Mentana-Claimsoft GmbH De-Mail Portal

https://www.fp-demail.de

  • IT-Beauftragter der Bundesregierung | De-Mail
    https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html

    Das kann De-Mail

    De-Mails sind auf dem Transportweg immer verschlüsselt und werden verschlüsselt abgelegt. Ein Mitlesen oder Verändern einer De-Mail ist nicht möglich.
    Neben der Standard-Transportverschlüsselung können De-Mails optional auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Diese Möglichkeit, besonders vertrauliche Dokumente zusätzlich zu schützen, wurde von den De-Mail-Anbietern so handhabbar gestaltet, dass sie seitdem auch von weniger versierten Anwendern genutzt werden kann.
    Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Denn jeder Nutzer muss sich vor Eröffnung seines De-Mail-Kontos, das nur von ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Bei De-Mail kann sich daher niemand hinter einer falschen Identität verstecken.
    De-Mail bietet eine gesetzlich abgesicherte Zustellung: Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

    De-Mail – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail#Datenschutz

    Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für etwa 250 bei der Bundesnetzagentur registrierte Behörden in einem Online-Verfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem bei ca. 140 Telekommunikationsanbietern täglich nahezu 100.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen.[47] Nach § 16 des De-Mail-Gesetzes erhalten in bestimmten Fällen zudem Private Auskunft über Namen und Anschrift eines Nutzers. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Dritte die Daten benötigt, um einen Rechtsanspruch gegen den Nutzer zu verfolgen, der unter Nutzung von De-Mail entstanden ist.

    Eine Vorratsspeicherung aller De-Mail-Briefwechsel (vergleiche § 100 TKG) schließt der Gesetzentwurf nicht normenklar aus. Nutzerkennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit keineswegs so geschützt wie Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Dort kann man sich aber mit anonymen Postfächern, multiplen Identitäten und ausländischen Konten vor Zugriffen schützen, was bei De-Mail nicht möglich ist.

    Rechtsbehelf muss auf De-Mail hinweisen | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsbehelf-muss-auf-De-Mail-hinweisen-3974383.html

    Damit die für Rechtsmittel meist knappen Fristen überhaupt zu laufen beginnen, muss der Betroffene über das Rechtsmittel umfassen aufgeklärt werden. Wenn eine solche Rechtsbehelfsbelehrung eines Gerichts auf alle möglichen zu beachtenden Formvorschriften hinweist, dabei aber nicht die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit der Nutzung von De-Mail im elektronischen Verkehr mit den Gerichten hinweist, so ist sie unwirksam und die Frist beginnt nicht zu laufen. Das Rechtsmittel kann dann auch noch bis zu einem Jahr später eingelegt werden.

    https://www.heise.de/downloads/18/2/3/7/4/7/9/6/VGH_BWanaon.pdf

    De-Mail Anbieter: Übersicht zu akkreditierten Anbietern 2020
    https://www.basenio.de/senioren-ratgeber/technik/de-mail-anbieter-akkreditierung-227
    Mentana-Claimsoft GmbH De-Mail Portal
    https://www.fp-demail.de
    1&1 De-Mail Webclient
    https://de-mail.1und1.de
    De-Mail-Adresse sichern und Vorteile genießen | Telekom
    https://www.telekom.de/zuhause/de-mail
    De-Mail T-Systems
    https://www.de-mail.t-systems.de/login/gk

    E-Post vs. De-Mail: Deutsche Post steigt endgültig bei De-Mail aus | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Post-vs-De-Mail-Deutsche-Post-steigt-endgueltig-bei-De-Mail-aus-1840900.html

    12.04.2013 - Es deutete sich bereits auf der CeBIT an, nun ist die Entscheidung wohl endgültg: Die Deutsche Post stoppt die Entwicklung eines eigenes De-Mail-Angebotes für die verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Stattdessen setzt das Unternehmen auf seinen bereits 2010 gestarteten E-Postbrief und will diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhalte, habe die De-Mail für die Post keinen Sinn, sagte E-Postbrief-Chef Ralph Wiegand der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Er hatte bereits im Rahmen der CeBIT erklärt, man habe alle Zertifizierungen als De-Mail-Anbieter bestanden, sei aber mit dem eigenen PostIdent-Verfahren am Widerstand der Datenschützer gescheitert.

    Weil bei PostIdent die Ausweisnummer nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes gespeichert wird, sei man nicht De-Mail-konform; das De-Mail-Gesetz sehe diese Datenspeicherung nicht vor. Das PostIdent-Verfahren will die Post auf keinen Fall ändern, hatte Wiegand im März betont. „Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen“, betonte er nun gegenüber der FAZ

    Ein Sprecher der Deutschen Telekom wies die Argumentation der Post zurück und sagte der Zeitung, die De-Mail-Anbieter unterlägen strengen Regelungen. Dazu gehöre auch die „Datensparsamkeit“. Wiegand betonte dagegen, die Erfassung von Ausweisnummer und ausstellender Behörde sei auch im Geldwäschegesetz und im Signaturgesetz ausdrücklich vorgesehen. Juristen der Post sähen deshalb sogar ein Haftungsrisiko, wenn per De-Mail ohne ausreichende Authentifizierung Bankkonten eröffnet oder andere Finanztransaktionen abgewickelt würden.

    De-Mail war zuletzt wegen nicht vorhandener End-to-End-Verschlüsselung über den gesamten Transportweg von De-Mails hinweg in die Kritik geraten. Der Chaos Computer Club hatte das Sicherheitsniveau von De-Mail deswegen als unzureichend kritisiert und das Vorhaben für gescheitert erklärt. Stattdessen solle man sich „an existierenden Alternativen wie etwa OpenPGP, GNU Privacy Guard oder S/MIME orientieren“. Diese Verfahren seien aber nicht benutzerfreundlich genug, erklärte dazu der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, am Donnerstag. Die De-Mail sei „ein absolut sicheres Verfahren.“

    Über De-Mail verschickte Informationen unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, Einblicke darin seien strafbar, hatte das Bundesinnenministerium bereits im März betont. Per De-Mail sollen amtliche Briefe und Urkunden auf elektronischem Weg besonders sicher versendet werden können. Wenn der Chaos Computer Club (CCC) stattdessen spezielle Programme zum Schutz der Privatsphäre empfehle, „dann setzt er auf komplizierte Speziallösungen, die für Hacker und versierte IT-Spezialisten verwendbar sind, kaum aber für technisch normal begabte Internet-Nutzerinnen und -Nutzer“.

    Im De-Mail-System werden die Nachrichten beim Transport vom Sender zum Empfänger zwar verschlüsselt verschickt, doch gilt dies nur für die Transportebene. Nach den Vorschriften des De-Mail-Gesetzes muss der De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) die Nachricht öffnen und auf Malware überprüfen. Dies ist auch nach Ansicht des Bundesdatenschützers bedenklich, wenn besonders schutzbedürftige Nachrichten als De-Mail verschickt werden. Er empfiehlt den Einsatz von Verschlüsselungssoftware bei Sender und Empfänger.

    Bundestag verabschiedet De-Mail-Gesetz | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-De-Mail-Gesetz-1197727.html

    25.02.2011 - Das Parlament hat am Donnerstagabend das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten“ mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben zur Absicherung der Elektropost.

    Fehler im De-Mail-Verzeichnis bei United Internet behindert elektronischen Rechtsverkehr | heise online
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Fehler-im-De-Mail-Verzeichnis-bei-United-Internet-behindert-elektronischen-Rec

    07.03.2018, von Tim Gerber - Technische Probleme beim Anbieter United Internet führen dazu, dass Nutzer unter anderem die De-Mail-Adressen der meisten Gerichte Deutschlands nicht finden können. Seit Jahresbeginn kann jedermann, der über ein De-Mail-Konto verfügt, Behörden und Gerichten elektronische Dokumente schicken und damit die sonst in vielen Fällen zum Beispiel für das Einreichen einer Klage vorgeschriebene Schriftform ersetzen.