Berliner Abgeordnetenhaus beschließt umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz

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    A partir de la prochaine parution du journal officiel de la ville de Berlin chacun aura droit à une indenmisation après des actes racistes et autre disciminations de la part des agents de police. Cette possibilité existe déjà en théorie.

    La nouvelle lois doit transformer cette possibilité abstraite dans un droit dont les citoyens profitents dans la vie de tous les jours. On verra jusqu’où la justice sera prête d’aller dans sa pratique de la loi.

    Les policiers de droite sont furieux car ils craigenent qu’on les tienne responsables pour des fautes professionnelles.

    04.06.20 - Wer in Berlin von Behörden oder Polizeikräften diskriminiert wird, kann künftig Schadenersatz einfordern. So sieht es das Berliner Antidiskriminierungsgesetz vor, das am Donnerstag beschlossen wurde und bundesweit einmalig ist. Zuvor wurde im Parlament hitzig debattiert.

    Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag mit der rot-rot-grünen Regierungsmehrheit das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden laut der Senatsverwaltung für Justiz die europäischen Vorgaben umgesetzt.

    Von den anwesenden 143 Abgeordneten stimmten 86 mit Ja, 57 mit Nein. Weil im Abgeordnetenhaus wegen der geltenden Abstandsregeln nur jeweils drei Parlamentarier an die Urnen durften, zog sich die Abstimmung erheblich in die Länge, nachdem die Sitzung am Vormittag schon deutlich verspätet begonnen hatte, weil der Ältestenrat zunächst über einen AfD-Antrag über eine namentliche Abstimmung beraten musste.

    Das LADG soll am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten, das muss spätestens 14 Tage nach der Beschlussfassung passieren.

    CDU: „Deutschland ist nicht USA“
    Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte in der Plenarsitzung: „Es gibt in dieser Stadt Menschen, für die gehört es zum Alltag, diskriminiert zu werden.“ Das passiere in der U-Bahn, auf der Straße oder bei der Arbeit. Es könne aber auch sein, dass sie von staatlichen Stellen anders behandelt würden als andere Berliner. „Wenn beispielsweise drei weiße Männer eine Gaststättenerlaubnis beantragen und sie bekommen, ein schwarzer Mann aber nicht, muss man genauer hingucken, woran das liegt“, erklärte Behrendt am Donnerstagabend in der Abendschau des rbb. Im Falle einer Diskriminierung stünde dem Opfer dann eine Entschädigung des Landes Berlin zu, so der Grünen-Politiker.

    CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte in der Debatte das Gesetz für überflüssig: „Jeder, der sich diskriminiert fühlt, kann das vor Gericht geltend machen“, sagte er. „Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse, dass Landesbedienstete regelmäßig diskriminieren. Sie stellen unsere Landesbediensteten unter Generalverdacht“, so der CDU-Fraktionschef. „Ganz Deutschland schüttelt ein weiteres Mal den Kopf. Es ist zum Fremdschämen.“

    Bundesweit kommt aus der Union scharfe Kritik am neuen Antidiskriminierungsgesetz. Die Innenminister aller anderen 15 Länder sollten vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken, fordern die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern. Das neue Gesetz stelle die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst „unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren“, kritisierte der baden-württembergische CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke. „Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei.“

    Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) reagierte im Gespräch mit dem rbb zurückhaltend. Bevor Brandenburger Polizisten zu Einsätzen nach Berlin geschickt würden, bräuchten sie Rechtssicherheit, betonte Stübgen.
    FDP prüft rechtliche Schritte
    Die Berliner FDP-Fraktion erwägt derweil sogar rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz. Holger Krestel, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz, sagte, das Gesetz sei eine schallende Ohrfeige für alle Polizistinnen und Polizisten der Hauptstadt. „Wir als FDP-Fraktion behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit im Rahmen einer Normenkontrollklage prüfen zu lassen und somit für die Polizei wieder Rechtssicherheit zu schaffen.“

    Krestel kritisierte, das am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz erschwere die Arbeit der Berliner Polizei erheblich, weil die Beweislast im Fall von Diskriminierungsvorwürfen nun bei ihr liege.
    Keine Benachteiligung
    Konkret sieht das Gesetz vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf. Vorgesehen sind unter anderem gegebenenfalls Schadenersatzpflicht, die Möglichkeit einer Verbandsklage sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle.

    Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz kritisiert. „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen“, sagte er dem „Tagesspiegel“ in der vergangenen Woche. Seehofer bezog sich darauf, dass mutmaßliche Opfer laut dem Gesetz „glaubhaft machen“ müssen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist, und es dann an der öffentlichen Stelle liegt, den Vorwurf zu entkräften.

    Justizsenator: für „übergroße Mehrheit“ ändert sich nichts
    Ähnliche Kritik auch von Polizeigewerkschaften nannte Berlins Justizsenator Behrendt „überzogen“. Gerade im Diskriminierungsrecht sei eine derartige Beweislasterleichterung ein „sehr probates Mittel“, weil in der Regel nicht offen, sondern subtil diskriminiert werde. Er zeigte sich überzeugt, dass die „übergroße Mehrheit“ der Mitarbeiter bei Polizei und anderen öffentlichen Stellen nicht diskriminieren wolle und nicht diskriminierend handle. „Für die ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts.“

    Viele Diskriminierungen seien die Folge von Unwissenheit, weshalb auch Weiterbildungen notwendig seien, sagte die SPD-Politikerin Kitschun. Sie betonte, qua Gesetz würden sich etwaige Entschädigungsansprüche nie gegen einzelne Mitarbeiter richten, sondern stets gegen das Land Berlin. Das Gesetz kann auch etwa beim Beantragen von Sozialleistungen oder bei der Notengebung in der Schule greifen.

    Sendung: Abendschau, 04.06.2020, 19:30 Uhr

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