldrahmen in Euro: 500 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 34 Absatz 3 Satz 2
    Verstoß: Einlass von mehr als der nach der Fläche der Ausstellungs- oder Betriebsfläche höchstens zulässige Personenzahl bei Vergnügungsstätten, Freizeitparks oder Betrieben für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Betrieben
    Adressat des Bußgeldbescheids: Betreiber/ Betreiber
    Bußgeldrahmen in Euro: 1.000 – 5.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 35 Absatz 1 Satz 4
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen, soweit keine Ausnahme nach § 35 Abs. 1 Satz 6, Abs.3 oder § 2 Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Personal in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000
    Rechtsgrundlage (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung): § 35 Absatz 1 Satz 5
    Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht eine FFP-2-Maske zu tragen, soweit keine Ausnahme nach § 35 Abs. 1 Satz 6, Abs.3 oder § 2 Absatz 2 vorliegt
    Adressat des Bußgeldbescheids: Patientin/ Patient in Krankenhäusern sowie deren Begleitpersonen
    Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 1.000

    62 Einträge insgesamt

  • Streit über Stolpersteine : »NS-Opfer und Täter lassen sich oft nur schwer definieren« – wer verdient eine Anerkennung ?
    https://www.spiegel.de/geschichte/stolpersteine-wer-verdient-eine-ehrung-als-ns-opfer-a-1c021711-113b-40fc-bbd

    Cet article dans l"hebdomadaire Der Spiegel porte un sous-titre infâme qui sous entend une course des victimes nazis à une récompence sous forme de pavé commémoratif "Stolperstein". "Récompense" est la traduction de "Anerkennung". Le texte par contre contient des informations intéressantes sur le projet de mémoire collective le plus important d’Allemagne.

    Alors qu’il y a prèsque 10.000 Stolpersteine à Berlin l’ancienne capitale du mouvement nazi Munich n’a autorisé aucun pavé commémoratif dans l’espace public.

    Avec son projet "Stolpersteine" l’artiste Gunter Demnig génère des revenus de 60.000 Euros par mois. Son objectif commercial est le chiffre de 75.000 Euros mensuels. Cette somme correspond à 750 pavés commmémoratifs pour des victimes des nazis. A partir de son action artistique initiale s’est développé un réseau de groupes de soutien iinternational qui identifient les victimes et leurs histoires afin de déposer les demandes d’autorisation nécessaire auprès des municipalités et de trouver les fonds nécessaires pour l’intervention de l’artiste.

    Gunter Demnig n’est ni historien ni fonctionnaire d’une organisation d’anciens persécutés. Chez iui on est facilement admis dans le cercle des victimes nazies. Ce caractère ouvert lui vaut la critique d’associations dont le modèle d’affaire ressemble au sien. On n’apprécie guère que d’autre victimes des nazis viennt contester l’exclusivité du panthéon et de son gardien d’entrée à Yad Vashem.

    Gunter Demnig préfère ne pas perdre son temps avec des discussions. Il veut poser ses pavés dans la mémoire publique des villes et compter son argent. C’est une position qu’il a conquis avec beaucoup de persistene et de travail, et personne ne lui disputera son succès.

    24.09.2021, von Isabel Metzger, - Gunter Demnig ist unterwegs. Am Telefon rauscht im Hintergrund die Autobahn. »Geht’s auch eine halbe Stunde später?« fragt der 73-Jährige. Gerade war er noch in Bensheim, verlegte Stolpersteine an der Darmstädter Straße. Zuvor fuhr er nach Serbien und setzte 22 Steine, »die ersten im Land«, sagt Demnig.

    Seit rund 25 Jahren verlegt der Kölner Bildhauer Stolpersteine. Damit will Demnig an NS-Opfer erinnern: »Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden«, ist auf der Seite seiner Stiftung zu lesen.

    Doch wenn es um die Biografien einzelner Menschen geht, kann es heikel werden. Ein Auftrag aus Luxemburg sorgte in diesen Tagen für Aufruhr. Denn in der Gemeinde Junglinster sollten 15 Stolpersteine im Boden versenkt werden: vier für Juden – und elf für Zwangsrekrutierte. Gemeint sind Luxemburger, die während des Nationalsozialismus zwangsweise eingezogen wurden und teilweise in der Wehrmacht mitkämpften. Alle elf Soldaten starben im Krieg, andere Zwangsrekrutierte überlebten. In den Achtzigerjahren zahlte die Bundesrepublik Entschädigungen, als Zeichen der Anerkennung. Für Demnig ist daher klar: »Die elf waren NS-Opfer, für mich gibt es da keinen Unterschied.«
    »Vermischung von unterschiedlichem Leid«

    Ist da wirklich kein Unterschied? Kritiker sprachen von »Gleichmacherei«: Als Vertreterin der jüdischen Gemeinschaft fühle sie »Befremdung«, sagte Claude Wolf, Präsidentin des »Comité pour la mémoire de la Deuxiéme Guerre Mondiale«, dem luxemburgischen Portal reporter.lu. Die »Vermischung von unterschiedlichem Leid« bereite ihr Sorgen.

    Auch Jens-Christian Wagner, Stiftungsdirektor der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, lehnt Stolpersteine für Zwangsrekrutierte ab: »Wehrmachtskämpfer und Menschen, die in Gaskammern ermordet wurden, werden hier gestalterisch auf eine Stufe gestellt«, sagte er dem SPIEGEL. »Das ist geschichtsvergessen.«

    Demnig kennt diese Diskussionen: Die Definition von NS-Opfern ist umstritten. Wer einen Stolperstein im öffentlichen Raum bekommt und wer nicht, entscheiden die Kommunen. Sie urteilen unterschiedlich streng. So lag Demnig im Streit mit der Stadt Hannover, als er vor zehn Jahren einen Stolperstein für Walter Sochaczewski verlegen wollte. Weil der jüdische Kinderarzt bereits 1936 emigriert war, lehnte Hannover zunächst ab: Der Arzt habe den Holocaust überlebt, Stolpersteine seien allein Todesopfern vorbehalten. Nach Protesten lenkte die Stadt schließlich ein.

    Augsburg wies 2017 aus ähnlichen Gründen acht Anträge auf Stolpersteine zurück. Darunter befanden sich NS-Gegner wie Maria Pröll, die durch Luftangriffe ums Leben kam. Andere starben durch Krankheit. Stolpersteine sollten ausschließlich als Gedenkzeichen für »die von den Nationalsozialisten ermordeten und in den Tod getriebenen Opfer verlegt werden«, lautete die Begründung, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtete.
    Stolpersteine sind nicht überall erlaubt

    In München darf Demnig Stolpersteine generell nur auf privatem Grund verlegen, auf öffentlichem Grund verbot sie der Stadtrat. Für die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern hatte Präsidentin Charlotte Knobloch kritisiert, Passanten würden auf die Steine treten und »achtlos über sie hinweggehen«. Bis heute sind im öffentlichen Raum nur Stelen oder Gedenktafeln erlaubt.

    In Städten wie Hamburg, sagt Demnig, sei es für ihn einfacher, der Opferbegriff weniger eng gefasst. Dort befinden sich unter den heute mehr als 6000 Stolpersteinen auch weniger eindeutige Fälle wie Emigranten sowie Kriegsbeteiligte. Otto Röser etwa wurde 1935 verhaftet wegen »Vorbereitung zum Hochverrat«, so heißt es in der damaligen Gerichtsbegründung. Später kämpfte Röser in der »Bewährungstruppe 999«; sie wurde aus »wehrunwürdigen« Häftlingen gebildet, denen ansonsten die Deportation in ein KZ drohte.

    Wahrscheinlich, heißt es in der Datenbank der »Stolpersteine Hamburg«, starb er bei einem Einsatz des Bataillons. Ist Röser ein Opfer oder ein Täter?

    »NS-Opfer und Täter lassen sich oft nur schwer definieren«, sagt Jens-Christian Wagner. »Es ist eine Grauzone, die sich mit Stolpersteinen nicht darstellen lässt.« Wer aber entscheidet, ob ein Mensch die Bezeichnung »Opfer« verdient? Bislang gibt es kein deutschlandweit einheitliches Verfahren, keine gemeinsamen Kriterien, um Stolpersteine zu beantragen.
    »Ich bin kein Weltverbesserer«

    Finanziert wird das Projekt über Patenschaften. Ein Stein kostet 120 Euro, im Ausland zwölf Euro mehr. Meistens, erklärt Demnig, kommen Bewohner oder Nachfahren von NS-Opfern auf ihn zu. Lokale Initiativen kümmern sich oftmals darum, die Anträge bei der Kommune durchzusetzen.

    »Stolpersteine funktionieren als Schneeballsystem, das macht ihren Charme aus«, sagt Wagner. »Mit einem Zentralkomitee würde das Problem nicht gelöst.« Allerdings müssten lokale Initiativen »mehr in diskursiven Austausch treten«. Ob ein Stolperstein angemessen ist, lasse sich nur aus einer »wissenschaftlichen Perspektive« entscheiden.

    Gunter Demnig ist kein Wissenschaftler. Er sieht sich weder als Aktivist noch als Weltverbesserer – »ich bin Bildhauer«. Über seine Familie verliert Demnig nicht viele Worte. Sein Vater habe »bei der Flak« gearbeitet, sagt er, »die schossen in die Luft und wussten oft selbst nicht wohin«.

    Die meisten Geschichten von »damals« hörte er von seiner Großmutter. »’Ne Rote, SPD-Frau der ersten Stunde«, sagt Demnig. Sie habe bei Nauen in Brandenburg gelebt, nicht weit vom KZ Sachsenhausen. »Dort hat sie die Transporte beobachtet«, sah, wie Soldaten Gefangene mit Gewehren vor sich hertrieben. Natürlich sei klar gewesen, »dass das nicht sauber war, was da ablief«, sagt Demnig.

    Stein auf Stein, 500 pro Monat

    Seinen ersten Stein setzte Demnig am 16. Dezember 1992 in Köln. In eine Messingplatte gravierte er einen Deportationsbefehl des SS-Massenmörders Heinrich Himmler von 1942. »Damals dachte ich nicht, dass daraus einmal so ein Projekt wird«, sagt er. »Für mich war das Konzeptkunst.« Dann kam alles anders: Karlheinz Schmid, Herausgeber der »Kunstzeitung«, veröffentlichte zu dieser Zeit einen Bildband mit dem Titel »Kunstprojekte für Europa« – Untertitel: »Größenwahn«. Darin war auch Demnigs erster Stein abgebildet.

    Der Bildhauer fühlte sich herausgefordert: »Millionen Steine würde ich vielleicht nicht schaffen, dachte ich mir damals«, erzählt Demnig. »Aber ich könnte ja zumindest mal anfangen.« Bis heute wurden 80.000 Stolpersteine verlegt, in 27 Ländern. Er schafft um die 500 Steine im Monat, das Ziel seien 750.

    Als er von den Diskussionen über die Stolpersteine in Luxemburg hörte, »hat mich das unheimlich traurig gemacht«, sagt Demnig. »Eine Opfergruppe wird hier gegen die andere ausgespielt«. Zwangsrekrutierte seien zwar Teil der Wehrmacht gewesen. »Aber habt ihr Beweise, dass es wirklich Mörder waren?«

    Gibt es NS-Opfer erster und zweiter Klasse?

    Wagner dagegen fordert, in strittigen Fällen keine Stolpersteine zu setzen. Selbst wenn Menschen gegen ihren Willen eingezogen wurden oder nicht aktiv am Verbrechen beteiligt waren, handle es sich um eine Grauzone: »Auch Zwangsrekrutierte waren tragende Säulen der NS-Ausgrenzung.«

    Vor rund zehn Jahren gab es deshalb eine Auseinandersetzung wegen eines Stolpersteins für Hugo Dornhofer: Vor 1945 war der spätere CDU-Politiker dienstverpflichteter Bauleiter im KZ Mittelbau-Dora. Der Stein wurde genehmigt, Demnig verlegte ihn in Heiligenstadt in Thüringen, beschriftet mit dem Titel »Zwangsarbeiter«.

    Hinter jedem Stein ein Schicksal

    Vor 20 Jahren verlegte Gunter Demnig seine Stolpersteine für die NS-Opfer erstmals mit behördlicher Genehmigung – mittlerweile sind es mehr als 61.000. Hier erzählt der Künstler, warum er nicht damit aufhört.

    Wagner protestierte dagegen. »Mit so einer Aufschrift musste jeder denken, dass er ein normaler KZ-Häftling war«, sagt er. Zwar sei Dornhofer zum Dienst verpflichtet worden, damals arbeitslos, »mit Sicherheit kein glühender Nazi«. »Ein Bauleiter hatte aber ein normales Arbeitsverhältnis, mit ganz normalem Lohn«, so Wagner. Schließlich habe er Demnig überredet, den Stein wieder zu entfernen, »eines Tages war er einfach nicht mehr da«.

    »Opferbegriff verwässert«

    »Mit dem Opferzentrismus unserer Erinnerungskultur hadere ich«, sagt Wagner. »Gesellschaftlich hat das Opfer hohes Prestige, viele versuchen deshalb unter den Opferbegriff unterzuschlüpfen.« Damit aber werde der Begriff »verwässert«. »Menschen sind keine Lämmer, sondern handelnde Akteure«, sagt Wagner. Unter dem Opferbegriff würden sie »objektiviert«.

    Wagner plädiert dafür, sich in der Erinnerungskultur mehr mit den Profiteuren des Nationalsozialismus zu beschäftigen. Es sei zwar eine »Pflicht der Gesellschaft, sich auch mit strittigen Fällen auseinanderzusetzen«, sagt er. »Dazu aber braucht es Bildungsprojekte, öffentliche Diskussionen. Und keine Stolpersteine.«

    Demnig hat den Eindruck, dass in den letzten Jahren der Opferbegriff erweitert wurde. Für Behinderte habe er früher weniger Aufträge bekommen, »jetzt kommen immer mehr Angehörige auf mich zu«. In manchen Städten hätten sich die Kriterien für Stolpersteine gelockert. Nach Hannover fahre er inzwischen mehrmals im Jahr – »mal sehen, was in München noch passiert«.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine

    Liste der Länder mit Stolpersteinen, sortiert nach dem Datum (Jahr) der ersten Steinsetzung:

    Deutschland (seit 1992 – ein Prototyp in Köln)
    Österreich (seit 1997)
    Deutschland (seit 2000 mit amtlicher Genehmigung)
    Niederlande und Ungarn (seit 2007)
    Polen und Tschechien (seit 2008)
    Belgien und Ukraine (seit 2009)
    Italien (seit 2010)
    Norwegen (seit 2011)
    Slowakei und Slowenien (seit 2012)
    Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Russland und Schweiz (seit 2013)
    Rumänien (seit 2014)
    Griechenland und Spanien (seit 2015)[26]
    Litauen (im August 2016)
    Lettland (seit 2017)
    Finnland (seit Juni 2018)
    Republik Moldau (seit Juli 2018)
    Schweden und Dänemark (seit Juni 2019)
    Serbien (seit August 2021)[28

    Liste de Stolpersteine ä Berlin-Charlottenburg
    https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/geschichte/stolpersteine/artikel.180218.php#azmap_1_0

    https://www.stolpersteine-berlin.de/de/biografie/3816

    #nazis #victimes #art #Allemagne #mémoire_collective

  • Ortskundekatalog Berlin 2020 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.892487.php

    Im Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.8.2021 muss sich jeder angehende Berliner Taxifahrer der im Ortskundkatalog und der Information zur geänderten Ortskundeprüfung beschriebenen Prüfungsprozedur unterziehen. Es fragt sich, wer das noch tut, denn sogar diese ab Oktober 2020 extrem erleichterte Prüfung entfällt ab August 2020. Seinen Lebensunterhalt kann mit Taxifahren spätestens seit dem ersten Anti-Covid-Lockdown niemand mehr bestreiten, es sei denn, er wohnt „unter den Brücken“.

    Ortskundekatalog Berlin 2020
    veröffentlicht im Februar 2020,
    prüfungsrelevant ab 01. Oktober 2020.

    Information zur geänderten Ortskundeprüfung

    Weil der Texte so schön absurd klingt, folgt nun das Vorworts zum letzten Berliner Ortkundekatalog vor Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_berlin_2020.pdf

    Vorwort

    In einer Dienstleistungsgesellschaft, die immer mobiler wird, verzeichnet das Personenbeförderungsgewerbe eine steigende Nachfrage. Mit ihr steigt aber nicht nur die Zahl der Anbieter, vielmehr steigen auch die qualitativen Anforderungen an das Personal. Wer eine gute Dienstleistung erbringt, hat bessere Chancen im Wettbewerb als ein Anbieter mit Qualitätsdefiziten (aus Lesbarkeitsgründen gilt bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechter).

    Ein professioneller Personenbeförderer ist orts- und sprachkundig, höflich, hilfsbereit, kommunikativ, gepflegt und gut gekleidet, er kennt einschlägige Gesetze und Verordnungen, weiß um seine Rechte und Pflichten (und die der Kundschaft), erscheint überpünktlich zu Aufträgen und pflegt einen sicheren und angenehmen Fahrstil in einem technisch einwandfreien, sauberen und angenehm riechenden Fahrzeug. Ein gewisses Maß an Menschenkenntnis und Allgemeinbildung sowie faires Verhalten gegenüber den eigenen Kollegen sollten selbstverständlich sein und runden das Bild ab. Taxifahrer ist kein Ausbildungsberuf. Nur ein Teil der erforderlichen Qualifikation ist in der Ortskundeprüfung nachzuweisen, deren Durchführung mit Wirkung vom 1. November 2014 den beiden Technischen Prüfstellen in Berlin, der Technischen Prüfstelle des DEKRA e. V. Dresden und der Technischen Prüfstelle des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V., übertragen wurde.

    Seit Erscheinen des letzten Ortskundekatalogs haben sich Zugangsbedingungen zu einem Teil des Personenbeförderungsgewerbes verändert. Zur Objektivierung der Ortskundeprüfung wird die Transparenz des zweiten Prüfungsteils erhöht. Hierfür wird mit Inkrafttretens dieses Ortskundekatalogs die mündliche Prüfung durch ein inhaltlich entsprechendes, computerbasiertes Prüfverfahren ersetzt. Dies ist zugleich eine Verbesserung des Service für die Anwärter, da künftig auch für den zweiten Prüfungsteil insgesamt sechs Adressen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist der folgende Ortskundekatalog, der festlegt, welche Kenntnisse für das Bestehen der Ortskundeprüfung erforderlich sind, und der Hinweise für die Prüfung gibt.

    Der Kataloginhalt bildet lediglich ein Mindestmaß an erforderlichem Wissen für die Tätigkeit als Personenbeförderer ab. Erst Ortskenntnisse, die weit über den Kataloginhalt hinausgehen, und die eingangs erwähnten Qualifikationen ermöglichen eine hochwertige Dienst leistung.

    Berlin, im Januar 2020 DEKRA e. V. Dresden TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V.

    Hier der Link zur Information zur geänderten Ortskundeprüfung
    https://berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/information-zur-geaenderten-ortskundepruefung.pdf

    #Taxi #Berlin #Ortskundeprüfung

  • Polizeilicher Staatsschutz (LKA 5, LKA 8) - Berlin.dehttps://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-5

    Die Unzufriedenheit mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland, der Unmut über die persönliche soziale Situation oder einfach nur Anarchismus werden offen oder verdeckt und vielfach mit Gewalt zum Ausdruck gebracht. Der politische Extremismus, egal ob von linksmotivierten, rechtsmotivierten oder Islamisten ausgehend, stellt somit eine erhebliche Gefahr für das friedliche Zusammenleben der Bürger und die Zivilgesellschaft in unserer Stadt dar.

    Die Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt Berlin versteht sich dabei als integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland und beteiligt sich daher aktiv an den Arbeitsgruppen der eingerichteten Zentren für die Extremismus- und Terrorismusabwehr.
    ...
    Aufbau des Polizeilichen Staatsschutzes

    Der Polizeiliche Staatsschutz des LKA Berlin gliedert sich wie folgt:

    LKA Koord ST

    Fachliche Verantwortung für die beiden Staatsschutzabteilungen LKA 5 und LKA 8

    LKA KoSt ST

    Querschnittsaufgaben für den Polizeilichen Staatsschutz und Dauerdienst

    LKA 5 – Polizeilicher Staatsschutz

    Abteilungsleitung mit Führungs- und Steuerungsdienst

    Dezernat LKA 51

    Querschnittsaufgaben der Abteilung Ordnungsbehördlicher Staatsschutz

    Dezernat LKA 52

    Politisch motivierte Kriminalität – links – / ausländische Ideologie (ohne Islamismus)

    Dezernat LKA 53

    Politisch motivierte Kriminalität – rechts -

    LKA 8

    Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie – (Islamismus)

    Dezernat LKA 81

    Auswerteeinheit

    Dezernat LKA 82

    Ermittlungen

    Dezernat LKA 83

    Personeneinstufungen

  • Konkrete Ideen für den Hermann-Ehlers-Platz: Der zentrale Platz im Südwesten soll schöner werden - Bezirke - Berlin - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/steglitz-zehlendorf/konkrete-ideen-fuer-den-hermann-ehlers-platz-der-zentrale-platz-im-suedwesten-soll-schoener-werden/27029726.html

    Die Taxihalte sollte wieder an den östlichen Rand des Platzes verlegt werden, weil nur dort gefahrloses Verlassen des Fahrzeugs möglich ist. EIne für den ÖPNV reservierte Toilette, Trimm-Dich/Sportgeräte unmitelbar neben der Taxihalte sowie gestaltete Aufenthaltsbereiche, in denen die Kolleginnen und Kollegen die langen Wartezeiten zur Kommunikation und als Abwechslung vom endlosen Sitzen verbringen können wären echte Fortschritte.

    23.03.2021, von Boris Buchholz - Seit Jahrzehnten macht der Aufenthalt auf dem Hermann-Ehlers-Platz wenig Freude: Keine Bänke, viel Dreck, kaputtes Pflaster.

    „Mangelnde Aufenthaltsqualität“ ist die Eigenschaft, die dem bedeutendsten Platz in Steglitz-Zehlendorf in den letzten Jahren wohl am häufigsten in der Diskussion zugeschrieben wurde. Die größten Pluspunkte des Hermann-Ehlers-Platzes sind seine Lage, der Wochenmarkt, die Platanen und die Spiegelwand, die an die Ermordung Steglitzer Jüdinnen und Juden erinnert und auf die ehemalige Synagoge in der Düppelstraße hinweist.

    Auf dem Platz dominiert die Unfreundlichkeit: Es gibt keine Bänke, der Platz ist dreckig, das Pflaster uneben, der „Brunnen“ vernüllt und die Hochbeete abschreckend. Jetzt endlich soll der Platz verändert werden – hier der Bericht aus dem Steglitz-Zehlendorf-Newsletter des Tagesspiegels:

    Sitzen, Kaffee trinken und speisen auf der heutigen Versorgungsstraße entlang der Häuserzeile, ein ebenerdiges Wasserspiel in der Nähe des U-Bahnausgangs, mehr Sitzgelegenheiten, ein barrierefreies Pflaster und ein überdachter Fahrradständer mit oder ohne Kiosk an der Bushaltestelle gegenüber des Kreisels – so könnte die Zukunft des Hermann-Ehlers-Platzes aussehen.

    Nach vielen Jahren, in denen sich Debatten und Wünsche mit Stillstand und Schweigen abwechselten, könnte der bedeutendste Platz des Bezirks kurz vor der Umgestaltung stehen. Was lange währt, wird endlich konkret.

    Bis zum 31. März präsentiert das Grünflächenamt seine Pläne für den Platzumbau online – und bittet um Ideen und Anmerkungen. Auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de zeigt das Amt erste Skizzen (einen funktionierenden Link zur pdf-Datei finden Sie unter „über das Projekt“).

    https://mein.berlin.de/projekte/aufenthaltsqualitat-des-hermann-ehlers-platzes-ste
    https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/buergerbeteiligung/aktuelle-projekte/hep_-_1._entwurf.pdf

    #Berlin #Steglitz #Steglitz-Zehlendorf #Hermann-Ehlers-Platz #Stadtentwicklung #Taxi #Halteplatz

  • Mindestlohngesetze - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/mindestlohngesetze

    Berliner Landesmindestlohn
    Während der langjährigen Diskussion um die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes hat das Land Berlin eigene Spielräume zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen genutzt und bereits am 29. Dezember 2013 das Landesmindestlohngesetz in Kraft gesetzt.

    Der Landesmindestlohn gilt nicht – wie der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindestlohn oder die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – allgemein für alle Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten. Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern – insbesondere auch im Bereich der Landesbeschäftigungsförderung – und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht) darauf hinzuwirken, dass ein Stundenlohn von derzeit mindestens 12,50 Euro eingehalten wird (s. GVBl S. 275). Der Landesmindestlohn steht nicht in Konkurrenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn oder zu den Branchenmindestlöhnen, sondern ergänzt diese. Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor.

    Das Berliner Landesmindestlohngesetz war und ist ein wichtiges Signal aus der deutschen Hauptstadt für einen angemessenen und gerechten Mindestlohn. Es zeigt, dass das Land Berlin gewillt ist, all seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um in seinem Einflussbereich im Sinne eines auskömmlichen Mindestlohnes tätig zu werden. Das Gesetz hat mit seiner Vorbildwirkung dazu beigetragen, dass der auch von der Arbeitsverwaltung des Berliner Senats seit Jahren geforderte bundesweite allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt worden ist und zahlreichen Menschen in und außerhalb von Berlin zugutekommt. Diese Vorbildfunktion soll der Berliner Landesmindestlohn durch angemessene Erhöhungen auch künftig entfalten.

    Die aktuelle Fassung des Landesmindestlohngesetzes Berlin finden Sie hier: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/cs4/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&

    #Berlin #Mindestlohn

  • Landhaus Mosler, Lindenthaler Allee 30, 14163 Berlin
    https://www.openstreetmap.org/way/118645969

    Denkmaldatenbank - Landhaus Mosler
    https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/denkmale/liste-karte-datenbank/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09075827

    Obj.-Dok.-Nr.: 09075827
    Bezirk: Steglitz-Zehlendorf
    Ortsteil: Zehlendorf
    Datierung: 1908-1909
    Bauherr: Mosler, Hugo
    Entwurf & Ausführung: Bastian und Kabelitz (Architekt)

    Nahe der Potsdamer Chaussee in der Lindenthaler Allee 30 erhebt sich ein prächtiges Landhaus der Architektengemeinschaft Bastian & Kabelitz, 1908-09 für Professor Hugo Mosler erbaut. Das ehemalige Einfamilienhaus vertritt den Typus Landhaus, der sich nicht an englischen Vorbildern orientiert. Vielmehr folgten die Architekten Vorstellungen der hiesigen Heimatschutzbewegung. Traditionen des mittelalterlich-deutschen Bürgerhauses aus den ländlich-dörflichen Bereichen wurden wiederbelebt. Hierfür stehen der Fachwerkgiebel und der mit Schnitzereien verzierte Erker mit der programmatischen Inschrift: „Am guten Alten in Treue halten“. Der Eingang (der barockisierende Giebel ist eine spätere Hinzufügung) aus Bruchstein erinnert ebenso an mittelalterliche Bürgerbauten.
    Literatur:

    Topographie Zehlendorf/Zehlendorf, 1995 / Seite 181

    #Berlin #Steglitz-Zehlendorf #Zehlendorf #Lindenthaler_Allee #Baudenkmal #Baujahr_1909

  • Kuriosum in Berlin-Zehlendorf Was macht ein Porsche im Kinderzimmer ?
    https://m.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kuriosum-in-berlin-zehlendorf-was-macht-ein-porsche-im-kinderzimmer/26999224.html

    Tu sais que tu es riche quand tu déménages ta Porsche de la chambre d’enfants après avoir vendu la maison familiale. Berlin a ses gagnants et perdants. Dans le Bezirk #Steglitz-Zehlendorf il y en un pourcentage élevé de la première catégorie. Pourtant même dans l ’ Ortsteil #Zehlendorf ils ne sont qu’ une minorité plutôt discrète. Parfois il leur arrive malgré tout d’afficher en public à quel point leur style de vie, leurs émotions et souvenirs n’ont rien en commun avec ceux des classes populaires.

    La maison à l’adresse Lindenthaler Allee 5 est inscrite dans la liste des monuments historiques de Berlin. Dans son descriptif on découvre un changement intéressant de la norion de Einfamilienhaus . Autour de 1900 ce terme désignait un palais familial bourgeois, aujourd’hui on appelle ainsi les pavillions de banlieue de la couche moyenne. La tricherie idéologique fonctionne toujours - on fait croire aux employés tout juste élevés au dessus de l’existence prolétaire moyenne qu’il font désormais partie de fortunés alors que leur baraque appartient toujours au banques . Il fait bien de se le rappeller de temps en temps quand on ne fait pas vraiment partie des classes aisées.

    13.03.2021, von Boris Buchholz- Ein Oldtimer, 40 Jahre, schwebt plötzlich durch den Garten. Autos stoppen, BVG-Fahrgäste starren. Was war da los? Hier ist die Geschichte.

    Schwebender Porsche am Himmel von Berlin-Zehlendorf. Wenn Sie das nächste Mal das Kinderzimmer ausräumen wollen, müssen Sie vermutlich weder das Fenster auseinandernehmen noch einen Kran kommen lassen.

    Bei dieser Familie in der Lindenthaler Allee ist das anders. Am Mittwochmorgen sorgten Transportexperten und ein Kranführer samt Gefährt vor der Familienvilla für ein Highlight in der Chronik der Nachbarschaft. Darüber berichtet hat jetzt der aktuelle Tagesspiegel-Newsletter für Steglitz-Zehlendorf.

    Per Kran wurde ein beiges Porsche-Cabrio, Modell Targa, Baujahr 1972, 376 PS, aus dem ehemaligen Kinderzimmer im ersten Stock des denkmalgeschützten Hauses geborgen. Nachdem sich die Vorbereitungen für den Transport auf den Bürgersteig über mehrere Stunden hingezogen hatten, war die Schwebephase nur kurz – der Kranführer brachte die 1.236 Kilo schwere Luxuskarosse in wenigen Minuten sicher auf das Trottoir.

    Die Geschichte hinter dem spektakulären Bild: 2011 hatte der Vater seinen beiden Söhnen den Porsche geschenkt – zum elften Geburtstag (einen Mini-Bericht der „Bild“ finden Sie hier).

    Der Unternehmer hatte den Sportwagen zum Sportsofa umbauen lassen. Statt der Sitze befindet sich im Porsche eine große Liegefläche. Es habe Spaß gemacht, im offenen Innenraum zu liegen und durch die Windschutzscheibe fernzusehen, erfahre ich von einem der Beschenkten auf dem Bürgersteig stehend zehn Jahre später. Doch jetzt sei die Villa verkauft, die Familie ziehe um, das Auto muss also aus dem ehemaligen Kinderzimmer entfernt werden. Es sei ein wenig schade, den Südwesten zu verlassen, sagt er.

    https://m.bild.de/auto/auto-news/porsche/ist-ein-bett-ps-zum-einschlafen-20562970.bildMobile.html

    20.10.2011 - Berlin – Und plötzlich steht ein Porsche im Zimmer!

    Doch am Steuer des edlen Sportflitzers (Modell Targa, 1972) wird jetzt geschlafen statt Gas gegeben. Unternehmer Klaus-Peter Sengspeck (63) aus Berlin hat den Wagen umbauen lassen, statt der Sitze hat er jetzt Lederkissen und Matratze. Das 376-PS-Bett ist ein Geburtstagsgeschenk für seine Söhne Paul-Frederik und Peter-Emanuel (11). Und wie kam der Porsche in den ersten Stock der Familienvilla? Mit einem Teleskopstapler.

    Gute Fahrt ins Land der PS-Träume!

    Openstraatmap Lindenthaler Allee 5
    https://www.openstreetmap.org/way/118836543

    Google Maps / Streetview Lindenthaler Allee 5
    https://www.google.com/maps/place/Lindenthaler+Allee+5,+14163+Berlin/@52.4360282,13.2306146,3a,75y,293.93h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1spLRK2flKUSHH7BtMMPPJUg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fpanoid%3DpLRK2flKUSHH7BtMMPPJUg%26cb_client%3Dsearch.gws-prod.gps%26w%3D86%26h%3D86%26yaw%3D293.92615%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47a85983a7d02db1:0x951c176fba7e862d!8m2!3d52.4361956!4d13.2303327https://www.google.com/maps/place/Lindenthaler+Allee+5,+14163+Berlin/@52.4360282,13.2306146,3a,75y,293.93h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1spLRK2flKUSHH7BtMMPPJUg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixel

    Denkmaldatenbank - Wohnhausgruppe Lindenthaler Allee 5 Veronikasteig 2 & 4
    https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/denkmale/liste-karte-datenbank/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09075823

    Obj.-Dok.-Nr.: 09075823
    Bezirk: Steglitz-Zehlendorf
    Ortsteil: Zehlendorf
    Strasse: Lindenthaler Allee
    Hausnummer: 5
    Strasse: Veronikasteig
    Hausnummer: 2 & 4
    Denkmalart: Ensemble
    Sachbegriff: Wohnhausgruppe

    Die drei herrschaftlichen Landhausbauten (...) - Lindenthaler Allee 5 und die beiden zum Veronikasteig gehörenden Häuser Nr. 2 und Nr. 4 - dokumentieren bis heute ebenfalls exemplarisch die architektonische Qualität der Villenkolonie Zehlendorf-West.

    Das Haus Lindenthaler Allee 5 bezog sich auf das von Muthesius propagierte englische Landhaus. 1905-06 vom Architekten Otto Knopf gebaut, bilden die Doppelgiebel mit den aneinandergerückten Fenstern den wesentlichsten Blickfang dieses ehemaligen Einfamilienhauses. Im Unterschied dazu schloß das Haus Veronikasteig 4 an die Tradition deutscher Fachwerkhäuser an. Max Werner entwarf dieses Haus 1906-08 für einen Fabrikbesitzer. Die Proportionierung der Einzelteile im Verhältnis zum Gesamtbaukörper und die fließende Umrißlinie (Übergänge der Dächer) bezeichnen die baukünstlerische Qualität des Hauses. Das Haus liegt vergleichsweise weit von der Straße zurückgesetzt und ermöglichte so die Anlage eines relativ großen, nach Süden orientierten Vorgartens, der aufgrund seiner Lage sicherlich auch einen Teil der Wohngartenfunktion mit übernommen hatte. Das ansteigende Gelände wurde so terrassiert, daß sich von einem erhöht an der Südseite des Hauses und der Westseite des Grundstückes verlaufenden Weg sehr interessante Blickbeziehungen auf das tiefer liegende Parterre ergeben. Heute handelt es sich um eine rechteckige Rasenfläche, früher gab es hier einen Rosengarten mit mutig liegendem Brunnen und einem sich kreuzenden Wegenetz. Zur Geländeabstützung dienen trockene Kalksteinmauern. Der Weg an der Westseite war ursprünglich als Laubengang gebaut worden und führte zu einem Sitzplatz in der Südwestecke des Grundstückes. An der Ostseite des Hauses befindet sich eine Zufahrt zu der in der Nordostecke liegenden ehemaligen Remise mit Kutschenwohnung. Der nördlich des Hauses liegende Gartenteil wurde bereits vor längerer Zeit umgestaltet.

    Schließlich wurden beim Eckhaus Veronikasteig 2 neben den Landhausformen Elemente des Villenbaus verwandt: Beispielsweise bildet der Erker mit seinem geschwungenen Helm eindeutig die Schauseite.

    #Berlin #Lindenthaler_Allee #nantis #logement #enfance #jeunesse #Porsche

  • Taxi gegen Taxi
    https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2021/pressemitteilung.1057999.php

    27.02.2021 Polizeimeldung - Mehrere Unfälle mit Taxi verursacht und geflüchtet

    Nr. 0452 #Tempelhof-Schöneberg / #Steglitz-Zehlendorf

    Ein Mann hat in der vergangenen Nacht in #Schöneberg und #Steglitz mehrere Unfälle verursacht und ist anschließend geflüchtet. Mehrere Zeugen hatten gegen 2.10 Uhr die Polizei verständigt und angegeben, dass ein heller Mercedes mit Taxischild beim Abbiegen aus dem #Prellerweg in den #Munsterdamm gegen einen geparkten Anhänger gefahren sein soll. Anschließend soll der Fahrer weitergefahren und nur wenige Meter weiter mit mehreren Leitbarken kollidiert sein. Auch dieser Unfall hatte den Fahrer nicht zum Anhalten veranlasst und er war mit dem inzwischen stark beschädigten Fahrzeug geflüchtet. Polizeikräfte suchten daraufhin die Umgebung ab. Ein anderer Taxifahrer stoppte den Unfallverursacher schließlich in der #Goerzallee. Ihm war der Mercedes aufgrund der starken Beschädigungen, unter anderem waren beide Airbags ausgelöst, und der unsicheren Fahrweise aufgefallen. Wenig später eintreffende Polizeikräfte nahmen den 38-jährigen Unfallverursacher vorläufig fest. Der Mann reagierte aggressiv und wirkte stark alkoholisiert. Zudem war nicht auszuschließen, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Hinzugerufene Rettungskräfte der Feuerwehr brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort wurde er untersucht und ihm wurde Blut abgenommen. Verletzungen wies der Mann zunächst nicht auf, verblieb aber zur Beobachtung im Krankenhaus. In seiner Kleidung fanden die Polizeikräfte Betäubungsmittel. Die Ermittlungen dauern an.

    #Taxi

  • « Free WiFi Berlin » : Standorte der WLAN-Hotspots in Berlin
    https://www.berlin.de/wlan/4445570-4236202-standorte-der-wlanhotspots-in-berlin.html

    Status am 21.1.2021 laut Berlin.de

    Alle Hotspots nach Bezirk

    #Charlottenburg-Wilmersdorf

    Amtsgericht Charlottenburg
    Amtsgerichtsplatz 1
    14057 Berlin
    Berliner Landeszentrale für politische Bildung
    Hardenbergstraße 22-24
    10623 Berlin
    Bröhan-Museum
    Schloßstraße 1A
    14059 Berlin
    C & A
    Wilmersdorfer Straße 124
    10627 Berlin
    Chic
    Bismarckstraße 10
    10825 Berlin
    Finanzamt Charlottenburg + Finanzschule
    Bismarckstraße 48
    10627 Berlin
    Finanzamt für Körperschaften I
    Bredtschneiderstraße 5
    14057 Berlin
    Finanzamt für Köperschaften III
    Volkmarstraße 13
    12099 Berlin
    Finanzamt Wilmersdorf
    Albrecht-Achilles-Straße 61-64
    10709 Berlin
    Fischereiamt
    Havelschaussee 149-151
    14055 Berlin
    Gartenarbeitsschule Ilse Demme
    Dillenburger Straße 57
    14199 Berlin
    Gesundheitsamt
    Hohenzollerndamm 174
    10713 Berlin
    Landgericht Berlin
    Tegeler Weg 17-20
    10589 Berlin
    McDonald’s Franchise-Nehmer
    Kantstraße 111
    10627 Berlin
    Musikschule City-West (Prinzregentenstraße)
    Prinzregentenstraße 72
    10715 Berlin
    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
    Hardenbergstraße 31
    10623 Berlin
    Stadtbad Wilmersdorf
    Mecklenburgische Straße 80
    10713 Berlin
    Stadtbad Wilmersdorf 2
    Fritz-Wildung-Straße 2
    14199 Berlin
    Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Alt-Lietzow 28
    10587 Berlin
    UCW & Atelierhaus
    Sigmaringer Straße 1
    10713 Berlin
    Villa Oppenheim
    Schloßstraße 55
    14059 Berlin
    Wilmersdorfer Arcaden
    Wilmersdorfer Straße 46
    10627 Berlin
    Wohnhaus
    Am Volkspark 73
    10715 Berlin
    Wohnhaus
    Bundesplatz 12
    10715 Berlin
    Wohnhaus
    Hildegardstraße 9
    10715 Berlin
    Wohnhaus
    Koblenzerstraße 1
    10715 Berlin

    #Friedrichshain-Kreuzberg

    Alia Mädchenzentrum
    Wrangelstraße 84A
    10997 Berlin
    Amerika Gedenkbibliothek
    Blücherplatz 1
    10961 Berlin
    Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
    Möckernstraße 128-130
    10963 Berlin
    AWO Begegnungszentrum
    Adalbertstraße 23A
    10997 Berlin
    Bayouma-Haus
    Frankfurter Allee 110
    10247 Berlin
    Begegnungsstätte Charlottenstraße
    Charlottenstraße 85
    10969 Berlin
    Begegnungsstätte Falckensteinstraße
    Falckensteinstraße 6
    10997 Berlin
    Begegnungsstätte Gitschiner Str. 38
    Gitschiner Straße 38
    10969 Berlin
    Berlinische Galerie
    Alte Jakobstraße 124-128
    10969 Berlin
    Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg
    Schlesische Straße 27 A
    10997 Berlin
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
    Frankfurter Allee 35-37
    10247 Berlin
    Familien- und Nachbarschaftszentrum Wrangelkiez
    Cuvrystraße 13
    10997 Berlin
    Familienzentrum FamoX
    Scharnweberstraße 23
    10247 Berlin
    Familienzentrum Mehringdamm
    Mehringdamm 114
    10965 Berlin
    FHXB Friedrichshain-Kreuzberg Museum
    Adalbertstraße 95a
    10999 Berlin
    Finanzamt Friedrichshain Kreuzberg II Mehringdamm 110-112
    10965 Berlin
    Friedhof der Märzgefallenen
    Ernst-Zinna-Weg 1
    10249 Berlin
    Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg
    Urbanstraße 24
    10967 Berlin
    Günter-König-Sportplatz
    Blücherstr. 46/47
    10961 Berlin
    HAU Hebbel am Ufer (HAU2)
    Hallesches Ufer 32-38
    10963 Berlin
    Haus des Sports Friedrichshain-Kreuzberg
    Böcklerstraße 1
    10969 Berlin
    Hebbel-Theater Berlin
    Stresemannstraße 29-31
    10963 Berlin
    Hellweg Sportplatz
    Yorkstraße 38
    10965 Berlin
    JFE Die Nische
    Rudolfstraße 15B
    10245 Berlin
    Jugendamt am Halleschen Ufer
    Frankfurter Allee 35-37
    10247 Berlin
    Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg (Adalbertstraße)
    Adalbertstraße 23b
    10997 Berlin
    Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg (Mehringdamm)
    Mehringdamm 114
    10965 Berlin
    Jugendclub Feuerwache
    Marchlewskistraße 6
    10243 Berlin
    Jugendclub Liebig 19
    Liebigstraße 19
    10247 Berlin
    Jugend Kunst- und Kulturhaus (S27)
    Schlesische Straße 27 B
    10997 Berlin
    Kiez-Café
    Petersburger Straße 92
    10247 Berlin
    Kunstquartier Bethanien
    Mariannenplatz 2
    10997 Berlin
    Kurt-Ritter-Sportplatz
    Gürtelstr. 20
    10247 Berlin
    LABO Kfz-Zulassungsstelle Friedrichshain-Kreuzberg
    Jüterboger Straße 3
    10965 Berlin
    Lasker-Sportplatz
    Persiusstr. 7 b
    10245 Berlin
    Lilli-Henoch-Sportplatz
    Askanischer Platz 7
    10963 Berlin
    Neues Wohnen im Kiez GmbH
    Kopernikusstraße 23
    10245 Berlin
    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
    Petersburger Straße 86-90
    10247 Berlin
    Park am Gleisdreieck
    Möckernstraße 26
    10963 Berlin
    Phantalisa Mädchentreff
    Kadiner Straße 9
    10243 Berlin
    Schwimmhalle Holzmarktstraße
    Holzmarktstraße 51
    10243 Berlin
    Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums Berlin
    Möckernstraße 26
    10963 Berlin
    Senatskanzlei-Wissenschaft-Forschung
    Warschauer Straße 41
    10243 Berlin
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    Oranienstraße 106
    10969 Berlin
    Sportplatz Körtestraße
    Körtestr. 13
    10967 Berlin
    Sportplatz Lobeckstraße + Lobeckhalle
    Lobeckstr. 62
    10969 Berlin
    Sportplatz Lohmühleninsel + Flatowsporthalle
    Vor dem Schlesischen Tor 1
    10997 Berlin
    Sportplatz Waldeckpark
    Alte Jakobstr. 40
    10969 Berlin
    Sportplatz Wiener Straße
    Wiener Str. 59 a – g
    10999 Berlin
    Sportplatz Züllichauer Straße
    Züllichauer Str. 1 – 7
    10965 Berlin
    Sportplatz Alt-Stralau
    Alt-Stralau 40/41
    10245 Berlin
    Sportplatz Virchowstraße
    Virchowstraße 1 – 7
    10249 Berlin
    Volkshochschule
    Wassertorstraße 4
    10969 Berlin
    Willi-Boos-Sportplatz
    Baerwaldstr. 34
    10961 Berlin
    Willy-Kressmann-Stadion
    Dudenstr. 40
    10965 Berlin

    #Lichtenberg

    Begegnungsstätte Judith Auer
    Judith-Auer-Straße 8
    10369 Berlin
    Bezirksamt Lichtenberg Bürgeramt 1
    Egon-Erwin-Kisch-Straße 106
    13059 Berlin
    Christliches Sozialwerk Berlin e.V.
    Landsberger Allee 225
    13055 Berlin
    Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek
    Frankfurter Allee 149
    10365 Berlin
    Finanzamt für Körperschaften IV + II
    Magdalenenstraße 25
    10365 Berlin
    Finanzamt Lichtenberg
    Josef-Orlopp-Straße 62
    10365 Berlin
    Gebäudekomplex Alt-Friedrichsfelde 60
    Alt-Friedrichsfelde 60
    10315 Berlin
    JFE Betonoase (Indoor)
    Dolgenseestraße 11
    10319 Berlin
    JFE Eastside
    Volkradstraße 6
    10319 Berlin
    JFE Future
    Schweriner Ring 27
    13059 Berlin
    JFE Full House
    Ribnitzer Straße 30
    13051 Berlin
    JFE Holzwurmhaus
    Falkenberger Chaussee 141
    13059 Berlin
    JFE Kontaktladen V.i.P.
    Rüdickenstraße 29
    13053 Berlin
    JFE Leos Hütte
    Grevesmühlener Straße 43
    13059 Berlin
    JFE Linse (Indoor)
    An der Parkaue 25
    10367 Berlin
    JFE Mikado
    Egon-Erwin-Kisch-Straße 1a
    13059 Berlin
    JFE Napf
    Hauffstraße 13
    10317 Berlin
    JFE NTC / EFB
    Erieseering 4 - 6
    10319 Berlin
    JFE OCB
    Werneuchener Straße 15 B
    13055 Berlin
    JFE Orange Flip
    Gensinger Str. 56
    10315 Berlin
    JFE Rainbow
    Hönower Straße 30
    10318 Berlin
    JFE Trialog
    Ahrenshooper Str. 5/7
    13051 Berlin
    JFE Tube
    Herzbergstr. 160
    10367 Berlin
    JFE Welseclub
    Vincen-van-Gogh-Straße 36
    13057 Berlin
    Jugendfreizeitclub Ausblick
    Zum Hechtgraben 1
    13051 Berlin
    Jugendklub Rainbow
    Hönower Str. 30
    10318 Berlin
    JuFaZ
    Eitelstraße 19
    10317 Berlin
    Jugendamt Bezirksamt Lichtenberg
    Große-Leege-Straße 103
    13055 Berlin
    Jugendfreizeitclub Ausblick
    Zum Hechtgraben 1
    13051 Berlin
    Jugendklub Zwergenhöhle
    Spittastraße 40
    10317 Berlin
    Kiezspinne
    Schulze-Boysen-Straße 38
    10365 Berlin
    Kommunale Begegnungsstätte Neustrelitzstraße
    Neustrelitzer Straße 63
    13055 Berlin
    Kommunale Begegnungsstätte Rusche 43
    Ruschestraße 43
    10367 Berlin
    KultSchule
    Sewanstraße 43
    10319 Berlin
    LABO Kfz- Zulassungsstelle Lichtenberg
    Ferdinand-Schultze-Str. 55
    13055 Berlin
    Mädchensportzentrum Pia Olymp
    Am Berl 25
    13051 Berlin
    Museum Lichtenberg
    Türrschmidtstraße 24
    10317 Berlin
    Nachbarschaftshaus
    Ribnitzer Straße 1B
    13051 Berlin
    Nachbarschaftshaus KultSchule
    Sewanstraße 43
    10319 Berlin
    Naturschutzstation Malchow
    Dorstraße 35
    13051 Berlin
    Rathaus Lichtenberg
    Möllendorffstraße 6
    10367 Berlin
    Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz
    Anton-Saefkow-Platz 1
    10369 Berlin
    Schwimmhalle Sewanstraße
    Sewanstraße 229
    10319 Berlin
    Schwimmhalle Zingster Straße
    Zingster Straße 16
    13051 Berlin
    Seniorenbegegnungsstätte Hönower Straße
    Hönower Straße 30A
    10318 Berlin
    Sozialdiakonische Arbeit Lichtenberg-Oberspree
    Pfarrstraße 97
    10317 Berlin
    Sportforum Berlin (Lili-Henoch-Halle, Eisschnelllaufhalle, Große Halle, Olympiastützpunkt, Trainingshalle)
    Weißenseer Weg 53
    13053 Berlin
    SportJugendBildungsZentrum Lücke
    Lückstraße 18
    10317 Berlin
    Sportkomplex
    Paul Heyse Straße 25
    10407 Berlin
    Volkshochschule Lichtenberg
    Paul-Junius-Straße 71
    10369 Berlin

    #Marzahn-Hellersdorf

    Amt für Soziales
    Riesaer Straße 94
    12627 Berlin
    Ausstellungszentrum Pyramide
    Landsberger Allee 366
    12681 Berlin
    Bezirksamt
    Premnitzerstraße 11
    12681 Berlin
    Bezirksmuseum
    Alt-Marzahn 51
    12685 Berlin
    Bezirkszentralbibliothek Mark Twain
    Marzahner Promenade 52-54
    12679 Berlin
    Bibliothek Kaulsdorf-Nord
    Cecilienplatz 12
    121619 Berlin
    Bibliothek Mahlsdorf
    Alt-Mahlsdorf 24-26
    12623 Berlin
    Bockwindmühle Marzahn
    Hinter der Mühle 4
    12685 Berlin
    Bürgerhaus Südspitze
    Marchwitza Straße 24-26
    12681 Berlin
    Caspar-David-Friedrich Schule
    Alte Hellersdorfer Straße 7
    12629 Berlin
    Ehm-Welk-Bibliothek
    Alte Hellersdorfer Straße 125
    12629 Berlin
    Erich-Weinert-Bibliothek
    Helene-Weigel-Platz 4
    12681 Berlin
    Ernst-Haeckel-Gesamtschule
    Luckenwalder Straße 53
    12629 Berlin
    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    Allee der Kosmonauten 29
    12681 Berlin
    Freizeitforum Marzahn
    Marzahner Promenade 55
    12679 Berlin
    Gärten der Welt
    Blumberger Damm 44
    12685 Berlin
    Galerie M
    Marzahner Promenade 46
    12679 Berlin
    Georg-Klingenberg-Schule
    Alberichstraße 24
    12683 Berlin
    Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf - Kinder und Jugendgesundheitsdienst
    Janusz-Korczak-Straße 32
    12627 Berlin
    Hans-Werner-Henze Musikschule
    Maratstraße 182
    12683 Berlin
    Haus der Begegnung M3
    Mehrower Allee 3
    12687 Berlin
    Haus des Sports
    Eisenacher Straße 121
    12685 Berlin
    Heinrich-von-Kleist-Bibliothek
    Havemannstraße 17
    12689 Berlin
    Helleum
    Kastanienallee 59
    12627 Berlin
    Informationszentrum Marzahn-Hellersdorf / Touristinformation
    Hellersdorfer Str. 159
    12619 Berlin
    Johann-Strauß-Grundschule
    Cecilienstraße 81
    12683 Berlin
    Jugendclub Balzer-Platz
    Köpenicker Straße 184
    12683 Berlin
    Jugendclub Klinke
    Bruno-Baum-Straße 56
    12685 Berlin
    JFE Fair
    Marzahner Promenade 51
    12679 Berlin
    JFE Kompass
    Kummerower Ring 42
    12619 Berlin
    JFH Hellersdorfer Straße
    Hellersdorfer Straße 27
    12621 Berlin
    JFH Tangermünder Straße
    Tangermünder Straße 2
    12627 Berlin
    Jugendclub Rudolf-Leonhard-Straße
    Rudolf-Leonhard-Straße 2
    12679 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Betonia
    Wittenberger Straße 78
    12689 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Anna Landsberger
    Prötzeler Ring 13
    12685 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung „U5“
    Auerbacher Ring 25
    12619 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Joker
    Alte Hellersdorfer Straße 3
    12629 Berlin
    Jugendfreizeitheim Lubminer
    Lubminer Straße 38
    12619 Berlin
    Kienbergpark
    Hellersdorfer Straße 159
    12619 Berlin
    Kinderbad Platsch
    Max-Hermann-Straße 7
    12687 Berlin
    Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Marzahn-Mitte
    Sella-Hasse-Straße 19/21
    12687 Berlin
    KulturGut
    Alt-Marzahn 23
    12685 Berlin
    KJFZ Hellersdorf-Süd
    Peter-Huchel-Straße 39/39a
    12619 Berlin
    Kleintierhof Marzahn
    Alt-Marzahn 63
    12685 Berlin
    Kulturring in Berlin e.V.
    Carola-Neher-Straße 1
    12619 Berlin
    Kunsthaus Flora
    Florastraße 113
    12623 Berlin
    Musikschule
    Maratstraße 182
    12683 Berlin
    NFZ Kiek in - Soziale Dienste gGmbH
    Rosenbecker Straße 25/27
    12689 Berlin
    Rathaus Marzahn-Hellersdorf
    12591 Berlin
    Rudolf-Virchow-Oberschule
    Glambecker Ring 90
    12679 Berlin
    Schloß Biesdorf
    Alt-Biesdorf 55
    12683 Berlin
    Schwimmhalle Helmut Behrendt
    Helene-Weigel-Platz 9
    12681 Berlin
    Schwimmhalle Kaulsdorf
    Clara-Zetkin-Weg 13
    12619 Berlin
    Sozialamt
    Riesaer Straße 94
    12627 Berlin
    Stadtteilzentrum Biesdorf - Ball e.V.
    Alt Biesdorf 15
    12683 Berlin
    Stadtteilzentrum Hellerdorf Süd - Klub 74
    Am Baltenring 74
    12619 Berlin
    Stadtteilzentrum Kaulsdorf - Mittendrin leben e.V.
    Brodauer Straße 27-29
    12621 Berlin
    Stadtteilzentrum Marzahn Mitte - Volkssolidarität LV Berlin e.V.
    Marzahner Promenade 38
    12627 Berlin
    Stadtteilzentrum Marzahn Süd „Mosaik“ - Wuhletal gGmbH
    Altlandsberger Platz 2 (Eingang über Pritzhagener Weg)
    12685 Berlin
    Stadtteilzentrum Marzahn NordWest - Kiek in gGmbH
    Ahrensfelder Chaussee 148
    12689 Berlin
    Ulmen-Grundschule
    Ulmenstraße 79-85
    12621 Berlin
    Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf
    Mark-Twain-Straße 27
    12627 Berlin

    #Mitte

    Atze Musiktheater
    Luxemburger Straße 20
    13353 Berlin
    Amtsgericht Tiergarten + Landesgericht Berlin
    Turmstraße 91
    10559 Berlin
    Amtsgericht Wedding
    Brunnenplatz 1
    13357 Berlin
    Begegnungsstätte Haus Bottrop
    Schönwalder Straße 4
    13347 Berlin
    Berliner Ensemble
    Bertolt-Brecht-Platz 1
    10117 Berlin
    Berliner Fernsehturm
    Panoramastraße 1a
    10178 Berlin
    Berlin Pavillon
    Scheidemannstrasse 1
    10557 Berlin-Tiergarten
    Bibliothek am Luisenbad
    Travemünder Straße 2
    13357 Berlin
    Bibliothek Tiergarten Süd
    Lützowstraße 27
    10785 Berlin
    Brandenburger Tor (Outdoor)
    Pariser Platz 8
    10117 Berlin
    Brunnenplatz
    Brunnenplatz 1
    13357 Berlin
    Bruno-Lösche-Bibliothek
    Perleberger Straße 33
    10559 Berlin
    Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung (Outdoor)
    Unter den Linden 62
    10117 Berlin
    Café Marlene
    Kastanienallee 103
    10435 Berlin
    Dalí Berlin
    Leipziger Platz 7
    10117 Berlin
    Fanny Hensel Musikschule
    Wallstraße 42
    10179 Berlin
    Finanzamt Mitte (Tiergarten)
    Neue Jakobstraße 6-7
    10179 Berlin
    Finanzamt Wedding
    Osloer Straße 37
    13359 Berlin
    Fortbildungsinstitut für die pädag. Praxis
    Kluckstraße 11
    10785 Berlin
    Friedrichstadt-Palast (Outdoor)
    Friedrichstraße 107
    10117 Berlin
    Gendarmenmarkt (Konzerthaus Berlin)
    Gendarmenmarkt 3-4
    10117 Berlin
    Gesundheitsamt Sozialpsychologische Beratung
    Reinickendorfer Straße 60b
    13347 Berlin
    Hansabibliothek (Outdoor)
    Altonaer Straße 15
    10557 Berlin
    Haus Holon
    Schwarzspechtweg 32-36
    13505 Berlin
    Haus der Statistik
    Karl-Marx-Allee 1
    10178 Berlin
    Jugendeinrichtung DR Kongo
    Kongostraße 28
    13351 Berlin
    Kinder- und Jugendclub go
    Schönhauser Allee 165
    10435 Berlin
    Kombibad Seestraße
    Seestraße 80
    13347 Berlin
    Komische Oper
    Behrenstraße 55
    10117 Berlin
    Kunstverein Tiergarten
    Turmstraße 75
    10551 Berlin
    LABO Standesamt I
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin
    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Turmstraße 21
    10559 Berlin
    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg + Arbeitsgericht Berlin
    Magdeburger Platz 1
    10785 Berlin
    Landgericht Berlin + Amtsgericht Mitte
    Littenstraße 12-17
    10179 Berlin
    MiK-Jugendkunstschule
    Schönwalder Straße 19
    13347 Berlin
    Museum Mitte
    Pankstraße 47
    13357 Berlin
    Palais Podewil
    Klosterstr. 68
    10179 Berlin
    Philipp-Schaeffer-Bibliothek (Outdoor)
    Brunnenstraße 181
    10119 Berlin
    Polizeiwache am Alexanderplatz (Container) Alexanderplatz
    10178 Berlin
    Ribbeck-Haus
    Breite Straße 35
    10178 Berlin
    Rotes Rathaus (Outdoor)
    Jüdenstraße 1
    13597 Berlin
    Schwimmhalle Fischerinsel
    Fischerinsel 11
    10179 Berlin
    Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand e.V.
    Schönwalder Straße 4
    13347 Berlin
    Senatsverwaltung für Finanzen
    Klosterstraße 59
    10179 Berlin
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    Potsdamer Straße 65
    10785 Berlin
    Seniorenfreizeitstätte 1
    Eichborndamm 215-239
    13437 Berlin
    Seniorenhaus (nicht öffentlich)
    Armenische Straße 12
    13349
    Sommerbad Humboldhain
    Wiesenstr. 1
    13357 Berlin
    Stadtbad Mitte
    Gartenstraße 5
    10115 Berlin
    Stadtbad Tiergarten
    Seydlitzstraße 7
    10557 Berlin
    Spy Museum Berlin
    Leipziger Platz 9
    10117 Berlin
    Theaterhaus Mitte
    Wallstraße 32
    10179 Berlin
    Torstraße
    Torstraße 139
    10119 Berlin
    Verwaltungsakademie (VAK)
    Turmstraße 86
    10559 Berlin
    Volksbühne
    Rosa-Luxemburg-Platz
    10178 Berlin
    Volkshochschule Mitte 1
    Linienstraße 162
    10115 Berlin
    Volkshochschule Mitte 2
    Antonstraße 37
    113347 Berlin
    Weinmeisterhaus
    Weinmeisterstraße 15
    10178 Berlin
    Wohnhaus
    Ackerstraße 105
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Ackerstraße 113
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Ackerstraße 115
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Bellermannstraße 73
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Bornemannstraße 14
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Buttmannstraße 15
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Gartenplatz 4
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Gartenstraße 57
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Gartenstraße 60
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Gartenstraße 63
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Gartenstraße 65
    13355 Berlin
    Wohnhaus
    Gerichtstraße 12
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Groninger Straße 48
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Holländer Straße 112
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Luxemburger Straße 1
    13353 Berlin
    Wohnhaus
    Luxemburger Straße 5
    13353 Berlin
    Wohnhaus
    Maxstraße 11
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Nazarethkirchstraße 49a
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Schulstraße 5
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Schulstraße 24
    13347 Berlin
    Wohnhaus
    Stockholmer Straße 24
    13359 Berlin
    Wohnhaus
    Schwyzer Straße 13
    13349 Berlin
    Wohnhaus
    Sparrstraße 19
    13353 Berlin
    Wohnhaus
    Syrische Straße 12
    13349 Berlin
    Wohnhaus
    Uferstraße 19
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Ungarnstraße 83
    13349 Berlin
    Wohnhaus
    Wiesenstraße 62
    13357 Berlin
    Wohnhaus
    Zechliner Straße 8
    13359 Berlin

    #Neukölln

    Abenteuerspielplatz Wildhüterweg
    Wildhüterweg 1
    12353 Berlin
    Alte Dorfschule Rudow
    Alt Rudow 60
    12355 Berlin
    Amtsgericht Neukölln (Karl-Marx-Straße)
    Karl-Marx-Straße 77
    12043 Berlin
    Bezirksamt Neukölln
    Blaschkoallee 32
    12359 Berlin
    Bezirksamt und Kinder Jugendgesundheitsdienst
    Neuköllner Straße 333
    12355 Berlin
    Britzer Garten
    Sangerhauser Weg 1
    12349 Berlin
    Bürgeramt Zwickauer Damm
    Zwickauer Damm 52
    12353 Berlin
    Finanzamt Neukölln
    Thiemannstraße 1
    12059 Berlin
    Gemeinschaftshaus Gropiusstadt
    Bat-Yam-Platz 1
    12353 Berlin
    Gesundheitsamt Neukölln Sozialpsychiatrischer Dienst
    Gutschmidtstraße 31
    12359 Berlin
    Jugendamt Neukölln
    Karl-Marx-Straße 83
    12043 Berlin
    Jugendclub Feuerwache (Indoor)
    Hannemannstraße 74
    12347 Berlin
    Jugendclub NW80 (Indoor)
    Neudecker Weg 80
    12355 Berlin
    Jugendclub Trapez
    Käthe-Frankenthal-Weg 12
    12355 Berlin
    Jugendclub UFO (Indoor)
    Lipschitzallee 27
    12351 Berlin
    Jugendzentrum Grenzallee
    Grenzallee 5
    12057 Berlin
    Jugendzentrum „Wilde Rübe“
    Wildenbruchstraße 25
    12045 Berlin
    Jugendzentrum Yo!22
    Oderstraße 22
    12051 Berlin
    Kombibad Gropiusstadt
    Lipschitzallee 27-33
    12351 Berlin
    Nachbarschaftszentrum
    Wutzkyallee 88
    12353 Berlin
    Ordnungsamt Neukölln
    Juliusstraße 67
    12051 Berlin
    Rathaus Neukölln
    Karl-Marx-Straße 83-85
    12043 Berlin
    Schloss Britz
    Alt-Britz 73
    12359 Berlin
    Sozialgericht Berlin
    Invalidenstraße 52
    10557 Berlin
    Volkshochschule Neukölln 1
    Elfriede Kuhr Straße 11
    12355 Berlin
    Volkshochschule Neukölln 2
    Werbellinstraße 77
    12053 Berlin
    Volkshochschule Neukölln 3
    Karlsgartenstraße 6
    12049 Berlin

    #Pankow

    Abenteuerlicher Bauspielplatz Kolle 37
    Kollwitzstraße 35
    10405 Berlin
    Abenteuerspielplatz Marie
    Marienburger Straße 46
    10405 Berlin
    Aktivspielplatz Franz B.
    Blankenfelder Str. 106
    13127 Berlin
    Albatros GmbH - Stadtteilzentrum im Turm
    Busonistraße 136
    13125 Berlin
    Amtsgericht Pankow - Weißensee I
    Kissingenstraße 5-6
    13189 Berlin
    Amtsgericht Pankow - Weißensee II
    Parkstraße 71
    13086 Berlin
    ASP Inge Abenteuerspielplatz Karow
    Ingwäonenweg 62
    13125 Berlin
    Begegnungsstätte An der Panke im Stadtteilzentrum
    Schönholzer Straße 10a
    13187 Berlin
    Begegnungsstätte Husemannstraße 12
    Husemannstraße 12
    10435 Berlin
    Begegnungsstätte Paul-Robeson-Straße
    Paul-Robeson-Straße 15
    Atelierhaus Prenzlauer Promenade
    Prenzlauer Promenade 149-152
    13189 Berlin
    Begegnungsstätte Tollerstraße 5
    Tollerstraße 5
    13158 Berlin
    Bildungszentrum am Antonplatz
    Bizetstraße 27
    13088 Berlin
    Botanischer Volkspark Blankenfelde
    Blankenfelder Chaussee 5
    13159 Berlin
    Brotfabrik
    Caligariplatz 1
    13086 Berlin
    Bürgeramt Karow (Buch)
    Franz-Schmidt-Straße 8-10
    13125 Berlin
    Bürgeramt Pankow
    Breite Straße 24a-26
    13187 Berlin
    Bürgeramt Prenzlauer Berg
    Fröbelstraße 17
    10405 Berlin
    Bürgeramt Weißensee
    Berliner Allee 252-260
    13088 Berlin
    Bürgerhaus BüHa gGmbH - Amtshaus Buchholz
    Berliner Straße 24
    13127 Berlin
    Club Atelier 89
    Hanns-Eisler-Straße 7
    10409 Berlin
    Der Alte
    Wiltbergstraße 27
    13125 Berlin
    Der Würfel - Netzwerk Spielkultur
    Wolfgang-Heinz-Straße 45
    13125 Berlin
    Eliashof
    Senefelderstraße 6
    10407 Berlin
    Experimentalbox-Jugendmedienclub
    Hosemannstraße 14
    10409 Berlin
    Familienzentrum - Der Blankenburger
    Gernroder Straße 6
    13129 Berlin
    Schabracke (Indoor)
    Pestalozzistraße 8 A
    13187 Berlin
    Familienzentrum Upsala
    Upsalaer Str. 6
    13189 Berlin
    Finanzamt Pankow (Weißensee) + Finanzamt Prenzlauer Berg
    Storkower Straße 134
    10407 Berlin
    Galerie Pankow
    Breite Straße 8
    13187 Berlin
    Gartenhaus an der Marie
    Winsstraße 49
    10405 Berlin
    Haus der Jugend Bunte Kuh
    Bernkasteler Straße 78
    13088 Berlin
    Heinz-Brandt-Schule (Schülerklub)
    Langhansstr. 120
    13086 Berlin
    JFE Fallobst (Indoor)
    Ibsenstraße 17
    10439 Berlin
    JFE Oktopus
    Parkstraße 12/14
    13137 Berlin
    Jugendclub Maxim (Indoor)
    Charlottenburger Straße 117
    13086 Berlin
    Jugendfarm Moritzhof (Indoor)
    Schwedter Straße 90
    10437 Berlin
    Jugendförderung Pankow Info
    Berliner Allee 252
    13088 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung K14
    Achillesstraße 14
    13125 Berlin
    Jugenfreizeiteinrichtung M24
    Mahlerstraße 20
    13088 Berlin
    Jugendfreizeitstätte M24 (Indoor)
    Mühlenstraße 24
    13187 Berlin
    Jugendfreizeitstätte M24 Garage Pankow
    Hadlichstraße 3
    13187 Berlin
    Jugendhaus Königstadt (Indoor)
    Saarbrücker Straße 22
    10405 Berlin
    Jugendnetzwerk Lambda
    Sonnenburger Straße 69
    10437 Berlin
    JUP - Unabhängiges Jugendzentrum Pankow
    Florastraße 84
    13187 Berlin
    Kinderclub - Der Würfel (Netzwerk Spielkultur)
    Wolfgang-Heinz-Straße 45
    13125 Berlin
    Kinderfreizeiteinrichtung Kulti (Indoor)
    Majakowskiring 58
    13156 Berlin
    Kinderfreizeiteinrichtung Rakäthe (HvD)
    Esmarchstraße 27
    10407 Berlin
    Kinderkiezclub Rangeburg
    Brixener Straße 40
    12187 Berlin
    Kinderring Berlin e.V. (Indoor)
    Langhansstraße 23
    13086 Berlin
    Kinder- u. Jugendfreizeiteinrichtung Toller (Indoor)
    Tollerstraße 31
    13158 Berlin
    Kinder- und Jugendzentrum W24
    Wichertstraße 24
    10439 Berlin
    Kulturbrauerei
    Schönhauser Allee 36
    10435 Berlin
    Landhaus Rosenthal (Indoor)
    Hauptstraße 94
    13158 Berlin
    Machmit! Museum für Kinder
    Senefelderstraße 5
    10437 Berlin
    Max-Schmeling-Halle
    Falkplatz 1
    10437 Berlin
    Musikschule Béla Bartók
    Am Schloßpark 20
    13187 Berlin
    OSZ Gastgewerbe
    Buschallee 23a
    13088 Berlin
    Pädagogisch betreuter Spielplatz -ASP Franz B.
    Blankenfelder Straße 106
    13127 Berlin
    Prater (Biergarten) (Outdoor)
    Kastanienallee 7
    10435 Berlin
    Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park
    Lilli-Henoch-Straße 20
    10405 Berlin
    Schwimmhalle Thomas-Mann-Straße
    Thomas-Mann-Straße 3
    10409 Berlin
    Sebastian-Haffner-Zentrum
    Prenzlauer Allee 227
    10405 Berlin
    Selbsthilfe- und Nachbarschaftshaus Frei-Zeit-Haus e.V.
    Pistoriusstraße 23
    13088 Berlin
    Seniorenclub Hermsdorf
    Berliner Straße 105-107
    13467 Berlin
    Sommerbad Pankow
    Wolfshagener Straße 91-93
    13187 Berlin
    SportJugendClub Buch
    Karower Chaussee 169C
    13125 Berlin
    SportJugendzentrum
    Lychener Straße 75
    10437 Berlin
    Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz
    Fehrbelliner Straße 92
    10119 Berlin
    Zeiss-Großplanetarium
    Prenzlauer Allee 80
    10405 Berlin

    #Reinickendorf

    Bürgeramt Heiligensee
    Ruppiner Chaussee 268
    13503 Berlin
    Bürgeramt Tegel
    Berliner Straße 35
    13507 Berlin
    Finanzamt Reinickendorf
    Eichborndamm 208
    13403 Berlin
    Freizeitclub Tegel
    Alt-Tegel 43
    13507 Berlin
    Freizeitclub Heiligensee
    Alt-Heiligensee 39
    13503 Berlin
    Freizeitzentrum für Senioren und Behinderte
    Adelheidallee 5
    13507 Berlin
    Gesobau-Zentrale
    Wilhelmsruher Damm 142
    13439 Berlin
    Gesobau-Zentrale Rückseite
    Wilhelmsruher Damm 142
    13439 Berlin
    Jugendamt Reinickendorf
    Nimrodstraße 4-14
    13469 Berlin
    Märkisches Zentrum – Brunnenplatz
    Senftenberger Ring 3
    13435 Berlin
    Märkisches Zentrum – Marktplatz
    Senftenberger Ring 13
    13435 Berlin
    Ordnungsamt Reinickendorf
    Lübener Weg 26
    13407 Berlin
    Paracelsus-Bad
    Roedernallee 200-204
    13407 Berlin
    Ribbeck-Haus
    Senftenberger Ring 54
    13435 Berlin
    Seniorenfreizeitstätte 2
    Stargardtstraße 3
    13407 Berlin
    Spielplatz Finsterwalder Straße
    Finsterwalder Straße 68A
    13435 Berlin
    Spielplatz
    Wilhelmsruher Damm 111
    13439 Berlin
    Spielplatz Wilhelmsruher Damm
    Wilhelmsruher Damm 139
    13439 Berlin
    Sportplatz Aroser Allee (Outdoor)
    Aroser Allee 184
    13407 Berlin
    Sportplatz Berliner Straße
    Berliner Straße 75
    13507 Berlin
    Sportplatz Elchdamm
    Elchdamm 171
    13503 Berlin
    Sportplatz Finsterwalder Straße (Outdoor)
    Finsterwalder Straße 58
    13435 Berlin
    Sportplatz Freiheitsweg
    Freiheitsweg 20-26
    13407 Berlin
    Sportplatz Göschenstraße (Outdoor)
    Göschenstraße 7
    13437 Berlin
    Sporthalle Hatzfeldtallee
    Hatzfeldtallee 19-25
    13509 Berlin
    Sportplatz Hatzfeldtallee (Outdoor)
    Hatzfeldtallee 33
    13509 Berlin
    Sportplatz Stadt Reinickendorf (Outdoor)
    Heidenheimer Straße 53
    13467 Berlin
    Sportplatz Kienhorststraße
    Kienhorststraße 170
    13403 Berlin
    Sportplatz Welzower Steig (Outdoor)
    Königshorster Straße 13
    13439 Berlin
    Sportplatz Ollenhauer Straße
    Ollenhauerstr. 64 E
    13403 Berlin
    Sportanlage am Schäfersee
    Rütlistraße 19
    13407 Berlin
    Sportplatz Schluchseestraße
    Schluchseestraße 73
    13469 Berlin
    Sportanlage Schönfließer Straße (Outdoor)
    Schönfließer Straße 19
    13465 Berlin
    Sportplatz Seebadstraße
    Seebadstraße 38
    13467 Berlin
    Sportanlage Thurgauer Straße
    Thurgauer Str. 55
    13407 Berlin
    Sportplatz Tietzstraße
    Tietzstraße 33-41
    13509 Berlin
    Sportanlage Scharnweberstraße
    Uranusweg 34
    13405 Berlin
    Stadtbad Märkisches Viertel
    Wilhelmsruher Damm 142D
    13439 Berlin
    Tourismuspavillon Tegel
    Alt-Tegel
    13507 Berlin
    VHS + Musikschule Frohnau
    Fuchssteiner Weg 13-19
    13465 Berlin
    Wohnhaus
    Borsigwalder Weg 24
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Borsigwalder Weg 44
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Conradstraße 41
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Finsterwalder Straße 13
    13435 Berlin
    Wohnhaus
    Klinnerweg 59
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Räuschstraße 40
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Senftenberger Ring 12
    13435 Berlin
    Wohnhaus
    Senftenberger Ring 44e
    13435 Berlin
    Wohnhaus
    Senftenberger Ring 70
    13435 Berlin
    Wohnhaus
    Tietzstraße 55
    13509 Berlin
    Wohnhaus
    Wilhelmsruher Damm 228
    13435 Berlin

    #Spandau

    Amtsgericht Spandau
    Altstädter Ring 7
    13597 Berlin
    Bürgerbüro Wasserstadt
    Hugo-Cassirer-Straße 48
    13587 Berlin
    Bürodienstgebäude
    Klosterstraße 36
    13581 Berlin
    Carlo-Schmid-Oberschule
    Lutoner Straße 15
    13581 Berlin
    Christian-Morgenstern-Grundschule
    Räcknitzer Steig 12
    13593 Berlin
    DG Galenstraße (Ordnungs-, Sozial u. Gesundheitsamt)
    Galenstraße 14
    13597 Berlin
    DG Jugendamt
    Hermann-Schmidt-Weg 8
    13589 Berlin
    DG Jugendamt Goldbeckweg
    Goldbeckweg 25
    13599 Berlin
    Finanzamt Spandau
    Nonnendammallee 21
    13599 Berlin
    Fredy-Stach-Sportpark
    Ruhlebener Straße 175
    13597 Berlin
    Freiherr vom Stein Gymnasium
    Galenstraße 40-44
    13597 Berlin
    Helmut-Schleusener-Stadion
    Falkenseer Chaussee 280
    13583 Berlin
    JFE Nachbarschaftshaus Kladow
    Parnemannweg 22
    14089 Berlin
    Jonas’ Haus (Indoor)
    Schulstraße 3
    13591 Berlin
    Klubhaus - Spandau (Indoor)
    Westerwaldstraße 13
    13589 Berlin
    Kombibad Spandau-Süd
    Gatower Straße 19
    13595 Berlin
    Kunstremise Alte Stadtmauer
    Jüdenstraße 1
    13597 Berlin
    Martin-Buber-Oberschule
    Im Spektefeld 33
    13589 Berlin
    Rathaus Spandau
    Carl-Schurz-Straße 2/6
    13597 Berlin
    Seniorenklub Hakenfelde
    Helen-Keller-Weg 10
    13587 Berlin
    Seniorenklub Lindenufer
    Mauerstraße 10A
    13597 Berlin
    Seniorenklub Südpark
    Weverstraße 38
    13595 Berlin
    Seniorenwohnhaus (Indoor)
    Rockenhausener Straße 12
    13583 Berlin
    Seniorenwohnhaus Wilhelmstadt (Indoor)
    Adamstraße 27
    13595 Berlin
    Sportanlage Grüngürtel
    Askanierring 149
    13585 Berlin
    Sportanlage Hakenfelde
    Hakenfelder Straße 29
    13587 Berlin
    Sportanlage Haselhorst
    Daumstraße 35
    13599 Berlin
    Sportanlage Jaczostraße
    Sandheideweg 29
    13595 Berlin
    Sportanlage Neuendorfer Straße
    Askanierring 86
    13587 Berlin
    Sportanlage Spandauer Straße
    Spandauer Straße 80
    13591 Berlin
    Sportanlage Spektefeld
    Im Spektefeld 27
    13589 Berlin
    Sportpark Staaken
    Am Kurzen Weg 9
    13591 Berlin
    Sportanlage Staaken West
    Brunsbütteler Damm 441
    13591 Berlin
    Sportanlage Teltower Schanze
    Elsengrabenweg 19
    13597 Berlin
    Sportanalage Werderstraße
    Goltzstraße 41
    13587 Berlin
    Sportanlage Wilhelmstraße
    Wilhelmstraße 10
    13595 Berlin
    Sporthalle der Linden-Grundschule
    Staakener Feldstraße 6-8
    13591 Berlin
    Sporthalle der Martin-Buber-Oberschule
    Im Spektefeld 33
    13589 Berlin
    Stadtbad Spandau-Nord
    Radelandstr. 1
    13589 Berlin
    Wassersportheim Gatow
    Alt-Gatow 5-7
    14089 Berlin
    Wohnhaus
    Schönwalderstraße 1
    13585 Berlin
    Zitadelle Spandau (Outdoor)
    Am Juliusturm 64
    13599 Berlin

    #Steglitz-Zehlendorf

    Bibliothek Lankwitz
    Bruchwitzstraße 37
    12247 Berlin
    Bürgeramt Lankwitz
    Gallwitzallee 87
    12249 Berlin
    Bürgeramt Zehlendorf
    Kirchstraße 1/3
    14163 Berlin
    Bürgertreff Lichterfelde West
    Hans-Sachs-Straße 4
    12205 Berlin
    Ernst-Reuter-Sportfeld
    Onkel-Tom-Straße 40
    14169 Berlin
    Finanzamt Steglitz
    Schloßstraße 58-59
    12165 Berlin
    Finanzamt Zehlendorf
    Martin-Buber-Straße 20-21
    14163 Berlin
    Haus am Waldsee
    Argentinische Allee 30
    14163 Berlin
    Haus der Jugend Zehlendorf
    Argentinische Allee 28
    14163 Berlin
    Haus der Musik
    Grabertstraße 4
    12169 Berlin
    Haus der Wannsee Konferenz
    Am Großen Wannsee 56
    14109 Berlin
    Hertha-Müller-Haus
    Argentinische Allee 89
    14163 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Düppel
    Haus 9
    Lissabonallee 6/9
    14129 Berlin
    Kommunikationszentrum am Ostpreußendamm
    Ostpreußendamm 52
    12207 Berlin
    Kunsthaus Dahlem
    Käuzchensteig 8-12
    14159 Berlin
    Leo-Borchard-Musikschule
    Martin-Buber-Straße 21
    14163 Berlin
    Museumsdorf Düppel
    Clauertstraße 11
    14163 Berlin
    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
    Unter den Eichen 1
    12203 Berlin
    Rathaus Lankwitz
    Hanna-Renate-Laurien-Platz 1
    12247 Berlin
    Schwartzsche Villa
    Grunewaldstraße 55
    12165 Berlin
    Schwimmhalle Finckensteinallee
    Finckensteinallee 73
    12205 Berlin
    Schwimmhalle Hüttenweg
    Hüttenweg 41
    14195 Berlin
    Seniorenclub Lankwitz (Maria-Rimkus-Haus)
    Gallwitzallee 53
    12249 Berlin
    Seniorenfreizeitstätte Hans-Rosenthal-Haus (Indoor)
    Bolchener Straße 5
    14167 Berlin
    Seniorenfreizeitstätte Süd (Indoor)
    Teltower Damm 226
    14167 Berlin
    Seniorenclub Steglitz
    Selerweg 18-22
    12169 Berlin
    Seniorengruppe Griechische Gemeinde Berlin
    Mittelstraße 33
    12167 Berlin
    Stadion Lichterfelde
    Ostpreußendamm 3-11
    12207 Berlin
    Stadtbad Lankwitz
    Leonorenstaße 39
    12247 Berlin
    Strandbad Wannsee
    Wannseebadweg 25
    14129 Berlin
    Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf Rondellstraße
    Rondellstraße 5
    14163 Berlin
    Volkshochschule Zehlendorf
    Markgrafenstraße 3
    14163 Berlin
    Werk 9
    Markgrafenstraße 26
    10117 Berlin
    Wichura-Club
    Wichurastraße 59
    12249 Berlin
    Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf
    Auf dem Grat 2
    14195 Berlin

    #Tempelhof-Schöneberg

    Amtsgericht Schöneberg I
    Grunewaldstraße 66-67
    10823 Berlin
    Bereitschaftsgericht
    Tempelhofer Damm 12
    12101 Berlin
    Café Pink (Indoor)
    Goltzstraße 40
    10781 Berlin
    Finanzamt für Fahndung und Strafsachen
    Ullsteinstraße 66
    12109 Berlin
    Finanzamt Schöneberg + Finanzamt Steglitz
    Sarrazinstraße 4
    12159 Berlin
    Finanzamt Tempelhof
    Tempelhofer Damm 234-236
    12099 Berlin
    Gebäude auf dem Tempelhofer Feld
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin
    Haus am Kleistpark Musikschule Schöneberg
    Grunewaldstraße 6/7
    10823 Berlin
    Haus of fun (Indoor)
    Tirschenreuther Ring 67
    12279 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Bungalow (Indoor)
    Mariendorfer Damm 117
    12109 Berlin
    Jugendfreizeiteinrichtung Hessenring (Indoor)
    Hessenring 47
    12101 Berlin
    Jugendclub Sonnetreff
    Am Hellespont 6
    12109 Berlin
    Juxikus
    Barbarossastraße 65
    10781 Berlin
    Kammergericht
    Elßholzstraße 30-33
    10781 Berlin
    Kombibad Mariendorf
    Ankogelweg 95
    12107 Berlin
    Natur-Park Schöneberger Südgelände
    Prellerweg 47-49
    12157 Berlin
    Planetarium und Wilhelm-Foerster-Sternwarte am Insulaner
    Munsterdamm 90
    12169 Berlin
    Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
    Salzburger Straße 21-25
    10825 Berlin
    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    Martin-Luther-Straße 105
    10825 Berlin
    Seniorenfreizeitstätte (Indoor)
    Boelckestraße 102
    12101 Berlin
    Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg
    Sachsendamm 11
    10829 Berlin
    Tempelhofer Feld
    Tempelhofer Damm
    12101 Berlin
    Tempelhofer Feld
    Tempelhofer Damm
    12101 Berlin
    Tempelhof Museum
    Alt-Mariendorf 43
    12107 Berlin
    Volkshochschule-Kolleg
    Nürnberger Straße 63
    10787 Berlin

    #Treptow-Köpenick

    Abenteuerspielplatz Köpenick (Outdoor)
    Alte Kaulsdorfer Straße 18
    12555 Berlin
    Abenteuerspielplatz Waslala
    Venusstraße 88
    12524 Berlin
    Amt für Soziales
    Hans-Schmidt-Straße 18
    12489 Berlin
    Archenhold Sternenwarte
    Alt-Treptow 1
    12435 Berlin
    Bezirksamt Treptow-Köpenick Jugendamt
    Hans-Schmidt-Straße 10
    12489 Berlin
    Bölscheclub
    Bölschestraße 67
    12587 Berlin
    Bürgerhaus Altglienicke
    Ortolfstraße 184
    12524 Berlin
    Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
    Britzer Straße 5
    12439 Berlin
    Esswirtschaft Forum
    Rudower Chaussee 24
    12489 Berlin
    FEZ-Berlin (Indoor)
    Straße zum FEZ 0
    12459 Berlin
    Finanzamt Treptow-Köpenick
    Seelenbinderstraße 99
    12555 Berlin
    Gesundheitsamt Treptow-Köpenick
    Hans-Schmidt-Straße 16
    12489 Berlin
    Haus der Jugend Köpenick
    Seelenbinderstraße 54
    12555 Berlin
    Innovations- und Gründerzentrum
    Rudower Chaussee 29
    12489 Berlin
    JFE Bude
    Alfred-Randt-Straße 60
    12559 Berlin
    JFE Fairness
    Ehrenfelder Straße 25
    12524 Berlin
    JFE WK 14
    Weiskopffstraße 14
    12459 Berlin
    Johannes-Bobrowski-Bibliothek
    Peter-Hille-Straße 1
    12587 Berlin
    Joseph-Schmidt Musikschule
    Hans-Schmidt-Straße 6-8
    12489 Berlin
    Jugendamt Treptow-Köpenick
    Groß-Berliner-Damm 154
    12489 Berlin
    JuJo Jugendzentrum Johannisthal (Indoor)
    Winckelmannstraße 56
    12487 Berlin
    Kietz Klub Köpenick
    Köpenzeile 117
    12557 Berlin
    Modellpark Wuhlheide
    An der Wuhlheide 81
    12459 Berlin
    Myliusgarten
    12587 Berlin
    Nachbarschaftszentrum Grünau
    Wassersportallee 34
    12527 Berlin
    Ordnungsamt Treptow-Köpenick
    Salvador-Allende-Straße 80 A
    12559 Berlin
    Schutzhülle EV
    Rinkartstraße 13
    12437 Berlin
    Schwimmhalle Allendeviertel
    Pablo-Neruda-Straße 5
    12559 Berlin
    Schwimmhalle Baumschulenweg
    Neue Krugallee 209
    12437 Berlin
    Sozio-Kulturelles Zentrum Ratz-Fatz
    Schnellerstraße 81
    12439 Berlin
    Spreepark Info-Pavillon
    Kiehnwerderallee 1
    12437 Berlin
    Wista Hauptgebäude
    Rudower Chaussee 17
    12489 Berlin
    Zentrum für Biotechnologie und Umwelt 1
    Volmerstraße 7
    12489 Berlin
    Zentrum für Biotechnologie und Umwelt 2
    Magnusstraße 11
    12489 Berlin
    Zentrum für IT und Medien
    Albert-Einstein-Straße 14
    12489 Berlin
    Zentrum für Photovoltaik und Erneuerbare Energien
    Johann-Hittorf-Straße 8
    12489 Berlin

    #Berlin #WiFi #WLAN #kostenlos

  • Berliner Wassertisch
    https://berliner-wassertisch.net

    Berliner Wasserbetriebe - Unternehmensstruktur
    https://www.bwb.de/de/8368.php

    Magistrate und Senate ab 1945 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/senatsgalerie

    Sulfat in Spree und Müggelsee
    https://www.igb-berlin.de/projekt/sulfat-spree-und-mueggelsee

    S O S ! Grundwassernotlage in Berlin Rudow und Johannisthal
    https://www.grundwassernotlage-berlin.de

    20.03.2015, 01:00 Uhr Tagebaue in der Lausitz belasten Spree Berlins Trinkwasser bedroht
    https://www.pnn.de/brandenburg/tagebaue-in-der-lausitz-belasten-spree-berlins-trinkwasser-bedroht/21524570.html

    Die Lausitzer Tagebaue spülen braune Brühe in den Spreewald und immer mehr Sulfat in die Spree. Die Belastung steigt, auch im Trinkwasser. Für die Wasserwerke könnte das zum Problem werden – und für die Berliner und Brandenburger teuer

    Grundwasserbenutzung - Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
    https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser

    #Berlin #Wasser

  • Verfahren zur Regelung des Taxenverkehrs am Flughafen BER beanstandet (Nr. 65/2020) - Berlin.de
    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1034498.php

    Au weia, da watscht das Verwaltungsgericht die Güntherverwaltung mächtig ab: „die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig.“ zitiert die Pressestelle des Gerichts das Urteil. Ganz schlechtes Handwerk sowas. Wofür erhalten die Juristen in der Vewaltung eigentlich ihr Geld, könnte man fragen.

    Pressemitteilung vom 28.12.2020

    Das Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER war nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlerhaft.

    Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Taxi-Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Im September 2020 trafen das Land Berlin, das Land Brandenburg und der Landkreis Dahme-Spreewald eine hiervon abweichende Vereinbarung, wonach im Gebiet des Landes Berlin zugelassene Taxiunternehmen mit einer Quote von 300 Fahrzeugen berechtigt sein sollen, ihre Taxen auf dem Gelände des Flughafens BER zur Fahrgastbetreuung bereitzuhalten. Im Amtsblatt für Berlin vom 9. Oktober 2020 veröffentlichte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) eine „mit Eröffnung des BER in Kraft“ tretende Allgemeinverfügung über die Durchführung des Taxenverkehrs an diesem Flughafen. Darin verwies die Behörde auf ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren, zu dem Näheres auf der Internetseite des LABO bekannt gemacht werden sollte, unter anderem die Voraussetzungen einer Zulassung und die Frist für die Interessensbekundungen (die mit dem 12. Oktober 2020 endete). Der Antragsteller, ein Taxiunternehmer aus Berlin, beteiligte sich an diesem Verfahren nicht, begehrte aber in einem Eilverfahren, das Ergebnis der inzwischen erfolgten Auslosung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für ungültig erklären zu lassen und den Antragsgegner zu verpflichten, das Bewerbungsverfahren und die Auslosung erneut durchzuführen.

    Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen Antrag zurückgewiesen, weil hierfür ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht sei. Der von ihm geltend gemachte Anspruch auf gleichheitsgerechte Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Vergabe von Sonderzulassungen am BER setze eine wirksame Rechtsgrundlage für die Sonderzulassung voraus. Schon daran fehle es. Denn die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig. Zum einen sei die Allgemeinverfügung in wesentlichen Teilen unvollständig, da dort nicht angegeben werde, wann und unter welchen Voraussetzungen eine solche Zulassung erfolge. Diesbezügliche Informationen fänden sich erst auf der Internetseite des LABO, die aber nicht dem Schriftformerfordernis genüge. Zum anderen sei die Allgemeinverfügung widersprüchlich. Die Allgemeinverfügung trete mit Eröffnung des BER (also am 31. Oktober 2020) in Kraft, regele aber bereits ein Zulassungsverfahren, wonach Interessensbekundungen bis zum 12. Oktober 2020 einzureichen seien. Das sei tatsächlich unmöglich, weil eine Allgemeinverfügung, die erst ab dem 31. Oktober 2020 gelte, nicht eine zeitlich vorangehende Ausschlussfrist bzw. ein zeitlich vorangehendes Auswahlverfahren regeln könne. Adressaten der Allgemeinverfügung hätten aufgrund der ausdrücklichen Regelung zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung überdies nicht damit rechnen müssen, dass ihnen bereits vor Eröffnung des BER eventuelle Rechte abgeschnitten würden.

    Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die aufgrund des rechtswidrigen Losverfahrens erteilten Genehmigungen an Taxiunternehmer rechtswidrig seien, da sie der Rechtsgrundlage entbehrten. Der Antragsgegner sei daher gehalten, das gesamte Zulassungsverfahren neu zu regeln. Dem Antragsteller stehe frei, an einem solchen neuen Zulassungsverfahren teilzunehmen.

    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

    Beschluss der 11. Kammer vom 28. Dezember 2020 (VG 11 L 384/20)

    #Taxi #Berlin #LDS #Flughafen #BER

  • Interessenbekundungsverfahren für Taxen mit Ladeberechtigung am Flughafen BER - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.996016.php

    Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER
    Das Interessenbekundungsverfahren für ladeberechtigte Taxen am Flughafen BER ist abgeschlossen. Am 15.10.2020 wurden im Rahmen einer Auslosung die in dem nachfolgend abrufbaren Dokument aufgeführten Taxen für eine Ladeberechtigung, einschließlich etwaiger Nachrücker, ermittelt.

    Für alle Fragen zur erforderlichen ergänzenden Ortskundeprüfung für Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie weitere Fragen zu den organisatorischen Abläufen am Flughafen BER, wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald unter der Mail-Adresse personenverkehr@dahme-spreewald.de.

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren Ziehungsliste, Ergebnis der Auslosung am 15.10.2020
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/20201015_ber_taxen_ziehungsliste.pdf

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren, Sämtliche Informationen des (abgelaufenen) Interessenbekundungsverfahrens
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/ber-taxen_interessenbekundungsverfahren_20200925.pdf

    #Berlin #Taxi #Flughafen #BER #LDS

  • Drucksache - 1737/V - Klimagutachten für das Bauvorhaben Lichterfelde-Süd, B-Plan 6-30
    https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7501#allrisSV

    Die BVV möge beschließen:

    Das Bezirksamt wird ersucht, ein Klimagutachten für das Bauvorhaben in Lichterfelde-Süd ("Neulichterfelde"), B-Plan 6-30, in Auftrag zu geben und dieses zur Diskussion in der BVV und der Öffentlichkeit zu stellen. Dieses ist abzuwarten, bevor ein Beschluss des B-Plans 6-30 durch die BVV herbei geführt wird.

    Begründung:

    Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind u. a. umweltbezogene Auswirkungen des Klimas auf Menschen und Gesundheit und die Bevölkerung im Allgemeinen zu berücksichtigen (§ 1 Absatz 7 Buchstaben a und c BauGB). Wirksame Maßnahmen zum Wohl von Mensch und Umwelt - gegen den Klimawandel - müssen daher eingeleitet werden (§ 1a Absatz 5 BauGB). Nach dem Klimaatlas von Berlin gilt die Thermometersiedlung trotz ihrer randstädtischen Lage als lokaler Wärmeschwerpunkt mit Schwüleneigung. Die im Entwurf des B-Plans 6–30 Lichterfelde-Süd vorgesehene Bebauung würde die T-Siedlung weitgehend von einem Luftaustausch mit dem Berliner Umland abschneiden. Die beiden bis zur T-Siedlung reichenden „grünen Finger“ im Neubaugebiet scheinen unterdimensioniert und sind in ihrer Leistungsfähigkeit durch vorhandene und geplante Forstpflanzen eingeschränkt. Der für die Durchlüftung der T-Siedlung wichtige Stangenpfuhlgraben wird von keinem „grünen Finger“ erreicht. Die Bahntrasse, welche bis weit in die Stadt als Durchlüftungsschneise dient, wird durch die anstehende Bebauung weiter verschmälert. Insbesondere in der T-Siedlung werden „Tropennächte“ bei sommerlichen Hitzewellen durch das Bauvorhaben zunehmen.

    Ein solcher Wärmestau in Großstädten ist extrem gesundheitsgefährdend: Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Berlin im Sommer 2018 durch solche Ereignisse 490 Menschen zusätzlich gestorben sind. Bei der Behördenbeteiligung (TöB) ist von der Senatsverwaltung für Gesundheit und dem bezirklichen Gesundheitsamt offenbar keine Stellungnahme zu der genannten Problematik eingeholt worden. Dem BauGB und somit dem formalen Ablauf hin zum Beschluss des Bebauungsplanes wurde bei der Größe des Bauprojekts somit nicht zur Genüge entsprochen. Ein vom Investor unabhängiges Gutachten über stadtklimatischen Folgen des Bauvorhabens, sowie explizite Folgen für die Thermometersiedlung, ist dringend erforderlich.

    In der 74. Sitzung des Ältestenrats am 21.01.2020 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.

    #Allemagne #Berlin #Steglitz-Zehlendorf #Lichterfelde-Süd #urbanisme #banlieue #climat #rechauffement-climatique #logement #privatisation

  • Abstands- und Hygieneregeln - Berlin.de
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln

    Inhaltsverzeichnis
    Abstandsregeln
    Kontaktbegrenzungen im öffentlichen und privaten Raum
    Mund-Nasen-Schutz
    Pflicht zu Erstellung von Hygienekonzepten
    Orte, Plätze und Straßen mit Maskenpflicht
    Quarantäne-Regelungen der Bezirke
    Weitere Maßnahmen

    Während der Corona-Pandemie gelten für Bürger:innen und Unternehmen grundsätzliche Pflichten zur Verringerung der Infektionsrate durch das Coronavirus. Diese beinhalten unter anderen die Wahrung des Mindestabstandes zu haushaltsfremden Personen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen sowie die Erstellung stringenter Hygienekonzepte zur Gewährleistung des Infektionsschutzes.

    Abstandsregeln
    Bürger:innen müssen sich an einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, halten. Dies gilt verstärkt für Personen, die typische Covid-19-Symptome aufweisen. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner:innen sowie für Kinder, für welche eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Sofern eine Ausnahme vor der Mindestabstandsregel in einem Hygienerahmenkonzept der zuständigen Senatsverwaltung vorgesehen ist und zudem anderweitige Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion getroffen wurden, ist die Unterschreitung des Mindestabstandes zulässig. Auch bei der Erbringung erlaubter körpernaher Dienstleistungen und in der Kindertagesförderung kann der Mindestabstand – sofern notwendig – unterschritten werden. Selbiges gilt im öffentlichen Nahverkehr.

    Kontaktbegrenzungen im öffentlichen und privaten Raum
    Im öffentlichen Raum und privaten Raum gelten bis zum Ablauf des 30. November 2020 strenge Kontaktbeschränkungen. Der Aufenthalt dort ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen verschiedener Haushalte sowie für Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. In jedem Fall dürfen nicht mehr als zehn Personen zeitgleich anwesend sein. Ausnahmen von diesem Zerstreuungsgebot gelten in folgenden Fällen:

    Für Kinder unter 12 Jahren, sofern sie einer gemeinsamen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe angehören.
    Für die Durchführung von pädagogisch begleiteten Außenaktivitäten von Schulen, Kitas oder im Rahmen privat organisierter Kinderbetreuung oder Jugendhilfe.
    Für Vertreter:innen der Presse und Medien, sofern der Aufenthalt im öffentlichen Raum der Berichterstattung dient.
    Bei der Benutzung des öffentlichen Personalverkehrs sowie in Fahrzeugen.
    Bei der Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten.
    Für wohnungslose Menschen, sofern die zulässige Personenobergrenze von zehn Personen nicht überschritten wird.
    Bei Beerdigungen und dazugehörigen Feierlichkeiten dürfen in Außenbereichen bis zu 50 Personen und in geschlossenen Räumen bis zu 20 Personen zusammenkommen. Die für die Durchführung der Beisetzung und der zugehörigen Feierlichkeiten erforderlichen Personen werden nicht mit einberechnet.
    Weiterhin sind alle Berliner:innen dringend dazu angehalten, physische soziale Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren und Gruppenbildungen grundsätzlich zu vermeiden.

    Mund-Nasen-Schutz
    Laut Virologen kann das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Masken aus Papier, Community-Masken aus Stoff oder einfache Stofftücher bzw. Schals vor Mund und Nase) die Verbreitung des Coronavirus verlangsamen, indem Maskenträger:innen andere Personen vor einer möglichen Infektion schützen. Das Tragen eines solchen Schutzes entbindet jedoch keinesfalls vor dem allgemeinen Abstandsgebot.

    Das Tragen eines entsprechenden Schutzes ist verpflichtend:

    In Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten und Läden sowie in Einkaufszentren und Shopping-Malls
    Auf Märkten und in Warteschlangen im öffentlichen Raum
    In einigen belebten Straßen – etwa der Bergmannstraße in Kreuzberg, der Friedrichstraße in Mitte, dem Kurfürstendamm in Wilmersdorf und Charlottenburg – sowie auf bestimmten belebten Plätzen – etwa dem Pariser Platz, dem Alexanderplatz oder dem Bebelplatz. Diese Maskenpflicht gilt nicht für Radfahrende. Zur Übersicht aller Bereiche, in welchen eine Maskenpflicht herrscht
    In Schulen außerhalb des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen sowie ergänzenden Förderung und Betreuung
    In Büro- und Verwaltungsgebäuden von Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt nicht für Beschäftigte, wenn diese sich an ihrem festen Platz aufhalten.
    In Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren
    In Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen
    Auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals
    In Gewerbebetrieben
    In Gaststätten
    In Arztpraxen
    In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
    In Taxen und bei privaten Fahrten mit Personen aus einem fremden Haushalt
    I
    n Indoor-Sportstätten (nicht während der Sportausübung)
    In Aufzügen
    Bei Demonstrationen mit mehr als 20 Teilnehmenden
    Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Orten im öffentlichen Raum empfohlen, an welchen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

    Ausnahmen können greifen, sofern diese in dem Hygienerahmenkonzept der jeweils zuständigen Senatsverwaltung vorgesehen sind.

    Die Mund-Nasen-Bedeckung muss so getragen werden, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind und der Ausstoß von Aerosolen und Tröpfchen verhindert wird. Weiterhin ist bei der Beschaffenheit des Materials darauf zu achten, dass dieses die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen verhindern.

    Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie für Personen, die durch eine anderweitige Vorrichtung den Ausstoß von Tröpfchenpartikeln und Aerosolen verhindern.

    Pflicht zu Erstellung von Hygienekonzepten
    Um sicherzustellen, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln bei Veranstaltungen und in Betrieben eingehalten werden, sind die Verantwortlichen für Veranstaltungen und in Betrieben und Einrichtungen dazu verpflichtet, ein auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmtes Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Auf Verlangen ist dieses Konzept den zuständigen Behörden auszuhändigen. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen.

    Insbesondere folgende Punkte sind in den Hygienekonzepten zu berücksichtigen:

    Mindestabstand: Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kund:innen und Besucher:innen. Dieses Gebot ist durchzusetzen. Sofern ein Hygienerahmenkonzept der zuständigen Senatsverwaltung ausnahmsweise die Unterschreitung des Mindestabstandes zulässt und zudem weitere Maßnahmen zur Infektionsvermeidung getroffen werden, kann der Mindestabstand in nicht vermeidbaren Fällen unterschritten werden.
    Begrenzung der Personenanzahl: Die Personenanzahl ist derart zu begrenzen, dass die Besucher:innen von Verkaufsstellen den Mindestabstand zueinander einhalten können. Es gilt hierbei, den Richtwert von 10 qm pro Besucher:in einzuhalten.
    Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen: Hierfür ist ein entsprechendes Konzept zu erstellen und umzusetzen.
    Belüftung: Innenräume müssen eine ausreichende Belüftung vorweisen.
    Aushänge: Die getroffenen Hygienemaßnahmen und die geltenden Vorschriften sind über Aushänge gut sichtbar für die Kund:innen und Besucher:innen anzubringen.
    Darüber hinausgehende Vorgaben und Präzisierungen können von den zuständigen Senatsverwaltungen in Absprache mit der Senatsverwaltung für Gesundheit in bereichsspezifischen Hygienerahmenkonzepten bestimmt werden.

    Übersicht der Hygienerahmenkonzepte

    Anwesenheitsdokumentation
    Über die Erstellung von Hygienekonzepten hinaus besteht für die Verantwortlichen für Veranstaltungen, Kantinen, Hotels, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, Hochschulen und den Sportbetrieb in gedeckten Sportanlagen die Verpflichtung, eine Anwesenheitsdokumentation der Besucher:innen und Kund:innen zu erstellen. Die Dokumentation muss die vollständigen Namen, Telefonnummern sowie Adressen oder E-Mail-Adressen und den Bezirk oder die Gemeinde des Wohnortes aller Teilnehmenden festhalten sowie ggf. Tisch- oder Zimmernummer. Im Falle einer Infektion kann das Gesundheitsamt mithilfe der Liste alle potentiellen Kontaktpersonen schnell informieren. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Gäste und Besucher:innen sind dazu verpflichtet, bei der Anwesenheitsdokumentation vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

    SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung - Berlin.de
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung