Wenn Ärzte ihre Patientinnen missbrauchen – eine Recherche von BuzzFeed News

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  • Wenn Ärzte ihre Patientinnen missbrauchen

    Janine Fiedler wurde von ihrem Arzt sexuell missbraucht. Trotzdem darf er jahrelang weiter arbeiten. Die Behörden stoppen ihn nicht, das Problem hat System.

    Als der Hausarzt Mark Johnson an einem Tag im Dezember 2015 vom Amtsgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Patientinnen verurteilt wird, schaut er Janine Fiedler direkt in die Augen. Eigentlich dürfte Fiedler gar nicht hier sein. Eigentlich hätte der Arzt längst gestoppt werden müssen.

    Doktor Mark Johnson war den Berliner Behörden seit Jahren bekannt, seinen Namen haben wir ebenso wie den von Janine Fiedler geändert.

    Über fünf Jahre gingen Frauen immer wieder zur Polizei und erzählten ähnliche Geschichten über Johnson: Dass ihr Arzt sie belästigt habe und sie unter dem Slip und an den Brüsten angefasst habe. Vier von ihnen waren minderjährig. Ein Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt, auch die Ärztekammer wusste Bescheid.

    „Es scheinen jedoch keine Konsequenzen daraus gezogen worden zu sein, sodass Herr Johnson die Tathandlungen fortführt“, steht in einem Polizeibericht.

    Im Herbst 2014 sagt eine weitere Teenagerin bei der Polizei aus. Johnson, so sagt sie, habe sie während der Behandlung sexuell missbraucht. Acht Wochen später steht das LKA mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Praxis. Die Ärztekammer erteilt eine Rüge und Johnson muss 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

    Danach darf Johnson weiter praktizieren.

    Und so führt Mark Johnson an einem Tag im Mai 2015 die Hand in den Intimbereich von Fiedler, einer 20-Jährigen, die zu diesem Zeitpunkt akut suizidgefährdet ist und unter starken Psychopharmaka steht. Nach diesem Vorfall wird Johnson erstmals verurteilt. Und erst Mitte 2018, drei Jahre nach der Tat, fast ein Jahrzehnt nach den ersten Vorwürfen, verliert der endgültig Arzt seine Zulassung.

    Auf eine schriftliche Bitte um Stellungnahme zu den Straftaten und Vorwürfen hat Mark Johnson bis zum Redaktionsschluss nicht reagiert.
    Trotz der #MeToo-Bewegung: Missbrauch im Medizinbetrieb liegt im Dunkelfeld

    Über Monate haben vier Reporterinnen für BuzzFeed News Deutschland, IPPEN.MEDIA und weitere europäische Medien zu sexualisiertem Missbrauch im Medizinbetrieb recherchiert.

    Wir haben mit zahlreichen Betroffenen und Expert:innen gesprochen, mit Rechtsanwältinnen und Psychotherapeuten. Wir haben dutzende Behörden in ganz Deutschland kontaktiert, etliche Medienberichte und dutzende Gerichtsurteile analysiert und eine Umfrage ausgewertet, in der uns 140 Personen von Grenzverletzungen und Missbrauchserfahrungen erzählt haben. Das Ergebnis ist die erste umfassende Recherche im Dunkelfeld „Missbrauch im Medizinbetrieb“.

    Die Opfer sind Studierende und Rentnerinnen, Akademikerinnen und Auszubildende. Sie waren bei Zahnärzten, Physiotherapeuten, Allgemeinärzten und Psychotherapeuten. Ihre Erlebnisse unterscheiden sich, aber eines haben sie gemeinsam: Sie alle haben erlebt, wie schwer es für Patient:innen ist, Hilfe zu finden, wenn sie von ihren Ärzten missbraucht wurden.

    Unsere Recherchen zeigen, dass Ärzte immer wieder geringe Strafen erhalten, selten verurteilt werden und oft weiter praktizieren dürfen. Die Recherchen zeigen auch, dass Behörden versagen, weil sie aufeinander warten, statt zu handeln. Und dass sich an diesem strukturellen Problem seit Jahren fast nichts ändert.

    Das Dunkelfeld ist riesig.

    Wie häufig es hinter geschlossenen Türen zu Missbrauch kommt, weiß niemand. Es gibt keine umfassende Studie dazu. Fragt man nach Zahlen zu dem Thema, verweisen Behörden und Fachstellen auf eine Untersuchung im Auftrag des Familienministeriums, die ein Vierteljahrhundert alt ist und sich nur auf Psychotherapeut:innen und nicht auf die gesamte Ärzteschaft bezieht. In den vergangenen zehn Jahren verloren nur einige dutzend Ärzte deshalb ihre Approbation. „Das Dunkelfeld ist riesig”, sagt der Schweizer Psychiater Werner Tschan, der sich als einer der wenigen seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt.

    Allein durch eine Recherche in Archiven deutscher Medien haben wir Berichte zu fast 100 öffentlich gewordenen Missbrauchsfällen durch Ärzte und Therapeuten seit 2008 gefunden. Der Ethikverein, der Missbrauchsvorwürfe aus dem Bereich Psychotherapie sammelt, registriert 350 Hinweise im Jahr, in jedem vierten Fall geht es um sexualisierte Gewalt gegen Patient:innen. Und der Ombudsmann für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen in Hessen, Meinhard Korte, hat in den vergangenen Jahren über 500 Meldungen aus ganz Deutschland erhalten – rund 80 davon seien „gravierende Fälle” von Missbrauch, sagt er, also von Körperverletzungen oder sexualisierter Gewalt.

    Die Fälle sind besonders schwer nachzuweisen, die Unsicherheit und die Scham bei Betroffenen groß. Wenige der Täter erhalten lange Haftstrafen. Viele werden mit Geldstrafen oder auf Bewährung bestraft und können weiter praktizieren. Andere kommen über Jahre oder Jahrzehnte ganz ohne Strafe davon.

    Warum schaut Deutschland nicht besser hin, wenn Ärzte ihre Patient:innen missbrauchen? Wie sehr sind sie geschützt vom Mythos der „Götter in weiß”?

    Es ist ein sonniger Tag im Februar, Janine Fiedler spielt mit ihrer kleinen Tochter auf einem Spielplatz, nur wenige Bushaltestellen von der ehemaligen Praxis von Mark Johnson entfernt. „Halloooooo“, ruft das kleine Mädchen und steckt den Kopf aus einem Spielhaus. Von außen betrachtet sieht das Leben der jungen Frau harmonisch aus, doch bis heute denkt Fiedler täglich an ihren ehemaligen Arzt und an das Gefühl der Ausweglosigkeit, das die jahrelangen Auseinandersetzungen mit Behörden bei ihr hinterlassen haben. Noch heute ist sie in Therapie. Sie habe versucht, sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. „Ich konnte nicht mehr.“

    Als Fiedler 2015 zu Mark Johnson in die Praxis geht, kommt sie gerade aus einer psychiatrischen Klinik, braucht dringend einen Therapieplatz. Sie hat Bauchschmerzen, Krampfanfälle. Fiedler fühlt sich allein, sucht einen Anker. Der Arzt verspricht, ihr zu helfen. „Er war für mich damals die einzige Bezugsperson“, sagt Fiedler, „Ich dachte, ich will mich umbringen. Aber wenn er mir jetzt hilft, lebe ich weiter. Ich habe die ganze Hoffnung an ihn geknüpft.“ Der Arzt hört sich ihre Probleme an, wechselt und erhöht die Dosis ihrer Psychopharmaka. Die Nebenwirkungen sind so stark, dass Fiedler daneben gießt, wenn sie sich ein Glas Wasser einschenkt. Sie wird aggressiv, hat Konzentrationsstörungen.

    Er hatte die Kontrolle über mich.

    In der Praxis gibt der Arzt ihr „Entspannungsmassagen“, schreibt ihr private Nachrichten auf ihr Handy. Er habe immer wieder gesagt, das sei normal, er mache dies auch bei anderen Patientinnen, erinnert sich Fiedler. „Ich habe die ganze Zeit gespürt, dass irgendwas nicht stimmt.“ Doch sie hat Angst, dass ihr niemand mit den psychischen Problemen helfen kann. Bei den Terminen spricht Mark Johnson mit ihr und berührt sie. „Es hat sich gesteigert“, sagt Fiedler, von Mal zu Mal. „Er hat ausprobiert wie weit er gehen kann. Er hatte die Kontrolle über mich.“ Erst berührt er die junge Frau am Rücken und Bauch, dann an den Brüsten, an den Beinen. „Ich hatte immer wieder die Hoffnung, dass es doch nicht das ist, was ich denke“, sagt Fiedler. Schließlich berührt er sie mit den Fingern an der Vagina, obwohl sie die Beine zusammengedrückt habe, in dem Versuch, sich zu wehren. Die Taten wird der Arzt vor Gericht und bei der Ärztekammer später teilweise zugeben, dann wieder bestreiten.

    Danach geht die junge Frau nie wieder in die Praxis, aber der Schaden ist nicht mehr rückgängig zu machen. Einen Monat später geht sie zur Polizei, macht eine Aussage. Was sie noch nicht weiß: Sie ist nicht die einzige. Und Mark Johnson führt die Behörden seit Jahren an der Nase herum.
    Wie vertrauenswürdig ist ein Arzt, der Frauen nicht mehr ohne Aufsicht behandeln darf?

    Bereits 2009 ging eine Patientin von Johnson zur Polizei und sagte, der Arzt habe während der Untersuchung einen Finger in sie eingeführt, was Johnson abstreitet. Sie ist eine von insgesamt sieben Frauen, die wie Fiedler bei der Polizei gegen den Arzt ausgesagt haben, von „Massagen” erzählt haben, von Berührungen an der Brust und im Intimbereich. Das geht aus Gerichtsakten hervor.

    Der Arzt streitet alles ab, drei Ermittlungsverfahren werden eingestellt – teils, weil die Beweise fehlen, teils, weil die Taten verjährt sind. Nur in einem Fall kommt es zu einer Anklage, weil der Arzt einer Patientin über die Brustwarzen gestrichen haben soll, zweimal soll er mit einem Finger zwischen ihren Schamlippen entlang gestrichen und dabei auch die Klitoris berührt haben. Der Arzt entschuldigt sich: „Es tut mir sehr leid. Es kommt nie wieder vor.“ Sein Mandant sei davon ausgegangen, er habe sich nicht strafbar gemacht, verliest der Anwalt. Die Frau erhält 2000 Euro, der Arzt muss weitere 2000 Euro an die Staatskasse zahlen. Dann wird die Akte geschlossen.

    Auch bei der Ärztekammer läuft in der Zeit bereits ein Verfahren wegen fünf mutmaßlicher Übergriffe. Der Untersuchungsführer hält die Frauen für glaubwürdig. Mark Johnson gibt eine Bedauernserklärung ab, die als Geständnis gewertet wird. Die Ärztekammer verzichtet darauf, vor ein Berufsgericht zu gehen, das dem Arzt verbieten könnte, weiter zu praktizieren – auch, weil er sich verpflichtet, Patientinnen nicht mehr alleine zu untersuchen.

    Wie vertrauenswürdig ist ein Arzt, der Frauen nicht mehr ohne Aufsicht behandeln darf? Was dubios klingt, ist eine Maßnahme, die in Missbrauchsfällen immer wieder angewendet wird. 2003 etwa verurteilte das Landgericht Köln einen Neurologen, drei Jahre lang keine Frauen mehr zu behandeln. Auch ein weltbekannter HIV-Arzt verpflichtete sich 2013, Patienten nur noch in Anwesenheit einer dritten Person zu untersuchen – diesen April wird er wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht stehen, angeklagt in fünf Fällen. BuzzFeed News hatte ausführlich über den Fall berichtet.

    Kontrolliert werden diese Maßnahmen nicht. „Die Ärztekammer Berlin kann ihre Kammermitglieder jedoch nicht zur Abgabe solcher Zusicherungen verpflichten und demgemäß auch nicht deren Einhaltung überwachen oder durchsetzen“, heißt es auf Anfrage.

    Im Fall von Mark Johnson spricht die Berliner Ärztekammer 2014 eine Rüge aus und er muss 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Arzt kann weiter arbeiten.

    Fünf Monate später missbraucht er die damals 20-jährige Janine Fiedler auf seiner Arztliege.

    „Wo bleibt die Gerechtigkeit?“

    Als sich Johnson schließlich vor dem Amtsgericht Berlin für die Übergriffe gegen Fiedler und eine weitere Patientin verantworten muss, räumt er die Taten gegen Fiedler grundsätzlich ein und zeigt sich reumütig, sagt aber auch, dass er ihr nicht in den Slip gefasst habe. Er habe Eheprobleme, müsse Unterhalt für seine Kinder zahlen. Das Gericht glaubt, durch das Geständnis werde Johnson Konsequenzen durch die medizinischen Behörden erfahren und nicht weiter arbeiten können und entscheidet sich auch deshalb für ein mildes Urteil: Er wird zu einer Geldstrafe von knapp 15.000 Euro verurteilt.

    Mehr als ein halbes Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, sieht die Mutter von Janine Fiedler, dass die Praxis von Mark Johnson noch geöffnet ist. Sie schreibt mehrere Briefe an die zuständigen Behörden. Sie fragt: „Weshalb wird der Täter weiterhin verschont und kann so weiterleben, als wäre nichts geschehen?“ Und: „Wo bleibt die Gerechtigkeit?“

    Auf die Betroffenen wirkt es, als passiere gar nichts. Antworten auf ihre Fragen erhält Fiedlers Mutter nicht, aus datenschutzrechtlichen Gründen, heißt es in einem Brief der Behörde.

    Ärztekammern oder Approbationsbehörden dürfen grundsätzlich so gut wie keine personenbezogenen Daten über ihre Mitglieder herausgeben, weder an die Presse, noch an Betroffene. Die Betroffenen erfahren nicht, ob es weitere Opfer gibt, ob ein Beschuldigter zu den Vorwürfen angehört wird, ob er überhaupt eine Strafe erhält. Viele der Opfer haben uns erzählt, das habe ihre Ohnmachtsgefühle noch verstärkt. Die Bundesärztekammer schreibt auf Anfrage, dass die jeweiligen Landesregierungen dafür zuständig wären, dies zu ändern.

    Was Fiedler und ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt nicht wissen: Nach dem Urteil widerruft Mark Johnson sein Geständnis, geht in Berufung. Den Behörden sagt Doktor Johnson zu, seine Praxis zu verkaufen, zieht diese Zusage jedoch wenig später wieder zurück. Als die zuständige Behörde endlich entscheidet, dass er nicht mehr praktizieren darf, legt der Arzt Widerspruch ein. Das Verfahren, inzwischen vor einem Verwaltungsgericht, geht weiter. So kann er, fast zwei Jahre nachdem das Urteil im Fall Fiedler rechtskräftig wurde, noch immer Patient:innen behandeln. Erst im Juni 2018 verliert er seine Approbation.
    Die Folgen des Missbrauchs: Schlafprobleme, Albträume, Flashbacks

    Fiedler fühlt sich im Stich gelassen. Wütend sei sie gewesen, „auf den Staat, auf den Arzt“.

    Sie versucht, in einem Zivilverfahren Schadenersatz von Johnson zu bekommen, der letzte Versuch, sich gerecht behandelt zu fühlen. Doch auch in diesem Verfahren gibt der Arzt die Taten jetzt nicht mehr zu.

    Im Herbst 2017 wird die Belastung zu groß: Fiedler muss erneut in psychiatrische Behandlung in eine Klinik.

    Auch danach kämpft sie mit schweren Folgen. Beziehungen zu Menschen aus ihrem engsten Umfeld zerbrechen. Sie hat Schlafprobleme. Albträume. Panikattacken. Flashbacks. Bauch- und Magenschmerzen. Weinanfälle. Partnerschaftsprobleme. Essstörungen. Ekel vor Körpergerüchen. Ekel vor männlichem Atem. Angst vor bestimmten Männertypen. Angst, wenn männliche Ärzte sie berühren. Angst, den Arzt zu treffen. Angst, nach Jahren vor Gericht aussagen zu müssen und dass alles wieder hochkommt. Angst, dass man ihr nicht glaubt. Angst, dass der Arzt in dieser Zeit weitere Frauen und Mädchen belästigt hat.

    Und sie hat Schuldgefühle, dass sie Johnson nicht aufhalten konnte; dass sie erst nach einigen Woche Anzeige erstattete. Weil sie häufig krank ist, sei ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert worden, sagt Fiedler. Sie ist lange Zeit arbeitsunfähig. Am Ende bleiben ihr 3500 Euro Schmerzensgeld. Davon habe sie ihre Rechnungen und mehrere Umzüge bezahlt, sagt Fiedler. Sie hat ständig das Gefühl, sie müsse flüchten. Bis heute.

    Mark Johnson ist weiterhin in Berlin gemeldet, sein Name steht an der Klingel eines unscheinbaren Mehrfamilienhauses. In seiner ehemaligen Praxis arbeitet mittlerweile eine andere Ärztin. Was der Mann heute macht, ist unklar. Theoretisch könne er nach einigen Jahren Wohlverhaltensphase seine Zulassung wieder beantragen, schreibt die zuständige Behörde aus Berlin.

    Wie konnte Mark Johnson über Jahre praktizieren, obwohl er immer wieder Patientinnen missbrauchte? Und wie viele Mark Johnsons gibt es in Deutschland?

    Ein komplexes System, das etliche Lücken und Schlupflöcher bietet

    „Die Ärztekammer wartet auf die strafrechtliche Verfolgung. Und die meisten Gerichte denken, die Kammer wird es schon machen“, sagt Christina Clemm. Sie ist Strafrechtsanwältin und vertritt seit 25 Jahren immer wieder Frauen, die von Ärzten missbraucht worden sind. „Das ist ein ungutes Zusammenspiel.“ Immer wieder beobachte sie, dass Verfahren sich über Jahre ziehen, ohne dass der Beschuldigte ernsthafte berufliche Konsequenzen erlebe.

    Das ist ein ungutes Zusammenspiel.

    Menschen, die zum Arzt gehen, suchen Hilfe, sie müssen ihrem Gegenüber vertrauen. Das Machtgefälle ist groß, der Beruf körpernah, der Betrieb hierarchisch. Der Bruch des ärztlichen Vertrauens hinterlässt tiefe Spuren, weil Menschen, die zu „den Guten“ gehören sollten, eine Notlage ausnutzen. Expert:innen sagen, dass der Missbrauch durch Ärzte für die Opfer oft so schwere psychische Folgen hat wie Kindesmissbrauch.

    Einige Betroffene, mit denen wir gesprochen haben, sind seit Jahren berufsunfähig. Sie haben posttraumatische Belastungsstörungen, mussten den Wohnort wechseln, kämpfen oft noch immer mit den körperlichen und psychischen Leiden, für die sie eigentlich Hilfe suchten. Sie sagen in Gesprächen, dass der Weg zur Presse ihre letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit ist, weil sie im Kampf gegen Behörden verzweifeln. Sie weinen am Telefon. Weil ihre Ärzte und Therapeuten weitermachen können, während ihr Leben in Trümmern liegt.

    Warum können Behörden diesen Menschen nicht besser helfen?

    Wer versucht, zu verstehen, wie Gerichte und medizinische Behörden Missbrauch im Medizinbetrieb sanktionieren und bestrafen, stößt auf ein komplexes System, das etliche Lücken und Schlupflöcher bietet.

    Die Ärztekammern dürfen ermitteln, rügen und Bußgelder verhängen und können sehr schwere Fälle vor spezielle Berufsgerichte bringen. Schalten sich die Staatsanwaltschaften ein, um zu ermitteln, werden die Verfahren bei den Berufsgerichten ausgesetzt und es muss abgewartet werden. Einem Arzt das Praktizieren zu verbieten, können nur Gerichte. Die Zulassung widerrufen aber wiederum die Approbationsbehörden, die in der Regel bei den Sozialministerien angesiedelt sind. Wehren sich die Ärzte und Therapeuten dagegen, landen die Fälle bei den Verwaltungs- oder Zivilgerichten. Und ob Ärzte und Therapeuten weiter abrechnen können, verfügen die Kassenärztlichen Vereinigungen, auch hier können eigene Verfahren angestoßen werden. Die Details sind teilweise je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

    Das Prinzip ist: Viele Behörden können erst Entscheidungen treffen, nachdem andere Behörden Entscheidungen getroffen haben, wie im Fall von Janine Fiedler. Man kann viele Verordnungen, Heilberufsgesetze und Verwaltungsvorschriften nachschlagen. Verständlich ist das im Einzelfall, doch in der Menge ergeben sie ein kompliziertes Zusammenspiel, in dem die Opfer die Leidtragenden sind und teils jahrelang oder vergeblich auf Gerechtigkeit hoffen. Sie fühlen sich doppelt missbraucht: Erst von ihrem Arzt oder Therapeuten. Dann vom System. Die wenigsten Betroffenen wollen Rache. Viele wollen, dass anderen nicht dasselbe passiert wie ihnen.

    Betroffene können sich an die Heilberufekammern für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wenden, die zuständig für die Berufsaufsicht sind. Oder sie gehen zur Polizei. In Deutschland gibt es, anders als in anderen Ländern, Regelungen im Strafrecht, wenn Ärzte ihre Patient:innen missbrauchen. Doch die Verjährungsfristen sind kurz, die Verfahren lang und die Strafen, wie auch sonst im Sexualstrafrecht, verhältnismäßig niedrig.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es zwischen 2008 und 2019 zu insgesamt 235 Verurteilungen wegen „Sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“. Unter den Verurteilten sind Ärzte und ein dutzend Psychotherapeuten, aber etwa auch Pflegepersonal von Menschen mit Behinderung.

    Für die Berufszulassung von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind sogenannte Approbationsbehörden zuständig. Sie erteilen die Zulassungen und widerrufen oder pausieren sie bei Fehlverhalten. Selten geht es um Missbrauch, häufiger um Delikte wie Abrechnungsbetrug. Die Behörden widerrufen nur selten Zulassungen, weil das einen Eingriff in die Berufsfreiheit und damit in die Grundrechte bedeutet.

    Anfragen in allen 16 Bundesländern zeigen, dass 2019 in mindestens der Hälfte aller Bundesländer überhaupt keine Zulassung entzogen wurden. Seit 2008 bis Mitte 2020 wurden in Deutschland 48 Fälle erfasst, in denen Ärzten und Psychotherapeuten im Zusammenhang mit Sexualdelikten die Approbation widerrufen wurde. In rund einem Dutzend weiterer Fälle wurden die Zulassungen zeitweise ausgesetzt. Einige der Ärzte und Therapeuten haben die Zulassung freiwillig zurückgegeben, bevor sie bestraft oder sanktioniert wurden. Einzelfälle, heißt es unisono aus den Behörden. Ein Muster aber gibt es: Bei den Tätern handelt es sich ausschließlich um Männer.

    Da geht es um den Ehrverlust.

    So selten es geschieht, so häufig wehren sich Beschuldigte offenbar gegen die Maßnahmen. Ärzte und Psychotherapeuten können gegen den drohenden Approbationsentzug Widerspruch einlegen – und unterdessen meist weiter praktizieren. So wie Mark Johnson. „In der Regel wehren sich Ärzte mit Händen und Füßen durch alle Instanzen, selbst wenn die Rente kurz bevorsteht. Da geht es um den Ehrverlust“, sagt eine Mitarbeiterin einer Approbationsbehörde.

    Dass es einen Unterschied machen dürfte, ob Menschen aus den Behörden sich für das Thema interessieren, zeigt ein Blick nach Hessen und Nordrhein-Westfalen – hier werden wegen Sexualdelikten mehr Approbationen entzogen als anderswo, jeweils mehr als ein Dutzend seit 2008.

    Im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein sitzt Dr. Christiane Groß, die sich seit Jahren mit dem Thema Missbrauch im Medizinbetrieb beschäftigt. „Bei sexuellen Handlungen im Behandlungsverhältnis sind wir ganz strikt, das geht ans Berufsgericht“, sagt sie. „Ich weiß aber leider nicht, wie die anderen Kammern das handhaben.“

    Nur wenige Fälle landen bei den Ärztekammern

    Die Bundesärztekammer vertritt mehr als eine halbe Million Ärzt:innen in ganz Deutschland, die Bundespsychotherapeutenkammer rund 50.000 Psychotherapeut:innen. Sie haben die Berufsaufsicht, sollen also verhindern, dass Ärzt:innen Schaden anrichten. Das kann man sich vorstellen wie bei einer Staatsanwaltschaft mit weniger Möglichkeiten: In den Kammern nehmen Ärzt:innen Beschwerden entgegen, spezialisierte Jurist:innen ermitteln und bewerten die Fälle. Die Idee ist, dass die Kammern fachlich am besten erkennen können, ob ein Mediziner einen Missbrauch etwa als Behandlungsmethode tarnt – zum Beispiel als therapeutische Massagen. Die Menschen, die hier sitzen, seien engagiert und nehmen die Vorwürfe ernst, hören wir immer wieder aus den Behörden.

    Aber das offizielle Beschwerdeverfahren ist sehr anspruchsvoll und hochschwellig.

    „Aber das offizielle Beschwerdeverfahren ist sehr anspruchsvoll und hochschwellig“, sagt Andrea Schleu,​ ​die Vorsitzende des Ethikvereins​, ​der vor allem Hilfe bei Grenzverletzungen und Missbrauch in der Psychotherapie bietet. Viele der Opfer seien geschädigt, traumatisiert. „Man muss die Vorgänge ausführlich und schriftlich abgeben, Namen nennen, Orte, Zeiten und Belege. Das schaffen viele nicht.“ Betroffene und Hilfesuchende aus verschiedenen medizinischen Bereichen landen deshalb oft nicht bei den zuständigen Behörden, sondern bei Schleu und den wenigen anderen Menschen in Deutschland, die seit Jahren versuchen, Hilfe gegen übergriffige Ärzte und Psychotherapeuten anzubieten.

    Wie selten es bei Beschwerden zu Konsequenzen kommt, kann man etwa in Berlin sehen. Hier gehen pro Jahr zwischen 1400 und 1500 Beschwerden über ärztliche Pflichtverletzungen ein, schreibt die Ärztekammer auf Anfrage. Die Anzahl der im Schnitt pro Jahr eingeleiteten, förmlichen Untersuchungsverfahren: Dreizehn. Berufsgerichtliche Verfahren: Fünf. Im vergangenen Jahrzehnt gingen rund 200 Beschwerden über missbräuliches Verhalten durch Ärztinnen oder Ärzte ein, schreibt die Kammer. In vielen dieser Fälle handele es sich um Wiederholungstäter.

    Insgesamt landen Fälle von sexualisierter Gewalt oder Übergriffen nur vereinzelt bei den Ärztekammern, ergeben bundesweite Anfragen. Schleswig-Holstein etwa führt keine Statistik über Fälle mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Wieder andere, wie die Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern, haben seit 2008 keinen einzigen Fall zu vermelden.

    Die Ärztekammern haben die Berufsaufsicht – aber nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten

    Die Heilberufekammern für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen haben eine Doppelfunktion: Sie beaufsichtigen ihre Mitglieder nicht nur, sie vertreten auch deren Interessen, stellen etwa Forderungen für Gesetzesänderungen.

    Eine Institution, die ihre Mitglieder zugleich vertritt, sie aber auch überprüfen und sanktionieren soll. Ist das ein Interessenkonflikt?

    Das könne man nicht erkennen, schreibt die Bundesärztekammer auf Anfrage. Im Gegenteil gebe es ein hohes Interesse berufsrechtliche Verstöße einzelner Ärztinnen und Ärzte aufzuarbeiten und berufsrechtlich zu ahnden. In Missbrauchsfällen aber liege diese Verantwortung in der Regel bei den Berufsgerichten.Nicht alle sehen das so unkritisch.

    „Das ist ein Spagat“, sagt Sabine Maur, Präsidentin der Landestherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Und ein Problem ist, dass es in der Regel Aussage gegen Aussage steht. Wir nehmen jede Beschwerde von Patient:innen sehr ernst. Doch es steht möglicherweise die berufliche Existenz eines Kammermitglieds auf dem Spiel. Das ist ganz delikat.”

    Maur kämpft mit ihrer Kammer dafür, dass sich etwas verändert. Sie hat für dieses Jahr einen runden Tisch mit Expert:innen zu dem Thema eingeladen, weil sie die Abläufe in ihrer Behörde verbessern will.

    Zum Thema Missbrauch in der Psychotherapie gibt es mehr Erkenntnisse, mehr Fachpersonen, die sich mit dem Thema beschäftigen, und hier gelten strengere Regeln als bei Fachärzten, über welche etwa die Bundespsychotherapeutenkammer im Internet informiert. Sexuelle Kontakte oder private Treffen sind grundsätzlich berufsrechtlich verboten, auch wenn sie einvernehmlich sind, weil die Abhängigkeit hier besonders groß ist.

    Die Ahndungsmöglichkeiten sind niedrig.

    Eine Untersuchung aus dem Jahr 1995 für das Bundesfamilienministerium schätzt, dass es 600 Fälle pro Jahr gibt, in denen Therapeuten ihre Patient:innen missbrauchen. Die Hälfte der Befragten litt an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Folgekosten, die durch die Missbrauchsfälle entstehen, weil viele weitere Behandlungen nötig werden: Mindestens zehn Millionen Euro im Jahr. Die Zahl der Psychotherapeut:innen in Deutschland hat sich seit damals mehr als verdoppelt, inzwischen gelten strengere Standards.

    Wie viele Missbrauchsfälle es heute gibt? Unklar. Auch nach einer neueren Untersuchung sei davon auszugehen, dass nur jede zehnte betroffene Person rechtliche Schritte unternehmen, schreibt die Bundespsychotherapeutenkammer auf Anfrage. Deutschlandweit würden jährlich knapp 20 Beschwerdeverfahren begonnen, bei denen um mögliche Verstöße wegen sexualisierter Übergriffe ging – in rund der Hälfte kommt es zu Berufsgerichtsverfahren.

    „Die Ahndungsmöglichkeiten sind niedrig“, so Maur. „Eine Rüge juckt niemanden. Eine Rüge mit Ordnungsgeld kann man so hoch setzen, dass es weh tut – aber das hat ja überhaupt keine Folgen, was die Berufsausübung angeht.“ Fortbildungen oder psychologische Maßnahmen kann sie nur anraten, nicht anordnen. „Wir haben fast nichts in der Hand, solange die Fälle so liegen, dass das Strafrecht nicht greift.“ Das gelte zum Beispiel für anzügliche Bemerkungen oder übergriffige, fachlich nicht angemessene Fragen zur Sexualität, die sie als „Red Flags“ bezeichnet.

    Ein blinder Fleck: In Deutschland fehlen Beratungsangebote und Beschwerdestellen

    Dass so wenige Missbrauchsfälle im Medizinbetrieb erfasst werden, hat noch einen anderen Grund: Es fehlen spezialisierte Angebote für Betroffene. 2,2 Millionen Menschen gehen jeden Tag zum Arzt. Es gibt mehr als eine Milliarde Arzt-Patient:innen-Kontakte pro Jahr, Kliniken und Krankenhäuser nicht mitgerechnet. Doch es gibt keine einzige länderübergreifende staatliche Anlaufstelle für Patient:innen, die sagen, dass sie missbraucht wurden oder einen sexualisierten Übergriff erlebt haben.

    Bei Ombudsmann Meinhard Korte in Hessen rufen Ratsuchende aus ganz Deutschland an, einzig in Niedersachsen gibt es ein vergleichbares Angebot. Das richtet sich aber an Menschen aus dem Medizinbetrieb selber, nicht an Patient:innen. Viele der Betroffenen, meist Frauen, erzählen uns, dass sie im Internet recherchiert haben, um zu verstehen, ob das Verhalten ihres Arztes überhaupt strafbar ist. Und dass sie erst durch Fachartikel verstanden hätten, wer ihnen weiterhelfen kann.

    Angst und Gleichgültigkeit von Ärzten wirken sich fatal für die betroffenen Patienten aus; die brauchen Unterstützung.

    Wir haben bei der Unabhängigen Patientenberatung nachgefragt, beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesfamilienministeriums, bei allen Krankenkassen in Deutschland. Ja, solche Fälle kämen vereinzelt vor, heißt es dort. Aber spezielle Ansprechpersonen gibt es so gut wie nicht, Beschwerden dieser Art werden nicht gesondert erfasst. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kann bei angeblichen Behandlungsfehlern fachärztliche Gutachten erstellen lassen. Mehr als 14.000 davon wurden 2019 geschrieben. Um sexualisierte Gewalt geht es in einem einzigen. Der von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat ein Monitoring im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Das Ergebnis: Es wird zu selten wahrgenommen, dass Praxen und andere Einrichtungen auch Tatorte sexualisierter Gewalt sein können.

    Auch das Umfeld schaut zu oft weg. „Es gibt viele Ärzte, die immer wieder Grenzüberschreitungen begehen können, weil die Mitwissenden nicht aktiv werden, sondern es hinnehmen“, sagte Ombudsmann Korte aus Hessen. „Oft wissen die Arzthelferinnen davon, trauen sich aber nicht, etwas zu sagen, um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren“, sagt er. Auch andere Ärzte wüssten oft Bescheid, blieben aber stumm. „Angst und Gleichgültigkeit von Ärzten wirken sich fatal für die betroffenen Patienten aus; die brauchen Unterstützung.“

    Es ist nicht so, dass die #MeToo-Bewegung am Medizinbetrieb spurlos vorbeigezogen wäre. Der Deutsche Ärztetag etwa forderte vor knapp zwei Jahren, Mitarbeiter:innen und Patient:innen besser vor sexueller Belästigung zu schützen. Doch auf Anfrage kann die Bundesärztekammer nicht sagen, was sich seitdem verändert hat und verweist auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Letztere schreibt auf Anfrage, dass derzeit an neuen Schutzkonzepten gearbeitet werde, um vulnerable Gruppen besser zu schützen.

    Vorwürfe gegen die Ärztekammer Hamburg

    Wie schwer es für Menschen ist, Missbrauchsvorwürfe überhaupt zu erheben, kann man auch sehen, wenn es um die eigenen Reihen geht.

    In Hamburg beschwerten sich drei Mitarbeiterinnen über einen Vorgesetzten in der Ärztekammer. Es sei zu sexistischen Äußerungen und Gesten gekommen, in einem Fall zu zwei unerwünschten Küssen, und zu einer Hand im Intimbereich. Der Vorgesetzte wies die Vorwürfe von sich; ein Kuss habe stattgefunden, jedoch auf Initiative der Frau.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte in einem Fall, ließ das Verfahren aber dann fallen. Dem Beschuldigten wurde kein strafbares Verhalten nachgewiesen. „Ein kurzzeitiger Zungenkuss ohne sonstige sexuell motivierte Berührungen stellt [...] keine sexuelle Handlung dar“, steht in dem Einstellungsbescheid.

    Der damalige Vorsitzende der Bundesärztekammer, Frank Montgomery, teilte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in einer Rundmail an die Mitarbeiter:innen. „Vorstand und Geschäftsführung nehmen dieses Ergebnis natürlich mit Erleichterung zur Kenntnis“, heißt es darin, man sehe sich dadurch in der Einschätzung der Sach- und Rechtslage bestätigt.

    Eine der Betroffenen zog vor ein Arbeitsgericht. Doch auch das fand nicht, dass die Ärztekammer die Frau nicht genügend geschützt habe. Es seien verschiedene Maßnahmen ergriffen worden.

    Auf Anfrage schreibt die Ärztekammer, es sei eine Dienstvereinbarung getroffen und eine Beschwerdestelle implementiert worden

    .Auch wurde dem Mann die Personalverantwortung für die Mitarbeiterin entzogen und er sollte keinen direkten Kontakt mehr zu ihr suchen. Der Mitarbeiterin wiederum wurde empfohlen, sich einen „Schattenpartner“ zu suchen. Dieser solle in Rufbereitschaft sein, so dass sie nicht allein an ihrem Arbeitsplatz sein müsse, wenn das Büro sich am Abend leere.

    Die Mitarbeiterin kündigte. Der Vorgesetzte arbeitet bis heute in leitender Funktion in der Hamburger Ärztekammer.

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