Persönlichkeitsrecht: Pressearchive dürfen auch Unangenehmes lange ...
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Persönlichkeitsrecht: Pressearchive dürfen auch Unangenehmes lange vorhalten
heise+ | Persönlichkeitsrecht: Pressearchive dürfen auch Unangenehmes lange vorhalten
Nicht immer ist der Versuch erfolgreich, Inhalte per Klage aus dem Netz zu verbannen. Unter Umständen kann ein solches Vorgehen zum bösen Bumerang werden. ▻https://www.heise.de/hintergrund/Persoenlichkeitsrecht-Pressearchive-duerfen-auch-Unangenehmes-lange-vorhalten- #DSGVO #EuGH #Google #Internet #Klage #Netz #Pressearchive #RechtaufVergessen #Urteil