• Führt Argentinien Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel ein? Nein, aber…
    https://www.heise.de/news/Fuehrt-Argentinien-Bitcoin-als-gesetzliches-Zahlungsmittel-ein-Nein-aber-95810
    La catastrophe sociale en Argentine

    21.12.2023 von Daniel AJ Sokolov - Argentinier dürfen jetzt vielleicht für Starlink mit Bitcoin zahlen – wenn sie das vereinbart haben. Klingt normal, ist es aber nicht.​

    Nein, aber…
    Volle Vertragsfreiheit
    Kein Mieterschutz, weniger Verbraucherschutz, Wucherzinsen
    Mehr Macht für Arbeitgeber, geringerer Mindestlohn, höhere Preise

    „Wir bestätigen, dass argentinische Verträge in Bitcoin abgeschlossen werden können“. Diese Mitteilung Diana Mondinos, der argentinischen Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und Anbetung, sorgt für Freude bei Fans von Kryptowährungen. Bisher war das nämlich – kompliziert. Jetzt sorgt ein Notdekret des neuen argentinischen Staatspräsidenten Javier Milei für Tumult. Es könnte einen Generalstreik auslösen.

    Auf einen Schlag möchte der Mann mit seinem Decreto de Necesidad y Urgencia (DNU) zahllose Gesetze entweder zur Gänze aufheben, grundlegend ändern oder ihnen weitgehend die Wirkung absprechen. Und das sehr flott, nämlich spätestens zum Jahreswechsel. Bitcoin wird in dem 83 Seiten langen Dekret nicht erwähnt. Doch öffnet die umfassende Deregulierung von Wirtschaft und Verwaltung auch Türen für Kryptowährungen.
    Volle Vertragsfreiheit

    Das kommt so: Bislang ist es in Argentinien nicht möglich, Naturalexekution zu führen, selbst wenn Vertragspartner das ausdrücklich vereinbart haben. Das macht Tauschgeschäfte eine unsichere Sache. Wer beispielsweise vertraglich vereinbart, Autoreifen gegen ein Kalb, einen Rembrandt gegen einen Schiele, oder ein Fahrrad gegen eine Goldmünze zu tauschen, ist womöglich seine Sache los, erhält im Gegenzug aber nur argentinische Pesos. Denn argentinisches Recht erlaubt bislang jedem Schuldner, schuldbefreiend in der gesetzlichen Landeswährung zu zahlen.

    Das gilt auch, wenn eine ausländische Währung wie Dollar und Euro als Zahlung für eine Leistung vereinbart waren. Dabei kommt dann noch ein offizieller Wechselkurs zur Anwendung, der weit vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der ausländischen Währung abweicht. Ganz zu schweigen von der galoppierenden Inflation, die im November bei über 160 Prozent lag. Wer auf seinen Vertragspartner vertraut hat, ist dann der Gelackmeierte. Der Rembrandt ist weg, der Schiele kommt nicht. Stattdessen darf man sich Pesos an die Wand picken.

    Das Notdekret soll das alles ändern. Ab sofort gilt, was die Parteien vereinbart haben. Sei das nun Bezahlung in „Kilo Jungochse oder Liter Milch“, formuliert es Monidno. Damit ist auch der Weg frei, durchsetzbare Verträge mit Bezahlung in Dollar oder Kryptowährungen wie Bitcoin zu vereinbaren. Politisches Ziel der neuen Regierung ist allerdings die Dollarisierung der argentinischen Wirtschaft.
    Kein Mieterschutz, weniger Verbraucherschutz, Wucherzinsen

    Gleichzeitig reduziert die Reform den Verbraucherschutz und kann Verträge deutlich länger und komplizierter machen. Nicht nur schafft Milei das Verbot sittenwidriger Verträge ab, er entzieht dem Wirtschafts- und Vertragsrecht generell die Geltung; Gerichte dürfen es nur noch heranziehen, wenn im gegenständlichen Vertrag zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart ist. Das bedeutet: Freie Fahrt für allerlei überraschende Klauseln.

    Überhaupt abgeschafft werden das Mietrecht, Einschränkungen von Großgrundbesitz durch einzelne Inländer, Einschränkungen des Immobilienerwerbs durch Ausländer, sowie Branchengesetze, wie es sie für Bergbau, Weinbau oder Zucker gibt. Abgeschafft werden gleichzeitig Bestimmungen, die kleinen Unternehmen und regionalen Anbietern den Weg auf den Markt erleichtert haben. Parallel entfallen die Pflicht zur Preisauszeichnung sowie jegliche Preisregulierung, selbst bei Medikamenten sowie für im Voraus bezahlte Leistungen.

    Zinsen können ebenfalls in beliebiger Höhe vereinbart werden, und Banken dürfen jene Gebühren, die Händler bei Akzeptanz von Kredit- und Debitkarten zahlen müssen, frei festsetzen. Bislang galten hier Grenzen von drei respektive 1,5 Prozent. Feuerschutzbestimmungen werden reduziert, Zollbestimmungen verändert und elektronische Arzneimittelrezepte eingeführt. Fußballvereine müssen keine Vereine mehr sein, Wettbewerbsbeschränkungen im Tourismussektor sind Geschichte, Führerscheine werden digital, es gibt keine Pflicht mehr, Zulassungsbescheinigung und Versicherungsnachweis mitzuführen, und Gebrauchtwagen dürfen selbst bei unbezahlten Verkehrsstrafen den Eigentümer wechseln, und so weiter. Deregulierung soweit das Auge reicht.

    Sämtliche staatliche Unternehmen werden in Aktiengesellschaften umgewandelt und sollen verkauft werden, darunter die Fluggesellschaft Aerolíneas Argentinas. Der Erlös aus deren Privatisierung könnte allerdings bescheiden ausfallen, schließlich dürfen in Zukunft auch ausländische Anbieter Inlandsflüge durchführen oder zwischen Argentinien und Drittstaaten fliegen. Freigegeben wird zudem der Betrieb von Satellitendiensten; Starlink dürfte zwar seit 2021 in Argentinien funken, hat jedoch den Vertrieb dort nicht aufgenommen. Das mag an der hohen Inflation und der Pflicht zur Akzeptanz von Pesos zu einem willkürlichen Wechselkurs liegen, was sich nun ändert. Die Kompetenzen von Bundesstaaten und Kommunen werden beschnitten.
    Mehr Macht für Arbeitgeber, geringerer Mindestlohn, höhere Preise

    Gibt es in einem Betrieb höchstens fünf Beschäftigte, gelten sie nicht mehr als Arbeitnehmer. Damit entfällt für sie jeglicher Arbeitnehmerschutz oder Mindestlohn. Für andere Beschäftigte wird die Berechnungsgrundlage des Mindestlohns deutlich gesenkt und das Streikrecht erheblich eingeschränkt; in manchen Branchen müssen selbst bei einem Streik mindestens 50 Prozent der Beschäftigten voll arbeiten. Im Bildungsbereich sind es sogar 75 Prozent.

    Dem nicht genug, entzieht das Dekret den Gewerkschaften auch noch ihre Finanzierungsgrundlage. Nicht nur sie bezeichnen das Dekret als verfassungswidrig, fordern eine Rücknahme diverser Bestimmungen und drohen mit Generalstreik – solange sie das noch dürfen.

    Erst vor kurzem hat Milei die Landeswährung gegenüber dem US-Dollar um die Hälfte abgewertet. Begründet hat er diese Maßnahme so wie das am Freitag erlassene Dekret: mit der wirtschaftlichen Notlage und enormer Inflation. Aufgrund der Notlage sei es unmöglich, den üblichen Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen, sagt der neue Präsident. Das ist Voraussetzung für die juristische Zulässigkeit seines Dekrets. Es wandert nun ans Parlament, dessen beide Kammern binnen zehn Tagen entscheiden müssen. Dort reicht jeweils eine einfache Mehrheit, um das weitreichende Dekret in Kraft zu setzen. In so kurzer Zeit ist es unmöglich, alle Auswirkungen der weitreichenden Novellen abzuschätzen.

    Stimmt das Parlament zu, drohen Argentiniern niedrigere Einkommen und höhere Preise. Das reicht von Wohnungsmieten über Immobilienkauf bis zu Lebensmitteln. Weil bisherige Exportverbote plötzlich unwirksam sind, werden sich die Lebensmittelpreise an die deutlich höheren Weltmarktpreise angleichen. So befeuert das Decreto de Necesidad y Urgencia die Inflation sogar noch, selbst für Inhaber von Bitcoins.

    Das Decreto de Necesidad y Urgencia (DNU)
    https://www.heise.de/downloads/18/4/5/1/7/4/4/3/el-decreto-historico-de-milei-para-derogar-300-leyes-7081774.pdf

    #Argentine #libéralisme #droit_de_grève

  • Spielefunktion für Tesla-Beifahrer: Jede dritte Nutzung missbräuchlich
    https://www.heise.de/news/Spielefunktion-fuer-Tesla-Beifahrer-Jede-dritte-Nutzung-missbraeuchlich-906964

    Daddeln verboten

    39.5.2023 von Daniel AJ Sokolov - Autofahrer, die während der Fahrt ein Computerspiel spielen, sind ein enormes Sicherheitsrisiko. Doch selbst wenn nur der Beifahrer spielt, das Spielgeschehen aber im Blickfeld des Chauffeurs ist, wird Letzterer abgelenkt. Zwei Jahre lang hat Tesla es in über 580.000 Elektroautos der Baureihen 3, S, X, und Y aber trotzdem ermöglicht, während der Fahrt auf dem Armaturenbildschirm zu spielen. Die US-Straßenverkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat Tesla dazu gebracht, diese Funktion wieder abzuschalten.

    Denn die Funktion wurde häufig missbraucht. Wie die NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) nun mitteilt, war bei einem Drittel aller Spielenutzungen während der Fahrt kein Beifahrer an Bord. Aber selbst wenn nur der Beifahrer spielt, hält die Behörde das Setup für untragbar. Andere Hersteller würden durch optische Filter oder die räumliche Anordnung der Bildschirme darauf achten, dass die Chauffeure nicht abgelenkt würden; alternativ schalteten sie einen Bildschirm aus, wenn ein Fahrerüberwachungssystem feststellt, dass der Chauffeur seinen Blick auf diesen Bildschirm lenke.
    Von der Tesla Arcade zu Passenger Play

    Seit Juni 2019 können auf den Armaturenbildschirmen in Teslas Computerspiele abgerufen und gespielt werden ("Tesla Arcade"). Das ging zunächst aber nur, wenn das Fahrzeug geparkt war – schließlich ist dieser Bildschirm in Tesla 3 und Y quasi das Armaturenbrett. Nur dort werden während der Fahrt elementare Informationen wie Fahrtgeschwindigkeit, Ladestand der Batterie und Status des Fahrerassistenzsystems „Autopilot“ eingeblendet. Ein klassisches Armaturenbrett hinter dem Lenkrad gibt es in diesen Autos nicht.

    Zu Weihnachten 2020 spendierte Tesla seinen Fahrzeugen mit Intel-Atom-Prozessor ein Software-Upgrade, mit dem verschiedene Spiele auch während der Fahrt auf diesem Armaturenbildschirm gespielt werden konnten. Nach Firmenangaben sollte das den Beifahrern zur Unterhaltung dienen. Tesla nannte das „Passenger Play“ und schaltete eine Abfrage vor, ob es sich bei dem Spielenden nicht etwa um den Fahrer handle. Verfügbar waren unter anderem das Ballerspiel Sky Force Reloaded, das Kartenlegespiel Solitaire und das Strategiespiel The Battle of Polytopia. Parkte das Fahrzeug, nehmen die Spiele den gesamten Bildschirm ein; während der Fahrt wurden sie etwas verkleinert, um Raum für wichtige Anzeigen wie die Fahrtgeschwindigkeit zu lassen.

    Im November 2021 meldete ein Tesla-Inhaber diese Situation an die NHTSA; dessen Abteilung zur Untersuchung von Defekten (Office for Defects Investigation, ODI) eröffnete daraufhin eine Untersuchung der Spielefunktion und bat Tesla um weitere Informationen (Az. PE 21-023). Der Hersteller lieferte die Daten im März 2021 und betonte, es habe keine Verbraucherbeschwerden erhalten und wisse von keinen Zusammenstößen, bei denen während der Fahrt ein Computerspiel gelaufen sei. Laut NHTSA zeigen die Daten, dass die Spielefunktion nicht oft genutzt wurde, aber wenn, dann in mindestens jedem dritten Fall in unverantwortlicher Weise.
    Größere Untersuchung läuft

    Kurz vor Weihnachten 2022 spielte Tesla ein weiteres Update aus, das Spielen während der Fahrt wieder unterbindet. Binnen Monatsfrist hätten 97 Prozent der betroffenen Tesla-Autos das Update installiert. „Obwohl das ODI Teslas Entscheidung, Passenger Play zurückzuziehen, anerkennt, erregte die Analyse der zur Verfügung gestellten Daten erhebliche Bedenken hinsichtlich Ablenkung der Chauffeure“, teilt die Behörde nun mit.

    Die Bedenken beziehen sich ausdrücklich „sowohl auf die beabsichtigte Nutzung durch einen Passagier und den Missbrauch (Nutzung durch den Chauffeur)“. Ablenkungen in der Sichtachse seien zu unterlassen, weil sie das Unfallrisiko erhöhen. Das Verfahren PE 21-023 stellt die NHTSA zwar nun ein, doch läuft eine breiter angelegte Engineering-Analyse (Az. EA22-002) weiter. Dabei beleuchtet sie den Faktor Mensch in Bezug auf Teslas Anzeigen und Bedienelemente während der Fahrt.

    ODI-Resume der Tesla-Untersuchung PE 21-023
    https://www.heise.de/downloads/18/4/1/9/6/0/3/4/INCLA-PE21023-7890.PDF

    #Technologie #Regulierung #USA #Verkehr

  • IT-Beauftragter der Bundesregierung | De-Mail
    https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html

    Das kann De-Mail

    De-Mails sind auf dem Transportweg immer verschlüsselt und werden verschlüsselt abgelegt. Ein Mitlesen oder Verändern einer De-Mail ist nicht möglich.
    Neben der Standard-Transportverschlüsselung können De-Mails optional auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Diese Möglichkeit, besonders vertrauliche Dokumente zusätzlich zu schützen, wurde von den De-Mail-Anbietern so handhabbar gestaltet, dass sie seitdem auch von weniger versierten Anwendern genutzt werden kann.
    Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Denn jeder Nutzer muss sich vor Eröffnung seines De-Mail-Kontos, das nur von ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Bei De-Mail kann sich daher niemand hinter einer falschen Identität verstecken.
    De-Mail bietet eine gesetzlich abgesicherte Zustellung: Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

    De-Mail – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail#Datenschutz

    Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für etwa 250 bei der Bundesnetzagentur registrierte Behörden in einem Online-Verfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem bei ca. 140 Telekommunikationsanbietern täglich nahezu 100.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen.[47] Nach § 16 des De-Mail-Gesetzes erhalten in bestimmten Fällen zudem Private Auskunft über Namen und Anschrift eines Nutzers. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Dritte die Daten benötigt, um einen Rechtsanspruch gegen den Nutzer zu verfolgen, der unter Nutzung von De-Mail entstanden ist.

    Eine Vorratsspeicherung aller De-Mail-Briefwechsel (vergleiche § 100 TKG) schließt der Gesetzentwurf nicht normenklar aus. Nutzerkennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit keineswegs so geschützt wie Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Dort kann man sich aber mit anonymen Postfächern, multiplen Identitäten und ausländischen Konten vor Zugriffen schützen, was bei De-Mail nicht möglich ist.

    Rechtsbehelf muss auf De-Mail hinweisen | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsbehelf-muss-auf-De-Mail-hinweisen-3974383.html

    Damit die für Rechtsmittel meist knappen Fristen überhaupt zu laufen beginnen, muss der Betroffene über das Rechtsmittel umfassen aufgeklärt werden. Wenn eine solche Rechtsbehelfsbelehrung eines Gerichts auf alle möglichen zu beachtenden Formvorschriften hinweist, dabei aber nicht die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit der Nutzung von De-Mail im elektronischen Verkehr mit den Gerichten hinweist, so ist sie unwirksam und die Frist beginnt nicht zu laufen. Das Rechtsmittel kann dann auch noch bis zu einem Jahr später eingelegt werden.

    https://www.heise.de/downloads/18/2/3/7/4/7/9/6/VGH_BWanaon.pdf

    De-Mail Anbieter: Übersicht zu akkreditierten Anbietern 2020
    https://www.basenio.de/senioren-ratgeber/technik/de-mail-anbieter-akkreditierung-227
    Mentana-Claimsoft GmbH De-Mail Portal
    https://www.fp-demail.de
    1&1 De-Mail Webclient
    https://de-mail.1und1.de
    De-Mail-Adresse sichern und Vorteile genießen | Telekom
    https://www.telekom.de/zuhause/de-mail
    De-Mail T-Systems
    https://www.de-mail.t-systems.de/login/gk

    E-Post vs. De-Mail: Deutsche Post steigt endgültig bei De-Mail aus | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Post-vs-De-Mail-Deutsche-Post-steigt-endgueltig-bei-De-Mail-aus-1840900.html

    12.04.2013 - Es deutete sich bereits auf der CeBIT an, nun ist die Entscheidung wohl endgültg: Die Deutsche Post stoppt die Entwicklung eines eigenes De-Mail-Angebotes für die verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Stattdessen setzt das Unternehmen auf seinen bereits 2010 gestarteten E-Postbrief und will diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhalte, habe die De-Mail für die Post keinen Sinn, sagte E-Postbrief-Chef Ralph Wiegand der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Er hatte bereits im Rahmen der CeBIT erklärt, man habe alle Zertifizierungen als De-Mail-Anbieter bestanden, sei aber mit dem eigenen PostIdent-Verfahren am Widerstand der Datenschützer gescheitert.

    Weil bei PostIdent die Ausweisnummer nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes gespeichert wird, sei man nicht De-Mail-konform; das De-Mail-Gesetz sehe diese Datenspeicherung nicht vor. Das PostIdent-Verfahren will die Post auf keinen Fall ändern, hatte Wiegand im März betont. „Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen“, betonte er nun gegenüber der FAZ

    Ein Sprecher der Deutschen Telekom wies die Argumentation der Post zurück und sagte der Zeitung, die De-Mail-Anbieter unterlägen strengen Regelungen. Dazu gehöre auch die „Datensparsamkeit“. Wiegand betonte dagegen, die Erfassung von Ausweisnummer und ausstellender Behörde sei auch im Geldwäschegesetz und im Signaturgesetz ausdrücklich vorgesehen. Juristen der Post sähen deshalb sogar ein Haftungsrisiko, wenn per De-Mail ohne ausreichende Authentifizierung Bankkonten eröffnet oder andere Finanztransaktionen abgewickelt würden.

    De-Mail war zuletzt wegen nicht vorhandener End-to-End-Verschlüsselung über den gesamten Transportweg von De-Mails hinweg in die Kritik geraten. Der Chaos Computer Club hatte das Sicherheitsniveau von De-Mail deswegen als unzureichend kritisiert und das Vorhaben für gescheitert erklärt. Stattdessen solle man sich „an existierenden Alternativen wie etwa OpenPGP, GNU Privacy Guard oder S/MIME orientieren“. Diese Verfahren seien aber nicht benutzerfreundlich genug, erklärte dazu der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, am Donnerstag. Die De-Mail sei „ein absolut sicheres Verfahren.“

    Über De-Mail verschickte Informationen unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, Einblicke darin seien strafbar, hatte das Bundesinnenministerium bereits im März betont. Per De-Mail sollen amtliche Briefe und Urkunden auf elektronischem Weg besonders sicher versendet werden können. Wenn der Chaos Computer Club (CCC) stattdessen spezielle Programme zum Schutz der Privatsphäre empfehle, „dann setzt er auf komplizierte Speziallösungen, die für Hacker und versierte IT-Spezialisten verwendbar sind, kaum aber für technisch normal begabte Internet-Nutzerinnen und -Nutzer“.

    Im De-Mail-System werden die Nachrichten beim Transport vom Sender zum Empfänger zwar verschlüsselt verschickt, doch gilt dies nur für die Transportebene. Nach den Vorschriften des De-Mail-Gesetzes muss der De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) die Nachricht öffnen und auf Malware überprüfen. Dies ist auch nach Ansicht des Bundesdatenschützers bedenklich, wenn besonders schutzbedürftige Nachrichten als De-Mail verschickt werden. Er empfiehlt den Einsatz von Verschlüsselungssoftware bei Sender und Empfänger.

    Bundestag verabschiedet De-Mail-Gesetz | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-De-Mail-Gesetz-1197727.html

    25.02.2011 - Das Parlament hat am Donnerstagabend das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten“ mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben zur Absicherung der Elektropost.

    Fehler im De-Mail-Verzeichnis bei United Internet behindert elektronischen Rechtsverkehr | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Fehler-im-De-Mail-Verzeichnis-bei-United-Internet-behindert-elektronischen-Rec

    07.03.2018, von Tim Gerber - Technische Probleme beim Anbieter United Internet führen dazu, dass Nutzer unter anderem die De-Mail-Adressen der meisten Gerichte Deutschlands nicht finden können. Seit Jahresbeginn kann jedermann, der über ein De-Mail-Konto verfügt, Behörden und Gerichten elektronische Dokumente schicken und damit die sonst in vielen Fällen zum Beispiel für das Einreichen einer Klage vorgeschriebene Schriftform ersetzen.