Reform des Personenbeförderungsgesetzes : Was sich für Taxis und Fahrdienste per App jetzt ändert

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    Dieser Artikel ist eine Mogelpackung, denn er gibt keine Auskünfte über die im Titel erwähnten Themen. Kann er auch nicht, weil noch niemand weiss, was genau passieren wird. Es gibt noch keine Verordnungen. Interessant sind allenfalls die Positionen von VDA undn Bitkom. Die Einen haben ihre Schäfchen im Trockenen, die anderen stossen sich an den weiter geltenden Regelungen, die sie als Geschäftshindernisse sehen.

    Vor allem in Großstädten drängen neue Transportanbieter auf den Markt, die flexibler fahren als Busse auf ihren festen Linien – und auch Taxis Konkurrenz machen. Was soll da künftig alles möglich sein?

    Für die Fahrgäste ist es eigentlich nicht weiter schwierig. Zumindest in vielen großen Städten: Man kann in Busse und Bahnen steigen, Taxis heranwinken oder Fahrten übers Handy ordern. Doch mit den Regeln für die Anbieter ist es deutlich komplizierter. Denn einfach irgendwie Kunden einsammeln und losfahren dürfen sie nicht. Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, das diverse Vorgaben macht – und zwar künftig auch genauer für neue Mobilitätsanbieter, die man meist per App buchen kann. Das soll auch klassische Taxis schützen.

    Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem Kompromiss für einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen“, in dem jeder Anbieter Platz habe. Dafür sollen die Kommunen vor Ort eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten bekommen, wie SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte. Das soll Dumping und ein Ausbremsen öffentlich mitfinanzierter Busse und Bahnen vermeiden. Im Parlament stimmten auch die Grünen für das Paket der großen Koalition. Alle Anbieter zusammen seien starke Konkurrenz für das Nutzen des eigenen Autos, sagte der Grünen-Experte Stefan Gelbhaar. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

    Sammeldienste

    In einigen Städten sind schon Anbieter unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen, daher geht es nicht auf festen Linien oder wie in Taxis auf direktem Weg zum Ziel. Bisher fahren Anbieter wie Berlkönig oder Moia aber nur mit befristeten Ausnahmeregeln, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Zur Marktsteuerung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten.

    Möglich sein sollen solche Sammelangebote aber auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte. Man brauche mehr als Schulbusse, die nur morgens und nachmittags voll sind, sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU). Dagegen warnte die Linke-Politikerin Sabine Leidig vor „Rosinenpickerei“. Private Anbieter seien vor allem in den Städten unterwegs, wo der Bedarf am geringsten, die Aussicht auf Gewinne aber am größten sei.

    Taximarkt

    Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“ zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienstvermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer „Rückkehrpflicht“. Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände: „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern.

    Die Gesetzespläne sehen daneben auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können.

    Lob vom VDA – Kritik von Bitkom

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Uber