Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

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  • Bye bye Bundesverfassungsgericht
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/bundesverfassungsgericht-berlin-mietendeckel-entscheidung.html

    Im Westen nichts Neues, genauer gesagt in Karlsruhe, Baden-Württemberg, beim Bundesverfassungsgericht. Wer die BVG-Richter immer noch für die Guten hielt, die dafür sorgen, dass niemand benachteiligt wird und das Leben der kleinen Leute in Deutschland erträglich bleibt, der, die oder auch das sollte jetzt verstanden haben :

    Das Bundesverfassungsgericht steht auf Seiten der Besitzenden. Wer nichts besitzt, darf nicht auf Hilfe durch top bezahlte Karlsruher Roben hoffen. Hoffen bleibt natürlich erlaubt, ist aber eine sehr trügerischen Angelegenheit.

    Die nächste Runde ist eingeläutet. Es geht um die erste Phase im Volksentscheid über die Enteignung der fettesten Miethaie.

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Mietendeckel-Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, teilte das Gericht in Karlsruhe am Vormittag schriftlich mit.

    Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz, Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen. Dieses Mietrecht sei seit seinem Inkrafttreten vor mehr als 120 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weshalb die Länder hier keine Zuständigkeit hätten, so die Richterinnen und Richter in ihrer Begründung.

    Scheel zeigt sich enttäuscht

    Der Berliner Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) zeigte sich enttäuscht. Er habe mit einer anderen Entscheidung gerechnet. Es sei nun Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichere oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen, so Scheel in einer Mitteilung.

    284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel eingereicht. Daneben zogen auch mehrere private Vermieterinnen und Vermieter vor das Verfassungsgericht.

    Das Gericht in Karlsruhe hatte gestern überraschend seine Entscheidung angekündigt. Eine mündliche Verhandlung hatte es zuvor nicht angesetzt.

    Der Berliner Mietendeckel war Ende Februar vergangenen Jahres in Kraft getreten. Seitdem sind die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren. Ab November mussten außerdem Mieten, die nach dem Gesetz als überhöht galten, abgesenkt werden.

    Nun drohen Nachzahlungen

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erklärte nach dem Karlsruher Urteil: „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben.“ Scheel kündigte an, der Senat werde am Dienstag über sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter beraten.

    Nachforderungen werden unter anderem auf Mieter der Deutsche Wohnen zukommen. Das kündigte der Immobilienkonzern in Düsseldorf an. Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete biete die Deutsche Wohnen den vom Karlsruher Urteil betroffenen Mietern Möglichkeiten von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen an. Nach eigenen Angaben besitzt der Konzern im Großraum Berlin rund 116.000 Wohnungen.

    Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will dagegen nach eigenen Angaben auf Mietnachforderungen verzichten. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, hieß es in einer Mitteilung. Vonovia besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen.

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