Kabinettsprotokolle Online « C. Spaltung der VVN » (2.9.9 :)

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  • Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig ! – VVN-BdA
    https://vvn-bda.de/finanzamt-rudert-zurueck-vvn-bda-ab-2019-wieder-gemeinnuetzig


    L’Association des persécutés du régime nazi VVN-BdA récupère sa qualité d’association d’intérêt général après avoir été rayé de la liste des organismes sous surveillance du service secret (Verfassungsschutz) de bavière. La VVN-BdA est la plus grande organisation antifasciste allemande. Depuis 1946 les partis social-démocrates et chrétien-démocrates sont ses ennemis ouverts et tentent de l’éliminer en interdisant à ses membres d’y adhérer et en accusant les membres du VVN-BdA de communisme. Ce reproche signifia des peines de prison pour plusieurs de ses adhérants.

    70 ans plus tard la lutte anticommuniste continue. Les militants anticommunistes et d’extrême droite au sein des administrations fiscales allemandes poursuivent une campagne contre toute organisation d’intérêt général qui ne leur convient pas. C’est dans ce contexte qu’Attac ( https://www.attac.de ) a été privé de son status d’intérêt général en Allemagne. Touché par cette campage est également l’association qui gère la plateforme de pétitions Campact .
    https://www.campact.de/presse/mitteilung/20191021-pm-campact-verliert-gemeinnuetzigkeit

    Suite à leur succès les antifascistes de la VVN-BdA ne sont toujours pas à l’abri du danger mais ils ont gagné une bataille contre le fisc au service des fascistes.

    Le cas du président de l’association antifasciste chrétien-démocrate BVN Peter Lütsches montre des ponts communs avec la corruption répandue aujourd’hui chez les élus chrétiens-démocrates allemands.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_L%C3%BCtsches

    Von 1950 bis 1953 war Lütsches Bundesvorsitzender des von der CDU und US-amerikanischen Geheimdiensten finanzierten BVN. Sein umstrittenes Engagement für erst die VVN, dann den BVN war mit „handfesten, eigenen wirtschaftlichen Interessen“ verbunden (Spernol). Vor dem Seitenwechsel hatte er Geld und Inventar der von ihm betreuten VVN-Zeitung unterschlagen.
    ...
    Wiewohl Lütsches persönlich tief in eine Korruptionsaffäre verwickelt war, betrieb der BVN unter seiner Führung „Hetzkampagnen“ (Lissner) gegen die VVN und eine Entlassungskampagne gegen den Ministerialdirigenten jüdischer Herkunft im Wiedergutmachungsamt Marcel Frenkel, bekanntes Mitglied der KPD.

    Kabinettsprotokolle Online « C. Spaltung der VVN » (2.9.9 :)
    https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/1010/k/k1950k/kap1_2/kap2_9/para3_9.html;jsessionid=39E87963CB7F6AE0668AE18D68CCA64A?highlight=true

    Tagesordnungspunkt als RTF Download
    [C.] Spaltung der VVN

    Der Bundesminister des Innern berichtet, daß die in der Minderheit befindlichen nicht kommunistischen Teile der VVN beabsichtigen, eine eigene Organisation zu gründen. Zur Förderung ihrer Pläne hätten sie um finanzielle Unterstützung durch den Bund gebeten.

    Zum kommunistischen Anteil an der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) vgl. auch H. Grüber: Erinnerungen aus sieben Jahrzehnten; Köln, Berlin 1968 S. 253-262.

    Der Bundeskanzler ist der Auffassung, daß die Trennung begünstigt werden muß, beurteilt aber die Erfolgsaussichten einer neuen Organisation nicht sehr günstig. Man solle die Bitte um finanzielle Unterstützung nicht rundweg abschlagen, sondern zunächst nähere Unterlagen verlangen.

    - Sporadische Unterlagen über die Gegengründung „Bund der Verfolgten des Naziregimes" in B 136/5109, NL Brill/29a, NL Lehr/28 und NL Pünder/517 und ZSg. 1-11. Vgl. dazu auch Schriftwechsel Adenauers mit dem Journalisten Peter Lütsches (Düsseldorf) in NL Adenauer/07.08, 07.11, 07.15, 07.22. - Zum weiteren Verhalten der Bundesregierung gegenüber der VVN siehe 97. Sitzung am 19. Sept. 1950 TOP 5.

    Association des persécutés du régime nazi
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Association_des_pers%C3%A9cut%C3%A9s_du_r%C3%A9gime_nazi

    Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
    https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigung_der_Verfolgten_des_Naziregimes_%E2%80%93_Bund_der_Antifasc

    Association loi de 1901
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Association_loi_de_1901

    Association de droit local alsacien-mosellan
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Association_de_droit_local_alsacien-mosellan

    Gemeinnützigkeit
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit#Deutschland

    Voici le comminqué pe presse de la VVN-BdA

    24. März 2021 - Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.

    Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!

    Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

    Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.

    An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat.

    Gemeinsam sind wir stark!

    Für Presseanfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Kontakt:
    Hannah Geiger (Pressereferentin VVN-BdA)
    presse@vvn-bda.de
    Mobil |Mobile +49 (0)178 2785958
    Telefon (+49) 030-55579083-4
    Telefax (+49) 030-55579083-9

    International Federation of Resistance Fighters – Association of Anti-Fascists - Wikipedia
    https://en.wikipedia.org/wiki/International_Federation_of_Resistance_Fighters_%E2%80%93_Association_

    The International Federation of Resistance Fighters – Association of Anti-Fascists also known by its French initials FIR (Fédération Internationale des Résistantes - Association des Antifascistes) is an organization of veterans of the anti-Axis resistance fighters, partisans, members of the anti-Hitler coalition. During the Cold War, the work of the FIR was closely connected with issues of peace, disarmament, understanding and cooperation of countries of different political systems. The FIR gave the former resistance fighters a voice against the policy of military confrontation and the real threat of war. Member organizations in West and East took numerous initiatives to end the policy of confrontation.

    Statuts – Fédération Internationale des Résistants
    https://www.fir.at/fr/statut

    Préambule

    « Plus jamais » – c’était la conviction commune de tous les hommes qui en tant que combattant de résistance ou poursuivi par ce régime de nazi ou comme membre des forces de la coalition anti-hitlérienne ont assisté à la libération du fascisme et à la fin de guerre.

    Sur la base de la communauté dans l’agir contre le barbarie fasciste, les associations membres de la FIR aujourd’hui s’engagent en faveur de la paix, des droits de l’homme politiques et sociales et de la démocratie.

    Avec les membres de générations actuelles, nous agissons en commun contre le néofascisme et le extrême droit, la xénophobie et l’anti-sémitisme, la guerre et le terrorisme internationale ainsi que ses racines sociales. Ainsi créons-nous « un monde nouveau de la paix et de la liberté ! » (Serment des prisonniers du KZ Buchenwald).

    Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke
    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

    (1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.
    (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:

    1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
    2. die Förderung der Religion;
    3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
    4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
    5. die Förderung von Kunst und Kultur;
    6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
    7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
    8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
    9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
    10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
    11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
    12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
    13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
    14. die Förderung des Tierschutzes;
    15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
    16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
    17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
    18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
    19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
    20. die Förderung der Kriminalprävention;
    21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
    22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
    23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
    24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
    25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
    26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.

    Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.

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