Recht und Gesetz und wie man beide nutzt
Die folgende Anleitung ist aus der Praxis entstanden und kann mit dem Know-How eines guten Anwalts nicht mithalten. Will sie auch nicht, denn sie bezweckt nur, die Haltung von Landesregierung, Verwaltung und Parteien anhand von Gesetzen und Verordnungen herauszufinden.
Aufgabe: Ich Bürger will etwas ändern, was mich betrifft.
Ich habe erste Anfragen an die Verwaltung gestellt und Antwort erhalten. Ich bin noch nicht zufrieden. Nun muß ich herausfinden, welche Gesetze und Verordnungen die Dinge regeln, die mich betreffen. Außerdem benötige ich Ansprechpartner und Unterstützung, um meinem Anliegen gehör zu verschaffen. Die Verwaltung hat in ihren Schreiben Gesetze und Verordnungen zitiert, die mir als Einstieg in weitere Recherchen dienen.
Meine erste Quelle in Berlin ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin .
▻https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz-_und_Verordnungsblatt
▻https://www.berlin.de/sen/justiz/service/veroeffentlichungen/gesetzundverordnungsblatt
▻http://www.wkdis.de/gvbl-berlin
Leider sind die meisten aktuellen Ausgaben nur gegen Geld im Internet abrufbar. Die historischen Verordnungen 2004-2011 stehen zur Verfügung. Hier der Google-Suchbegriff, mit dem ich herausfinden kann, was an Verordnungen aktuell zugänglich ist.
inurl:▻http://www.wkdis.de/downloads/gvbl/frei
Wenn ich die Geschichte einer Verordnung verstehen will, kann ich ihre Fassungen in diesem Dokument nachvollziehen.
▻https://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gvblgesamtverzeichnis/gsw_bis_05aus15.pdf
Mit den exakten Fundstellen kann ich die Texte finden.
Ebenfalls interessant ist das Amtsblatt für Berlin
▻http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin
Hier finden sich die neuesten Ausgaben, für ältere Ausgaben im Archiv wird Geld verlangt.
▻http://www.kulturbuch-verlag.de/Service/amtsblatt-fur-berlin/kostenloser-lese-service
Mit etwas Glück erklärt sich das Verhalten einer Behörde aus einem Rundschreiben. Das Archiv ist nicht vollständig, da jede behörde selbst entscheidet, ob sie ein Rundschreiben der Öffentlichkeit zugänglich macht.
▻http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben